Einkommenssteuer - neue und gute Antworten

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    Fahrtenbuch vom Finanzamt zurück
    Antwort von Ode2078 Ode2078

    Habe das selbe schreiben bekommen. Meine Frage dazu ist : heißt das mein Fahrtenbuch war ok? wird bei nicht korrektem Fahrtenbuch dieses einfach rausgestrichen aus der Steuererklärung oder bekommt man einen Aufforderung ein korrektes einzureichen bzw. nachzureichen?

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    Kosten Handelsvertretung?
    Antwort von sonne321 sonne321

    hallo, bei brutto 1800€ brauchst du dir nicht viele gedanken über die gewerbesteuer machen, da hat man ein freibetrag und mit 1800 € brutto fallst du auf jeden fall drunter, einkommenssteuer kannst du hier mal versuchern zu rechnen https://www.abgabenrechner.de/ekst/? (bundesfinanzministerium) noch hinzurechnen würde ich steuerberaterkosten (ca. 1000-1500€/jahr) betriebshaftpflicht, telefon, benzin, werbematerial, bekommst du auch gehalt bzw. 1800€ provision wenn du urlaub machst oder krank bist? die monatlichen kosten hast du trotzdem

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    Muss ich alle Ausgaben auf der Einkommenssteuererklärung verzeichnen?
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Eine EÜR macht man eigentlich schon während des Jahres - mindestens alle 2 Wochen, sonst geht zu viel verloren (meist Ausgaben und damit Dein Geld, das Du an Steuer sparen könntest). Meist vergisst man dann auch Fahrten und zugehörige Kilometer- und Verpflegungspauschalen.

    Wenn man gar vergisst, Rechnungen oder Positionen darin zu schreiben, wird's noch teurer. - Die Kunden freuts, macht aber einen unzuverlässigen Eindruck.

    NIcht notierte Ausgaben stören das Finanzamt zunächst nicht (also Dein Pech). Es gibt aber vielleicht Nachfragen, wenn alle diese Kosten plötzlich im Folgejahr auftauchen.

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    Einkommensteuerklärung selber machen ?
    Antwort von bdsfvw bdsfvw
    Abgestimmt für: kann man auch selbst machen,kein Problem

    Sofern du "nur" Arbeitnehmer warst kein Problem. Mantelbogen und Anlage N ausfüllen. Erläuterungen stehen immer anbei. Beim durchrechnen wird auf Plausibilität geprüft und evt. Fehler angezeigt. Fertig

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    Einkommensteuerklärung selber machen ?
    Antwort von blackleather blackleather
    Abgestimmt für: lieber zum Steuerberater

    Es ist doch logisch, dass der Steuerberater dafür bezahlt werden muss, wenn er sein Wissen und seine Zeit für deine Angelegenheiten hergibt.

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    Einkommensteuerklärung selber machen ?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher
    Abgestimmt für: kann man auch selbst machen,kein Problem

    Wenn du keine großartigen besonderheiten hast dann dürfte dies kein Problem sein. MFG Rudi

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    Einkommensteuerklärung selber machen ?
    Antwort von TomRichter TomRichter
    Abgestimmt für: lieber zum Steuerberater

    Die Formulare auszufüllen ist vergleichsweise leicht. Aber ohne ziemlich viel Fachliteratur zu lesen läufst Du immer Gefahr, wesentliche steuermindernde Fakten zu übersehen.

    Sollte sich bei der ersten Steuererklärung herausstellen, dass Du tatsächlich nichts übersehen hast, was Du geltend machen könntest, kannst Du due weiteren Erklärungen ja immer noch alleine ausfülen.

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    Einkommensteuerklärung selber machen ?
    Antwort von Daniel78a Daniel78a
    Abgestimmt für: kann man auch selbst machen,kein Problem
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    Einkommensteuerklärung selber machen ?
    Antwort von derbas derbas
    Abgestimmt für: kann man auch selbst machen,kein Problem

    uups. doppelt abgestimmt. sorry.

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    Einkommensteuerklärung selber machen ?
    Antwort von derbas derbas
    Abgestimmt für: kann man auch selbst machen,kein Problem

    Wenn du keine besonderen Sachen dabei hast, wie vermietete Immobilien etc., dann ist das mit Elster vollkommen unkompliziert.

    Kommentar von sina05 sina05sina05

    nö, nur einkommen, evtl. der weg zur arbeit, mehr net.

