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Einkommen - neue und gute Antworten Einkommen - neue und gute Antworten

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Familienversicherung wurde heute zum 31.12.2008 gekündigt?was Nun?Gibt es rechtliche Folgen?

anonym
beantwortet von peterkklein am 5. Dezember 2009 17:56
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Hilfreichste Antwort

hallo saman2128,

deine Krankenkasse hat - leider - Recht. Sie ist berechtigt, rückwirkend die Familienhilfe zu beenden. Strafrechtliche Folgen hast du aber nicht zu befürchten. Normalerweise wirst du ab 1.1.09 als Student pflichtversichert. Der Studententarif beträgt bundesweit und bei jeder Krankenkasse ca. 55 Euro. Natürlich kannst du die Nachzahlung in Raten bezahlen. Du musst dich hier aber mit deiner Krankenkasse nochmals in Verbindung setzen. Was mir allerdings zu denken gibt ist, dass du immer rechtzeitig auf die Briefe deiner Kasse geantwortet hast. Normalerweise hätte dann deine Kasse schon eher auf die Beendigung deiner Familienhilfe reagieren können. Ich geh mal davon aus, dass deine Kasse - wie andere auch - nur einmal im Jahr die Familienhilfe überprüfen und dabei gesehen haben, dass du über 400 Euro (bis 400Euro ist mann mitversichert) verdienst. Und dann haben sie rückwirkend die Familienhilfe beendet. Es ist immer ganz schwer , der Krankenkasse einen Fehler nachzuweisen. Und ehrlich gesagt, auch wenn sie einen Fehler gemacht haben, hast du wenig Chancen auf ein Entgegenkommen. Denn die Kassen sagen "sie handeln nach Gesetz, und nach dem Gesetz verdienst du über 400 Euro und bist somit nicht mitversichert". Dies gilt auch , wenn die Kasse einen Fehler macht und verspätet drauf kommt. Leider steht das Gesetz auf Seiten der Krankenkasse. Auch wenn ein Mitarbeiter einen Fehler macht, bestehen sie auf rückwirkende Zahlung. Tut mir leid, dir keine besser Antwort geben zu können.

Kommentar von saman2128 am 5. Dezember 2009 22:00

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, bin erstmals beruhigt, dass ich nicht mit Strafen rechnen muss:-)


Wieviel Steuern muss man bei einer Abfindung zahlen?

Niklaus
beantwortet von Niklaus am 5. Dezember 2009 17:48
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In Deutschland müssen Abfindunge nversteuer werden. Es gibt aber die Möglichekit der 5tel Regelung.


Familienversicherung wurde heute zum 31.12.2008 gekündigt?was Nun?Gibt es rechtliche Folgen?

anonym
beantwortet von ricky356 am 4. Dezember 2009 22:55
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nö gibt es nicht


Wieviel Steuern muss man bei einer Abfindung zahlen?

anonym
beantwortet von Ernsterwin am 4. Dezember 2009 06:21
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Die Abfindung kann ganz normal zum Einkommen zählen, sie kann aber auch begünstigt besteuert werden. Schau einfach mal nach unter www.abfindunginfo.de


Wieviel Steuern muss man bei einer Abfindung zahlen?

anonym
beantwortet von Peterpeter am 3. Dezember 2009 23:55
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Steuer ?

Mit der Abfindung wird inder Regel die kündigunsfrist "verkauft" wenn du nicht einen neuen Job, und Arbeitlosengeld beantrag`s bekommt man in der Regel eine Sperre und die tut mehr weh das die Steuer!

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 4. Dezember 2009 11:21

Ja, Steuer ! Für Abfindungen gibt es schon lange keine Freibeträge mehr. Die sind fast voll zu besteuern. Es gibt da eine sogenannte Fünftelregelung, ist kompliziert zu erklären, Ergebnis: mildert die Steuer im Einzelfall unterschiedlichst ab. Du redest vom Arbeitslosengelt, der Frager fragte aber nach der Steuer.


