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Erbe - neue und gute Antworten

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Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

habe ich trotz erbausschlagung ein recht auf die rest rente meiner verstorbenen mutter

anonym
beantwortet von pepsi40 am 19. November 2008 00:06
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Ausgeschlagen ist ausgeschlagen. Leider ist daran nicht mehr zu rütteln:-(
Mein Beileid


habe ich trotz erbausschlagung ein recht auf die rest rente meiner verstorbenen mutter

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. November 2008 00:03
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Nein, hast Du natürlich nicht.


habe ich trotz erbausschlagung ein recht auf die rest rente meiner verstorbenen mutter

gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 19. November 2008 00:02
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Warum benutzt du eigentlich noch Leerstellen ?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. November 2008 00:04

Sie übt das Sparen noch......

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. November 2008 00:08

Hier, streu die Satzzeichen doch selber rein:

!:..,.,,..,,.,,.


Wer erbt nach deutschen Erbrecht wieviel??

chris678
beantwortet von chris678 am 18. November 2008 23:16
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Da ist was schief gegangen, sorry.

Der Erblasser (Sohn) hat eine Ehefrau, somit ist ihre Erbquote zuerst zu ermitteln: Ihre Erbquote richtet sich nach §1931 BGB nach dem Güterstand und danach, ob es Erben erster oder zweiter ORdnung gibt.

Sind neben dem Ehegatten Erben erster Ordnung (Kinder) vorhanden, erbt der Ehegatte 1/4, gegenüber Erben zweiter Ordnung (Eltern und deren Kinder) 1/2. Hier ist ein Sohn vorhanden, somit erbt die Frau 1/4 gem. §1931 I BGB.

Zusätzlich erhöht sich der Erbteil der Ehefrau gem. §1371 I BGB um ein viertel, wenn die Ehefrau mit ihrem verstorbenen Ehemann im gesetzlichen Güterstand verheiratet waren. (Normalfall wenn kein Ehevertrag)

Mangels Angaben ist dies anzunehmen. Die Ehefrau erbt somit 1/2.

Die restliche Hälfte teilt sich auf die beiden Söhne auf (Erben erster Ordnung), sie erben je 1/4.

Allerdings hat die Ehefrau auch noch die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen und über den Zugewinnausgleich und den Pflichtteil ihr "Erbe" berechnen zu lassen. Dies geht aber über die Beantwortung deiner Frage hinaus.

Sofern ein Testament oder Ehevertrag besteht gitl das oben gesagte natürlich nicht, dies ist nur die gesetzliche Erbfolge.

Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben.


Wer erbt nach deutschen Erbrecht wieviel??

chris678
beantwortet von chris678 am 18. November 2008 23:03
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Wer erbt nach deutschen Erbrecht wieviel??

Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 18. November 2008 19:09
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Die Kinder treten als Rechts-Nachfolger an die Stelle des Vaters!


Wer erbt nach deutschen Erbrecht wieviel??

Igitt
beantwortet von Igitt am 18. November 2008 18:52
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Nimm einen Rechtsanwalt, der auf Erbsachen spezialisiert ist.


Wer erbt nach deutschen Erbrecht wieviel??

myzyny03
beantwortet von myzyny03 am 18. November 2008 18:47
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kinder je ein viertel, ehefrau die hälfte. die mutter erbt nicht. und wieso sollte der bruder erben? versteh ich nicht. erben erster ordnung sind IMMER die nachkommen.


Wer erbt nach deutschen Erbrecht wieviel??

ziegenhirte
beantwortet von ziegenhirte am 18. November 2008 18:47
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Vorausgesetzt es liegt kein Testament vor: Zunächst einmal erben die beiden Söhne in gleicher Art und Weise, wenn dann der eine Sohn verstorben ist geht dessen Anteil auf seine Kinder über!


Wer erbt nach deutschen Erbrecht wieviel??

anonym
beantwortet von TanteBertha am 18. November 2008 18:46
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Das kommt darauf an: In der Regel die Ehefrau die Hälfte und die andere Hälfte die beiden Söhne. Es gibt aber noch eine besondere Art von Testament, der Name fällt mir leider gerade nicht ein, da erbst zunächst der verbleibende Ehepartner alles und die Kinder erben erst nach dessen Tod.

Kommentar von Simple_avatar1smallHummel11 am 18. November 2008 18:47

Das ist dann, wenn die Söhne zunächst auf das Erbe verzichten und warten bis die Mutter gestorben ist sozusagen.

Kommentar von TanteBertha am 18. November 2008 18:50

Vielen Dank, ich kam im Moment wirklich nicht darauf.

Kommentar von Simple_avatar6smallmyzyny03 am 18. November 2008 18:48

das ist das "berliner testament"

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 18. November 2008 23:21

Je nachdem ob Vor-/Nacherbe oder Allein-/Ersatzerbe gewollt war.


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