Eigentumswohnung - neue und gute Antworten

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    Mieterin einer Eigentumswohnung
    Antwort von larry2010 larry2010

    vielleicht wird der erbe noch ermittelt?

    bis dahin läuft es nachwie vor weiter wie bisher.

    alleridnsg denke ich, muss die hausverwaltung, wenn sie nicht bei einer sache sache entscheiden darf, sich ans amtsgericht wenden, da dann dann ein richter die entscheidung als "vormund" übernimmt

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    Mieterin einer Eigentumswohnung
    Antwort von fantasia19 fantasia19

    Versuch´s mal beim Nachlassgericht. Vielleicht können die dir die Erben benennen. Bei Eigentümerwechsel müsste außerdem das Grundbuchamt eine Eintragung haben.

    Eine gewagte Alternative wäre, keine Miete zu zahlen (natürlich gesondert irgendwo zur Seite legen) und zu warten, wer sich meldet.

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    Mieterin einer Eigentumswohnung
    Antwort von Schorge Schorge

    Im Grundbuchamt.

    Da sind die Inhaber von Wohneigentum aufgelistet.

    Die Umscheibung dauert allerdings lange.

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    eigentümer ud mieter
    Antwort von Annamaus01 Annamaus01

    Hallo Karinmelony, erst einmal: eine Hausverwaltung beschließt überhaupt nichts. DIe Hausverwaltung setzt die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft um. Das heiß, wenn die Eigentümergemeinschaft beschließt, das draußen auf dem Gemeinschaftseigentum niemand mehr sitzen darf, ist dieser Beschluss einzuhalten. Mit Sondernutzungsrechten geht das natürlich nicht. Niemand kann Dir verbieten, Dich auf dem eigenen Balkon oder Terrasse oder Garten aufzuhalten. Einen Beschluß der Eigentümergemeinschaft können einzelne Eigentümer innerhalb von 4 Wochen anfechten. Mieter können dagegen nichts machen. Falls es eine andere Vereinbarung im Mietvertrag gibt, kann der Vermieter schadenersatzpflichtig werden. Ich hoffe, ich konnte helfen.

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    Wasserzähler in Eigentumswohnungen
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    dein Gesetz ist die Teilungeerklärung und die Beschlüsse. Ein Muss für die Ausstattung von Wasserzählern gibt es nicht. In der Teilungserklärung könnte das Stimmrecht so bestimmt sein, daß wenn ein Eigentümer mehrere Wohnungen hat, dieser trotzdem nur 1 Stimme hat, wenn nach Köpfen abgewstimmt wird.

    Kommentar von Winny56 Winny56

    erst mal Danke für die schnelle Antwort ! Kann man denn dieTeilungserklärung so einfach ändern?

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    nein - es ist ein allstimmiger Beschluss und von allen Unterschrift beim Notar nötig. Aber es geht.

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    Verkauf von vermieteter Eigentumswohnung
    Antwort von meister61 meister61

    Kaufvertrag spricht nicht Mietvertrag. Insofern brauchen Sie keine Angst haben, sie gleich gekündigt werden. Allerdings kann der neue Eigentümer sie wegen Eigenbedarfs kündigen. Dieses muss er aber genau belegen. Eine Eigenbedarfskündigung kann er frühestens Drei Jahre nach Erwerb der Wohnung machen. In manchen Gemeinden ist diese Frist Auch bis zehn Jahre lang.Erst nach Ablauf dieser Frist kann er sie mit einer ordentlichen Kündigungsfrist Kündigen.

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    Freundin Versperrt immer öfter die Tür meiner Eigentumswohnung!
    Antwort von 1228Answer 1228Answer

    Nein, sie darf das natürlich nicht. Wie du schon sagst, ist es deine Wohnung!

    Wenn ihr Streit habt, dann sollt ihr drüber sprechen und nicht alles noch schlimmer machen.. und alles noch komplizierter machen! Klärt eure Probleme! Warum redet sie mit dir nicht drüber?! Wenn mein Freund das machen würde.. die Wohnungstür immer versperren würde.. ich würde ihm klar machen, entweder er lässt den Scheiß (denn es ist immerhin meine Wohnung und irgendwo muss ich nachts schlafen) oder ich werde etwas in unsere Beziehung ändern. Denn wir sind ein Paar, und so wird das bestimmt nicht weiter gehen!

