Hmmmmmmmmmmmm... schwierige Frage. Wenn sie depressiv ist,
dann ist sie bestimmt in Behandlung? Dann mach doch die Behandlung
mit im Sinne von Familientherapie. Ob die Depression so mit Dir
zusammenhängt, glaube ich nicht voll, da die Anlagen zu einer Depression
schon früher gelegt wurden, aber der Ausbruch könnte auch mit deinem
Verhalten zu tun haben... aber das wissen die Ärzte besser.
Die behandelnden Therapeuten können Dir bestimmt bessere Tipps
geben als wir hier.
Ich denke, dass es von Dir ein Fehler war, deiner neuen Freundin zu
sagen, dass Du keinen Kontakt mehr mit der Ex haben wirst /hattest,
wenn es garnicht stimmt. Du hast sie also angelogen. Und natürlich
weiß sie nun nicht mehr, ab wann sie Dir glauben kann. Wie weit
gehen die Lügen. Das weißt Du, aber deine neue Freundin weiß es nicht.
Vielleicht hätte sie dir bei einem Mal vergeben und hätte sich wieder
beruhigt, aber wiederholtes belogen werden macht einen doch
wahnsinnig. Und dann noch diese fianziellen Probleme, die
ich verstehen kann... aber es nicht leichter machen.
Mache DU einen Neuanfang: Suche dir einen neuen Job in der Nähe
deiner neuen Freundin, schlafe Zuhause und schlafe nie aus Gründen
des Geldsparens bei deiner Ex. Sei transparent: Wenn es einen Grund
gibt, dass Du deine Ex sehen musst, dann erkläre das deiner neuen
Freundin. Sie muss das wissen. Und wenn Du dann dort warst, und
zurückkommst, dann erkläre ihr, was ihr besprochen habt. Und bleibe
nicht zu lange dort... denn nun ist sie schon mißtrauisch...
Deine Ex zu trösten ist nicht deine Aufgabe. Das sollen andere machen.
Vielleicht hast Du ein schlechtes Gewissen. Aber das ist nun zu spät.
Sei nun für deine jetztige Freundin voll da und vergiß, dass die frühere
getröstet werden muß.
Ich wünsche Euch beiden alles Gute.
Zeige deiner jetzigen Freundin, dass Du durch Veränderungen in deinem
Leben bereit bist zu einem Neuanfang. Ich hoffe, es ist noch nicht zu spät!
C ist aktuell 5 Jahre
Ehe dauerte ca. 7 Jahre (bis heute)
Bis zur Rechtskraft der Scheidung bezahlt der Ehemann Trennungsunterhalt für die Ehefrau. Kann er das nicht, werden wohl beide H4 beziehen. Der Frau ist anzuraten, Unterhaltsvorschuß für das Kind einzufordern. Sobald der Vater wieder leistungsfähig ist, wird er es zurückzahlen müssen.
Nach der Scheidung kann die Ex wieder Vollzeit arbeiten gehen und für ihren eigenen Unterhalt sorgen (oder sich einen neuen Lover suchen, der sie aushält). Für das Kind wird weiterhin Unterhalt gezahlt werden müssen.
Gibt es eine neue Lebenspartnerschaft, mit der die Ex eine eheähnliche Gemeinschaft bildet, wird auch das Einkommen des neuen Partners mit eingerechnet. Vermutlich wird die Frau dann kein H4 mehr bekommen und muß irgendwie sich allein Krankenversichern! Oder sie heiratet schnell wieder, damit Mutter und Kind krankenversichert sind. Theoretisch kann das Kind auch familienversichert über den Vater sein!
ok danke.
Wird ohne neue Ehe die Mutter oder deren "Lover" Unterhalt an den Kindsvater zahlen müssen?
Der Lover muß nie für einen ExPartner zahlen! Sein Einkommen wird lediglich zur Berechnung einer Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen!
Die Exfrau (genau in umgekehrter Situation wie auch der Exmann) würde nur dann zahlen müssen, wenn ehebedingte Nachteile vorliegen (bei der Kürze der Ehe unwahrscheinlich) oder wenn eine Krankheit innerhalb der Ehezeit aufgetreten ist, welche ein Arbeiten unmöglich macht (liegt vermutlich auch nicht vor, wäre auch zu beweisen).
Jeder ist für sich selbst verantwortlich und somit kann auch jeder wieder arbeiten gehen. Sorry, aber ich verstehe die Vollkasko-Mentalität der Leute nicht und kann mich schrecklich über Menschen aufregen, die jede Menge Ausreden parat haben, um den eigenen Ar... nicht in Bewegung setzen zu müssen!!!!!