Einspruch - neue und gute Antworten

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    Finanzamt berechnet Kilometerpauschale falsch
    Antwort von WMBSLG WMBSLG

    Hallo Ninni123,

    tatsächlich Widerspruch einlegen und auf den klaren Sachverhalt mit dem Umzug hinweisen.

    Auch Finanzbeamte sind nur Menschen und machen halt auch Fehler bzw. hat einer diesen Punkt einfach übersehen.

    Das Berichtigen dürfte also kein Problem bedeuten. Du musst nur beharrlich bleiben und nicht nachgeben, dann kommt die Kohle automatisch zurück.

    Viel Erfolg beim Widerspruch und schöne Feiertage!

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    Einspruch bei Bussgeldbescheid
    Antwort von JotEs JotEs

    Ich hatte dir ja auf deine andere Frage zu diesem Thema hier

    http://www.gutefrage.net/frage/bussgeld-wegen-abgelaufenem-tuev#answer37544612

    schon die Antwort inklusive Rechtsgrudlage gegeben - und du hast meine Antwort mit einem Sternchen ausgezeichnet. Warum denkst du denn jetzt doch immer noch über einen Einspruch nach?

    Das Bußgeld ist völlig korrekt. Zugelassene Kraftfahrzeuge unterliegen der Untersuchungspflicht, unabhängig davon, wo sie sich befinden.

    Wenn du nun gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegst (wozu ich nicht raten würde), dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, sofern die Bußgeldstelle den Einspruch nicht anerkennt (was sie nicht tun wird, weil der Fall ganz klar ist). In dem Gerichtsverfahren wirst du unterliegen, weil der Fall ganz klar ist. Die Bußgeldhöhe wird sich nicht verändern, die Kosten des Bußgeldbescheides aber werden durch etwa doppelt so hohe Gerichtskosten ersetzt werden.

    Dein Beispiel mit dem Küchenmesser hinkt übrigens ein wenig. Küchenmesser sind nämlich nicht verboten. Wenn du aber ein verbotenes Messer im Küchenschrank hättest, dann könnte man dich zwar nicht wegen Mordes, sehr wohl aber wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilen.

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    Einspruch bei Bussgeldbescheid
    Antwort von JohannesJ54 JohannesJ54

    Während der TÜV-Abnahme?

    Da warst du doch zum TüV angemeldet.


    Du darfst aber nicht das Fahrzeug mit sichtbarem Nummernschild auf einem Anhänger zum TÜV fahren. Nummernschild abdecken ist sinnvoll.

    Kommentar von JohannesJ54 JohannesJ54JohannesJ54

    Schau mal, ob das Fahrzeug zum TÜV angemeldet war.

    Lies den Bescheid mal genau durch.

    Und die dazugehörenden Paragraphen

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    Einspruch bei Bussgeldbescheid
    Antwort von deFleescha deFleescha

    Ich wüßte nicht, dass man verpflichtet ist, dass ein Fahrzeug TÜV haben muss, wenn das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teiltnimmt. Das Fahrzeug muss letztlich nur auf einem Hänger zum TÜV transportiert werden...

    Ansonsten müsste ja jedes Fahrzeug auf einem Schrottplatz TÜV haben...

    Kommentar von JohannesJ54 JohannesJ54JohannesJ54

    Das Nummernschild darf auf dem Hänger nicht sichtbar sein!

    Kommentar von deFleescha deFleeschadeFleescha

    Und wieder was gelernt! ... ;o) ...

    Kommentar von JohannesJ54 JohannesJ54JohannesJ54

    Auf dem Schrottplatz sind keine Nummernschilder sichtbar.

    Kommentar von deFleescha deFleeschadeFleescha

    Das war nur ein Beispiel und nicht ernst gemeint.

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    Einspruch bei Bussgeldbescheid
    Antwort von Kaefer1500 Kaefer1500

    Das Fahrzeug stand im Hof der Werkstatt, ein Ordnungshüter erstattete Anzeige Und ausserdem solls 2 Punkte geben.

    Kommentar von deFleescha deFleeschadeFleescha

    Wenn der Hof der Werkstatt Privatgelände ist (einfach mal Nachfragen) ist die Anzeige haltlos. Wenn das Auto an der Straße geparkt war, dann sieht es anders aus.

    Kommentar von Kaefer1500 Kaefer1500

    ne , ist wohl egal , wenn das Fahrzeug nicht stillgelegt ist und ohne TÜV och angemeldet ..

    Kommentar von JohannesJ54 JohannesJ54JohannesJ54

    Egal, wenn dein Auto in der Garage steht und das Tor offen ist, darf man das abgelaufene Nummernschild nicht sehen.

    Kommentar von JohannesJ54 JohannesJ54JohannesJ54

    Der Bussgeldbescheid Ist korrekt,

    ( die Regelung ist unsinnig, aber das war ja nicht die Frage)

    Das Fahrzeug war doch zum TÜV angemeldet!


