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Heiratet. Ihr bildet, wenn ihr zusammenlebt, eh eine Bedarfsgemeinschaft, und daher ist es wurscht. Im Gegenteil, dein Partner rutscht dadurch in LSt-Klasse 3 und ihr werdet ein gutes Teil mehr auf dem Konto haben.
LG
Wieselchen

Möglicherweise alg II. Es wird natürlich auch das Einkommen deines Partners angerechnet (da spielts keine Rolle ob verheiratet oder nicht).
deine Denkweise stimmt nicht ganz!! Du bekommst die 67% immer vom Bruttolohn. Also würden auch die Einnahmen aus der Selbstständigkeit dazuzählen. Wenn du also vor der Schwangerschaft mehr verdienst bekommst du später mehr Elterngeld. Auch wenn du Elterngeld bekommst darfst du noch hinzuverdienen. Du bekommst bei 1000€ Brutto nicht 1000€ Elterngeld!!!
nein, die 67% sind defintiv vom durchschnittlichen Netto-Verdienst der letzten 12 Monate. Klar, wenn ich mit Hauptjob und Nebengewerbe vor dem Mutterschutz mehr als nur im Hauptjob allein verdiene, kriege ich sozusagen mehr Elterngeld raus, aber das würde sich bei der Kleinunternehmerregelung kaum lohnen. Dann würde ich statt den 1000 dann 1500 bekommen, müsste dann aber, um das Gewerbe weiterzubetreiben wieder einiges abgeben

Das halte ich, aus verschiedenen Gründen für bedenklich.
Warum wenn ich fragen darf? Ob mein Mann nun abends den ganzen Kram eintütet und zur Post bringt oder ob ich das mache, weil ich sowieso daheim bin, ist doch eigentlich egal? Wir verdienen ja deswegen nicht mehr oder so und Einkommenssteuer führen wir darauf ja auch wieder ab.

Klar kann es auf den Mann angemeldet werden. Wer was dafür schafft, ist dann Eure Sache.
Steuerlich ist es in der Regel egal, zu Elterngeld habe ich (noch) keine Ahnung

Ist davon abhängig wo dein Mann arbeitet, denn im öffentlichen Dienst muss er sich das genehmigen lassen von seinen jetzigen Arbeitgeber.
nein, kein öffentlicher Dienst. ist auch keine Konkurrenz zu seinem jetzigen Arbeitgeber; soll einfach eine zusätzliche Verdienstquelle für uns sein. Macht ja mehr Sinn als Einzelkaufmann aufzutreten als z.B. als GbR, wo wir ja wieder beide drinhängen und sie mir dann sicherlich das Ganze wieder aufs Eltergeld anrechnen, oder?
Am besten Du meldest das Gewerbe auf Deine Nachbarin an. Dann läßt Du noch Deinen Mann zum Schein ausziehen, dann kannst Du zusätzlich auch noch Hartz IV beantragen und deine Produkte und Dienstleistungen zu einem Schleuder-Dumpingspreis verkaufen, damit Du anderen, richtigen Firmen auch noch deren Geschäft kaputt machst.
Heeeschen am 4. Juli 2008 14:38 Gut gebrüllt, Löwe - ich kann solches Schmarotzergehabe auch nicht so gut haben. Das ist Abzocke auf meine (Staats-)Kosten. DH!
Mal ehrlich der Staat zoggt uns doch auch ganz schön ab...
zockt - wenn schon! Und wobei bitte schön? Das eine nichtarbeitende Mami keine Steuern zahlt, sondern ich und die das jetzt auch noch ausnutzen will im doppelten Sinne? Wennman hier drei Tage mitliest, wird man echt wahnsinnig von diesem armseligen Deutschland....
leider habe ich nicht so viele daumen, wie ich nun gerne in die höhe strecken möchte......armselig, so ein verhalten
Stimmt wohl schon, dass der Staat ganz schön abzockt. Und warum? Unter anderem müssen eben auch solche Schmarotzer von deinen Steuergeldern bezahlt werden!
danke für die bescheuerte Antwort! Was hab ich denn davon, wenn ich als Frau den lieben langen Tag daheim bin, Sachen verkaufe und mir quasi ein wenig Geld hinzuverdienen kann und dann wegen dem Elterngeld quasi wieder alles abgeben darf? Da kann ich ja gleich auf der faulen Haut liegen und mein Kind schunkeln.
Beachte: ich lebe in einer Ehe und nicht in einer unverheirateten Partnerschaft, von daher ist es doch rechtens. Ob mein Mann mir die 300 am Monatsende gibt bzw. das Geld auf unserem Konto ist oder ich wegen der Elterngeldregelung fast alles wieder abgeben muss... na was würdest du in dem Fall machen?
so wie ich es während meiner vier schwangerschaften immer gemacht habe....schön gearbeit und schön die steuerklasse V wirken lassen, damit genug geld in der staatskasse ist, für menschen, die meinen rausholen zu müssen was geht.....spiegel gefällig?
Wenn Dir nichts anderes einfällt mit Deinem Kind zu unternehmen als es zu schunkeln, wär es wahrscheinlich besser gewesen, Du hättest gar keine Kinder in die Welt gesetzt. Der Rest Deiner Antwort ist ohne Worte.
ich hab doch noch gar keine Kinder! Ich denke nur darüber nach, was möglich ist und vor allem wie ich als Frau mit Kind eben nicht nur daheim hocke und mit dem Kind mich beschäftige, sondern eben auch, was ich mit meinem Gehirn noch anfangen kann
ich hab doch noch gar keine Kinder! Ich denke nur darüber nach, was möglich ist und vor allem wie ich als Frau mit Kind eben nicht nur daheim hocke und mit dem Kind mich beschäftige, sondern eben auch, was ich mit meinem Gehirn noch anfangen kann
DH

