Dann wird es wohl eher am Dienstag drauf sein...
Elterngeld - neue und gute Antworten
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0elterngeld wegen feiertag wann ??heute oder dienstagAntwort von
rat924rat924
Stell dich auf Dienstag ein - Sind ja alles NUR Beamte
Kommentar von
HotkaeppchenHotkaeppchen Falsch! Noch nie davon gehört, daß es auch Angestellt im sog. öffentlichen Dienst gibt? Und was hat der Beamtenstatus mit den Gepflogenheiten der Banken und Sparkassen zu tun? Denn es kommt immer darauf an, wie diese verbuchen. Denn die Gelder werden rechtzeitig freigeschaltet!
Kommentar von
rat924rat924 Und die Enten haben breite Füße!
Kommentar von
FreeEagleFreeEagle Was für ein blödsinniger Kommentar...
Kommentar von
rat924rat924 Ho.
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1Bekomm ich den 400job auf mein Elterngeld von 300€ angerechnet?
Hallo,
wenn ich diesen Link (Seite 14) richtig verstanden habe, wird der Minijob auf das Elterngeld angrechnet. Das Elterngeld beträgt aber mindestens 300 Euro, so dass keine Kürzung erfolgt.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-un...=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Am besten noch bei der Elterngeldstelle nachfragen. Auskunft ggf. schriftlich geben lassen (oder das Kleingedruckte des Bewilligungsbescheides durchlesen).
Gruß
RHW
Kommentar von
anni161091 Danke :)
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014 Monate Elternzeit für mich allein???Antwort von
sumsum076sumsum076
Ja, dein Partner kann den ersten und den 14. Lebensmonat Elterngeld/Elternzeit nehmen und du kannst auch für 14 Monate Elternzeit nehmen. Du könntest auch für 14 Monate und 2 Wochen Elternzeit nehmen, oder 1 Jahr und 3 Tage oder eben bis zu einem genauen Datum! (aber bitte nicht am 1. eines Monats wieder anfangen zu arbeiten, wg Urlaubsanspruch)
Du bekommst dann im ersten LM Mutterschaftsgeld (im 2. auch) und bis zum 1. Geburtstag Elterngeld. Dein Mann bekommt dann im 1. und im 14. LM Elterngeld.
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014 Monate Elternzeit für mich allein???Antwort von
Kindra Du hast das Recht auf 3 Jahre Elternzeit. Elterngeld gibt es nur in den ersten 14 Monaten, davon muss der Partner mindestens zwei nehmen. Die Zeit, in der du Mutterschutz hast und damit Mutterschutzgeld bekommst, wird bei dem Elterngeld automatisch der Mutter angerechnet (damit bekommst du eigentlich sogar noch weniger Elterngeld als die 12 Monate).
Alles Gute weiterhin für die Schwangerschaft und liebe Grüße
Kommentar von
ostseejule Ja... aber grundsätzlich bekomme ich die 12 Monate Geld (inkl. Mutterschutzgeld) und mein Partner die zwei Monate die wir gemeinsam zu hause sind auch? Die übrigen zwei Monate nicht... richtig?
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0Bundeserziehungsgeld FragenAntwort von
Polo86Polo86
Wir haben für unseren zweiten Sohn auch das Bayer. Landeserziehungsgeld bekommen. Dafür muß man bei der zuständigen Stelle (im Internet nachschauen) einen Antrag ausfüllen und mit einem (am besten vom Steuerberater) mitgeschickten Ausdruck für den Lohnsteuerjahresausgleich (wo die Gesamteinkünfte aufgelistet sind) versehen. Wir bekommen nach dem Elterngeld noch ein Jahr Landeserziehungsgeld ausbezahlt (€ 200,--.)
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0Bekomm ich den 400job auf mein Elterngeld von 300€ angerechnet?Antwort von
paula2005paula2005
Wenn du eh nur 200€ vom HartzAmt kriegst,dann kannst du dich da ja abmelden,wenn du nen 400€ Job hast...
Kommentar von
anni161091 und was ist dann mit dem Elterngeld? Bekomm ich da ich den mindestsatz hab was angerechnet?
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0Bundeserziehungsgeld FragenAntwort von
Uschi2011Uschi2011
Es gibt kein Bundeserziehungsgeld mehr. Es heißt jetzt Elterngeld. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. Es kann von beiden Elternteilen beantragt werden. Die Elternzeit muss man dem Arbeitgeber mitteilen.
Kommentar von
Katrinchen86Katrinchen86 Ne weitläufige Bekannte von mir bekommt jetzt 12 Monate nach den Elterngeld auch Bundeserziehungsgeld, da sie kein Krippenplatz hat und irgendwie muss man ja da unterstützt werden, weil Einkommen hat man ja auch keins.....
Kommentar von
Uschi2011Uschi2011 Du meinst vielleicht Landeserziehungsgeld!
Für Alleinerziehende evtl. ALG2
Kommentar von
Katrinchen86Katrinchen86 Achja, so hieß es... ALG werde ich nicht bekommen, da ich einen Arbeitsvertrag habe und verheiratet bin
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0habe ich recht auf elterngeld???Antwort von
HalbwissenderHalbwissender
ja, habt ihr und zwar ab dem Tag der Geburt. Es gibt dabei mehrere Möglichkeiten. Diese Seite http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html finde ich dabei sehr hilfreich...ist ja nicht ganz unkompliziert. Ihr solltet aber beachten, dass das Elterngeld bei der Einkommenssteuererklärung mit berücksichtigt wird und es dann sogar zu einer Steuernachzahlung kommen kann...
