Elterngeld - neue und gute Antworten

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    elterngeld wegen feiertag wann ??heute oder dienstag
    Antwort von Aryan2011 Aryan2011

    Dann wird es wohl eher am Dienstag drauf sein...

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    elterngeld wegen feiertag wann ??heute oder dienstag
    Antwort von rat924 rat924

    Stell dich auf Dienstag ein - Sind ja alles NUR Beamte

    Kommentar von nixetula1988 nixetula1988nixetula1988

    haha stimmt wo du recht hast hast du recht ^^

    Kommentar von Hotkaeppchen HotkaeppchenHotkaeppchen

    Falsch! Noch nie davon gehört, daß es auch Angestellt im sog. öffentlichen Dienst gibt? Und was hat der Beamtenstatus mit den Gepflogenheiten der Banken und Sparkassen zu tun? Denn es kommt immer darauf an, wie diese verbuchen. Denn die Gelder werden rechtzeitig freigeschaltet!

    Kommentar von rat924 rat924rat924

    Und die Enten haben breite Füße!

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Was für ein blödsinniger Kommentar...

    Kommentar von rat924 rat924rat924

    Ho.

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    Bekomm ich den 400job auf mein Elterngeld von 300€ angerechnet?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wenn ich diesen Link (Seite 14) richtig verstanden habe, wird der Minijob auf das Elterngeld angrechnet. Das Elterngeld beträgt aber mindestens 300 Euro, so dass keine Kürzung erfolgt.

    http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-un...=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

    Am besten noch bei der Elterngeldstelle nachfragen. Auskunft ggf. schriftlich geben lassen (oder das Kleingedruckte des Bewilligungsbescheides durchlesen).

    Gruß

    RHW

    Kommentar von anni161091 anni161091

    Danke :)

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    14 Monate Elternzeit für mich allein???
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Ja, dein Partner kann den ersten und den 14. Lebensmonat Elterngeld/Elternzeit nehmen und du kannst auch für 14 Monate Elternzeit nehmen. Du könntest auch für 14 Monate und 2 Wochen Elternzeit nehmen, oder 1 Jahr und 3 Tage oder eben bis zu einem genauen Datum! (aber bitte nicht am 1. eines Monats wieder anfangen zu arbeiten, wg Urlaubsanspruch)

    Du bekommst dann im ersten LM Mutterschaftsgeld (im 2. auch) und bis zum 1. Geburtstag Elterngeld. Dein Mann bekommt dann im 1. und im 14. LM Elterngeld.

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    14 Monate Elternzeit für mich allein???
    Antwort von Kindra Kindra

    Du hast das Recht auf 3 Jahre Elternzeit. Elterngeld gibt es nur in den ersten 14 Monaten, davon muss der Partner mindestens zwei nehmen. Die Zeit, in der du Mutterschutz hast und damit Mutterschutzgeld bekommst, wird bei dem Elterngeld automatisch der Mutter angerechnet (damit bekommst du eigentlich sogar noch weniger Elterngeld als die 12 Monate).

    Alles Gute weiterhin für die Schwangerschaft und liebe Grüße

    Kommentar von ostseejule ostseejule

    Ja... aber grundsätzlich bekomme ich die 12 Monate Geld (inkl. Mutterschutzgeld) und mein Partner die zwei Monate die wir gemeinsam zu hause sind auch? Die übrigen zwei Monate nicht... richtig?

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    Bundeserziehungsgeld Fragen
    Antwort von Polo86 Polo86

    Wir haben für unseren zweiten Sohn auch das Bayer. Landeserziehungsgeld bekommen. Dafür muß man bei der zuständigen Stelle (im Internet nachschauen) einen Antrag ausfüllen und mit einem (am besten vom Steuerberater) mitgeschickten Ausdruck für den Lohnsteuerjahresausgleich (wo die Gesamteinkünfte aufgelistet sind) versehen. Wir bekommen nach dem Elterngeld noch ein Jahr Landeserziehungsgeld ausbezahlt (€ 200,--.)

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    Bekomm ich den 400job auf mein Elterngeld von 300€ angerechnet?
    Antwort von paula2005 paula2005

    Wenn du eh nur 200€ vom HartzAmt kriegst,dann kannst du dich da ja abmelden,wenn du nen 400€ Job hast...

    Kommentar von anni161091 anni161091

    und was ist dann mit dem Elterngeld? Bekomm ich da ich den mindestsatz hab was angerechnet?

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    Bundeserziehungsgeld Fragen
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Es gibt kein Bundeserziehungsgeld mehr. Es heißt jetzt Elterngeld. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. Es kann von beiden Elternteilen beantragt werden. Die Elternzeit muss man dem Arbeitgeber mitteilen.

    Kommentar von Katrinchen86 Katrinchen86Katrinchen86

    Ne weitläufige Bekannte von mir bekommt jetzt 12 Monate nach den Elterngeld auch Bundeserziehungsgeld, da sie kein Krippenplatz hat und irgendwie muss man ja da unterstützt werden, weil Einkommen hat man ja auch keins.....

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Du meinst vielleicht Landeserziehungsgeld!