    Das Nummernschild darf nicht sichtbar sein.

    Sollte deine Werkstatt aber wissen.

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    Einspruch bei Bussgeldbescheid
    Antwort von Boelller Boelller

    mein verstand sagt mir: das is ne komplett idiotische regelung
    wie die rechtslage ist, weiß ich nicht, aber meinem rechtsverständnis nach widerspricht die regelung allen geltenden rechtsansichten und sollte daher ungültig sein. ich würde auf jeden fall widersprechen und auch nicht locker lassen

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    Einspruch bei Bussgeldbescheid
    Antwort von Mykoleus Mykoleus

    Wenn du den Bussgeldbescheid ablehnst oder Einspruch einlegst wird das Verfahren normal durchlaufen, sh am Ende kann eine leicht höhere Strafe rauskommen. Da du definitiv ein Vergehen begangen hast würde ich das kleine Bussgeld zahlen, denke nicht das du ums Zahlen irgendeiner Strafe rumkommst und dann lieber das Bussgeld als das ganze Verfahren.

    Kommentar von Kaefer1500 Kaefer1500

    Das Bußgeld war 45 + 20 Gebühren und 2 Punkte ... mit welcher Komplikation wäre denn bei einem Einspruch zu rechnen , wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird ?

    Kommentar von JohannesJ54 JohannesJ54JohannesJ54

    Die Punkte sind ärgerlich.

    Du hast doch alles richtig gemacht.

    Wie soll es denn gemacht werden?

    Fahrzeug mit roter Nummer oder Anhänger holen ist ja ok.

    Und dann? Das Auto steht in der Werkstatt, du fährst nach Hause.

    Ob jemand das Auto auf den Hof schiebt oder der Prüfer bereits im Auto sitzt, kannst du nicht erkennen, auch wenn du der Halter bist.

    Wie würdest du es besser machen?

    Wenn du rechtschutzversichert bist: Frag doch mal den Richter.

    Kommentar von Kaefer1500 Kaefer1500

    Na , nach meiner Info mach ich mich schon strafbar, wenn ich das KFZ ohne TÜV angemeldet lasse. Am Fahrzeug war wohl sichtlich das Kennzeichen mit dem Adler erkennbar. .. ich würde es aber trotzdem gerne auf einen Einspruch ankommen lassen, weil der Sachverhalt schlichtweg idiotisch ist. ... Vielleicht soger ein Grund , gegen die STVO zu klagen. Ich hab das Fahrzeug schlichtweg nicht im Verkehr bewegt , da der Anlasser hinüber war .

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    Einspruch bei Bussgeldbescheid
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    Während der TüV-Abnahme bekam ich einen Bußgeldbescheid

    Das verstehe ich nicht, wer gab dir ein Bußgeld ?

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    Einspruch bei Bussgeldbescheid
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Der TÜV kann kein Bußgeld verteilen.

    Die Rechtslage geht dahin, dass die Prüfungsgebühr höher wird.

    Kommentar von JohannesJ54 JohannesJ54JohannesJ54

    Ab 1. Juli 2012, Aufschlag von 20 %. Keine Rückdatierung mehr.

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    Finanzamt berechnet Kilometerpauschale falsch
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Fristgerecht(!!) einen Einspruch schreiben und die Sachlage nochmals gut verständlich erklären.

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    Finanzamt berechnet Kilometerpauschale falsch
    Antwort von blackleather blackleather

    Ein normales Schreiben würde auch reichen; es muss allerdings innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen. Das wird dann nicht als Einspruch gewertet, sondern als "Antrag auf schlichte Änderung" (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO).

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    Finanzamt berechnet Kilometerpauschale falsch
    Antwort von radwor radwor

    widersprechen, mit oben genannter begründung

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    "Ordnungswidrigkeit" "anfechten"
    Antwort von Kihlu Kihlu

    NRW Durschnitt für die Bearbeitungsgebühr sind 23,50 € ist aber je nach Kommune unterschiedlich.

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    "Ordnungswidrigkeit" "anfechten"
    RatgeberHelden Antwort von hiphoptiptop hiphoptiptop

    Ärgere dich über Dinge, die du ändern kannst und zahle die, die du nicht ändern kannst. Ich an deiner Stelle würde zahlen....

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    "Ordnungswidrigkeit" "anfechten"
    Antwort von blackleather blackleather

    Gegen eine Verwarnung kann man weder Einspruch noch Widerspruch einlegen. Dagegen gibt es überhaupt keinen Rechtsbehelf. Vielmehr wird eine Verwarnung ohnehin immer nur wirksam, wenn der Betroffene damit einverstanden ist und das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche bezahlt.

