Eichen - neue und gute Antworten

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    Behinderung Bauvorhaben durch geschützten Baumbestand (Eichen)
    Antwort von Navvie Navvie

    Hallo Jonathan!

    M. E. gehört die Frage eher zum Baurecht und nicht ins Verwaltungsrecht. Der Naturschutz ist mit dem Baurecht gekoppelt. Es gibt kaum Bauanträge ohne Stellungnahme der Naturschutzbehörde dazu. Die Vorschriften finden Sie unter BauGB und NaturSchG. Das Verwaltungsrecht dagegen beschäftigt sich eher mit der ordnungsgemäßen Verfahrensabwicklung von Verwaltungsakten (Prozessen). Mein Gastspiel bei der Bauaufsicht ist schon einige Jahre her, so dass sich hier auch viele Änderungen ergeben haben dürften. Insbesondere EU-Richtlinien können dazu beigetragen haben. Sollte das so sein und Auflagen verschärft werden, wären Sie von Ihrer Anwältin gut beraten, Ihre Bauanträge noch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen zu stellen, weil Sie dann davon ausgehen können, dass noch nach den alten Vorschriften eine Entscheidung gefällt wird. Aus meiner Zeit bei der Bauaufsicht ist mir noch bekannt, dass es von demselben Antragsteller drei oder vier gleichzeitige Bauvoranfragen zu demselben Objekt (Grundstück) gab. Ob diese auch dasselbe Vorhaben betraf, weiss ich leider nicht mehr. An Ihrer Stelle würde ich zunächst zu klären versuchen, ob die Bäume vom Naturschutzgesetz berührt sind oder nicht. Stellen Sie dazu eine Anfrage an die Naturschutzbehörde, bei der Sie die Bäume genau bezeichnen. Da die Zeit aufgrund der neuen Richtlinien drängen könnte, würde ich auf eine Voranfrage verzichten (sie ist nicht generell rechtsverbindlich) und einen fristgerechten Antrag stellen. Der Antrag muss nicht vollständig sein. Sie können bei Antragstellung angeben, dass noch fehlende Unterlagen unverzüglich nachgereicht werden. Viel Glück! Gruß Navvie

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    Behinderung Bauvorhaben durch geschützten Baumbestand (Eichen)
    Antwort von Kraeutergnom Kraeutergnom

    Auch wenn diese Antwort jetzt wahrscheinlich nicht hilfreich ist, will ich sie trotzdem los werden. Als Naturschützer, der das Lebewesen Baum genauso respektiert, wie das Lebewesen Mensch, wünsche ich mir, dass den Bäumen mehr Respekt entgegen gebracht wird. Wo Bäume stehen, da sind oft ganze Lebensgemeinschaften an Pflanzen und Tieren. Wenn Mensch ein Grundstück zum Bauen sucht, dann soll er entweder gleich eins ohne Bäume nehmen oder sich bitte so einfügen, dass die Bäume nicht beeinträchtigt werden.

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    Behinderung Bauvorhaben durch geschützten Baumbestand (Eichen)
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Es ist zu unterscheidenm, ob die Bäume unter Naturschutz stehen oder nur unter dem Schutz einer örtlichen Baumschutzsatzung.

    Je nach Rechtslage und in Abhängigkeit von dem Zustand der Bäume ist dann unterschiedlich vorzugehen; generelle Ratschläge sind bei gutefrage.net deshalb nicht zu erwarten.

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    Behinderung Bauvorhaben durch geschützten Baumbestand (Eichen)
    Antwort von rplillichen rplillichen

    In Berlin entscheidet das Umweltamt über die Notwendigkeit einer Fällung oder Einkürzung der Bäume. Zuvor mussten wir jedoch einen Bauplan einreichen.

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