Elternzeit - neue und gute Antworten

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    14 Monate Elternzeit für mich allein???
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Ja, dein Partner kann den ersten und den 14. Lebensmonat Elterngeld/Elternzeit nehmen und du kannst auch für 14 Monate Elternzeit nehmen. Du könntest auch für 14 Monate und 2 Wochen Elternzeit nehmen, oder 1 Jahr und 3 Tage oder eben bis zu einem genauen Datum! (aber bitte nicht am 1. eines Monats wieder anfangen zu arbeiten, wg Urlaubsanspruch)

    Du bekommst dann im ersten LM Mutterschaftsgeld (im 2. auch) und bis zum 1. Geburtstag Elterngeld. Dein Mann bekommt dann im 1. und im 14. LM Elterngeld.

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    14 Monate Elternzeit für mich allein???
    Antwort von Kindra Kindra

    Du hast das Recht auf 3 Jahre Elternzeit. Elterngeld gibt es nur in den ersten 14 Monaten, davon muss der Partner mindestens zwei nehmen. Die Zeit, in der du Mutterschutz hast und damit Mutterschutzgeld bekommst, wird bei dem Elterngeld automatisch der Mutter angerechnet (damit bekommst du eigentlich sogar noch weniger Elterngeld als die 12 Monate).

    Alles Gute weiterhin für die Schwangerschaft und liebe Grüße

    Kommentar von ostseejule ostseejule

    Ja... aber grundsätzlich bekomme ich die 12 Monate Geld (inkl. Mutterschutzgeld) und mein Partner die zwei Monate die wir gemeinsam zu hause sind auch? Die übrigen zwei Monate nicht... richtig?

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    frau ist in elternzeit, jetzt noch steuerklasse wechseln?
    Antwort von captainmic captainmic

    wechseln ist immer legal, du kannst wechseln wie es DIR spass macht. natürlich entsprechend den regeln von wegen verheiratet und so.

    wenn es euch mehr geld bringt, zack sofort!

    im netzt gibt es den ein oder anderen online-rechner zu diesem thema. da kannst du nachschauen, wieviel das überhaupt bringen würde.

    hau rein.

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    Kann mein Freund (Azubi) 1 Jahr Elternzeit nehmen ?
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Von der Elternzeit her kann er schon diese Auszeit nehmen. Das BEEG erlaubt den Wechsel beim Elterngeld und Elternzeit kann er ja sowieso nehmen.

    Wie der Ausbildungsbetrieb das aber regelt, kann ich nicht sagen! Manche haben gewisse Voraussetzungen dazu bzw stellen gewisse Bedingungen. Bei manchen ist es möglich, während der Elternzeit die Ausbildung weiter zu machen... Da müsst ihr im Betrieb/Schule nachfragen!

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    Tod des Arbeitgebers während der Elternzeit
    Antwort von janmechtel janmechtel

    Hallo Striven, meine Freundin hat gerade das gleiche Schicksal ereilt. Sie arbeitet in einer Apotheke und nun ist unklar wie es weitergeht. WIe hat sich das bei dir geklärt? Hast Du noch einen guten Tipp an wen man sich wenden kann? Wer hat Dir geholfen?

    Viele Grüße,

    Jan

    P.S.: Vielleicht können wir auch telefonieren, wenn das einfacher für dich ist.

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    anspruch auf urlaubsgeld trotz elternzeit??
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Nein, hast du nicht! Dein Vertrag ruht während der Elternzeit, also auch der Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld usw...

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    Elterngeld mit Teilzeitarbeit??
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Elterngeld soll den Einkommenverlust "ausgleichen"! Wenn du während des Elterngeldbezuges arbeitest, wird der Lohn mit dem Elterngeld verrechnet. Ein sehr simples Beispiel (wesentlich genauer könnt ihr es mit dem Elterngeldrechner ausrechnen):

    Du hattest vor der Geburt ein Einkommen von 1500 Euro netto. Dann ist dein Elterngeld ca 920 Euro.

    Gehst du nun im ersten Jahr arbeiten - halbtags und bekämst 760 Euro netto, dann wäre dein Einkommensverlust ja nur noch (1500 - 760) 740 Euro.

