Rücklastschriftgebühren in dieser Höhe sind (unabhängig von den AGBs) unzulässig! Hierzu gibt es verschiedene Gerichtsurteile (u.a. OLG Koblenz Urteil vom 30.09.2010 Az. 2 U 1388/09; Oberlandesgericht Brandenburg Urteil vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11) Wenn das Konto bei einem Einzug nicht gedeckt ist, sind nur die regelmäßigen Kosten der Bank dafür zu tragen (meistens 3€ max ca. 8€). Also unbedingt Widerspruch einlegen! Möglichst mit Verweis auf diese Urteile. Dann zeigen sich Anbieter auch plötzlich sehr "kulant".
Viele Grüße und viel Erfolg!