Ich hatte dir ja auf deine andere Frage zu diesem Thema hier
http://www.gutefrage.net/frage/bussgeld-wegen-abgelaufenem-tuev#answer37544612
schon die Antwort inklusive Rechtsgrudlage gegeben - und du hast meine Antwort mit einem Sternchen ausgezeichnet. Warum denkst du denn jetzt doch immer noch über einen Einspruch nach?
Das Bußgeld ist völlig korrekt. Zugelassene Kraftfahrzeuge unterliegen der Untersuchungspflicht, unabhängig davon, wo sie sich befinden.
Wenn du nun gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegst (wozu ich nicht raten würde), dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, sofern die Bußgeldstelle den Einspruch nicht anerkennt (was sie nicht tun wird, weil der Fall ganz klar ist). In dem Gerichtsverfahren wirst du unterliegen, weil der Fall ganz klar ist. Die Bußgeldhöhe wird sich nicht verändern, die Kosten des Bußgeldbescheides aber werden durch etwa doppelt so hohe Gerichtskosten ersetzt werden.
Dein Beispiel mit dem Küchenmesser hinkt übrigens ein wenig. Küchenmesser sind nämlich nicht verboten. Wenn du aber ein verbotenes Messer im Küchenschrank hättest, dann könnte man dich zwar nicht wegen Mordes, sehr wohl aber wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilen.
Schau mal, ob das Fahrzeug zum TÜV angemeldet war.
Lies den Bescheid mal genau durch.
Und die dazugehörenden Paragraphen