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    Verkauf von vermieteter Eigentumswohnung
    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Also, kündigen wegen Eigenbedarf, wird in dieser Angelegenheit nicht so einfach gehen. Der Käufer und ggf. seine Familienangehörigen werden ja jetzt auch irgendwo und meist im Eigentum untergekommen sein und damit sind sie meist versorgt, so jedenfalls unsere hiesigen Gerichte. Viel Glück und siehe auch: Will der Käufer die Wohnung selbst nutzen, so muss er das bestehende Mietverhältnis kündigen, wobei die Rechte zu Gunsten des Mieters zu beachten sind. Grundsätzlich ist es so, dass eine ordentliche, fristgerechte Kündigung eines Mietvertrages nur dann zulässig ist, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat und dieses notfalls auch nachweisen kann. Der Bundesgerichtshof teilt die Auffassung, dass allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine begünstigte Person dort wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf nicht genügt..

    Kommentar von Nessaja2091978 Nessaja2091978

    Also unser jetztiger Vermieter wird uns die Wohnung nicht kündigen.... der hat damals schon versucht die zu verkaufen das hat aber nicht geklappt und die Wohnung stand über ein Jahr lang leer nach dem der letzte Mieter (der wohl das selbe problem hatte wie wir jetzt) ausgezogen ist. Also hat er diese dann auch zur Miete angeboten, da er die Wohnung selber noch am Finanzieren ist. Wenn der noch Vermieter uns jetzt kündigen würde, dann müsste er seine Wohnung von seinem Geld bezahlen... so bezahlen wir eigendlich seine Wohnung ab.

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Der Nochvermieter kann euch nicht kündigen, wenn ihr eure mietvertraglichen Pflichten erfüllt. Eine Kündigung aus Gründen der "besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit" nach § 573 BGB wird er schwerlich durchsetzen können, da er ja die Verkaufsabsicht zugunsten der Vermietung zurückgestellt hatte.

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    Verkauf von vermieteter Eigentumswohnung
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    1) Wenn der neue Käufer uns wegen Eigenbedarf kündigt, wie lange ist die Kündigungsfrist?

    Ab Wohndauer 5 Jahre 6 Monate.

    2) Gibt es da sowas wie eine Kündigungssperre oder gelten die ganz normalen Kündigungsbedingungen?

    Da die Wohnung schon eine ETW ist gibt es keine Kündigungssperrfrist.

    3) Übernehmen als Mieter muss der neue Eigentümer uns erst mal, oder?

    Dazu ist er sogar verpflichtet. Denn "Kauf bricht nicht Miete" ist kein Sprichwort sondern Gesetz. BGB § 566

    Welche Rechte haben wir?

    Wenn Euch der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen sollte, der Kündigung widersprechen.

    Ausführliche Infos zum Thema Eigenbedarf hier http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900ea7209/index.htm

    Im Moment hab Ihr das Recht nicht ständig Fremde Leute und schon gar nicht in Horden durch die Wohnung laufen zu lassen. Denn Ihr habt das Hausrecht und bestimmt wer, wann Eure Wohnung betritt. Dazu legt Ihr am besten selbst Termine für Besichtigungen fest und teilt diese dem Vermieter und evtl. Makler schriftlich mit. 1 Termin pro Woche ist völlig ausreichend. Und macht auch gleich klar das Interessenten nur einzeln in die Wohnung gelassen werden.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Infos zum Thema Besichtigungen

    http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html

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    Verkauf von vermieteter Eigentumswohnung
    Antwort von angy2001 angy2001

    Der neue Eigentümer kann erst mit der normalen Frist laut § 573c BGB Abs. 1 Satz 2 von bei euch 6 Monaten kündigen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Das dauert in der Regel auch ein paar Monate nach Abschluss des Kaufvertrages. Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BG), euer Mietvertrag gilt also unverändert weiter - solange bis der neue Eigentümer ev. wegen Eigenbedarf kündigen würde. Möglicherweise will er aber die Wohnung nicht für den Eigenbedarf kaufen sondern weitervermietet lassen. Es bleibt also nur, abzuwarten.