Anmeldung nach Heirat bzw. auf ihn spart Namensänderungsbürokratie.
Beim Zusammenhang zwischen Gewinn/Elterngeld kann ich nichts zu sagen.
Langfristig (nach Elterngeldzeit) musst Du mit dem Durchschnittsgewinn unter 355€/Monat (Stand 2008) bleiben, um nicht aus der Familienversicherung zu fallen.
danke für die Antwort! wir überlegen, ob wirs auf ihn anmelden (als Einzelunternehmer), so dass ich in 1-2 Jahren als "Hausfrau & Mutter ohne eigenes Einkommen" zuhause bin, das Kind hüte, aber mir nicht die Decke auf den Kopf fällt, indem ich die Geschäfte (bei ebay einstellen, Marketing, Versand etc) abwickle, aber alles über ihn läuft. So kann ich über ihn versichert sein (hab ja quasi kein Einkommen) und müsste mich auch nicht an die 355/Monat halten, falls es besser läuft als erwartet und wir auf Gewerbe mit Umsatzsteuer umstellen. Was meinst du?
JoWaKu am 30. Juni 2008 19:45 Bei Gütergemeinschaft ist es aus Sicht der Steuer egal, auf wen ein Gewerbe läuft.
Wer was dran arbeitet, ist Eure interne Abmachung.
.
>müsste mich auch nicht an die 355/Monat halten
stimmt.
.
Auf "mit Umsatzsteuer" umstellen kann man ach schon früher, man ist dann aber mindestens 5 Jahre dran gebunden.
Argumente dafür/dagegen: www.klicktipps.de/gewerbefaq.php#mitmehrwertsteuer
Naja, bis man einen Umsatz von 17.500€ erreicht ist eseiniges hin.
JoWaKu am 30. Juni 2008 19:47 Mehr Infos zum Thema Gewerbe: www.klicktipps.de/gewerbe.php
Was ist so schlimm daran, wenn Dein Mann bei den Kindern bleibt? Überlege Dir bitte mal, wieviel Glück Du hast, einen Volltagsjob zu haben. Wenn Dein Mann sowieso zu Hause bleibt ist das doch ideal. Oder?
Was ist so schlimm daran, wenn Dein Mann bei den Kindern bleibt? Überlege Dir bitte mal, wieviel Glück Du hast, einen Volltagsjob zu haben. Wenn Dein Mann sowieso zu Hause bleibt ist das doch ideal. Oder?
Stimmt!DH!!