nun, für alle verträge gilt, daß unzumutbare klauseln nachträglich aufgehoben werden können - da du das mit 20jahren unterschrieben hast und dein mann 12jahre älter war als du, kannst du eventuell(!!!) geltend machen, daß er dich mit seiner lebenserfahrung übervorteilt hat, als er gütertrennung vereinbarte wie bei zwei vollverdienern, ihr dann aber zusammengelebt habt wie bei einer gütergemeinschaft, er also einseitig von dem vertrag profitierte
aber das hätte dir deine anwältin längst sagen müssen - such dir schnell einen anderen anwalt, einen, der was taugt - laß dich auch mal bei frauenorganisationen beraten, z.b. amica oder beim örtlichen frauenhaus
Zwar nicht sehr nett gesagt, aber richtig!
Komm ganz ehrlich, jede zweite Frage hier ist "seh ich schön aus" oder "bin 12 und sooo verliebt" ....