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Ausgeschlagen ist ausgeschlagen. Leider ist daran nicht mehr zu rütteln:-(
Mein Beileid

Warum benutzt du eigentlich noch Leerstellen ?

Da ist was schief gegangen, sorry.
Der Erblasser (Sohn) hat eine Ehefrau, somit ist ihre Erbquote zuerst zu ermitteln: Ihre Erbquote richtet sich nach §1931 BGB nach dem Güterstand und danach, ob es Erben erster oder zweiter ORdnung gibt.
Sind neben dem Ehegatten Erben erster Ordnung (Kinder) vorhanden, erbt der Ehegatte 1/4, gegenüber Erben zweiter Ordnung (Eltern und deren Kinder) 1/2. Hier ist ein Sohn vorhanden, somit erbt die Frau 1/4 gem. §1931 I BGB.
Zusätzlich erhöht sich der Erbteil der Ehefrau gem. §1371 I BGB um ein viertel, wenn die Ehefrau mit ihrem verstorbenen Ehemann im gesetzlichen Güterstand verheiratet waren. (Normalfall wenn kein Ehevertrag)
Mangels Angaben ist dies anzunehmen. Die Ehefrau erbt somit 1/2.
Die restliche Hälfte teilt sich auf die beiden Söhne auf (Erben erster Ordnung), sie erben je 1/4.
Allerdings hat die Ehefrau auch noch die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen und über den Zugewinnausgleich und den Pflichtteil ihr "Erbe" berechnen zu lassen. Dies geht aber über die Beantwortung deiner Frage hinaus.
Sofern ein Testament oder Ehevertrag besteht gitl das oben gesagte natürlich nicht, dies ist nur die gesetzliche Erbfolge.
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben.

Die Kinder treten als Rechts-Nachfolger an die Stelle des Vaters!

Nimm einen Rechtsanwalt, der auf Erbsachen spezialisiert ist.
kinder je ein viertel, ehefrau die hälfte. die mutter erbt nicht. und wieso sollte der bruder erben? versteh ich nicht. erben erster ordnung sind IMMER die nachkommen.
Vorausgesetzt es liegt kein Testament vor: Zunächst einmal erben die beiden Söhne in gleicher Art und Weise, wenn dann der eine Sohn verstorben ist geht dessen Anteil auf seine Kinder über!
Das kommt darauf an: In der Regel die Ehefrau die Hälfte und die andere Hälfte die beiden Söhne. Es gibt aber noch eine besondere Art von Testament, der Name fällt mir leider gerade nicht ein, da erbst zunächst der verbleibende Ehepartner alles und die Kinder erben erst nach dessen Tod.
Das ist dann, wenn die Söhne zunächst auf das Erbe verzichten und warten bis die Mutter gestorben ist sozusagen.
Vielen Dank, ich kam im Moment wirklich nicht darauf.