gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Forum |  Richtlinien |  FAQ

Elternzeit - Neue Antworten

Elternzeit - Neue Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Ich bin bis 2009 in Elternzeit.Mein Mann ist in Harzt IV.Rathaus sagt mir ich muss züruck zum arbeit gehen und

anonym
beantwortet von Krebsline am 28. Juni 2008 21:06
0x
Thumb_up

Was ist so schlimm daran, wenn Dein Mann bei den Kindern bleibt? Überlege Dir bitte mal, wieviel Glück Du hast, einen Volltagsjob zu haben. Wenn Dein Mann sowieso zu Hause bleibt ist das doch ideal. Oder?


Ich bin bis 2009 in Elternzeit.Mein Mann ist in Harzt IV.Rathaus sagt mir ich muss züruck zum arbeit gehen und

anonym
beantwortet von Krebsline am 28. Juni 2008 21:06
0x
Thumb_up

Was ist so schlimm daran, wenn Dein Mann bei den Kindern bleibt? Überlege Dir bitte mal, wieviel Glück Du hast, einen Volltagsjob zu haben. Wenn Dein Mann sowieso zu Hause bleibt ist das doch ideal. Oder?


kann ich nach 6 1/2 Jahren noch meinen erziehungsurlaub/elternzeit einfordern?

vollyhn
beantwortet von vollyhn am 26. Juni 2008 21:57
2x
Thumb_up

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Jahr Erziehungsurlaub bis zum 8 Geburtstag genommen werden.

http://bundesrecht.juris.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000200000


kann ich nach 6 1/2 Jahren noch meinen erziehungsurlaub/elternzeit einfordern?

anonym
beantwortet von katharina84 am 26. Juni 2008 21:53
1x
Thumb_up

grds. hat man anspruch auf erziehungsurlaub in den ersten 3 lebensjahren des kindes. Es gibt eine möglichkeit den erziehungsurlaub zu teilen, z.b. erstmal nur 2 jahre nehmen und dann das dritte zur einschulung, da muss der arbeitgeber aber zustimmen, einfordern kannst du nichts.


kann ich nach 6 1/2 Jahren noch meinen erziehungsurlaub/elternzeit einfordern?

nightblue
beantwortet von nightblue am 26. Juni 2008 21:39
0x
Thumb_up

soweit ich weiß ist das so viel später nicht mehr möglich...


kann ich nach 6 1/2 Jahren noch meinen erziehungsurlaub/elternzeit einfordern?

Qetan
beantwortet von Qetan am 26. Juni 2008 21:33
0x
Thumb_up

Nein.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Juni 2008 23:03

Nicht nein, sondern ja.


kann ich nach 6 1/2 Jahren noch meinen erziehungsurlaub/elternzeit einfordern?

anonym
beantwortet von griechesucht am 26. Juni 2008 21:31
0x
Thumb_up

Ich glaube nicht...


Auf was bezieht sich das Muterschaftsgeld ??400 Euro Job oder Festanstellung in Elternzeit?????

kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 23. Juni 2008 20:16
0x
Thumb_up

Nach dem Aushilfslohn wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet. Von der Krankenkasse bekommst du 13 Euro pro Tag, vom AG dann den Rest, sodass du wieder auf 400 € netto kommst. (Bei 30 Tagen 390 Euro von der Krankenkasse, 10 Euro vom Arbeitgeber, bei 31 Tagen 403 Euro von der KK)



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.