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1Elterngeld mit Teilzeitarbeit??Antwort von
sumsum076sumsum076
Elterngeld soll den Einkommenverlust "ausgleichen"! Wenn du während des Elterngeldbezuges arbeitest, wird der Lohn mit dem Elterngeld verrechnet. Ein sehr simples Beispiel (wesentlich genauer könnt ihr es mit dem Elterngeldrechner ausrechnen):
Du hattest vor der Geburt ein Einkommen von 1500 Euro netto. Dann ist dein Elterngeld ca 920 Euro.
Gehst du nun im ersten Jahr arbeiten - halbtags und bekämst 760 Euro netto, dann wäre dein Einkommensverlust ja nur noch (1500 - 760) 740 Euro.
Und dein Elterngeld bekämst du nur noch von diesen 740 Euro, macht ein Elterngeld von ca 410 Euro.
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1Antrag ElternzeitAntwort von
sumsum076sumsum076
Bei der ersten Anmeldung von Elternzeit muss man sich für einen 2-Jahres-Zeitraum festlegen, damit der AG besser planen kann.
Also ja, du musst es jetzt schon wissen und gleich mit anmelden!
Meldest du nur 1 Monat an, dann kann dein AG davon ausgehen, dass du in den nächsten 2 Jahren keine Elternzeit mehr machen möchtest. Willst du dann später den 2. Monat haben, brauchst du dazu die Zustimmung deines AG und die kann er verweigern.
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0Darf ich die nachzahlung meines elterngeldes behalten?Antwort von
amely1990 Das hab ich verstandeb aber ich kann ja nichts dafür das die ekterngeldkasse so lange brauch bis der antrag durch ist... Am besten abwarten
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1Darf ich die nachzahlung meines elterngeldes behalten?Antwort von
isomatteisomatte
Dir stehen nur Deine 300 € Freibetrag pro Monat zu,der nicht angerechnet wird . Der Rest wird auf Deine Leistung voll angerechnet .
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1Darf ich die nachzahlung meines elterngeldes behalten?Antwort von
ivonne82ivonne82
das musst du dem jobcenter melden (bewilligungsbescheid vorlegen)... die leistung wird dann rückwirkend für die entsprechenden monate unter berücksichtigung des elterngeldes und des freibetrages neu berechnet. es wird also so berechnet als ob du das elterngeld monatlich bekommen hättest... nur eben rückwirkend.
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0Darf ich die nachzahlung meines elterngeldes behalten?Antwort von
DahleRiegerDahleRieger
Wenn die Nachzahlung für eine zeit ist in der du Harz IV bezogen hast, wird dies verrechnet, das ist Meldepflichtig
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1insolvenz und ElterngeldAntwort von
ThomasKellerThomasKeller
Elterngeld und Kindergeld kannst du vollständig behalten.
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0Verschiebung des Zeitraums der ElternzeitAntwort von
sumsum076sumsum076
Ja, du kannst die Elternzeit verschieben!
Aber nicht das Elterngeld! Sorry!
Und noch schlimmer: Nimmst du den 2. Monat nicht innerhalb der ersten 14 Monate, dann wirst du den ersten Monat zurückzahlen müssen (denn fürs Elterngeld muss man mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen)
Vielleicht ist es eine Möglichkeit im 14. LM Elternzeit mit Teilzeit (max 30 Std/Woche) und den 16. LM wieder Elternzeit (mit oder ohne Teilzeit) zu nehmen? So könntest du dem AG zur Verfügung stehen, deiner Familie aber auch!
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1insolvenz und ElterngeldAntwort von
MutzeleinMutzelein
Elterngeld und Kindergeld sind zur Familienunterstützung gedacht und dürfen eigendlich nicht eingezogen werden. Da du damit ja deinen Kinder Essen, Kleidung ect. kaufen sollst. Aber hast du mit Kindern und in der Insolvenz nicht trotzdem Anspruch auf Hartz4 ? Wie bezahlst du den deine Miete?
Kommentar von
LeaMarie2002 das war nur eine Frage mein Partner bringt ja das Geld nach hause eheähnliche Gemeinschaft es war jetzt nur auf das eltern und Kindergeld bezogen Dann bin ich nämlich beruhigt
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0Wahl der Lohnsteuerklasse, wenn Heirat während SchwangerschaftAntwort von
graas7746 wohl zu spät, aber du solltest in die III wechseln und dein mann in die IV. dann hast du mehr netto und bekommst mehr elterngeld, da die 12 monate vor der geburt des kindes in die berechnung des elterngeldes einfliessen! dein mann hat dann zwar weniger netto (eine zeitlang), aber dafür habt ihr nach der geburt, wenn ihr wieder eure steuernklassen wechselt) mehr geld, da du mehr elterngeld beziehst und dein mann wegen der steuerklasse III mehr geld bekommt.
haha stimmt wo du recht hast hast du recht ^^