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Wirklich gute Eltern schimpfen da nicht. Die bieten da ihre Hilfe an. Rede mit Ihnen ehrlich, sie mögen im ersten Moment verärgert sein, doch wenn der Wurm da ist, kommen die Beschützerinstinkte wieder.
Wenn Deine Freundin abtreiben will, solltest Du weiterhin zu ihr stehen. Sie sollte wissen, ob sie das Kind jetzt schon will.
Persönlich finde ich diese Debatten um Abtreibung seitens der Männer und der Kirche verlogen. Weder Männer noch die Kirche tragen die Kinder aus. Es sind die Frauen, die häufig erst von den Männern genötigt und dann verlassen werden. Also soll sie sich für oder gegen das Kind entscheiden und als Mann sollte die Entscheidung respektiert werden.
Hmmm, ich hatte gerade überlegt, eine Frage hier einzustellen, wie man bitte sehr 2-Jährige dazu bringt, die Handschuhe schon anzuziehen, bevor die ersten Erfrierungserscheinungen auftreten... Ich kann nun nicht ständig über den Buggy gebeugt sein und auf die Handschuhe achten, die mit dem Band werden weggeschmissen und bleiben an der Achse hängen, die anderen verschwinden auf Nimmerwiedersehen. Mein Sohn mag keine Handschuhe - da kann man sich Gedanken machen, wie man will. Ich habe jetzt die Jacke ein Nummer zu groß gekauft, sodass die Hände drin verschwinden, ist aber auch nicth so toll. Weiß jemand was Besseres?
Wart mal noch bis zum dritten Monat, da ist es sicher und eine Abtreibung ist dann nicht mehr möglich. So können euch eure Eltern nicht dazu zwingen. Viel Glück euch beiden, überstürtzt nichts.
Das ist doch dein Leben.Schau meine Große Tochter hat auch einen mann der ist gerademal 1Jahr Junger als ich. Ich bin 50Jahre alt.er ist auch Geschieden.meine Tochter auch ich Habe bei ihr nie Rein gereded das war ihr entschluß meinen ersten Schwigersohn zu heiraten,das ging daneben.Ich hatte aber schon Geahnt das es Schif geht,und es ihr auch gesagt.Lasse es nicht zu nahe ran kommen mit den Tränen deiner Mutter.Lebe dein Leben.alles gute und viel kraft.Wünscht dir ina
Ich habe schon eimal eine ähnliche frage beandwortet.Ich war auch 17Jahre Alt.Heute bin Ich Fünfzig Jahre Alt.War noch in Ausbildung ich hatte mit meiner Mutter Ärger mein Vater war zwar auch nicht begeistert aber er hatte sofort alles aus gebaut unterm Dach mit kinderzimmer bad und so.nach der geburt meiner grossen.haben meine mutter und ich uns die Arbeitszeiten geteilt so war uns allen geholfen.Ich bin Mutter von drei Kinder und habe vir Enkelkinder.Sie sind 11,10,7und6Jahre alt.Sage es deinen Eltern. Jetzt am besten wenn möglich beiden Elterteilen noch Heute.Viel Glück für Euch.
Ich selber war erst 17Jahre beim ersten Kind.Das ist jetzt 33Jahre her.meine Mutter ist auch ausgerastet,sie sagte glaubst den du noch an den Weihnachtsmann und so weiter.Aber wie es dann so weit war war sie die erste wo sich um meine Tochter gekümmert hat es durfte keinner an das Kind.sogar ich kaum auser zum stillen.Ich war da auch noch in der Ausbildung;wir haben unsere Arbeitszeiten geteilt.Sie Vormittags Ich am Nachmittag.wenn es nach ihr gegangen währe hätte ich auch abtreiben müßen.Da war ich auch dagegen Das war auch gut so.Allso nicht abtreiben lassen mann weiß nie was auf einen zu kommt.zudem gibt es ja auch Gruppen die mit Rat und Tat zur seite stehen.Es hat alles vor und nachteile im Leben macht das beste daraus.Viel glück für euch.wünschtEuch ina.wehner
Für die ersten drei Kinder sind es 154 Euro, ab dann 179 Euro und gezahlt wird bis zum 27 Geburtstag + Wehrdienst/Zivildienst.
Ab Jan 09 soll es aber doch mehr werden, oder?
auchmama am 1. Dezember 2008 12:32 ...neue Regelung, wohl ab 2009...
27 gilt nicht mehr: 25 ist aktuell.
Für die Jahrgänge 81 und 82 läuft es in diesem Jahr mit dem Geburtstag aus...

Grundsätzlich wird das Kindergeld nach dem deutschen Einkommenssteuergesetz bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, danach muss (nach § 32 Abs. 4 EStG) nachgewiesen werden, ob weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht. Diesen Anspruch hat man aktuell bis zum 27. Geburtstag des Kindes (eine mögliche Herabsetzung der Grenze auf 25 Jahre ist noch nicht eingeführt worden) - in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium, - in einer höchstens 4 Monate langen Übergangsphase zwischen, z. B. Schulabschluss und Studienbeginn oder nach dem Zivil- oder Wehrdienst, - während eines FSJ, FÖJ, eines Europäischen Freiwilligendienstes Über das 27. Lebensjahr hinaus wird die Leistung des Kindergeldes um die Zeit verlängert, in der zuvor der Zivil- oder Wehrdienst geleistet wurde oder wenn man sich freiwillig für höchstens 3 Jahre zum Wehrdienst verpflichtet hat. Für behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, existiert keine Altersgrenze.
Guppy, verbreite keine Falschmeldungen:
Das Höchstalter ist bereits auf 25 herabgesetzt. Für Kinder, die in diesem Jahr 27 wurden/werden, galt noch 27, für die, die in diesem Jahr 26 wurden/werden, galt noch 26. (Damit ist mir in diesem Jahr gleich für zwei Kinder, die noch in der Ausbildung sind, das Kindergeld abgeschnitten worden...)
Guppy194 am 1. Dezember 2008 12:44 richtig, danke für den Hinweis, nehm ich natürlich zurück BKKG ist inzischen geändert; Asche auf mein Haupt.

Guckst Du hier: http://www.famr.eu/Tabellen%E2%80%A2Praxishilfen/TabellenzumFamilienrecht/Kindergeldtabelle