Manchmal hilft oder beschleunigt eine strafanzeige wegen betruges, mietbetruges, das zivielrechtliche verfahren kann zusätzlich geführt werden.
Eigenbedarf - neue und gute Antworten
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1ein mieter zahlt schon seit januar keine miete mehr, was kann ich tunAntwort von
Nemisis2010Nemisis2010
der mieter zieht nicht aus und zahlt seit januar nichts mehr, keine miete und keine nebenkosten. sie weis nicht mehr was sie tun soll, kann mir jemand helfen?
Deine Freundin hätte bereits 14 Tage nach dem ihr bekannt geworden ist, daß die Mieter dort noch wohnen, der Fortsetzung des Mietverhältnisses schriftlich widersprechen sollen, siehe § 545 BGB.
Wenn sie dies unterlassen hat, muß sie erneut hilfsweise eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs, sowie eine fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung aussprechen. Wegen der rückständigen Miete und Nebenkosten kann sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Formulare dazu gibts in jedem Schreibwarenhandel oder auch online (da muß man aber aufpassen, daß man am Ende nicht von einem Rechtsanwalt vertreten wird).
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0ein mieter zahlt schon seit januar keine miete mehr, was kann ich tunAntwort von
DohaltaDohalta
Sie soll einen Rechtsanwalt nehmen.
Bist du coabhängig oder warum löst Du die Probleme Deiner Freunde ?
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0ein mieter zahlt schon seit januar keine miete mehr, was kann ich tunAntwort von
CrazyTodt Zum Gericht
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0ein mieter zahlt schon seit januar keine miete mehr, was kann ich tunAntwort von
jhirschjhirsch
anwalt, räumingsklage. Nachweis des Eigenbedarfs. Und, für die eine Wohnung suchen und dann sagen: Da könnt ihr hin. NK usw. notfalls per Mahnbescheid einklagen. Haben die früher auch nichts bezahlt?
Kommentar von
littlekussi hat vorher gezahlt, erst seit januar nichts mehr waren wohl schon beim anwalt, der hat gesagt das man da nichts machen kann??
Kommentar von
jhirschjhirsch man kann immer was machen! Was ist das denn für ein Anwalt?
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0ein mieter zahlt schon seit januar keine miete mehr, was kann ich tunAntwort von
Zitroneneis24Zitroneneis24
anzeigen?!?
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1Vermieterrecht EigenbedarfAntwort von
anitarianitari
wenn ich jetzt die kündigung rausschicke bis wann müssen die mieter dann raus?
Wenn Deine Kündigung spätestens am 3.6.12 beim Mieter ist endet die 9monatige Kündigungsfrist am 28.2.2013.
Stehen im Vertrag evtl. noch 10 Monate als Kündigungsfrist für den Vermieter? Könnte sein das dies weiterhin wirksam ist. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Kommentar von
BobbyB1949 nein...das mit den zehn monaten ist kein bestandteil...
ich danke für die super antwort...hatte nämlich soweit alles ausgetüftelt wie ich das kündigungsschreiben am besten aufsetze und es auch gesetzlich richtig schreibe aber das mit der kündigungsfrist hatte ich nicht ganz verstehen können...deine antwort war genau das was ich wissen wollte..das war mir eine große hilfe ich danke sehr
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0Zeitmietvertrag kündigen wegen Eigenbedarf
Ich möchte ein 3 Familienhaus kaufen der zur zeit komplett vermietet ist. Im EG Wohnung wohnen 2 männer in 3 ZKB Wi. mit 100qm, die haben einen zeitmietvertrag über 10 Jahren, wohnen seit 2 jahren in dem Haus.
Zunächst einmal gilt:
§ 566 Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.
Ich glaube die Zeitmietverträge müssen vom vermieter begründet sein,
Richtig,aber wenn keine Begründung vorliegt.handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag!
Steht mir zu mit begründung Eigenbedarf die ergeschoss wohnung zu kündigen?
Ein Eigenbedarf muss auch richtig begründet sein, z.B. nur zu schreiben,dass man wegen Eigenbedarf kündigt, reicht auch nicht!
Hier mal ein Link zu Eigenbedarf:
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0Zeitmietvertrag kündigen wegen EigenbedarfAntwort von
meister61meister61
Ein Eigentümerwechsel bedeutet nicht, dass die bisherigen Mietverträge nicht weitergelten. Sie können zwar wegen Eigenbedarfs kündigen, jedoch nur im Rahmen der vereinbarten Mietverträge. Und wenn in diesen Mietverträgen ein Kündigungs Ausschluss vereinbart ist (das gibt es maximal vier Jahre), dann sind sie daran gebunden. Außerdem ist es in manchen Gemeinden so, dass generell bei einem Eigentümerwechsel die Eigenbedarfskündigungsfrist drei Jahre beträgt. In manchen Gemeinden auch bis zu zehn Jahre. Sie sollten das in der Gemeinde eruieren.
