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Der Wert des Hauses bzw. des Grundstücks ist sog. Anfangsvermögen, das Du mit in die Ehe bringst. Das verbleibt Dir, ohne dass Dein zukünftiger Ehemann und Dein zukünftiger Ex daran partizipiert. Bei einer etwaigen Scheidung kommt es darauf an, ob das Grundstück (Haus) noch vorhanden ist. Wenn ja, könnte Dein Ehemann nur an einer möglichen Wertsteigerung teilhaben. Wenn Du es während der Ehe verkaufst, bleib der Erlös im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung bei Scheidung allein Dir.
Hat ihre Tante eine Pflegestufe ? Wenn ja soll sie Pflegegeld beantragen. Es gibt soviel Sachen die man einfach nur beantragen muss - wenn man's weiß. http://www.main-netz.de/nachrichten/serien/pfelegefall/art11669,305204 Beim Erbe würd ich mir keine zu großen Hoffnungen machen , es sei denn man fragt die Tante persönlich, ob ihr die Hilfe etwas vom Erbe "wert" ist - natürlich nicht mit diesen Worten !!! :). Bin kein Erbrechts-Experte , aber einfach so etwas verlangen, klingt nicht hieb- und stichfest.
Bislang konnten nur Kinder und Enkel, die wegen Pflegeleistungen Einkommenseinbußen zu beklagen hatten, einen finanziellen Ausgleich von den übrigen Erben verlangen. Aber soweit ich weiß ist gerade eine Form auf dem Weg, die unter anderem den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern würde. Danach wären dann nicht mehr nur direkte Nachkommen berechtigt, diesen Ausgleich zu bekommen, sondern alle gesetzlichen Erben, also wohl auch Deine Bekannte. Allerdings weiß ich nicht, ob und wann die Reform letzlich in Kraft tritt.
Also Deine Eltern haben ihr Leben lang für das Haus bezahlt - denn ich glaube kaum, daß sie es damals bar gekauft haben. Vermutlich wird es finanziert sein, und sie haben Monat für Monat abgezahlt.
Und nun möchtest Du gerne das Geld haben? Sind Dir Deine Eltern/Deine Mutter wirklich so wenig wert?
Nur weil Du nun erwachsen bist und das Geld ne nette Sache wäre, kannst Du doch nicht so mir nichts, Dir nichts, das Geld einstecken - nach mir die Sintflut.
Und wenn Du dann 20 bist, hast Du das Geld, das die beiden für Dich auf die hohe Kante gelegt haben, verbraucht?

Wie auch immer die Verhältnisse, ich hoffe, Deine Eltern haben sich Nießnutz oder Wohnrecht eintragen lassen, WENN sie es Dir schon überschrieben haben.

Wenn es dir schon mit zwei Jahren überschrieben wurde, müßtest du auch im Grundbuch stehen. Dann hättest du aber auch Grundsteuer zahlen müssen. Wer hat das denn für dich erledigt? Du kannst Einsicht ins Grundbuch nehmen.
Wenn deine Mutter mit dem Überschreiben aber Erben gemeint hat, wirst du erst nach dem Tod der Eltern erben.

Ich hab das auch nicht ganz verstanden. Wohnst Du in dem Haus? Wohnt Deine Mutter in dem Haus? Und die willst du dann vor die Tür setzen, wenn das Haus wirklich auf Deinen Namen geht? Ja solche Kinder muß man doch einfach gernhaben! Überleg dir doch einmal, was du da machen willst, ob Dir das so recht wäre, wenn es Dir passieren würde vor die Tür gesetzt zu werden. Aber Gott sei Dank wird dir das nicht gelingen, ich kenne nämlich deine Mutter! REPRO

Wenn Deine Eltern sich gemeinsam darauf einigen das Haus zu verkaufen, ist es wohl weg. Wer wohnt jetzt in dem HAus?
Man kann im Grundbuch, auf der Gemeinde, nachschauen wer eingetragen ist. Da müßte ja dann Dein Name stehen.
Wenn es vermietet ist müsstest rechtzeitig den Mietern auf Eigenbedarf kündigen!
Aber so ein Haus verursacht auch Kosten, dass solltest Du auch bedenken!
mein leiblicher Vater wohnt in dem Haus(mit neuer Freundin), da sie es ja nicht verkaufen wollten. Es kann allerdings auch sein das ich wohl nur die Hälfte davon bekomme (den Teil meiner Mutter) was ja immernoch viel Geld wär. Da müsste mich dann mein Vater auszahlen oder? und das geht mit 18 schon?
dragon100 am 18. August 2008 12:06 Er muss nicht.
waggerla am 18. August 2008 12:20 nein, muss er nicht. Wenn es jetzt noch Deinen Eltern gehört, dann muss er Dir schon zweimal nichts auszahlen.