Ehegatten - neue und gute Antworten

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    Darf der medizinische Dienst tatsächlich Ehegatten von einander trennen?
    Antwort von Katrinchen86 Katrinchen86

    Mh, der MDK begutachtet nur die Pflegebedürftigkeit. Sie kann auch mit ins Heim ziehen, das Heim muss es aber wollen und sie muss für sich den kompletten Betrag zahlen, d.h. den Anteil den die Pflegekasse übernimmt und den Eigenanteil und das wird sie nicht bezahlen können.

    Pflegestufe 1 "Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirt schaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen."

    Pflegestufe 2 "Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt ... in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen"

    Pflegestufe 3 "Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirt schaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt ... in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen."

    Nun Klartext: Deine Nachbarin müste also, um eine Pflegestufe zu bekommen mindestens mehr als 90 Minuten Hilfe am Tag benötigen, davon sind es mindestens 45 Minuten, die sie täglich pflegerisch versorgt werden müsste.

    Wenn das Geld alle ist, muss dann das Sozialamt weiterhelfen.

    Hoffe, ich konnte dir helfen. Arbeite selbst als Leiterin einer solchen Einrichtung.

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