Hi,
hier steht eigentlich alles zur Düsseldorfer Tabelle.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_09.html
Jeder Betrag gilt pro Kind.
Gruß
A.
Hi,
hier steht eigentlich alles zur Düsseldorfer Tabelle.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_09.html
Jeder Betrag gilt pro Kind.
Gruß
A.
Für Kind 1 bekommt man Summe X - für Kind 2 dann Summe Y - da die Kinder selten gleich alt sind und sich die Tabelle nach Alter des Kindes staffelt, ergeben sich meist verschiedene Beträge.
hmmm. er wird arbeiten gehen MÜSSEN, wenn du das kind nicht durchfüttern willst. allerdings gebe ich ihm den heissen tip das kind aus erster ehe (das ja nun sein geld verfuttern, aber sonst nix mit ihm zu tun haben will) schriftlich darauf hinzuweisen, dass er es enterbt und nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte.
EquusCaballus. Es mag für dieses Kind als göttliche Fügung gelten, denn das Enterben zur finanziellen Benachteiligung, funktioniert auch bei Böswilligkeit nicht. Zudem steht hier offen, was zu Erben überhaupt vorhanden sein soll. Ausser Schulden und sich für den eigenen Vater schämen, bliebe hier wohl wenig übrig!
Die Frage hätte nicht kommen dürfen. warum zum teufel soll deine frau den ganzen aufwand für das kind haben? für es sorgen UND es durchfüttern? einzige möglichkeit wäre, nimm das kind zu dir und lass SIE unterhalt zahlen. ich sag dir aber gleich: du kannst das kind nicht nur in die ecke stellen oder deinen aufwand durch mithilfe im haushalt etc. wieder "reinholen". beide eltern sind in der pflicht, und das finde ich irgendwie auch richtig so. immerhin habt ihr vermutlich nach dem sex ohne verhütung beide gemeinsam beschlossen, dass euer kind leben darf und nicht abgetrieben wird.
Warum musst Mann überhaupt unterhalt zahlen??? Ich mein, die Alt will das Kind und Kohle dann soll sie sich eben entscheiden: entweder bleibt sie bei ihrem Mann, oder sie lässt ihm das Kind (Kinder gehören soweiso zum Vater!), oder aber sie trennt sich, dann aber bitte auch vollständig und nicht noch, dass der Vater dann die Urlaubskasse aufstocken muss.
Ich meine, Väter sind doch heute eh nur noch Geldgeber für Frauen, und Frauen kriegen heute die Kinder doch eh nur des Geldes wegen... ist doch leider so - schau dich doch mal auf den Strassen um???
Ne, Du hast absolut recht: Es ist unfair!!! - Denn: was hast Du von dem Kind, für das Du auch noch löhnen sollst???
Eine Kleinigkeit wollte ich noch klar stellen, bevor es Missverständnisse gibt:
Eine Ehe wird bis zum Tode geschlossen. So ist zumindest die ursprüngliche Gedanke hinter dem Spiel. Dann hat sich der Mensch wiederum überlegt, dass man die Ehe doch auch wieder scheiden lassen können sollte aus welchen Gründen auch immer. Aber eine Scheidung bedeutet, dass man sich komplett trennt. Jeder geht danach seine eigenen, unabhängigen Weg. Nur der Mann eben nicht, de muss immer zahlen.
Für das Kind selber ist es natürlich mehr als gerecht, wenn der Vater dann auch Unterhalt zahlt. Logisch. Aber aus Sicht des Vaters ist das ein Unding sondergleichen. Wie schon gesagt, die Alt hat keinen Bock mehr auf ihren Typen und kassiert hinterher noch Geld, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Wie ist denn die Regelung? 14-tägiges Besuchsrecht? Was bitte ist das für eine bescheuerte Regelung für einen Vater? Ein Vater hat das Recht, sein Kind 24/7 zu sehen. Und dieses Recht nimmt ihm nun die Mutter? Aber die Pflicht, für das Kind zu sorgen nicht??? Was bitte ist das für eine Logik?
Unterscheiden muss man natürlich bei der Frage der Fairness natürlich auch, WER WEN verlassen hat. Hast DU SIE verlassen, dann war das DEINE Entscheidung und Du solltest dann natürlich auch bezahlen. Hat aber SIE DICH verlassen, dann war das eben auch IHRE Entscheidung. Hat SIE nun auch das Sorgerecht, dann hätte sie sich das natürlich vorher überlegen können. Und da stellt sich dann eben die Frage, nach der Fairness. Vor allem, wenn SIE auch noch ordentlich verdient.
