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Woran erkennt man das Laminat falsch verlegt worden ist?

anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. Juni 2008 19:05
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Laminat braucht die Möglichkeit, sich auszudehnen. Wenn daran beim Verlegen nicht gedacht wurde, stellt es sich auf.


Woran erkennt man das Laminat falsch verlegt worden ist?

pippi60
beantwortet von pippi60 am 28. Juni 2008 19:05
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Entweder Du hast es zu nass gewischt oder es ist beim Legen kein Abstand gelassen worden. Bei mir haben sie Keile an die Wand gelegt, damit das Laminat Platz hat sich zu auszudehnen.

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 28. Juni 2008 19:09

Ich habe es nur nebelfeucht gewischt, da ich in einer meiner vorherigen Wohnungen schon Laminat hatte und das daher schon wusste. Ich denke eher es wurde zu stramm verlegt, aber meine Vermieterin behauptet das es nicht so ist. Darf ich das denn einfach ändern? Wenn das so bleibt geht es doch auf die Dauer sowieso kaputt oder?


Woran erkennt man das Laminat falsch verlegt worden ist?

isedinger
beantwortet von isedinger am 28. Juni 2008 19:02
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Könnte sein dass nicht genügend Abstand von Laminat zur Wand gelassen wurde. Mach mal eine Sockelleiste in der Richtung ab in der Sich das Laminat wellt.

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 28. Juni 2008 19:04

DH ! Dehnungsfuge vergessen ! Man könnte mit einer Stichsäge Abhilfe schaffen.


Woran erkennt man das Laminat falsch verlegt worden ist?

eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 28. Juni 2008 19:01
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Dann ist es schon zu spät ! Feuchtigkeit hat es quellen lassen ! Irreparabel !

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 28. Juni 2008 19:03

Eben das glaube ich nicht, weil das sich so wellt, das es aussieht als wenn es zu stramm verlegt worden ist. Kann das nicht sein? Ich hatte im Wohnzimmer und im Flur noch keine Feuchtigkeit von daher kann ich das nicht so ganz glauben. Außerdem kann man die Welle auch runterdrücken, aufgewollenes Holz sieht meiner Meinung nach anders aus!


Kostenübernahme bei: Bei Einzug bestehendem Schaden

anjanni
beantwortet von anjanni am 17. Juni 2008 14:17
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Ihr habt doch hoffentlich nicht schon auf Eure Kosten den Schaden reparieren lassen? Dann werdet Ihr nämlich sowieso auf den Kosten sitzenbleiben, da Ihr zunächst dem Vermieter Gelegenheit zur Reparatur geben müßt.

Der Installateur wird das ansonsten wohl richtig beurteilt haben. Bittet ihn, sich schriftlich Notizen dazu zu machen, damit Ihr das später noch beweisen oder belegen könnt und ihn als Zeugen bitten könnt.

Du bist nicht verpflichtet, sofort (im Sommer) die Funktionsfähigkeit der Heizung zu überprüfen. Das wäre einfach nicht normal. Du bist aber verpflichtet, festgestellte Schäden sofort dem Vermieter zu melden.

Der Vermieter ist zur Reparatur zunächst mal verpflichtet, da es sich um Schäden an der Installation handelt. Natürlich kann er der Ansicht sein, Ihr hättet in die Rohre Macken gehauen beim Aufbau der Küche. Dann kann er Euch dafür haftbar machen. Im Zweifelsfall zahlt dann Eure Haftpflichtversicherung/die desjenigen, der die Küche aufgebaut hat. Die Haftpflichtversicherung wird auch die Zahlungspflicht genau prüfen. - Also keine Panik.


Kostenübernahme bei: Bei Einzug bestehendem Schaden

anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. Juni 2008 13:44
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Ich würde den Vermieter darauf hinweisen das die Heizung nicht in vertragsgemäßen Zustand ist und darauf hinweisen das er für die Mängelbeseitigung zuständig ist. Keine Heizung ist ein schwerwiegender Minderungsgrund geht bis 100% im Winter.


Kostenübernahme bei: Bei Einzug bestehendem Schaden

andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Juni 2008 13:43
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ein typischer Fasll für Mieterbund bzw. Mieterrechtsschutz


Wie lange kann man einen Kontoeinzug bei der Bank reklamieren?

anonym
beantwortet von dlrgkatja18 am 11. Juni 2008 11:26
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geh so schnell wie möglich hin! wenn du selbst etwas falsch überwiesen hast, dann hast du oft nur einen tag zeit!


Wie lange kann man einen Kontoeinzug bei der Bank reklamieren?

anonym
beantwortet von jotde01 am 11. Juni 2008 10:49
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das geht nur, wenn es eine Lastschrift war, und dann hast du sechs Wochen Zeit. Bei selbst ausgestellten Überweisungen mußt du dich mit dem Empfänger auseinandersetzen


Wie lange kann man einen Kontoeinzug bei der Bank reklamieren?

Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 10. Juni 2008 23:22
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Sechs Wochen nach Zugang des Quartalsabschlusses. Alles Andere ist das, was die Banken gerne erzählen, weil sie dann weniger Arbeit haben.

LG

Wieselchen

Kommentar von 0004352737d2bc8f3a534eb4502dc851smallYu Ly am 10. Juni 2008 23:34

Noch zwei Ergänzungen zu Christinas und Wieselchens Antworten: Widerspruchsfrist auf Zuruf (telefonisch oder per Inet) 6 Wochen. Schriftlich wie von Wieselchen genannt. Eine Möglichkeit, einen bestimmten Abbucher zu sperren gibt es nicht.

Und zum Schluss: so schnell wie möglich widersprechen, weil der widerrechtliche Empfänger sein Konto mittlerweile leergeräumt oder sogar aufgelöst haben könnte. Wer alle 6 Tage sein Konto kontrolliert, ist auf der sicheren Seite.

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallAndreas Bartmann juchuu am 11. Juni 2008 06:13

DH.



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