Einzugsermächtigung - neue und gute Antworten

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    Konto nicht ausreichend gedeckt wg fälschlicher Abbuchung - Wer zahlt d. Rücklastschriftgebühr ?
    Antwort von NutzerReztun NutzerReztun

    Rücklastschriftgebühren in dieser Höhe sind (unabhängig von den AGBs) unzulässig! Hierzu gibt es verschiedene Gerichtsurteile (u.a. OLG Koblenz Urteil vom 30.09.2010 Az. 2 U 1388/09; Oberlandes­gericht Brandenburg Urteil vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11) Wenn das Konto bei einem Einzug nicht gedeckt ist, sind nur die regelmäßigen Kosten der Bank dafür zu tragen (meistens 3€ max ca. 8€). Also unbedingt Widerspruch einlegen! Möglichst mit Verweis auf diese Urteile. Dann zeigen sich Anbieter auch plötzlich sehr "kulant".

    Viele Grüße und viel Erfolg!

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    Läuft Geld an GEZ nur per Einzugsermächtigung?
    Antwort von Remmelken Remmelken

    die gesetzliche Zahlungsweise bei der Rundfunkgebühr ist die Zahlung zur Mitte eines Zeitraums von 3 Monaten. Du kannst auch im voraus vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Du kannst dies per Überweisung oder Zahlschein tun, oder aber auch einziehen lassen. Die Zahlung per Zahlschein ist meist nicht ratsam, da dies meist mit zusätzlichen Gebühren bei der ausführenden Bank verbunden ist.

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    Lastschriftverfahren auch bei Kaution?
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Darf ich das?

    Nur wenn ausdrücklich vereinbart.

    Übrigens, falls Du es doch tust, kann der Mieter die Lastschrift, wie auch jede andere, zurückbuchen lassen.

    Aus diesem Grund würde ich nie Lastschrift für Mietzahlungen vereinbaren.

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    Lastschriftverfahren auch bei Kaution?
    Antwort von guterwolf guterwolf

    eigentlich nicht, denn der Einzug bezieht sich ja wahrscheinlich nur auf die Mietzahlung.

    Du kannst aber deinen Mieter entweder ansprechen oder anschreiben, dass du - wenn er die letzte Zahlung nicht leistet - du per ....die KT über das Lastschriftverfahren einziehen wirst.

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    Lastschriftverfahren auch bei Kaution?
    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Wenn es vertraglich vereinbart ist, ja.

    Man sollte aber den Mieter fairerweise rechtzeitig über den geplanten Einzug informieren, da es sich ja doch in der Regel um einen Betrag handelt, den man nicht unbedingt ständig auf dem Girokonto hat, und eine geplatzte Lastschrift verursacht vermeidbaren Ärger.

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    Lastschriftverfahren auch bei Kaution?
    Antwort von Mondaine Mondaine

    Na wenn er es unterschrieben hat? aber ich würde es ersteinmal mit reden versuchen... und das nächste mal gleich anbieten, er solle ein Konto eröffnen für Kautionen... Da verliert keiner geld und du hast die sicherheit...

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