Nichts desto Trotz ist damit natürlich die Frage nach der Fairness dem Kind gegenüber keineswegs beantwortet. ABER: Das Kind verdient BEIDE Eltern und hat auch unbedingten Anspruch auf BEIDE Eltern. Wenn also nun das Kind bei der Mutter bleibt, dann hat SIE sich auch GEGEN das Recht des Kindes ausgesprochen. Und auch GEGEN DEIN Recht als Vater => und wenn sie es augenscheinlich dann auch kann, sollte sie natürlich dann auch alleine dafür gerade stehen.
Gesetz und Gerechtigkeit stehen da in krassem Widerspruch. Unterhaltspflichtgig kann ein Vater eigentlich nur sein, wenn das Elternpaar zusammen lebt, oder die Mutter es finanziell nicht schaffen kann - aber in dem Fall stellt sich die Frage, warum das Kind dann überhaupt bei der Mutter verblieben ist??? Zahlen ohne nennenswerte Besuchszeit ist einfach unfair. Aber eine zerbrochene Beziehung ist dem Kind gegenüber noch viel unfairer!!!
Hallo,
weil Ihr Kind ein recht auf Unterhalt hat. Sie zahlen ja nicht für die Mutter.
Gruß Procon Mannheim
Es ist auch D e i n Kind und da solltest du nicht die Frage nach fair oder unfair stellen, weil du Unterhalt zahlen musst. Da sollte es keine Rolle spielen, was die Mutter an monatlichem Einkommen hat. Wenn du 401 € im Monat zahlen kannst, wird dein Einkommen das auch zulassen. Schliesslich, so nehme ich mal an, bist du der Vater und kannst dich nicht durch Trennung von der Kindsmutter, allen Verpflichtungen entziehen. Du zahlst n i c h t für die Kindesmutter, du zahlst für D E I N Kind und das ist so auch in Ordnung.
So ist das Familienrecht in Deutschland nunmal.
Das Kind kann von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt verlangen, § 1612a BGB.
Außerdem sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.
Jedoch gilt für den betreuenden Elternteil der § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB
Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.
Hier ist die Einschränkung in der Regel wichtig.
Kämst du durch die Unterhaltszahlung in den Bereich eines Mangelfalls, dann müsste die Mutter mit dem genannten Einkommen zusätzlich zum Betreuungsunterhalt auch den Barunterhalt leisten.
Bei der genannten Zahl von 401,-€ handelt es sich um einen Tabellenbetrag aus der 3. Einkommensstufe. Daher nehme ich nicht an, dass du durch die Zahlung nicht unter den angemessenen Selbstbehalt fällst.
Das hälftige Kindergeld wird noch abgezogen, so dass sich ein Zahlbetrag von 309,-€ monatlich ergibt.
für die sachliche Darstellung DH -
Leider nicht als hilfreichste Antwort gewertet, der Fragesteller anonymus2014 wird wohl den Rat von Anwalt1952 folgen und einen Kollegen für Familienrecht vor Ort aufzusuchen und eine Berechnung vornehmen lassen.
LOL
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
der Kindesunterhalt, den Sie an die Kindesmutter zahlen müssen, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Hier berechnet sich Ihr Zahlungspflicht nach Ihrem Einkommen.
Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch für Sie. Wie viel bei der Berechnung der Kindesmutter zu berücksichtigen ist und welche Auslagen Sie geltend macht, kann von hier aus ohne Einsicht in die Unterlagen nicht genau differenziert werden. Ich würde Ihnen raten, bei Zweifel einen Kollegen für Familienrecht vor Ort aufzusuchen und eine Berechnung vornehmen zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrer Frage helfen konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen und angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt1952
Hinweis : Die von mir erteilte Antwort basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. So ist es möglich, dass durch Hinzufügen oder Weglassen von wichtigen Informationen eine völlig andere Beurteilung die Folge sein kann.
Ganz einfach, weil eines Deiner Kinder leistungsberechtigt ist und Du leistungsfähig bist.
Icg gehe aber davon aus, dass die Kinder bei der Mutter wohnen und sie ihnen daher Naturalunterhalt gewährt.
Und außerdem dürfte von dn 4000 € netto auch noch was abziehen sein.
Aber wegen der doch sehr dürftigen Informationen (Anzahl der Kinder pp?) kann man das nicht vernünftig beurteilen.