Wo verdient man nach der Ausbildung mehr?

feiertag
beantwortet von feiertag am 3. Dezember 2009 15:32
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verwaltungsfachang. ist wohl die sicherste variante für die zukunft gibt auch weiterbildungsmöglichkeiten aber die bezahlung evtl die schlechteste aber die sicherste! die anderen berufe kommt es auf das unternehmen an und evtl weiterbildung muss du je nachdem selbstmachen und in deiner freizeit ich würde dir in der heutigen zeit zur vfa raten dann hast du auch höhere bonität bei banken und nach 15 jahren bist du unkündbar dann gibt es auch mal die möglichkeit unbezahlte urlaub zunehmen für lange zeit versuch sowas mal bei einem privat unternehmen...

Kommentar von 01a443839db8d4006945ff0634dfe724smallSchneeleopardin am 3. Dezember 2009 15:46

Bei unserer Stadt werden sowohl Verwaltungsfachangestellte als auch Kauffrau für Bürokommunikation ausgebildet. In der Ausbildung verdient man bei Ihnen gleich, allerdings nach der Ausbidlung ist die VFA schlechter bezahlt, soviel ich gelesen habe :) würde mich auf jeden Fall beruflich immer weiterbilden wollen

Kommentar von Simple_avatar4smallfeiertag am 6. Dezember 2009 21:26

als büro angestellte kommst du zwar auch in der privatwirtschaft weiter aber als vfa hast du bei gemeinde land und bund viel bessere aussichten und die streichen keine stellen sondern sorgen für ihre leute evtl umstruckturierung


Wo verdient man nach der Ausbildung mehr?

Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 3. Dezember 2009 15:32
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Es kommt meistens darauf an, WO man beschäftigt ist. Es gibt Frauen, die haben Bürokauffrau gelernt und sind in einem großen Unternehmen beschäftigt - sagen wir mal in der Metallbranche oder Chemie - die verdienen mitunter eine richtig gute Kohle. Andere finden dann nur einen Platz in einer kleinen oder mittelständischen Firma und haben gleich erheblich weniger - obwohl z. B. Leute in einer KLeinfirma ein viel grösseres Arbeitsgebiet oft haben wie in großen Firmen. Spreche aus Erfahrung;-)


Wo verdient man nach der Ausbildung mehr?

netzotto
beantwortet von netzotto am 3. Dezember 2009 15:30
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Industriekauffrau / Bürokauffrau in dem Wisch kannste Fische einwickeln / wie Sand am Meer


Wo verdient man nach der Ausbildung mehr?

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 3. Dezember 2009 15:27
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Das kann ich mir gut vorstellen. Die Verwaltungsfachangestellte wird wohl nach BAT bezahlt, während die Kauffrauen nach industriellen Tarifen bezahlt werden, die meistens höher liegen. Als Industriekauffrau hat man sicher das höhere Gehalt!


Übergang

anonym
beantwortet von edding am 2. Dezember 2009 22:36
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Wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 1 (volles) Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit. Wenn du kein ganzes Jahr gearbeitet hast, kannst du Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) bei der Kommune oder bei der Agentur für Arbeit beantragen. Kommt immer drauf an wo du wohnst (macht jede Stadt anders).


Kindergeld & 25. Geburtstag: Jahreseinkommen wie hoch?

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 2. Dezember 2009 09:10
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KG laäuft bis zum 25. Geb. plus Bindeswehr- oder Zivizeit.

In der Zeit (Teil des Jahres), in der man KG kommt gilt dann für Einkommensgrenze und Werbungskostenpauschale eine entsprechende Zwölftelung.

Dafür bleibt dann aber das, was man außerhalb der KG-Zeit verdient, auch außer Ansatz.

Genau rechnenm, was an Verdienst, Sozialabgaben, WK und Ausbildungskosten in die KG-Zeit fällt und was nicht!

.

