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Eigentümer - neue und gute Antworten

Eigentümer - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Selbstgenutzte Eigentumswohnung: Absetzbarkeit Haushaltsnahe Dienstleistungen

dschinghi
beantwortet von dschinghi am 21. September 2008 11:39
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Ja du kannst bis zu 3000 Euro geltend machen - und bekommst dafür 20% angerechnet auf deine Steuern. Auch bei selbstgenutzter ETW - sogar Mieter können das.


Wie und zu welchen Kosten kann man ein Haus herrenlos erklären?

pegolina
beantwortet von pegolina am 14. September 2008 19:22
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Das wird nicht funktionieren, solange er im Grundbuch eingetragen ist. Denn dann ist es ja nicht Herrenlos.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 14. September 2008 20:31

Darum erklärt er ja auch vor Gericht seinen Eigentumsverzicht.


Wie und zu welchen Kosten kann man ein Haus herrenlos erklären?

Mismid
beantwortet von Mismid am 14. September 2008 19:14
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wenn es ihm gehört wird es nicht herrenlos erklärt, weil bei seiner Insolvenz alles zwangsversteigert wird und danach einem anderen gehört. Ein Haus wird höchstens herrenlos erklär, wenn viele Jahre lang ein Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann. Das bringt aber alles deinem Bruder rein gar nichts. Auch dann würde das Haus versteigert. Da dein Bruder kein Geld hat könnte er es auch nicht ersteigern. Es kostet gar nichts, wenn ein Haus herrenlos ist - denn dann gehört es ja niemand. Die Gemeinde ist dann der Besitzer und kann es weiterverkaufen


Wie und zu welchen Kosten kann man ein Haus herrenlos erklären?

Mismid
beantwortet von Mismid am 14. September 2008 19:14
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wenn es ihm gehört wird es nicht herrenlos erklärt, weil bei seiner Insolvenz alles zwangsversteigert wird und danach einem anderen gehört. Ein Haus wird höchstens herrenlos erklär, wenn viele Jahre lang ein Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann. Das bringt aber alles deinem Bruder rein gar nichts. Auch dann würde das Haus versteigert. Da dein Bruder kein Geld hat könnte er es auch nicht ersteigern. Es kostet gar nichts, wenn ein Haus herrenlos ist - denn dann gehört es ja niemand. Die Gemeinde ist dann der Besitzer und kann es weiterverkaufen

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 14. September 2008 20:26

Leute schreibt doch nicht immer Unrichtiges wenn ihr keine Ahnung habt.
Jeder in D kann sein Eigentum an Grund und Boden jederzeit aufgeben (Eigentumsverzicht erklären vor Gericht) und ist es dann los.
Das hat mit Schulden oder Forderungen von Gläubigern überhaupt nichts zu tun, das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.


Wie und zu welchen Kosten kann man ein Haus herrenlos erklären?

Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 14. September 2008 19:10
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Er geht zum Grundbuchamt /Rechtspfleger) und erklärt seinen Eigentumsverzicht. Die Kosten dazu sind unterschiedlich und man wird sie ihm dort sagen.
Er kann sich ja vom Rechtspfleger auch erstmal kostenlos beraten lassen.
Willst Du in die Tiefe gehen geh mal zum http://www.forum-schuldnerberatung.de und such dort nach den Themen vom User kruemelma. Der/die hat das durchgezogen. Da kannst Du alles genau nachlesen.




Kommentar von Jeannine08 am 14. September 2008 19:19

Danke für Deine Hilfe!

Ich mache das alles nur für meinen Bruder, da er zu faul ist und ich endlich Ruhe haben möchte, da es auch meiner Mutter auf´s Gemüt schlägt.