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2Zeitmietvertrag kündigen wegen EigenbedarfAntwort von
DerCAMDerCAM
Auch wenn der "Zeitmietvertrag" bezueglich der Befristung unwirksam sein duerfte (wegen nicht ausreichender Begruendung oder weggefallenem Befristungsgrund), koennen dir die Mieter hier erhebliche Schwierigkeiten machen. Schliesslich duerften diese sich auf darauf verlassen haben, dort 10 Jahre wohnen zu duerfen. Wenn sie die Wohnung nicht "kampflos" aufgeben, wirst du dich da auf einiges gefasst machen koennen.
Die Chancen fuer die Mieter duerften hier auch nicht schlecht stehen. Zwar kann der Mieter nur mittels eines sog. "qualifizierten Zeitmietvertrages" oder einer beidseitigen Kuendigungsverzichtsvereinbarung an einer ordentlichen Kuendigung waehrend des vereinbarten Zeitraums gehindert werden (beides liegt hier offensichtlich nicht vor), der Vermieter kann dies aber auch durch eine entsprechende wirksame Erklaerung. Hier wird man moeglicherweise zu dem Ergebnis kommen koennen, dass die Mieter zwar jederzeit mit der gesetzlichen Kuendigungsfrist kuendigen koennen, der Vermieter aber an die vereinbarte Mietdauer gebunden ist und erst zu oder ab deren Ablaub ordentlich kuendigen kann.
Der derzeitige Eigentuemer (Vermieter) hatte den Mietern schliesslich vertraglich zugesagt, 10 Jahre in der Wohnung wohnen zu duerfen. Auf diese Zusage durften sie sich wahrscheinlich verlassen. Dass nun ein neuer Eigentuemer an Stelle des alten treten wird, aendert nichts daran, dass es diese Zusage vermieterseits gab und gibt. Das Vertragsverhaeltnis geht unveraendert auf den neuen Eigentuemer ueber und dieser muss sich vom vorherigen Eigentuemer gemachte Zusagen zurechnen lassen.
Wenn du also die Wohnung unbedingt selbst beziehen willst, solltest du das Haus nicht kaufen, ohne eine entsprechende Vereinbarung mit den Mietern des EG getroffen zu haben (Aufhebungsvertrag). Ein solcher Vertrag kann auch schon geschlossen werden, bevor du Eigentuemer wirst, sollte dann aber eine entsprechende Vorbehaltsklausel beinhalten (Wirksamkeit nur wenn du wirklich Eigentuemer wirst). Zudem wirst du wahrscheinlich einiges an Geld in die Hand nehmen muessen, um die Mieter zum abschluss eines solchen Vertrages zu bewegen. Das duerfte aber nicht so schlimm sein, da der Preis fuer das Haus ja gerade wegen dieses Mietverhaeltnisses im EG deutlich geringer ausfallen duerfte als ohne dieses Mietverhaeltnis.
Wenn du dich da aber auf einen Rechtsstreit mit den Mietern einlassen willst, duerfte dieser wohl eine ziemlich lange Zeit in Anspruch nehmen und ein Ausgang in deinem Interesse waere zumindest sehr zweifelhaft.
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1Zeitmietvertrag kündigen wegen EigenbedarfAntwort von
RatfaceRatface
ja normal ja, was heisst "zeitmietvertrag 10 jahre"?
wenn der alte eigentümer denen einen 10 jährigen kündigungsverzicht zugesichert hat, musst du den auch übernehmen, dann kannst du da keinen eigenbedarf anmelden
ansonsten schon, ganz normal, haben die 3 monate frist
frag doch den alten eigentünerm, was damit gemeitn ist
Kommentar von
HagiGS die haben einen befristeten mietvertrag abgeschlossen für 10 jahre. Ich denke die haben das zur sicherheit gemacht damit die mieter nicht von dem neuen eigentümer gekündigt werden. gibts so was überhaupt?
Kommentar von
RatfaceRatface sicher gibt alles
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0Vermieter hat eigenbedarf 3 jahr im voraus angemeldetAntwort von
DerCowboyDerCowboy
Nun, da ihr den neuen Mietvertrag doch unterschrieben habt heißt das ja, dass ihr mit der Bedingung einverstanden wart, wo ist jetzt euer Problem?
Kommentar von
bobopapa4 ja, das schon, uns geht es ja eigentlich nur darum, weil wir ihm das Haus ja abkaufen wollen, was ihm drohen würde wenn er nicht einzieht in das Haus. Dann könnten wir ihm sagen ok, entweder du verkaufst an uns oder wir verklagen dich wenn, du nicht einziehst. mir geht es um das prinzip.