Also wenn du 401 Euro zahlen kannst, dürftest du auch gut verdienen. Und wie das Wort KINDesunterhalt zahlst du für dein Kind und nicht für die Mutter. Das Poppen hat dir doch auch Spass gemacht! Und warum soll das Kind leiden nur weil die Eltern sich nicht mehr verstehen?
Also ist die Zahlung für dein Kind völlig in Ordnung und sollte dir auch wert sein.
Das Poppen hat dir doch auch Spass gemacht!
Was hat das jetzt mit der Frage zu tun?
Weil du der Vater bist und deinem Kind gegenüber eine Unterhaltsverpflichtung hast! Dein Kind hat Anspruch auf Unterhalt und das verdient nix!
Du findest es unfair, daß Du auch finanziell für ein Kind verantwortlich bist, was Du selber gezeugt hast?
es ist nicht unfair. du hast das kind mit in die welt gesetzt und hast dafür auch zu zahlen und aufzukommen, und wenn die mutter 1000000000000 euro verdient, hast du zu zahlen. punkt!!!
Nee, in einer solchen Konstellation sicher nicht!
Das ist fair ^^ egal wie viel die Mutter geld verdient sogar wens 20.000 euro währen du musst unterhalt zahlen !!! so ist leider das Leben kannst auch garnichts tuhen wen die Kinder ausgewachsen sind also 18 Jahre allt musst dan nicht mehr zahlen^^ und hey das ist dein Kind ^^ muss schon verantwortung haben ...
egal wie viel die Mutter geld verdient sogar wens 20.000 euro währen du musst unterhalt zahlen !!!
So pauschal ist das sicherlich nicht richtig!
Die wichtigste Frage ist erst einmal: Hat dein Mann einen Rollenwechsel durchgeführt.
Das heißt, wie war es bevor eure Kinder geboren wurden. Bestand eure Beziehung schon als der nun 8-jährige geboren wurde?
Hat er auch damals schon Teilzeit gearbeitet?
Das älteste Kind muss es unterhaltsrechtlich nicht hinnehmen, dass sein Vater sein Einkommen aus freiem Willen reduziert. Bzw. er kann das machen, er muss aber dennoch den Unterhalt leisten, den er mit dem Einkommen aus einer Vollzeittätigkeit leisten könnte.
Abgesehen davon hat dein Mann einen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch gegen dich, den du, nach den genannten Zahlen wohl voll leisten kannst. Somit hat er dann den größten Teil seines Einkommens zur Unterhaltszahlung zur Verfügung.
Mein Mann war in der Vergangenheit in VZ Beschäftigt. Damals haben wir auch Post bekommen und mussten darlegen was wir haben. Obwohl er damals in VZ beschäftigt war hat es letzten Endes nicht gereicht und er musste nicht zahlen.
carpediem2503. Wenn Dein Mann auch nur noch eine geringe Spur von Stolz in sich hat, soll er jetzt einfach Arbeiten gehen. Wir ALLE müssen das auch!
Was hat das mit Stolz zu tun? Hier geht es um Familienrecht!
Nein nicht unbedingt, es gibt Entscheidungen in denen vom dem Elternteil, der ein kleines Kind betreut, nicht verlangt wird Volzeit arbeiten zu gehen.
Und wer ist Wir ALLE?
Meine Frau arbeitet bspw. auch nicht Vollzeit, zumindest nicht, wenn man die Nebenberufliche Selbstständigkeit nicht mitrechnet.
Zur Berechnung schauen sie sich folgendes Urteil an.
Vom Einkommen der Frau ist zunächst der Selbstbehalt und der Barunterhalt für die 2 Kinder abzuziehen. Der Rest steht den Mann für den Unterhalt des Mannes zur verfügung, so das dieser das verbeibende Geld aus seinen Nebenjob für das Kind aus 1. Ehe verwenden kann.
Ich empfehle dringend, einen Familienrechtsanwalt zu kontaktieren, denn ob das JA eure besonderen Umstände würdigt, erscheint fraglich.
Den kann man sich nur anschließen. Insbesondere, weil es extrem wichtig ist, verschiedene Tatsachen auch gut begründet vorzutragen.
Das Problem ist jetzt einfach, dass wenn er in VZ arbeiten würde und er auch ein Gehalt von 1500€ (was viel wäre für ein ungelernte Kraft)- ich dann auf TZ runter müsste und dann würde es für unseren Lebensunterhalt NICHT ausreichen! Und auch wenn er dann VZ wäre- könnte er dennoch KEINEN Unterhalt zahlen, weil es nicht ausreichen würde.