    Und dein Elterngeld bekämst du nur noch von diesen 740 Euro, macht ein Elterngeld von ca 410 Euro.

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    Neue Probezeit nach Elternzeit
    Antwort von 12Schwuppwupp 12Schwuppwupp

    Nein, denn du hast ja quasi nur pausiert, aber hast immer noch deine alte Stelle. Selbst wenn du gekündigt worden wärest oder selber gekündigt hättest, wirst du meiner Meinung nach innerhalb eins Jahres arbeitsrechtlich behandelt wie ein "alter Hase". Aber das kann ich nicht garantieren.

    Eine Probezeit ist in der Regel dazu gedacht das AG und AN sich "kennenlernen" können und ggf. wenn es nicht passt problemlos das Arbeitsverhältnis beenden zu können. Das wäre ja bei dir unnötig. Sprich doch deinen Chef drauf an, viell. wars nur ein Versehen.

    Kommentar von purzel1980 purzel1980

    Ich habe ihn drauf angesprochen und er meint, das ist so rechtens, weil ich ja nen Änderungsvertrag bekomme. Aber das kommt mir alles spanisch vor. Der Vertrag ist jetzt auch auf ein Jahr befristet obwohl ich vorher einen unbefristeten hatte.

    Kommentar von 12Schwuppwupp 12Schwuppwupp

    Ich hoffe du hast noch nicht unterschrieben?! Ich glaube der versucht dich gewaltig über den Tisch zu ziehen!! Elternzeit ist definitiv nur eine Art Arbeitsunterbrechung und veränderte Stundenzahl ist nur eine Vertragsänderung und kein Grund für einen neuen Vertrag! Du musst nach der EZ die gleichen Arbeitsbedingungen haben, wie vorher. Vielleicht wäre ein Anwalt ganz gut. Lass dir das auf keinen Fall gefallen! Ein besfristeter Vertrag und Probezeit - da kann man nur den Kopf schütteln...

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    Neue Probezeit nach Elternzeit
    Antwort von SiViHa72 SiViHa72

    Ich wills nicht beschwören, aber davon hab ich noch nie was gehört.. Du trittst ja einfach nur wieder in das schon vorher bestandene Beschäftigungsverhältnis ein, das quasi geruht hat. Berichtigt mich, wenn ich das falsch sehe..

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    Krankenversicherung während Elternzeit
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    ab dem 23. Geburtstag sind Beiträge für eine eigene Mitgfliedschaft zu zahlen.

    Ausnahmen:

    • Schüler/Studenten können bis zum 25.Geburtstag kostenlos über die Eltern versichert werden (aber erst ab Semester- bzw. Schuljahresbeginn).

    • über den Ehegatten kann man ab Tag der Heirat kostenlos versichert werden

    • Wenn man am 42. bzw. 43 Tag vor dem mutmaßlichen Entbindungstag eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 400 Euro brutto hat, ist man während des Elterngeldbezuges bzw. der Elternzeit (solange das Arbeitsverhältnis besteht) beitragsfrei.

    Gruß

    RHW

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    Krankenversicherung während Elternzeit
    Antwort von isomatte isomatte

    Wenn Dein Vater einer geregelten Arbeit nachgeht und nach Abzügen von Freibeträgen auf das Einkommen Euer gesamter Bedarf gedeckt ist,habt Ihr keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen . ( Harz 4 ) . Also müsste Dich Dein Vater,wenn Du über kein Einkommen verfügst,Freiwillig versichern . Würdet Ihr dann unter den Bedarf fallen ( durch Beitrag an KK)habt Ihr Anspruch auf ergänzende Leistungen . ( Harz 4 ) . Zum Einkommen zählt auch das Kindergeld und das Elterngeld . 300 € Elterngeld sind Anrechnungsfrei + 30 € Pauschal für Versicherung vom Kindergeld,was nicht auf den Bedarf angerechnet wird .

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    Krankenversicherung während Elternzeit
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Wenn du kein eigenes Einkommen hast, zahlen deine Eltern den Beitrag für deine eigne Krankenakase, ca 149 Euro monatlich.