Ich bin der Meinung jeder sollte für seine Schulden aufkommen, nur er leider nicht und da ich ein Haus an der Backe habe, welches er wieder übernehmen muss - weil ich das so will - (mein Elternhaus in dem er lebt), soll die Sache endlich geklärt werden.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 14. September 2008 19:35

Vorsicht, jetzt wird´s kompliziert.
Jetzt kann ich Dir nur noch dringend raten Dich im Forum Schuldnerberatung anzumelden (ist kostenlos und anonym) und Dich dort schlau zu machen.
Wenn Dein Bruder jetzt das Haus (wieder) übernehmen soll nach Deinem Wusch erwirbt er im Insoverfahren Vermögen und das muss er dem Treuhänder angeben.
So einfach funktioniert das leider nicht wie Du schreibst (...soll er wieder übernehmen).

Kommentar von Jeannine08 am 14. September 2008 19:40

Seine Insolvenzzeit ist abgeschlossen und er muss auch nicht das Haus innerhalb von 2 Wochen übernehmen :-) (etwas Zeit lasse ich ihm). Habe in dem Forum schon geschaut - war ein sehr guter Tip! Tausend Dank! Er hätte zwar nach der Hausübernahme wieder Besitz, nur ist dieses Haus mit ca. 195.000 Euro belastet und noch ein Kredit zu tilgen - also wirklich haben tut er nichts. Können wir uns auch per e-mail weiterschreiben?

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 14. September 2008 20:11

Gern, siehe Freundschaftsangebot


Wie und zu welchen Kosten kann man ein Haus herrenlos erklären?

Hochgenuss
beantwortet von Hochgenuss am 14. September 2008 19:06
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Hey, wenn es eine Insolvenz gibt, dann mit Grund. Und dann wird hoffentlich alles an die Gläubiger vertrieben. Sonst haben wir noch mehr Probleme offene Rechnungen, die jemand nicht bezahlen will obwohl er/sie Vermögen hat, einzutreiben....

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 14. September 2008 19:16

Wenn er über die Besitzaufgabe nachdenkt wird der Inso-Treuhänder die Hütte schon wieder freigegeben haben, was übrigens in den meisten Fällen passiert weil er die laufenden Kosten sonst tragen müsste.
Das wird also geklärt sein, dass da für die Gläubiger nichts zu holen ist.
Also bitte erst nachdenken und dann den Fragesteller anmotzen.


Wie und zu welchen Kosten kann man ein Haus herrenlos erklären?

regideur
beantwortet von regideur am 14. September 2008 19:03
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Das sollte gar nicht gehen weil es ja einen Besitzer gibt und noch dazu ist er bekannt.

Kommentar von Jeannine08 am 14. September 2008 19:07

Diese Information hat mein Bruder von einem Makler, der ihm aber auch nicht detailliert helfen konnte. Das Haus geht dann als Eigentum an die Stadt über.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. September 2008 19:16

dann wird es nicht herrenlos erklärt, sondern er kann das Haus an die Gemeinde verschenken wenn die es haben möchte oder es wird versteigert

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 14. September 2008 19:18

Was mich schon wundert ist das er noch in Besitz ist wenn es eine Privatinsolvenz gegeben hat. Gab es vielleicht schon eine Versteigerung und es hat sich kein Käufer gefunden???

Kommentar von Jeannine08 am 14. September 2008 19:22

Ja, es gab mehrere Versteigerungen - keiner hat das Haus gekauft. Das Haus gehörte aber nicht zur Insolvenzmasse!!! Nur die Stadtverwaltung hat eine Eintragung im Grundbuch bzgl. Grundstückssteuer die nicht gezahlt wurde.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 14. September 2008 19:21

Der Makler hat recht, natürlich geht das, siehe mein Beitrag.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 14. September 2008 19:25

Besten Dank für den Kommentar. Kann das eigentlich jeder und mit allen Sachen machen???

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 14. September 2008 20:19

Keine Ahnung, ich weiß nur, dass es mit Grundbesitz geht, da kann man beim Grundbuchamt seinen Eigentumsverzicht erklären und es fällt dann an die öffentliche Hand.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 14. September 2008 20:29

Besten Dank. Ich denke das wird nur mit Grundstücken/Immobilien gehen.



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