Wenn es ganz genau gerechnet werden muss, gibt es sogat "geteilte Monate" = Was ab dem Geburtstag verdient wird, darf nicht mehr angerechnet werden.

Falls dazu noch eine Frage ist, schreib hier einen Kommentar. ...


Kindergeld & 25. Geburtstag: Jahreseinkommen wie hoch?

anonym
beantwortet von Sonnenblumen84 am 2. Dezember 2009 08:24
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Der Betrag wird gewölftetl so wie du es oben schon gesagt hattest. Wann hattest du den im Oktober Geburtstag. Normalweise steht dir für den Monat wo du Geburtstag hattest noch Kindergeld zu?? (wären dann 10/12) Warst du beim Bund bzw. hast du Zivi gemacht??

Die Zwölfetelung ist kein Jahresbetrag. Ab dem Tag wo du 25 geworden bist, kannst du soviel verdienen wie du willst. Die restlichen Monate werden nicht mehr aufs Kindergeld mit angerechnet. Du musst dem Amt halt nur glaubhaft machen, dass du in ersten 2 Monaten bzw. 9 Monate nur soviel Geld verdient hast (z.b. Einnahmen für die 2 Monten Minus dein ganze Werbungskosten) Wenn du das gerechnet hast, dann muss du auf jeden Fall unter den Betrag liegen. Kommt da mehr raus, dann steht dir das Kindergeld nicht mehr zu. Das heißt also, dass du im Januar, Februar nicht mehr als 640 Euro verdienen darfst. Wenn du noch Fragen hast, dann melde dich. Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.


Wie kann ich schnell geld auftreiben oder verdienen?

anonym
beantwortet von Pfeifer34 am 1. Dezember 2009 15:58
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Versuchs mal hier hat mir auch ein extra gebracht. http://gutesgeld.oyla.de/cgi-bin/hpm_homepage.cgi


Wie viel verdient man als Parfümeriekauffrau in der Ausbildung?

Azubister
beantwortet von Azubister am 30. November 2009 11:10
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Das wäre dann eine Ausbildung zur Einzelhandelskaufrau in einer Parfümiere. Was ich nicht verstehe, wieso sich deine Tochter nicht selbst erkundigt? Hier findet sie gleichgeseinnte Azubis, von denen sicher einige in einer Parfümier arbeiten:

http://www.azubister.net/nn/185/Ausbildung/Kaufmann/-frau-im-Einzelhandel/Mitgli...


Wie viel verdient man als Parfümeriekauffrau in der Ausbildung?

anonym
beantwortet von wanksta55 am 29. November 2009 16:54
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ich gleube 50 cent in der std


Werbeeinnahmen durch Webseite: Passives Einkommen oder Stundenlohn?

anonym
beantwortet von Chrischiii am 27. November 2009 12:37
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Ist schon irgendwie passiv, aber auch wieder nicht, weil die Einnahmen nicht kalkulierbar sind und schwanken. Zudem ist in der Regel immer aktive Beiarbeit erforderlich (aktueller Content, Links aufbauen/SEO betreiben, usw.), ansonsten ziehen Mitbewerber vorbei.


Werbeeinnahmen durch Webseite: Passives Einkommen oder Stundenlohn?

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 27. November 2009 09:04
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Zunächst:

Werbe einnahmen über eine Website zu generieren ist ein Gewerbe.

Know How dazu: www.klicktipps.de/gewerbewerbungauf_homepageseiten.php

..

Die Sache ist alles andere als passiv.

Wenn man nicht an der Seite arbeitet,

veralten derne informative Inhalte und keiner liest sie mehr,

die Werbe-Bildchen sind nicht mehr aktuell und können nicht mehr angeklickt werden.

"Passiv" ist m. E. höchstens er Fall, falls man seinen Seitennamen als Markennamen anmeldet würde und wenn dann Mitnutzer dieser Marke regelmäßig etwas dafür zahlen.