Wenn er 1500€ verdient, dann wären ja 550€ für den Unterhalt der 3 Kinder da. Vorausgesetz die Mütter verdienen beide weniger als der SB, wäre das Geld im Verhältnis der Zahlbeträge auf die Kinder zu verteilen.
Zur Sicherung des LU der Familie wäre im Zweifel ergänzendes Harz 4 zu beantragen. Oder alternativ Wohngeld und Zuschlag zum Kindergeld.
Übrigens empfielt es sich eine Beistandschaft bei Jugendamt für Ihre 2 Kinder zu beantragen.
carpediem2503. Du darfst nicht Aepfel mit Birnen verwechseln. Dein Mann hat aus erster Ehe einen Sohn. Das ist offensichtlich unbestritten. Für diesen muss er laut Gesetz bis zur Volljährigkeit Unterhalt bezahlen. Wurde dies von Deinem Mann bis anhin vernachlässigt, ist die Nachzahlung (über-)fällig. Wenn er dazu eine Stundung benötigt oder gar einen Teilerlass, wird dies zur Verhandlungssache mit seiner Ex-Ehefrau. Kommt das nicht zustande, gilt der Rechtsweg. :)(: Alles was Dein Ehemann nach der Scheidung von seiner Frau aus erster Eher unternommen hat, steht in keinem Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht an seinen leiblichen Sohn. Es ist bedenklich, dass Dein Mann bis heute seine Unterhaltspflicht unterlassen hat. :)(: Da sich Dein Mann in seiner Zweitehe, also mit Dir, wieder verheiratet hat und nochmals Kinder gezeugt hat, entbindet ihn nicht von der Unterhaltspflicht seines Sohnes aus erster Ehe, auch wenn dieser, aus welchem Grund auch immer, keinen Kontakt zum Vater hat. Es muss als bedenklich bezeichnet werden, wenn sich ein Vater auf die von Dir vorgegebene Art aus seinen Pflichten "schleichen" will. Wenn er nicht freiwillig bezahlt, sollte er von Amtes wegen jede erdenkliche Pflichtauflage zum Erfüllen seiner Schuld bekommen. Hier gilt mit Sicherheit nichts mehr "schön zu reden". Alles was mit dem Eintreten seiner Zweitehe vorgefallen ist, hat als "faule Ausrede" keine Bedeutung. Unter dem Strich ist es der erste Sohn, für den jetzt Unterhaltskosten zu bezahlen sind. Mach das Deinem Mann klar, auch wenn es für Dich schmerzlich wird.
Mein Mann hat immer gezahlt, wenn er konnte. Das Problem ist jetzt einfach, dass wenn er in VZ arbeiten würde und er auch ein Gehalt von 1500€ (was viel wäre für ein ungelernte Kraft)- ich dann auf TZ runter müsste und dann würde es für unseren Lebensunterhalt NICHT ausreichen! Und auch wenn er dann VZ wäre- könnte er dennoch KEINEN Unterhalt zahlen, weil es nicht ausreichen würde.
carpediem2503. Wenn ich für diesen Buben welcher Dein Mann seinen Sohn nennt, die Interessen vertreten müsste, dieser Mann, auch wenn er jetzt Dein Ehemann ist, müsste sich ganz warm anziehen. Nochmals: Es geht hier nicht um Dich und die Kinder welche Du mit ihm hast, sondern um einen Jungen der ebenfalls von Deinem Ehemann gezeugt worden ist und mindestens auch seine Existenzberechtigung hat. Du kannst nicht alles auf Dich und Deinen Lebensunterhalt abschieben, wenn der Mann den Du geheiratet hast Verpflichtungen aus seiner früheren Ehe erfüllen muss. Du hättest Dir vorher überlegen können, was Du mit einer Ehe mit diesem Mann für Verpflichtungen eingehst. Dein Mann muss jetzt einfach den Anstand aufbringen eine Arbeit anzunehmen, mit deren Entlöhnung er die Familie, samt Sohn aus erster Ehe, pflichtgemäss versorgen kann. Es gibt hier nichts "schön zu reden" . Deine momentane Situation mag für Dich hilflos erscheinen, doch der Sohn welcher von Deinem Ehemann in erster Ehe gezeugt wurde, wird sich ganz sicher nicht am Versagen seines Vaters orientieren müssen. Es ist jetzt einfach Zeit, dass Dein Ehemann die eingegangene Verantwortung als Vater übernimmt und sich nicht länger mit faulen Ausreden von seiner Verpflichtung drückt. Wenn er es nicht von alleine richten kann, soll er über einen amtlichen Beistand Weisungen zu seiner Lebensbewältigung holen. Aber dem eigenen Sohn Unterhaltszahlungen als Beitrag zum Lebensunterhalt verweigern, ist jämmerlich und sollte auch von einer Zweit-Ehefrau niemals geduldet werden. sorry.
