Eigentümer - neue und gute Antworten

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    Wahl der Hausverwaltung
    Antwort von Mihalev Mihalev

    ich kann Immofachwirt nur zustimmen - die antwort ist die einzige, die man darauf geben kann! Auf gar keinen Fall solltet ihr einen solchen Beschluss unangefochten hinnehmen .

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    Wahl der Hausverwaltung
    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Ja, den Ausweg gibt es.

    Daher mein erster Rat, wechselt den Rechtsanwalt. Denn dieser hätte mit einem Blick in das aktuelle WEG mit Kommentar (Bärmann/Pieck vom Beck-Verlag) euch den Ausweg aufzeigen können:

    Ein WEer, der nach der von § 25 Abs. 2 abweichenden Regelung in der Teilungserklärung über die Stimmenmehrheit verfügt, ist nicht gehindert, an seiner Wahl zum Verwalter mitzuwirken (OLG Düsseldorf v. 16.04.1999 - 3 Wx 77/99 = WuM 99, 648)

    Soweit zur Auskunft Eures Anwalts. Hätte dieser etwas weiter gelesen, hätte er euch einen Ausweg aufzeigen können:

    Es entspricht i. d. R. nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Geschäftsführer und die Alleingesellschafterin einer GmbH, die über die Mehrheit der Stimmen verfügen, mit ihrer Stimmenmehrheit gegen den Willen der übrigen WEer die GmbH zur Verwalterin bestellen (BayObLG, WE 97, 115 = NJWE-MietR 97, 16; NZM 2001, 672). Das gilt auch wenn infolge erkennbarer Interessengrundsätze zu den anderen WEern ein Vertrauensverhältnis (objektiv) nicht zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, ZfIR 99, 538).

    Da dieses Vertrauensverhältnis objektiv nicht zu erwarten ist, kann eine Selbstwahl des majorisierenden Wohnungseigentümers vor dem zuständigen Amtsgericht (Wohnungseigentumsgericht) angefochten werden.

    Kommentar von Becki80 Becki80

    Na das hört sich ja schon ganz anders an =) Vielen lieben Dank für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Antwort ;-)

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    Euras-Elektronik Betrüger Seite?
    Antwort von benpollich benpollich

    Hallo zusammen,

    nun ist ja schon ewig viel Zeit ins Land gegangen. Ich wurde des öfteren von verschiedenen Staatsanwaltschaften angeschrieben. Unter anderem war auf Bochum dabei. Hatte das Gefühl die schieben es einfach hin und her den Fall. Herausgekommen ist allerdings noch nichts. Wie sind eure Erfahrungen? Hat sich bei euch etwas ergeben? Wäre klasse wenn sich der eine oder andere wieder melden würde.

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    ruf die Hausverwaltung an und lade sie zu dir ein. Persönlicher Kontakt ist immer besser als mit Anwaltsbriefen. Da läßt sich viel mehr klären und richtig stellen. Rein juristisch muss der ET beweisen dass die Störungen überhaupt vorliegen und wenn ja, diese von dir kommen. Es kann ja auch sein, das der ET mit mehreren Bewohnern streitet - ein typischer Querulant. Ich könnte mir vorstellen dass Hausverwaltung den Typ auch schon kennt und weiss wie der tickt.

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Gelassen bleiben.

    Schreib deinem Vermieter einen netten Brief, indem du ihm mitteilst, dass die Vorhaltungen nicht zutreffend sind.

    Mehr nicht. Alles andere trägt nur zur Eskalation bei. Davon abgesehen, ist es völlig egal, was die Hausverwaltung denkt, da die nicht dein Vertragspartner ist.

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    Euras-Elektronik Betrüger Seite?
    Antwort von sugg2iaa sugg2iaa

    ganz klar scam seite ! nicht drauf reinfallen !