    Zu den Besichtigungszeiten hat det1065 schon alles geschrieben.

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    Verkauf von vermieteter Eigentumswohnung
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra
    1. Dauernde Kaufintressenten müssen nicht geduldet werden, siehe Antwort von Det1965

    2. Der neue Eigentümer muß einen bestehenden Mietvertrag übernehmen.

    3. Eine Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer ist erst drei Jahre nach dem Verkauf möglich. Siehe dazu § 577a BGB.

    4. Nach den drei Jahren gelten die normalen Regeln für eine Eigenbedarfskündigung.

    5. Andere Kündigungsgründe ( zb Mietschuldkündigung) sind von der Sperrfrist nicht betroffen.

    6. Genauere Fallberatung / Konkrete Hilfe -> örtlicher Mieterschutzbund / Mieterverein, bei Problemen Fachanwalt für Mietstreitigkeiten ( normale !! Rechtschutzversicherung reicht, ist aber sinnvoll. (nicht verwechseln mit der KFZ-Rechtschutz )

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    3.Eine Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer ist erst drei Jahre nach dem Verkauf möglich. Siehe dazu § 577a BGB.

    Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Wohnung NACH ihrer Ueberlassung an die Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Hier handelte es sich jedoch offensichtlich bereits um eine Eigentumjswohnung, als die Mieter dort vor 5 Jahren eingezogen sind.

    Kommentar von Nessaja2091978 Nessaja2091978

    Beim Mieterschutzbunend hab ich schon nachgefragt die beraten & helfen einem nur wenn man Mitglied ist.... bei meiner Rechtsschutz mit Mietrecht hab ich nach gefragt wie es aussieht und die machen erst was wenn ein Fall vorliegt, also das heist wenn ich die Kündigung ins Haus geflattert kommt.... und nur ne Beratung beim Anwalt übernehmen die nicht die muss ich selber Zahlen und mal eben 250 Euro für ne Beratung haben wir auch nicht. Wir gehen zwar beide arbeiten aber so viel verdienen wir leider auch nicht das wir mal eben 250 Euro zusammen bekommen. Bei Verwanten leihen ist auch nicht so die haben leider auch nicht so viel

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    Verkauf von vermieteter Eigentumswohnung
    Antwort von Det1965 Det1965

    Ich kann dir deine Fragen nicht beantworten, aber ständige Besuche von Interssenten mußt du nicht dulden.

    Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

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    Verkauf von vermieteter Eigentumswohnung
    Antwort von proteus33 proteus33

    Die Wohnung wird vermietet verkauft, ihr bleibt also erstmal Mieter.

    Dem neuen Eigentümer stehen die selben Kündigungsrechte zu wie dem alten (z.B. wegen Eigenbedarf) denke ich unter Einhaltung der Fristen im Mietvertrag oder gesetzlicher Regelungen.

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    besondere Verwaltungskosten aus den Rücklagen zahlen?
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    wenn ihr das beschließt kann alles aus der Rücklage bezahlt werden.

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    Eigentumswohnung-Verwalter-Beschlüsse-Zwangsversteigerung
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    dann muss er eine vollmacht zeigen. Stimmrecht hat der ET mit Rückstand weiterhin.

    Tipp: habt ihr die Zwangsverwaltung beantragt?? Das macht aber nur Sinn wenn die Wohnung vermietet ist. ist die Forderung im Grundbuch eingetragen?? Das ist sehr wichtig, damit die ET vor den evt. übrigen Gläubigern bedient werden.