Alles was Dein Ehemann nach der Scheidung von seiner Frau aus erster Eher unternommen hat, steht in keinem Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht an seinen leiblichen Sohn.
NEIN. Die zwei neuen Kinder sind hier GLEICHBERECHTIGTE Unterhaltgläubiger. Auch ein erstgeborenes Kind muß sich den Unterhalt mit weiteren Kindern teilen.
ichweisnix. Natürlich sind alle Kinder gleichberechtigt. Um das geht es gar nicht. Es geht darum, dass er dem Kind aus erster Ehe keinen regelmässigen Unterhalt bezahlt. Es ist anzunehmen, dass auch dieses Kind regelmässig essen möchte. Aus der Schilderung der Situation von -carpediem 2502- kann man entnehmen, dass sich der Ehemann und Vater lieber ein angenehmes Leben macht, wie seinen Verpflichtungen nachzukommen. Es gibt keine Entschuldigung und kein Entgegenkommen, wenn ein Vater infolge mangelnder Unterhaltsleistung einem leiblichen Kind dessen Zukunft verbaut. Der Mann soll endlich Arbeiten gehen, andere müssen es auch.
Es geht darum, dass er dem Kind aus erster Ehe keinen regelmässigen Unterhalt bezahlt. Es ist anzunehmen, dass auch dieses Kind regelmässig essen möchte.
DAs Kind wird in unserem Land schon nicht verhungern, wenn kein Unterhalt gezahlt wird!
Dein Mann ist verpflichtet, alles zu tun, um die Unterhaltszahlung seines Sohnes zu sichern. Es wird von ihm verlangt werden, dass er VZ arbeiten geht.
Was die Berechnung angeht:
Herangezopgen wird nur sein Einkommen. Das setzt sich zusammen aus:
seinem Gehalt, wobei es möglich ist, dass dieses fiktiv festgesetzt wird (Hochrechnung des TZ-Gehaltes auf VZ)
Dann wird geprüft, ob er zahlen kann, denn er hat 4 Unterhaltsberechtigte... seine 3 Kinder und dich, seine Ehefrau. Dementsprechend wird der Selbstbehalt festgesetzt. Liegt er darunter, muss er nix zahlen.
Ich empfehle dringend, einen Familienrechtsanwalt zu kontaktieren, denn ob das JA eure besonderen Umstände würdigt, erscheint fraglich.
Dea2010. Es kann wohl nicht Dein voller ernst sein, dass wenn ein Mann nicht arbeiten will, danach der Unterhalt für die von ihm gezeugten Kinder ausgesetzt wird. Dieser Mann benötigt keinen Familienanwalt, er braucht einen Arbeitgeber damit er arbeiten und seine Familie anständig ernähren kann. Bei Verweigerung sollten eher amtliche Massnahmen ins Auge gefasst werden.
Langsam.
Ja, er ist unterhaltspflichtig für den Sohn. Aber er hat auch noch zwei weitere Kinder, deren Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. Und er hat eine Frau. Diese ist hier die Haupternährerin der Familie, er übernimmt die Kindesbetreuung UND er geht ja arbeiten. Nur eben Teilzeit WEGEN der Kindesbetreuung.
Als erstes wird sein Selbstbehalt festgesetzt, und der liegt bei VIER unterhaltsberechtigten Angehörigen recht hoch.
Selbst wenn sein TZ-Gehalt fiktiv hochgerechnet wird auf Vollzeit, kann es sein, dass er ein Mangelfall bleibt! Soll heissen, dass er nichts oder nur sehr wenig zahlen KANN.
Du kannst den mann nicht zwingen, Vollzeit arbeiten zu gehen (ohne Berufsabschluss verdient man in Helferjobs bestenfalls 1100-1200€ netto!), wenn er dann immer noch ein Mangelfall ist UND seine jetzige Familie dadurch finanziell vor die Hunde geht.