    Tut er eins von beidem oder beides nicht, geht das Bußgeldverfahren seinen normalen Gang, also mit Beweisaufnahme, Tatbestandsprüfung, Klärung der Schuldfrage und wird - wenn Tatbestand und Verschulden bejaht werden, mit einer Geldbuße abgeschlossen. In diesem Fall hat der ordnungswidrig Gehandelte auch die Kosten des Beußgeldverfahrens zu tragen.

    Natürlich kann sich im Rahmen des Bußgeldverfahrens auch die Unschuld des Betroffenen herausstellen oder es stellt sich heraus, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist. Dann wird das Verfahren ohne weiteres eingestellt.

    Kommentar von ideelos ideelosideelos

    Sehr hilfreicher Beitrag, danke!

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    "Ordnungswidrigkeit" "anfechten"
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Nächstes Mal rächst du dich und parkst den ganzen Tag ohne Schein. Kostet auch nur5 € - also weniger als die reguläre Gebühr.

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    "Ordnungswidrigkeit" "anfechten"
    Antwort von outfreyn outfreyn

    War ich keine 5min weg! (Rechtlich evtl uninteressant)

    Rechtlich völlig uninteressant.

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    "Ordnungswidrigkeit" "anfechten"
    Antwort von ideelos ideelos

    Grade auf der Rückseite von nem alten Anschreiben gesehen: Wenn ich mich dazu "äußere" wird entweder das Verfahren eingestellt ODER ein Bußgeldbescheid ausgestellt, welcher "mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden ist"....

    Echt eine Schweinerei...Die beiden Kerle standen auch danach lustig auf dem Parkplatz rum und warten nur auf neue Beute - ich wette kein Mensch sieht dieses Schild da oben hinter den Blättern (ist ja auch nicht gerade mehr Winter)...Wenn man es also nicht schon weiß, ist man gelackmeiert -.- Das ist echt typisch deutsche Behörde...

    Trotzdem danke für deine Antwort! :)

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    "Ordnungswidrigkeit" "anfechten"
    Antwort von 011100 011100

    Ich bin damit mal durchgekommen.Aber da war das Halteverbotsschild vom Laub eines Baumes völlig verdeckt und erst seit kurzem aufestellt.Habs aus der Sicht fotografiert wie man den Seitenstreifen anfährt und es war völlig unsichtbar.Hab die Zahlung verweigert,und hab Recht bekommen.Aber du schreibst,das Schild hing zu hoch.aber sichtbar.Du wirst kein Recht bekommen

    Kommentar von ideelos ideelosideelos

    Ok, "zu hoch" ist subjektiv. Es war aber zu mindestens 50% mit Blattgrün bedeckt und fiel deshalb (Weiß und bisschen blaue Farbe) dort oben nicht mehr auf. Gerade wenn man auf die Fußgänger die vom Parkplatz kommen oder gerade drauf gehen...

    Naja, bei 5€ versuch ich mich nicht weiter aufzuregen und das Wetter noch etwas zu genießen =)

    Aber Danke für Deinen Beitrag!!

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    "Ordnungswidrigkeit" "anfechten"
    Antwort von Julschen89 Julschen89

    Keine Parkscheibe ins Auto gelegt kostet 5€. Das ist ja nun wirklich nicht die Welt. Und wenn du das anfechtest, dann können viel höhere Kosten auf dich zukommen. Zahl einfach.

    Kommentar von ideelos ideelosideelos

    Danke für die schnelle Antwort! Sind das echt nur 5€? Ok, dann lohnt es sich echt nicht, dennoch eine Sauerei..

    Trotzdem: In wie fern kann es denn teurer werden, wenn ich keinen Zuspruch bekäme? Meine Begründung ist ja nun auch nicht an den Haaren herbeigezogen!

    Kommentar von Julschen89 Julschen89Julschen89

    Ja, wenn sich das nicht bei den Bundesländern unterscheidet, sind es nur 5€. Bei mir wars im März ;)

    Und du müsstest mit Sicherheit Bearbeitungsgebühren bezahlen, evtl. Mahngebühren und wenn du weiter gehst, vielleicht sogar Verfahrenskosten (?), wobei ich das nicht mit Sicherheit sagen kann. Ich denke, es ist auch fraglich, ob du Recht bekommen würdest, das würde vermutlich von der urteilenden Person abhängen.

    Ich würde mich an deiner Stelle aber mal an das zuständige Amt wenden, damit das Schild von Blättern etc. befreit wird. Damit nicht noch andere in die Falle tappen.

    Kommentar von ideelos ideelosideelos

    Jop, gute Idee ;)

    War gerade nochmal los zum tanken und bin dran vorbeigekommen: Von meiner Fahrrichtung aus ist das Schild tatsächlich zu vllt 80% verdeckt, wenn man jetzt aber zB davor steht oder aus der anderen Richtung kommt, ist der Ast nicht im Weg - wäre also eh sinnlos sich da zu beschweren.

    Spendier ich den beiden Halsabschneidern halt ein kühles Bier an einem schwül-heißen Dienstagabend :D

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