Kommentar von
DerCowboyDerCowboy Zunächst einmal muss er nicht selbst dort einziehen, sondern kann Eigenbedarf auch für Angehörige geltend machen. Zum anderen erschließt sich mir der Zusammenhang nicht: Falls das mit dem Eigenbedarfseinzug nichts wird, könnt ihr deswegen doch noch lange nicht das Haus von ihm kaufen?! Was soll das miteinander zu tun haben?
Kommentar von
bobopapa4 doch, er muss selbst einziehen, weil er es so in den Mietvertrag geschrieben hat. Wieso soll ich das Haus nicht kaufen können ? Wenn wir Ihn fragen und er verkauft dann, auf grund dessen, das er den Eigenbedarf vorgetäuscht hat. Dann entstehen keine Nachteile für Ihn.
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0Kündigung wegen Eigenbedarf, bei 2 Wohneinheiten?Antwort von
imager761imager761
Die Eigenbedarfskündigung bedarf eines Grundes und wäre damit völlig unabhängig eurer Mietzeit wirksam vorzunehmen.
G imager761
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0Kündigung wegen Eigenbedarf, bei 2 Wohneinheiten?Antwort von
schelm1schelm1
Ihnen bleibt das Aussitzen der gesetzlichen Kündgiungsfrist - mehr nicht!
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0Eigenbedarf für eine vermietete WohnungAntwort von
ThalydiaThalydia
Wenn du selbst die Wohnung brauchst oder ein nahes Familienmitglied kannst du wegen Eigenbedarf kündigen.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bzw. die Fristen des Mietvertrages sollten diese länger sein (kürzere Fristen können mitunter angefochten werden). Also je nachdem wielange die Wohnung schon vermietet ist 3, 6 oder 9 Monate...wobei die Studenten ja bestimmt noch nicht viele Jahre drin sind oder?
Die Kündigung sollte auch immer das Angebot enthalten, früher ausziehen zu können. Ohne Angst vor doppelter Miete sind Mieter oft motivierter sich was Neues zu suchen.
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0Eigenbedarf für eine vermietete WohnungAntwort von
Biggi2000Biggi2000
Selbstversändlich kannst du eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen. Die Kündigungsfrist dafür sind 3 Monate. Allerdings muß es ein echter und nicht ein vorgeschobener Eigenbedarf sein , ansonsten könnte es für dich Ärger geben.
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1Eigenbedarf für eine vermietete WohnungAntwort von
barolo86barolo86
zu berücksichtigen sind auch die steuerlichen Aspekte, ihr habt die Wohnung zum vermieten gekauft, also steuerliche Abschreibungen durchgeführt, wenn man jetzt selber einzieht, muss man die Steuervergünstigungen zurückzahlen, als erstmal erkundigen beim Steuerberater , ansonsten 3 Monate Kündigsfrist einhalten, ( oder je nachdem was im Vertrag steht)
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0Eigenbedarf für eine vermietete WohnungAntwort von
herzog1706herzog1706
Du hast das Recht zu Kündigen wegen Eigenbedarf.
Wie das da mit den Kündigungsfristen aussieht weiß ich nicht genau aber ich denke mal es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen
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0Mietrecht: Kündigung bei EigenbedarfAntwort von
BS3BMBS3BM
Hier wäre zu prüfen, ob die Kündigungen überhaupt rechtswirksam sind. Ist der neue Eigentümer überhaupt schon im Grundbuch als solcher eingetragen und wenn ja, entsprechen die Eigenbedarfskündigungen überhaupt den gesetzlichen Anforderungen. Ich rate die Angelegenheit von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Stichwort: Grundbucheintragung. Das war auch so mein erster Gedanke als wir das Brieflein erhielten. Wir nehmen am Dienstag einen Termin beim Rechtsverdreher wahr. Bis dahin üben wir uns noch in Resignation. ;-)
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0Mietrecht: Kündigung bei EigenbedarfAntwort von
meister61meister61
Leider kann der neue Eigentümer wegen Eigenbedarfs kündigen. Allerdings muss er dieses beweisen. Wenn er alle 2 m kündigt, dann müssen auch zwei seiner Familienmitglieder oder Ähnliches dort einziehen. Oder er möchte die zwei Wohnungen zusammenlegen, was er als Eigentümer durchaus kann.
Allerdings ist es in den meisten Gemeinden so, dass zwischen dem Neuerwerb einer Wohnung und einer Kündigung wegen Eigenbedarfs mindestens drei Jahre vergehen müssen. Erst nach Ablauf dieser drei Jahre kann der neue Vermieter kündigen. In manchen Gemeinden ist diese Frist auch bis zu zehn Jahre lang. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde.
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Vielen Dank! Das werde ich gleich morgen erfragen.
weil sie nicht mehr weiter wissen!?