Meines Wissens nach, musst du die Kosten auf den geschäftlichen/ privaten Anteil aufteilen - den geschäftlichen Anteil kannst du dann als Kosten/ Ausgabe deines Gewerbes in der Einnahmen/ Ausgaben - Liste als Ausgabe ausweisen. Die Ausgabe mindert deinen zu versteuernden Gewinn.
Wie du das aufteilst, kann ich nicht raten. Das hängt entscheidend von der Art deines Nebengewerbes ab. Sei kreativ aber nachvollziehbar kreativ - schreibe das auch auf, wie du das ermittelt hast - denn das wirst du als Nachweis ggü. dem FA brauchen.
Kannst du dir nicht am Anfang mal Rat von einem Steuerberater/ einem Steuerbüro holen? Die wissen das sowieso am besten.