Wohnungseigentümerversammlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, d.h. nur die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer und der Verwalter dürfen daran teilnehmen.
Ausnahmen sind möglich, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt, beispielsweise bei besonders schwierigen Beschlussangelegenheiten.
Die Wohnungseigentümer können die Teilnahme- und Vertretungsbefugnis durch eine Vereinbarung (z. B. in der Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung) oder durch einen Beschluss zur Geschäftsordnung regeln.
ich habe vom fachdienst jugend post bekommen, wo sie aber nach dem einkommen meiner frau fragen.... Muß ich dort dann nichts eintragen??
doch solltest du. die 400€ einkommen deiner ehefrau werden wie gesagt nicht direkt angerechnet, senken aber den unterhaltsanspruch deiner frau gegen dich, sodass du mehr unterhalt für deine kinder bezahlen musst.
das ist oben vielleicht nicht so gut rübergekommen: indirekt kann das einkommen deiner frau auswirkungen auf die unterhaltshöhe für deine kinder haben.