Wird wohl auf Schuldteilung hinauslaufen.
Derjenige der rückwärts fährt hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht zu beachten, im Gegensatz dazu muss allerdings derjenige der aus dem ruhenden Verkehr einfährt dem fließenden grundsätzlich Vorrang gewähren - selbst wenn dieser auf der Gegenspur entgegenkäme!!
Wenn der Schaden nicht allzuhoch ist (unter ca. 700 €), sollte dein Unfallgegner mit einem Gutachter vorsichtig sein - denn sonst bleibt er ggf. auf den Kosten sitzen.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/SVKleinschaden.php
Melde es deiner Versicherung und schlildere exakt den Unfallablauf.
So sehe ich es auch.
Ich gehe hier von einer 70:30 Teilung aus. 30% der Schuld trägt die Fragestellerin.