Kommentar von OHauser am 27. November 2009 10:05

In Deutschland ist das zumindest so. Hier ist ab oder sogar vor dem verdienst dem ersten Cent, ein Gewerbe als Kleinunternehmer anzumelden. In anderen Ländern sieht das anders aus, hängt oft mit der Höhe der Einnahmen ab.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 27. November 2009 12:20

> verdienst

Genauer gesagt: Gewinn (=Einnahmen - Ausgaben)

.

> Gewerbe als Kleinunternehmer anzumelden

Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.

Ob man es dann umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer betreibt, oder ob man auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet, entscheidet man auf dem Fragebogen des Finanzamts.

Kommentar von Dd595360561c276f0bacd17b678e6801smallgunthergunther am 27. November 2009 12:35

Es geht mir definitiv nicht um steuerliche Aspekte.

Es geht mir nur darum, ob Jonas Herle, der den oben verlinkten Artikel geschrieben hat, mit seiner Argumentation richtig liegt.

Bitte keine Antworten, die sich um das Thema Steuern / Gewerbe drehen.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 27. November 2009 13:02

Der Begriff "Passives Einkommen" taucht m. Wissens weder in Gesetzen (EStG, UStG, BGB, ...) auf, noch in der Betriebswirtschaft und ist zumindest nach meiner Erfahrung im Zusammenhang mit Webseitenbau unrealistisch.

Kommentar von Dd595360561c276f0bacd17b678e6801smallgunthergunther am 27. November 2009 12:14

Für das passive Einkommen spricht:

  • ältere Seiten, auf die viele Links verweisen, werden bei Goohle i.d.R. höher gelistet - auch nach einiger Zeit finden Besucher die Seite noch.

  • Es gibt Inhalte, die auch nach Jahren nicht veraltet sind. Geschichten, Gedichte, Kochrezepte, Reiseberichte...

  • Z.B. Google Adsense ist immer aktuell, da immer wieder andere Werbung in den zur Verfügung gestellten Werbeplätzen geschaltet wird.

Spricht noch etwas anderes gegen die Passivität?

Kommentar von OHauser am 27. November 2009 19:54

Wie JoWaKu bereits sagte, dieser Begriff ist nicht "Staatlich definiert".
Es ist eine Eigenkreation von Online Marketern. Deutschsprachige Leute sehen Internet Einnahmen meistens nicht als Passiv an.
Das Englisch sprechende Volk ist sich ziemlich einig darüber; Einkommen das im Verhältnis zu sehr wenig Arbeit steht und sich danach verselbstständigt, wird da klar als passiv bezeichnet.
Muss jeder selbst rausfinden wie passiv es für einen erscheint.
Beispiel:
- Ich arbeite 2 Wochen an einer Seite, und erziele Einnahmen. Aktiv ? Meine Arbeit.
- Ein Freund tut das für mich (kostenlos), ich erhalte die Einnahmen. Aktiv ? Ich musste es ihm zumindest sagen, = Arbeit ?
- Der Freund tut das einfach so, ich habe es ihm nie gesagt. Jetzt passiv ?
Fazit: Sehr schwierig zu definieren !


Werbeeinnahmen durch Webseite: Passives Einkommen oder Stundenlohn?

anonym
beantwortet von OHauser am 26. November 2009 19:22
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Entspricht meiner Meinung nach nicht der Wirklichkeit, zumal ein passives Einkommen a la Zins z.B von einer Immobilie dauerhaft und berechenbar ist. Reine Webeeinnahmen sind nicht kalkulierbar da sie immer Variieren und sich erst im nachhinein berechnen lassen.
Das ist ein heiss diskutiertes Thema bei dem das "Passive Einkommen" durch Werbe finanzierte Projekte im Vergleich zu Zinsen noch nie wirklich definiert wurde. Jeder hat da so seine eigene Definition in wie weit er das als Passiv- oder Aktiv bezeichnet. Da immer eine Arbeit verrichtet wird, auch wenn das Ergebnis später als Passiv bezeichnet werden kann. Eine "anerkannte" Definition liegt hier nicht vor, da alle Faktoren die dazu führen zu stark variieren. Zudem: Mach ich das als Unternehmer oder in meiner Freizeit, so muss auch wieder anders gerechnet werden.
Der Wert einer Webseite lässt sich nicht anhand des Anlagebetrags eruieren, sondern besteht noch aus vielen anderen Faktoren.

