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also ich würde es jmd machen lassen der ahnung davon hat.
Zum ersten er sollte definitiv an den Platz passen, keine Experimente. Also beim Kauf drauf achten ob die Maße zu 100% stimmen. Zum zweiten, alle Stecker die im Rechner sind nach der Montage auf Festsitz prüfen, nicht das man einen bewegt hat und sich nachher wundert, dass der tolle Rechner mit dem neuen Lüfter nicht läuft. ;-) Ansonsten ist es einfach. Gehäuse auf (achtung Strom ausschalten->Stecker entfernen und 10 Minuten warten) Körper erden, Stecker des Lüfter lösen/abziehen, Lüfter demontieren (meist nur ein paar Schrauben), neuen Lüfter montieren, Stecker verbinden, Rechnergehäuse schließen, Strom ran, fertig.

Welcher Lüfter? Notebook? PC?
Kommt drauf an.
PC - normaler Tower. Hatte ich vergessen dazu zu schreiben.
halogenix am 18. Dezember 2009 08:32 Ok, uund welcher? CPU? Grafikkarte? Gehäuselüfter? Netzteillüfter?
Ich denke du montierst ne platte untern himmel. darauf kannst du den player vershrauben. lass es machen.

lass das lieber leute in einer werkstatt machen, wenn du keine ahnung davon hast ;)

Die sind bekannt für ihre "Sonderangebote" die NUR heute zählen und drängen dich gern mal zu ner Unterschrift. Einbau machen die auch, aber langen da ganz schön hin.

Die Öfen sind sehr gut, aber relativ teuer und beim Service ist ein kleineres Kaminoffenstudio in privater Hand oft besser. Wenn du eine alternative in der Nähe hast, dann würde ich lieber dahin gehen, auch wenn es etwas mehr kostet.
Da habe ich meine beiden Öffen her und ich bin sehr zufrieden! http://www.kaminofenwelt.info/

Die Firma KAGO hat bei uns im Raum Wuppertal nicht den besten Ruf. Schau auch mal hier:
manni1937 am 14. Dezember 2009 12:24 und hier noch ein link:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/527/453221/text/
Phantastische Rabatte Mit immer phantastischeren Rabatten habe der Augsburger Kago-Verkäufer sie gelockt, erzählen die Steiners. "Aber immer nur mit dem strikten Vorbehalt, dass wir den Kaufvertrag sofort unterschreiben müssten." Mehr als tausend Euro Preisnachlass für eine schnelle Entscheidung. "Man fühlt sich in dieser Situation psychologisch gewaltig unter Druck", sagt Markus Steiner. Bauherren schauen schließlich auf jeden Cent.
Schlechter Lifta-Kundenservice - viele Versprechungen, die nicht eingehalten werden: "bundesweites Servicenetz, qual. Mitarbeiter sind an 365 Tg im Einsatz, innerhalb 24 Std beim KD, oft noch am selben Tag, auch Sa und So." So wirbt Lifta. Gilt jedoch alles nicht mehr nach Zahlung von eur 10.591,-- plus eur 198,-- für den Wartungsvertrag. Schon nach etwa 2 Mon bleibt der Lift stehen, gestern am Sa., 05.12.09. Dass meine Mutter, 82 J., totaler Pflegefall ohne den Lift nicht in ihr Schlafzi gelangt, interessiert beim Lifta-Kundendienst niemanden. Dort amüsiert man sich über meine Ankündigungen, mich im Forum zu äußern und auch weitere Schritte einzuleiten. Wer hat bereits ähnliche Erfahrungen mit Lifta gemacht?
Hey, schau doch mal bei http://www.my-hammer.de/db/Heizung-Klima-Sanitaer/-/de/ rein, da haben schon viele gute Erfahrungen gemacht und günstige Angebote bekommen. LG

Das kann man so nicht sagen. Müssen Wasserrohre /Abwasserrohre verlegt werden? Musst du neu fliesen oder kannst du "ausbessern"? Je nach Bidet schwanken die Preise ja auch...
Installateur am 1. Dezember 2009 10:26 Äh - in wie weit unterscheidet sich das jetzt von meiner Antwort?
DonRamon am 1. Dezember 2009 10:27 Muss sie das? (ich hab "fliesen" richtig geschrieben!) Schon mal auf die Uhrzeit geschaut, hab halt länger zum schreiben gebraucht! Keine Angst, ich überweis dir meine (eventuellen) Punkte!
Da man nicht sehen kann, wenn man antwortet, ob noch jemand antwortet, ist das ja nicht schlimm. Er hat nicht bei Dir abgeschrieben, denn ein Zeitunterschied von 1 Min. zeigt, dass er noch geschrieben hat, als Deine Antwort schon fertig war. LG murkeltimo

Wenn noch nix vorbereitet is? Tja, die Wand aufkloppen, einen abfluss suchen, Wasser dahinlegen, zumauern, fliessen.
Wenn die Leitungen nicht weit weg sind würde ich mit 1000 euro rechnen.
Lass dir n kostenvoranschlag machen.
War das mit dem Vermieter abgesprochen und hat er der baulichen Maßnahme zugestimmt? Wenn nein, kann er sogar den Rückbau verlangen.

du hast eine bauliche veränderung an der mietsache vorgenommen ohne das mit dem vermieter zu vereinbaren - siehe mietvertrag - nicht erlaubt? das hätte eine mietermodernisierung sein können, wenn das mit dem vermieter schriftlich abgemacht worden wäre. diese abmachung hatte die kosten festgesetzt und auch die anteilige rückzahlung entsprechend der abgewohnten jahre.

Eine Zahlungspflicht des Vermieters kommt nur in Betracht, wenn die Baumaßnahmen den Interessen des Vermieters und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprachen oder der Vermieter bereichert ist. ( OLG Düsseldorf NJW RR 92, 716; LG Mannheim WM 96, 143). Die Bereicherung kann nur darin liegen, dass sich der Verkehrswert der Mietsache erhöht hat, oder ein höherer Mietzins erzielbar ist ( OLD München ZMR 97, 236). In beiden Fällen ist der Mieter beweispflichtig, in der Praxis ist es äußerst schwierig, diesen Nachweis zu führen. Möglich wäre BGB 539 Abs. 1, unter der Voraussetzung, dass der Vermieter diese Einbauten auch wünscht. Auch BGB 812 wäre eine Variante, wenn der VM den Mietzins auf Grund der Fenster erhöht (beim Nachmieter). Der Vm seinerseits kann den Rückbau verlangen. Rückbau bedeutet Wiederherstellung des früheren Zustandes des Mietobjektes. Eine bloße Genehmigung der Ein- oder Umbauten durch den Vermieters genügt nicht: Die Genehmigung einer Umbaumaßnahme des Mieters bedeutet grundsätzlich nicht den Verzicht auf Rückbauansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses (LG Berlin, Urteil vom 23. Juli 2001, Az: 67 S 559/00). Es wird schwierig, wenn nicht unmöglich sein, hier einen Anspruch geltetnd zu machen. MfG
Hallo, du bekommst in der Regel nur eine Erstattung wenn du vor den Arbeiten mit dem Vermieter eine Kostenerstattung bei Auszug vereinbart hast. Wenn ja, dann würde ich mich an das nächste Büro des Mieterbundes oder Mietervereins wenden, die können die eine genaue Berechnung geben. Hier der Link: http://www.mieterbund.de/