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    Einkommenssteuererklärung für 2011
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Du würdest also das erste mal in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung machen. du hast also auch von 05.2011 - 12.2011 Lohnsteuer als Vorleistung über deine jetzige Firma geleistet. Du könntest somit natürlich einen Einkommenssteuererklärung machen, Dies würde ich aber abhängig vom Verdienst im Ausland machen( 01.2011-04.2011) diesen müsstet du dann natürlich auch angeben und in den meisten Fällen ist das sehr schwierig ,da wieder alle eventuelellen Nachweise zu Kriegen. Im weiteren liegt der Verdiehnst meist nicht gering höher . Somit ist dann wieder im ganzen Jahr das Bruttogehalt zu beachten. Wenn du da ca über 35000 kommst ( im Jahr 2011) würde ich sagen , belasse es dabei denn in den meisten Fällen kannst du noch was hintragen. Ich würde nur eine machen wenn ich dazu aufgefordert werden würde.Und im jahr 2012 dann ganz normal einen erstmalige Steuererklärung machen. Das ist aber keine verbindliche Aussage unter Umständen kann es sich auch eventuell bei dir Lohnen ,aber dann sind immer mehrer Faktoren dabei ausschlaggebend und immer im Einzelfall zu sehen. MFG Rudi

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    Einkommenssteuererklärung für 2011
    Antwort von meister61 meister61

    Das können sie nur feststellen, wenn sie in einem Jahr einmal probehalber einen Lohnsteuerjahresausgleich Machen. Dazu Sollten Sie sich unbedingt professioneller Hilfe bedienen. Die Erfahrungen dabei sammeln, können Sie dann für das nächste Jahr Verwenden. Beauftragen Sie einen Lohnsteuerhilfeverein damit, dort ist Ihnen am besten geholfen.

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    Einkommenssteuererklärung für 2011
    Antwort von diroda diroda

    Wenn du andere Einkünfte (Zinsen,Miete,usw.) außer deinem Lohn/Gehalt hast muß du sie machen. Wenn du etwas abzusetzen hast (Fahrtkosten, Haftpflichtversicherung, Umzug, usw.) solltes du sie machen.

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    Pendlerpauschale bei geringem Einkommen
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Er kann nicht die Pendlerpauschale Wiederbekommen sondern : Er kann mit der Gegenrechnung der Pendlerpauschale sein zu Versteurndes Einkommen so weit verringern das er die als Vorleistung vom Arbeitgeber geleistete Lohnsteuer (2000,-€)zurück erhält. Dazu muss er allerdings das ganze Steuerjahr 01.01.- 31.12. gefahrene Km ; auch die , wo er noch in Lehre war einschließlich der Fahrten zur Berufsschule.Man sollte das vieleicht auch etwa so verstehen : das Einkommen im Jahr wird einmal im Vorraus versteuert vom Arbeitgeber jeweils Monatlich , und am Jahresende noch mal vom FA wo der Arbeitnehmer noch zusätzliche Werbungskosten Gegen rechnen kann. MFG Rudi

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    Pendlerpauschale bei geringem Einkommen
    Antwort von PatrickLassan PatrickLassan

    Werden bei einer Steuererklaerung dann tatsächlich 12 Euro pro Arbeitstag von der Steuerschuld abgezogen?

    Nein. Da es sich um Werbungskosten handelt, werden sie von den Einnahmen abgezogen.

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    Pendlerpauschale bei geringem Einkommen
    Antwort von petersg petersg

    das einkommen mindert sich um die pendlerpauschale, es wird dann weniger versteuert. (die pauschale wird nicht direkt von der steuer abgezogen) man bekommt aber nie mehr an steuern zurück als man auch bezahlt hat. (bei firmen ist das anders)

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    Pendlerpauschale bei geringem Einkommen
    Antwort von kainAutor kainAutor

    Lad dir einfach Elster runter

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    Pendlerpauschale bei geringem Einkommen
    Antwort von Aurora89 Aurora89

    Soweit ich weiß, hat Person A, ein ganz normales Einkommen.

    Somit kann Person A,(soweit ich weiß) wie jede andere, sich das in die Lohnsteuerklasse eintragen lassen und die Fahrtkosten bereits monatlich vom Finanzamt zurückbekommen.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Das Finanzamt erstattet keine Fahrtkosten. Ein Lohnsteuerfreibetrag vermindert lediglich das Einkommen, sodaß man weniger Steuern zahlt.

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    Pendlerpauschale bei geringem Einkommen
    Antwort von Hammerhead Hammerhead

    Da sollte "A" mal besser bei einem Steuerberater vorbeischauen.

    Kommentar von kainAutor kainAutorkainAutor

    Wenn "A" keine eigene Firma hat oder nicht anderweiltig Selbständig ist, ist das unnötig. Elster reicht volkommen.

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    Freiberufler: Angabe rückwirkend gezahlter Rentenbeiträge in der Einkommenssteuererklärung
    Antwort von Meandor Meandor

    Beiträge zur Rentenversicherung sind Sonderausgaben und die sind abzugsfähig im Jahr der Bezahlung, unabhängig zu welchem Jahr sie gehören.

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