Kommentar von Dd595360561c276f0bacd17b678e6801smallgunthergunther am 27. November 2009 12:20

Kann der Vergleich von Zinseinnahmen und Werbeeinnamen nicht EINE Möglichkeit zur Wertermittlung sein und parallel dazu gibt es noch ANDERE Methoden?

Man beachte die Wertermittlungsmetoden zur Ermittlung eines Immobilienwertes. Dort werden von Banken, Versicherungen, Immobilienhändlern auch parallel verschiedene Methoden angwandt.

Gehört mir eine Webseite mit einer Vielzahl von Texten und erziele ich mit ihr Monat für Monat eine Betrag X, dann sollte ich doch beim Verkauf mindestens so viel Geld bekommen, dass ich durch Geldanlage des Verkaufspreises Monat für Monat wieder Betrag X als Zinsen erhalte.

Falsch gedacht, zu einfach um wahr zu sein oder schlichtweg genial einfach?

Kommentar von OHauser am 27. November 2009 19:34

Es KANN eine Möglichkeit sein eine Berechnung anzustellen, diese hat jedoch nichts mit Zinsen zu tun. Da sich die "Zinsen" vollkommen unabhängig von dem Wert der Seite entwickeln.
Der Name definiertsich eigentlich schon von selbst; Werbeeinnahme = Einnahme durch Werbung, welche absolut unabhängig ist vom Seitenwert.
Beim Verkauf einer Webseite wird generell mit dem durchschnittlichen stabilen Einnahmen der letzten Monate/ Jahre gerechnet, und im Allgemeinen zu dem Preis: 12-24 * dieses netto Einkommens weiterverkauft. Die Geldanlage ist relativ im Verhältnis zum "Zins".
Beispiel: Ich investiere 20k rein nur in die Entwicklung eines Projekts, die Einnahmen betragen nur 200 Euro im Monat, so wird der Anlagewert wenig berücksichtigt beim Verkauf. Der tatsächliche Wert kann oft nur geschätzt werden, Beispiel an der Domain Diamonds.com; selbst wenn keine Einnahmen erzielt würden, hat alleine der Namen bereits Millionen Wert.
Mann Kann es wie Du beschreibst berechnen, Zins wäre aber definitiv die falsche Bezeichnung fürs Ergebnis.


Werbeeinnahmen durch Webseite: Passives Einkommen oder Stundenlohn?

anonym
beantwortet von quelleopel am 26. November 2009 17:38
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Kommentar von Dd595360561c276f0bacd17b678e6801smallgunthergunther am 26. November 2009 17:41

Darin ist leider keine Antwort auf meine Frage enthalten.

Es geht mir nicht um steuerliche Gesichtspunkte, sondern um die Frage, ob es sich um ein passives Einkommen handelt und man es mit einer Geldanlage rechnerisch vergleichen kann.

Werbeeinnahmen = Zinseinnahmen? Entspricht der Wert einer Webseite dem Geldanlagebetrag, der für Zinseinnahmen in gleicher Höhe sorgt?


Weiss einer warum man bei der Ausbildung von Erziehern kein Gehalt kriegt????

Azubister
beantwortet von Azubister am 25. November 2009 07:35
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Ist eine schulische Ausbildung, Geld gibt es ggf. in den Praxisphasen. Dazu kannst du mal ein paar Erzieher Azubis befragen!:)

http://www.azubister.net/nn/434/Ausbildung/Erzieher-Erzieherin/Mitglieder



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