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von meister61 meister61

    Ein Anwalt könnte höchstens eine Unterlassungsverfügung erwirken. Die ginge aber in jedem Fall gegen die Hausverwaltung und nicht gegen den Eigentümer. Und damit haben sie noch ein Problem, nämlich mit der Hausverwaltung. Schreiben Sie stattdessen die Hausverwaltung an und teilen Sie es genauso mit, wie sie es Hier getan haben. Dann hat die Hausverwaltung getan, was sie tun muss und sie haben sich gewehrt. Mehr ist leider nicht drin.

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von Mihalev Mihalev

    ich würde in jedem Fall erst mal den Eigentümer deiner Wohnung informieren - wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist, muss der eine Eigentümer sich mit dem anderen auseinandersetzen- dazu muss er informiert sein. vielleicht lädst du ihn mal zu einer Besichtigung ein ? Das Problem ist immer wieder, dass Eigentümer, die dort nicht wohnen sich auch nicht wirklich interessieren, so lange die Miete pünktlich gezahlt wird. Aber die Hausverwaltung ist nicht dein Vermieter und der andere Eigentümer über dir hat eigentlich allein auch nicht viele Möglichkeiten. Ich würde, wenn überhaupt einen Anwalt nur dann einschalten, wenn auch der Eigentümer deiner Wohnung anfängt, dir Probleme zu machen.

    Kommentar von koch234 koch234koch234

    Heute bekomme ich Post von der Hausverwaltung, in dem mein Vermieter aufgefordert wird mir verschiedene Dinge zu untersagen.

    Der Eigentümer weiß das wohl, denn das ist ja wohl schon über den gelaufen.

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von angy2001 angy2001

    Versuche lieber mit dem Eigentümer, der über dir wohnt gütlich klar zu kommen. Vor Gericht endet sowas immer im Chaos. Nachbarschaftsstreitigkeiten beruhen meistens auf Kleinigkeiten am Anfang und schaukeln sich dann hoch. Zum Schluss seid ihr die Dummen - denn wenn euer Eigentümer eingeschaltet wird, dann hat der irgendwann keinen Bock mehr auf den Stress und wird einen Weg finden, euch zu kündigen. Das ist jedenfalls meine Meinung.

    Was ist denn los gewesen mit eurem "Über"eigentümer? Kann man das nicht auch gütlich regeln.

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Der über mir übernimmt kleinere Hausmeister Tätigkeiten und glaubt zudem, das er auch für die Ordnung im Objekt zuständig ist. Nachdem wir mal eine Meinungsverschiedenheit hatten, hat er mich/uns auf dem Kieker und findet immer etwas oder erfindet etwas.

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Ok, dann ladet ihn mal zum Kaffeetrinken ein und redet immer freundlich auf dem Flur mit ihm und dann wird die Sache schon wieder. Ihr müsst einfach wieder "aus seinem Kiecker" raus..... und durch einen Anwalt schafft ihr das erstmal gar nicht. Wird es auf Dauer nicht besser, bleibt nur ein Anwalt, aber das sollte sich doch auch so nachbarschaftlich regeln lassen.

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von sonnentraeumer sonnentraeumer

    Ich habe in meinem Leben sehr viele Vermieter kennen gelernt,einen der größten Fehler den ein Mieter machen kann, ist es das der Vermieter im Haus wohnt, der Ärger ist vorprogrammiert, er möchte das sie in "seiner" Wohnung so leben wie er es für richtig hält. Anwälte freuen sich immer wen sie Geld verdienen, aber was bringt es ihnen? Sie haben noch mehr Ärger und müssen dafür bezahlen, besser sie ziehen in eine vernünftige Wohnung, ohne Vermieter im Haus, das ist ein Rat aus Erfahrung

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Das haben sie falsch verstanden, mein Vermieter wohnt auch nicht im Haus, denn die Erfahrung habe ich auch schon hinter mir :)

    Kommentar von sonnentraeumer sonnentraeumersonnentraeumer

    Trotzdem will einer im Haus nichts gutes, reden wird nicht helfen, die meisten Menschen haben eine feste Meinung, da helfen auch keine Hammerschläge auf den Hinterkopf und Anwälte erzürnen den Anderen und sicher wird das Verhältnis dadurch nicht besser.

