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Eigenleistung - neue und gute Antworten

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vermieter stellt eigene Arbeitskraft in Rechnung

saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 9. November 2008 17:58
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Ich bin "KEIN" nebenberuflicher Verwalter, aber gelernter Wohnswirt u.v.m und sage Ihnen: Halten Sie sich an die Auskunft von OBELHICKS, diese ist als einzige Richtig und Gesetzeskonform.


vermieter stellt eigene Arbeitskraft in Rechnung

anonym
beantwortet von Obelhicks am 9. November 2008 12:06
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beim umlagegesetz geht es um vorschriften des haushalts-, kassen-, rechnungs-, und abgabewesens der landwirtschaftskammern. ebenso könnte er nach der landesordnung für taubenzüchter umlegen. also totaler schwachsinn.

umlagefähig sind dagegen betriebskosten im sinne § 27 der II. berechnungsverordnung. aber nur dann, wenn sie im mietvertrag aufgeführt sind. ersatzweise auch erhöhungen von posten die bestandteil der miete sind.

hier geht es um einen anderen fall. der vermieter will den mietern ohne grund eine ihrer pflichten entziehen um sie anschließend als geldforderung zu stellen. das geht nicht.

so eine maßnahme steht - insbesondere wenn sie abgelehnt wird - meist am anfang einer entwicklung. ich rate darum mitglied im mieterverein zu werden, wo ihr stets korrekte rechtsberatung erhaltet. hier ist es eher zufall wenn ihr eine antwort von experten bekommt.


vermieter stellt eigene Arbeitskraft in Rechnung

anonym
beantwortet von Siam1 am 9. November 2008 02:15
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Nun nach Googlesuche "Treppenhausreinigung übernimmt Vermieter" bin ich zu einem zweigeteilen Ergebnis gekommen. Einmal heißt es, daß das unzulässig ist,aber dann heißt es wieder: der Vermieter kann dem Mieter diese Aufgabe ohne dessen Zusimmung nicht einseitig entziehen. http://tinyurl.com/5m2gtp

Nun,wichtig ist zu wissen, welche Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen wurden.Ich würde erstmal ein gemeinsames Mietertreffen bewerkstelligen,wo ihr Euch bespricht, wie ihr vorgehen könnt,um sein Belangen Widerspruch leisten zu können. Ist von Euch niemand im Mieterschutzbund? Wäre es da nicht sinnvoll,daß einer von Euch Mietern einen abschließt(das Geld könnt ihr ja zusammenlegen. Nach 1 Jahr,falls man nicht vergißt wieder kündigen,kann man wieder austreten. Man muß ja nicht lebenslang Mitglied dort sein. Man bedenke,der Mitgliedsbeeitrag ist in kürzester Zeit wieder eingespart. ---Der Betrag von 30€ scheint mir erhöht.


vermieter stellt eigene Arbeitskraft in Rechnung

bitmap
beantwortet von bitmap am 9. November 2008 02:07
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In welchem deutschsprachigen [Bundes-]Land spielt denn diese Geschichte?


vermieter stellt eigene Arbeitskraft in Rechnung

anonym
beantwortet von jorgito57 am 9. November 2008 02:06
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bin schon lange aus D weg. Ich finde, deiner rechtschutzversicherung koennte dir eine richtige antwort geben. Von meiner Zeit in D erinnere ich mich jedoch, dass die arbeit um das wonhnungsgrbaeude, etc, von den Mietern oder von einem hausmeister, bzw fremdfirmen gemacht wird. so oder so, zahlt man mit eigenkraft oder die fremdarbeit wird auf die miete umgelegt. (hier entscheidet die mehrheit der wohnparteien). Die regel sagt, das es umgelegt wird.





vermieter stellt eigene Arbeitskraft in Rechnung

anonym
beantwortet von migrowe am 9. November 2008 01:39
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Von einem Umlagegesetz habe ich noch nie gehört - als nebenberuflicher Verwalter sollte ich es kennen ;-). Zu deiner Frage: Natürlich können und müssen Kosten umgelegt werden. Allerdings sind sie zu belegen. Bei uns werden Eigenleistungen mit 12€/h abgerechnet. Warum jetzt plötzlich die Eigenleistung der Bewohner nicht mehr reichen soll, ist mir allerdings unklar. Ich persönlich würde dem widersprechen und mitteilen, dass ich die Reinigungsarbeiten selber durchführe - je nach Plan.


vermieter stellt eigene Arbeitskraft in Rechnung

anonym
beantwortet von Bergwerk08 am 9. November 2008 01:36
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Ja, darf er. Aber nur einen angemessenen Betrag. Mein Vermieter verlangte für einmal Rasenmähen € 200. Ich habe natürlich beanstandet und nachdem der Vermieter nicht reagierte, meinem Anwalt übergeben. Er darf nicht mehr verlangen als ein Professionist. Eher weniger, da er für diese Arbeit weder Ausbildung noch ausreichend Erfahrung besitzt und als Hilfskraft anzusehen ist.



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