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    Freundin Versperrt immer öfter die Tür meiner Eigentumswohnung!
    Antwort von grinsefisch grinsefisch

    das problem ist ; ich habe sie früher öfters betrogen und hab meine fehler auch bereut und bin jetzt ein ganz anderer! obwohl ich jeden tag 10-12 stunden 140 km von meiner wohnung weg arbeite denkt sie das ich irgendwelche fiesen sachen mache!

    merkst du das nicht? die nutzt deine schuldgefühle schamlos aus, um dich zu tyrannisieren und auszunutzen! du lässt das auch noch zu, anstatt der ihre grenzen zu zeigen. das ist keine beziehung mehr, die ihr da habt. das hat nix mehr mit liebe oder respekt zu tun... das ist bei euch ein machtkampf geworden und da sie offenbar oft gewinnt, macht sie das euphorisch und sie legt noch einen drauf: sie erfindet was und bügelt dir dafür auch noch einen drüber. diese beziehung ist hinüber, denn eine gesunde beziehung kann ohne gegenseitige kompromisse und respekt füreinander nicht dauerhaft bestehen.

    du hast sie betrogen, aber niemand zwingt sie, weiterhin mit dir zusammen zu sein. entweder sie akzeptiert die vergangenheit und lebt damit - oder eben nicht! wenn sie das nicht kann, soll sie sich n anderen kerl suchen. das wird sie aber nicht tun, weil sie deine schuldgefühle so schön für ihre zwecke ausnutzen kann!

    es ist schon so schlimm das sie sich tatsächlich sachen einbildet!

    nee, die erfindet gründe als rechtfertigung für ihr verhalten. wenn du nix machst, wird das nur noch schlimmer. die meint, die wäre im recht.

    ich kann auch schlecht eine mutter mit kind rauswerfen!

    von dem kind redet keiner, nur von der durchgeknallten mutter!

    .

    mein rat: such dir eine vernünftige, erwachsene frau - nicht so eine tu$$i, die mit so einem mist ihr ego aufpolieren will und sich dabei auch noch geil vorkommt.

    Kommentar von detan detan

    danke du hast mir die augen geöffnet! ich kann mich mit meinen 23 jahren nicht kaputt machen lassen!

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    Freundin Versperrt immer öfter die Tür meiner Eigentumswohnung!
    Antwort von Radschula Radschula

    Hallo detan , Erst mal darf Sie dass nicht , wenn Sie das noch mal macht klopfe und sag ihr durch die Tür," das Du gleich die Polizei rufst ,, dann muss Sie auf jeden fall aufmachen und das wäre für das Kind ganz bestimmt nicht gut !!!! Oder ruf den Schlüsseldienst und lass die Tür aufmachen und Sie muss dann die Kosten übernehmen , sag ihr wenn Sie nicht damit aufhört !! muss sie sich eben eine eigene Wohnung suchen ---- Ihr wärt doch nicht im Kindergarten ??! Meiner Meinung nach versteckt sie sich hinter Ihrem Kind , weil sie weiss das Du rücksicht auf das Kind nimmst . Bleib einmal hart und lass die Tür aufmachen --- oder Polizei --- dann sieht Sie dass Sie dieses Spiel nicht gewinnen kann ,"" sondern nur alles Verlieren !!! Liebe Gr. Radschula .

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    Freundin Versperrt immer öfter die Tür meiner Eigentumswohnung!
    Antwort von grinsefisch grinsefisch

    wenn sie dich nicht reinlässt, sofort die polizei holen.

    außerdem solltest du das schloß austauschen und wenn sie das nochmal macht, dann schmeiß sie mal raus. macht sie stress: polizei anrufen.

    darüber hinaus solltest du dadrüber nachdenken, ob du dir diese person überhaupt noch länger antun willst.

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    Freundin Versperrt immer öfter die Tür meiner Eigentumswohnung!
    Antwort von buenaonda buenaonda

    Paarberatung

    Kommentar von detan detan

    paarberatung. therapie . hypnose. langsam glaube ich das sie ohne streit nicht mehr kann!?

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    Freundin Versperrt immer öfter die Tür meiner Eigentumswohnung!
    Antwort von esteriver esteriver

    Schmeiß sie endlich raus ! Deine Wohnung , Dein HAUSRECHT ! Setz Sie notfalls mit Hilfe eines Anwalts vor die Tür !!!

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