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Eben, das dachte ich mir ja auch, deshalb dachte ich mir auch, das ich euch erst Frage wie das ankommt wenn da gleich mein Anwalt die Keule schwingt.

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von Barnold Barnold

    Ojeeee!. Das hört sich nach der typischen Mehrfamilienhaus"harmonie" an. Schalte deinen Anwalt ein, und such dir schnellstmöglich eine andere Wohnung. Sonst wirst du deines Lebens nicht mehr froh.

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von Cerealie Cerealie

    Bist du Mitglied im Mieterschutzbund?

    Wenn nicht würde ich drüber nachdenken, da Mitglied zu werden, denn das hört sich so an, als fänge der Spaß mit Vermieter und Hausveraltung jetzt erst richtig an ... :(

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Mein Anwalt hatte vorher beim Mieterschutzbund die Rechtsberatung gemacht, der ist Super der Mann.

    Kommentar von sonnentraeumer sonnentraeumersonnentraeumer

    Wir alle machen unsere Fehler, erst einmal selbst, ihr Vermieter wir sich sicher freuen

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Das glaube ich auch, der gute ist auch schon über 80, hoffe nicht das er deswegen gleich den Löffel abgibt.

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von Det1965 Det1965

    Wenn du dir den Anwalt leisten kannst und willst, würde ich ihn gleich einschalten. Ein anwaltliches Schreiben macht schon was her und bringt die Hausverwaltung vielleicht dazu, mal über eure Probleme ordentlich zu recherchieren.

    Allerdings würde ich aus ner Kellerwohnung ausziehen, das sind für mich keine Wohnungen!

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Finde ich auch, aber wir sind da erst vor kurzen wegen unserem 13 Jahre alten Hund runter gezogen, weil er Probleme hatte immer in die zweite Etage zu laufen.

    Kommentar von sonnentraeumer sonnentraeumersonnentraeumer

    Die Hausverwaltung, hält sich an den Vermieter und der wir, ob wahr oder nicht sofort mit einem Anwalt auftauchen und zu 100% wird vor Gericht nur einer der Sieger sein und der Andere steht morgen auf der Straße mit Hund

    Kommentar von Det1965 Det1965Det1965

    Der Vermieter wohnt mit im Haus? Ich dachte die Wohnung darüber ist eine Eigentumswohnung, in der der Besitzer selbst wohnt.

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Nein, nochmal im Klartext, 8 Eigentumswohnungen, 8 Eigentümer, manche Wohnungen sind vermietet, in manchen wohnt der jeweilige Eigentümer selber. Mein Vermieter wohnt nicht im Haus, der Typ der über mir wohnt, ist nur der Eigentümer von seiner Wohnung.

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von Thom131 Thom131

    Nächtliche Ruhestörung, Rufmord -> Anzeigen, wenn nichts wirkt

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    Eigentümer erfindet komische Sachen um mich bei der Hausverwaltung mies zu machen...Anwalt ?
    Antwort von schlumphy schlumphy

    Ich würde erstmal den Brief schreiben, wenn es dann noch weiter geht und dir keiner glaubt würde ich erst einen Anwalt anschalten. Vielleicht lässt sich das vorher ja noch iwie aussergerichtlich klären.

    Kommentar von Barnold BarnoldBarnold

    Jaja, die Hoffnung stirbt zuletzt ;-)

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    Erlaubnis von Eigentümern, wenn Eigentümer die öffentliche Hand ist
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Natürlich kann jeder Eigentümer zulässige Nutzungen auf seinem Grundstück regeln, so auch das Land, die Gemeinde oder der Bund. Er kasnn die Grundstücke einzäunen oder bestimmte Nutzungen durch Aufstellen von Schildern verbieten oder zulassen oder entsprechende Satzungen oder Verwaltungsvorschriften erlassen.

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    wohnung vermieten oja oja
    Antwort von TomRichter TomRichter

    Wie schon mehrfach festgestellt, Du musst das nicht jetzt dem Finanzamt melden, sondern musst zwischen dem 1.1.2013 und dem 31.5.2013 eine Einkommensteuererklärung abgeben.

