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Sicherung aus!
Es gibt Bewegungsmelder, die man statt des Lichtschalters ein bauen kann.
Zum Einbau brauchst Du

ACHTUNG Vorher die Sicherung rausdrehen oder ausschalten.
Ich habe den Schalter ausgebaut, die Kabel dort mit Lüsterklemmen verbunden.Dan den runden Deckel einer Verteilerdose drauf gemacht. Den Bewegungsmelder zwischen den Kabel des Leuchtmittels angeschlossen. Funktioniert heute noch Einwandfrei.

Da würde ich Dir ganz klar zum Fachmann raten, schon alleine wegen der erforderlichen Schutzart.

Wer die Musik bestellt der bezahlt sie auch, ganz klar. Ostrichfan.
JoWaKu am 16. Juni 2008 13:27 Exakt so hätte ich es auch geschrieben. - DH
Eigentlich braucht der Mieter eventuelle Probleme nur dem Vermieter zu melden. Er muss dann alles Weitere regeln. Nimmt sich jemand anders der Sache an und handelt womöglich ohne Auftrag, dann ist es eigentlich sein Privatvergnügen und er hat keinen Anspruch auf erstattung der Kosten.

Aus Sicht des Elektrikers muß der bezahlen, der ihn beauftragt bzw. gerufen hat.
Es bezahlt immer der Auftraggeber. Also derjenige der bestellt zahlt auch. Den Elektriker auffordern seine Rechnung an den Mieter zu richten.
Korrekt!