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    Antrag Elternzeit
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Bei der ersten Anmeldung von Elternzeit muss man sich für einen 2-Jahres-Zeitraum festlegen, damit der AG besser planen kann.

    Also ja, du musst es jetzt schon wissen und gleich mit anmelden!

    Meldest du nur 1 Monat an, dann kann dein AG davon ausgehen, dass du in den nächsten 2 Jahren keine Elternzeit mehr machen möchtest. Willst du dann später den 2. Monat haben, brauchst du dazu die Zustimmung deines AG und die kann er verweigern.

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    In welcher Situation darf man mit 16 von zu Hause ausziehen?
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Deine Eltern haben für Dich das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ohne ihr Einverständnis läuft im Normalfall leider gar nichts! Du kannst Dich aber an das Jugendamt wenden und dort um Unterstützung bitten, damit ein Gespräch zwischen den Fachleuten und Deinen Eltern zustande kommt. Natürlich unter Einbeziehung Deiner Person. Dort kannst Du dann die Problematik und Deine Wünsche vortragen. Dann wirst Du sehen, wie sich alles entwickelt. Ausnahmen gäbe es, wenn Deine Eltern tatsächlich für eine ordnungsgemäße Erziehung nicht in der Lage wären, so dass ihnen das Sorgerecht entzogen werden würde. Aber wie Eure familiäre Situation genau ist, wissen wir hier ja nicht. Von daher sind präzise Angaben auch nicht möglich.

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    In welcher Situation darf man mit 16 von zu Hause ausziehen?
    Antwort von JaAl11 JaAl11

    Deine Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis zu deinem 18 Geburtstag. Das heißt sie MÜSSEN zustimmen, wenn du davor ausziehen willst. Da du ja Abitur machen willst, sind sie rein rechtlich auch erstmal für die Finanzierung deines Lebens zuständig und deshald werden Vermieter auch die Zustimmung deiner Eltern wollen ... ggf, müssen sie sogar für dich bürgen.

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    In welcher Situation darf man mit 16 von zu Hause ausziehen?
    Antwort von Det1965 Det1965

    Das Jugendamt kann dich dabei unterstützen.

    Normalerweise aber müssen deine Eltern sogar die Wohnung, die du allein bewohnen möchtest, anmieten und bezahlen.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Normalerweise aber müssen deine Eltern sogar die Wohnung, die du allein bewohnen möchtest, anmieten und bezahlen.

    Nein! Das müssen sie nur, wenn sie den Auszug aus der elterlichen Wohnung und den Einzug in eine eigene Wohnung auch vorher erlaubt und den Mietvertrag unterschrieben haben!

    Kommentar von Det1965 Det1965Det1965

    Und wer bezahlt die Wohnung, wenn die Eltern den Auszug nicht erlauben? Die Allgemeinheit (Steuerzahler) etwa?

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    In welcher Situation darf man mit 16 von zu Hause ausziehen?
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Da müssen Deine Eltern zustimmen und das auch finanzieren.

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    Arbeitsplatz wechsel nach Elternzeit Rückkehr?
    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Nach der Elternzeit besteht schon Dein Recht auf Deine Arbeit zu Bedingungen wie sie vorher bestanden haben. Fraglich ist aber ob Dein Arbeitsplatz noch vorhanden ist.

    Deine Kolleginnen sind entlassen worden. Du hattest Kündigungsschutz und hast ihn im Moment auch noch.

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    Arbeitsplatz wechsel nach Elternzeit Rückkehr?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Alltagsbegleitung, damit kann viel gemeint sein.

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    arbeitsverhältnis nach ende elternzeit
    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Bei der Elternzeit gibt es nach § 19 BEEG ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit. Danach kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

    Unabhängig davon kann der AN das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen, tarif- oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist zu einem anderen Zeitpunkt während oder nach Ende der Elternzeit jederzeit kündigen.

    Du kannst jetzt schaue, was für Dich am besten ist. Sollte Deine normale Kündigungsfrist ungünstiger sein, kannst Du das o.g. Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

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