    Habe leider gar keine Ahnung in diesem Bereich

    Und deshalb ist Dir mit "alle Tips und Tricks " wenig geholfen. Weder wären die vollständig, noch wärst Du imstande, dir richtigen von den falschen Auskünften zu unterscheiden. Deshalb:

    1) Notiere Dir alle Einnahmen und Ausgaben, die irgendwie im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung stehen. Auch solche, die sich auf das gesamte Gebäude oder den zugehörigen Garten beziehen. Denke daran, für alle Ausgaben Belege zu sammeln - den Klempner schwarz zu bezahlen, wäre nicht nur illegal, sondern auch ein Verlustgeschäft.

    2) Suche Dir gelegentlich einen Steuerberater, mit dessen Hilfe Du dann nächstes Jahr die erste Steuererklärung ausfüllst. Die preiswertere Lösung Lohnsteuerhilfeverein kommt meines Wissens bei Einkünften aus Vermietung/Verpachtung nicht in Frage.

    Wieviel Steuern kommen da auf mich zu

    Wenig. Mehr lässt sich ohne Prüfung Deiner Unterlagen nicht sagen. Weil Du ja nicht für die Warmmiete Steuern zahlst, sondern für Warmmiete abzüglich aller Ausgaben, die Du für die Wohnung hast - insbesondere dürften das die Verbrauchskosten sein, dazu Darlehenszinsen und Abschreibung.

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    wohnung vermieten oja oja
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Anfang, bzw. bis Ende Mai 2013 also kommendes Jahr machst du deine Steuererklärung und füllst die Anlage V+V zusätzlich aus. In der Anlage gibst du deine Einnahmen aus der Vermietung an und natürlich auch deine Ausgaben, incl. AfA die in Zusammenhang mit der Vermietung dir entstanden sind.

    Zum derzeitigen Zeitpunkt brauchst du das Finanzamt nichts melden.

    Zur Höhe deiner Steuer kann so nichts gesagt werden, weil die Mieteinnahmen mit deinen anderen Einnahmen zusammengezogen werden.

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    wohnung vermieten oja oja
    Antwort von senior1 senior1

    Für die Anmeldung zählt das Steuerjahr - bei dir also erst dieses Jahr. Der Hinweis auf den Steuerberater ist für deine Startphase schon richtig und die fällige Gebühr lohnt sich. Aber frage bei der Terminvereinbarung erst mal nach, ob du die Mieteinnahmen sofort angeben musst oder erst zum Jahresbeginn 2013 für das dann abgelaufene Jahr. Falls erst 2013, dann würde ich die Steuerklärung 2012 komplett vom Steuerberater machen lassen - als Muster für dich, wenn du die Steuererklärung in den Folgejahren alleine machen möchtest -was keine Hexerei ist....

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    wohnung vermieten oja oja
    Antwort von Ratface Ratface

    die kaltmiete, die du bekommst, darfst du ganz normal als einkommen versteuern

    also sagen wir, du bekommst 300 kalt, dann hast du einfach 2050 brutto und zahlst dafür steuern

    du kannst aber werbungskosten da ansetzen, zb den schuldzins der wohnung, das ist immer der größte posten, aber auch andere sachen

    ja du solltest einen steuerberater nehmen, er muss es ja nur ein jahr für dich machen, dann siehst du, wie es gemacht wird und was er ansetzt, vielleicht kannst du es dann selber

    Kommentar von markus34hb markus34hb

    Aber wenn ich denn im Gehaltrechner Brutto 2050 € eingebe habe ich Netto 1392€.Netto.

    Bei 1750 Brutto habe ich 1268 Euro Netto. Heißt das etwa das ich wenn ich eine Wohnung für 300 Eur kalt vermiete das mir nur 120 Eur davon bleiben ????

    Kommentar von Ratface RatfaceRatface

    wenn du sonst nix ansetzen kannst, ja

    ist die noch belastet?

    Kommentar von markus34hb markus34hb

    Jo, mit 170 € Sollzinsen und 250€ Sparbeitrag.

    Kommentar von markus34hb markus34hb

    Insgesamt mit 26000 €

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