    Für Alleinerziehende evtl. ALG2

    Kommentar von Katrinchen86 Katrinchen86Katrinchen86

    Achja, so hieß es... ALG werde ich nicht bekommen, da ich einen Arbeitsvertrag habe und verheiratet bin

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    habe ich recht auf elterngeld???
    Antwort von Halbwissender Halbwissender

    ja, habt ihr und zwar ab dem Tag der Geburt. Es gibt dabei mehrere Möglichkeiten. Diese Seite http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html finde ich dabei sehr hilfreich...ist ja nicht ganz unkompliziert. Ihr solltet aber beachten, dass das Elterngeld bei der Einkommenssteuererklärung mit berücksichtigt wird und es dann sogar zu einer Steuernachzahlung kommen kann...

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    Elterngeld mit Teilzeitarbeit??
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Elterngeld soll den Einkommenverlust "ausgleichen"! Wenn du während des Elterngeldbezuges arbeitest, wird der Lohn mit dem Elterngeld verrechnet. Ein sehr simples Beispiel (wesentlich genauer könnt ihr es mit dem Elterngeldrechner ausrechnen):

    Du hattest vor der Geburt ein Einkommen von 1500 Euro netto. Dann ist dein Elterngeld ca 920 Euro.

    Gehst du nun im ersten Jahr arbeiten - halbtags und bekämst 760 Euro netto, dann wäre dein Einkommensverlust ja nur noch (1500 - 760) 740 Euro.

    Und dein Elterngeld bekämst du nur noch von diesen 740 Euro, macht ein Elterngeld von ca 410 Euro.

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    Antrag Elternzeit
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Bei der ersten Anmeldung von Elternzeit muss man sich für einen 2-Jahres-Zeitraum festlegen, damit der AG besser planen kann.

    Also ja, du musst es jetzt schon wissen und gleich mit anmelden!

    Meldest du nur 1 Monat an, dann kann dein AG davon ausgehen, dass du in den nächsten 2 Jahren keine Elternzeit mehr machen möchtest. Willst du dann später den 2. Monat haben, brauchst du dazu die Zustimmung deines AG und die kann er verweigern.

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    Darf ich die nachzahlung meines elterngeldes behalten?
    Antwort von amely1990 amely1990

    Das hab ich verstandeb aber ich kann ja nichts dafür das die ekterngeldkasse so lange brauch bis der antrag durch ist... Am besten abwarten

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    Darf ich die nachzahlung meines elterngeldes behalten?
    Antwort von isomatte isomatte

    Dir stehen nur Deine 300 € Freibetrag pro Monat zu,der nicht angerechnet wird . Der Rest wird auf Deine Leistung voll angerechnet .

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    Darf ich die nachzahlung meines elterngeldes behalten?
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    das musst du dem jobcenter melden (bewilligungsbescheid vorlegen)... die leistung wird dann rückwirkend für die entsprechenden monate unter berücksichtigung des elterngeldes und des freibetrages neu berechnet. es wird also so berechnet als ob du das elterngeld monatlich bekommen hättest... nur eben rückwirkend.

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    Darf ich die nachzahlung meines elterngeldes behalten?
    Antwort von DahleRieger DahleRieger

    Wenn die Nachzahlung für eine zeit ist in der du Harz IV bezogen hast, wird dies verrechnet, das ist Meldepflichtig

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    insolvenz und Elterngeld
    Antwort von ThomasKeller ThomasKeller

    Elterngeld und Kindergeld kannst du vollständig behalten.

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    Verschiebung des Zeitraums der Elternzeit
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Ja, du kannst die Elternzeit verschieben!

    Aber nicht das Elterngeld! Sorry!

    Und noch schlimmer: Nimmst du den 2. Monat nicht innerhalb der ersten 14 Monate, dann wirst du den ersten Monat zurückzahlen müssen (denn fürs Elterngeld muss man mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen)

    Vielleicht ist es eine Möglichkeit im 14. LM Elternzeit mit Teilzeit (max 30 Std/Woche) und den 16. LM wieder Elternzeit (mit oder ohne Teilzeit) zu nehmen? So könntest du dem AG zur Verfügung stehen, deiner Familie aber auch!

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    insolvenz und Elterngeld
    Antwort von Mutzelein Mutzelein

    Elterngeld und Kindergeld sind zur Familienunterstützung gedacht und dürfen eigendlich nicht eingezogen werden. Da du damit ja deinen Kinder Essen, Kleidung ect. kaufen sollst. Aber hast du mit Kindern und in der Insolvenz nicht trotzdem Anspruch auf Hartz4 ? Wie bezahlst du den deine Miete?

    Kommentar von LeaMarie2002 LeaMarie2002

    das war nur eine Frage mein Partner bringt ja das Geld nach hause eheähnliche Gemeinschaft es war jetzt nur auf das eltern und Kindergeld bezogen Dann bin ich nämlich beruhigt

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    Wahl der Lohnsteuerklasse, wenn Heirat während Schwangerschaft
    Antwort von graas7746 graas7746

    wohl zu spät, aber du solltest in die III wechseln und dein mann in die IV. dann hast du mehr netto und bekommst mehr elterngeld, da die 12 monate vor der geburt des kindes in die berechnung des elterngeldes einfliessen! dein mann hat dann zwar weniger netto (eine zeitlang), aber dafür habt ihr nach der geburt, wenn ihr wieder eure steuernklassen wechselt) mehr geld, da du mehr elterngeld beziehst und dein mann wegen der steuerklasse III mehr geld bekommt.

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