Lieber Kenial,
Deine Lage hört sich für mich noch nicht so verzweifelt an, wie sie sich für Dich vielleicht darstellt.
Du bist nicht überschuldet, sondern Deinen Schulden steht – wie LinuxCobra das ja schon dargestellt hat – ein Vermögenswert in gleicher Höhe in Form des Grundstücksanteils gegenüber. Daneben hast Du ja offenbar ein gar nicht so schlechtes Einkommen in Höhe von ca. 3.000,00 € pro Monat, auch wenn dieses im Moment vielleicht nicht so direkt verfügbar ist.
Auch Dein Vermögenswert ist ja im Moment nicht unmittelbar verfügbar. Du kannst von Deinen Verwandten – den anderen Beteiligten an der Erbengemeinschaft (?) - nicht verlangen, dass sie Dir Deinen Anteil auszahlen. Wenn Sie dazu freiwillig bereit sind, wäre es natürlich gut, aber sie sind nicht dazu verpflichtet. Eventuell könnest Du aber mit Deinen Verwandten eine Einigung herbeiführen, dass Ihr das Grundstück gemeinsam freihändig verkauft und Du dann Deinen ¼-Anteil an dem Erlös bekommst.
Wenn das nicht möglich sein sollte, so bliebe allerdings nur die Teilungsversteigerung zur zwangsweisen Verwertung des Grundstücks. Schaue doch einfach mal unter www.teilungsversteigerung.net.
Ein Insolvenzverfahren dürfte nicht anzuraten sein. Das erscheint einerseits nicht notwendig, andererseits würde es Dir auch erhebliche Nachteile bringen, da Du freiberuflich tätig bist (Schufa).
Wegen der derzeit bestehenden Schulden und des Umgangs mit Deinen Gläubigern solltest Du vielleicht am besten mal eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.
Viele Grüße
Klaus Dreyer
okay. sicher? bist du bei einer bank tätig. habe auch schon das gegenteil gelesen.