Deswegen einen Anwalt, um einen gangbaren Weg für ALLE beteiligten zu finden!
Als erstes wird sein Selbstbehalt festgesetzt, und der liegt bei VIER unterhaltsberechtigten Angehörigen recht hoch.
Wie kommst du auf 4? Es sind doch nur 3 Kinder, die Fragestellerin versorgt sich doch selbst und wäre wohl noch selbst in der Lage Unterhalt an ihren Mann zu zahlen.
Danke :)
Dea2010. Selbst wenn man sich irgendwie an Deiner Hochrechnung beteiligen möchte, steht trotzdem "die Gesinnung dieses Vaters" erstrangig im Vordergrund. Er hat alles zu unternehmen, um seiner Familie inklusive Sohn aus erster Ehe, eine vollständige Existenzgrundlage zu bieten. Wie es den Anschein macht, handelt es sich hier aber um einen mutmasslichen "Drückeberger" und keines Falls um einen pflichtbewussten und arbeitsamen Vater. Er braucht weniger eine finanzielle Unterstützung, er benötigt eine Anweisung des ordentlichen Arbeitens. Wenn seine derzeitige Ehefrau dadurch Einschränkungen entgegennehmen muss, kann sie dies getrost dem eigenem Versäumnis zuschreiben. Andere Ehepartner müssen so etwas sicherlich auch und zwar ohne Wahl zum Aussetzen. Hier scheint eindeutig ein Wille zum pflichtbewussten Verhalten nicht vorhanden zu sein. Zudem wäre auch abzuklären, ob die geschilderte Lebensdarstellung nicht bloss "eine raffinierte Masche zu einer verdeckten Geldbeschaffung" vorzugeben sucht. Der Vergleich zur Gleichstellung der ärmlich gekleideten Frau mit einem Kind auf dem Arm, bettelnd in der noblen Einkaufsstrasse einer Grosstadt, ist kaum wegzudenken. Also bitte Vorsicht mit "allzufreundlichem Entgegenkommen beim Urteil über schleierhafte Unterstützungsgeschichten". Hier wird *ganz offensichtlich, das zwischenmenschliche Mitleid angesprochen.
@ hadiz
Pack doch die Moralkeule wieder ein, die hat hier nichts zu suchen!
Das Kind hat auch eine Mutter und die ist gneau so gefordert wie der Vater.
Der Vater hat nicht nur 1 Kind sondern 3, die beiden anderen müssen auch versorgt werden!
Dea2010. Es kann wohl nicht Dein voller ernst sein, dass wenn ein Mann nicht arbeiten will, danach der Unterhalt für die von ihm gezeugten Kinder ausgesetzt wird.
RTFQ
mein Mann TZ (Bruttogehalt 1076€ / netto kanpp 700€ bei St.kl.5)
Also der Mann arbeitet Teilzeit und betreut die Kinder. Zwar könnte der Mann Vollzeit arbeiten, aber dann wäre er allen 3 Kinder barunterhaltspflichtig. Geht man von einen fiktiven Einkommen von 1500€ aus, dann läge immer noch ein Mangelfall vor.
aber dann wäre er allen 3 Kinder barunterhaltspflichtig
Barunterhaltspflichtig ist er nur dem Kind gegenüber, das nicht bei ihm lebt!
Das hat doch nichts mit WOLLEN zu tun! Ich bin froh, dass mein Mann als ungelernte Kraft diese Stelle in TZ bekommen hat. Fakt ist, dass es momentan NICHT möglich ist die Studen aufzustocken. Daher bin ich doch in VZ...und ER stellt die Kinderbetreuung sicher.
Dementsprechend wird der Selbstbehalt festgesetzt.
Der Selbstbehalt beträg 950€ er kann jedoch aufgrund der Ehefrau herabgesetzt werden. Der Selbstbehalt zähl dabe nur für den Unterhaltsschuldner. Im Selbstbehalt spielen die Kinder keine Rolle. Das sind ja Unterhaltsberechtigte.
muss er nix zahlen.
Unwahrscheinlich. Die 3 Kinder sind gleichermaßen unterhaltsberechtigt.
Das Problem ist jetzt einfach, dass wenn er in VZ arbeiten würde und er auch ein Gehalt von 1500€
Nimmt man 1500€ als fiktives bereinigetes Netto an, dann stehen 550€ für den Unterhalt zur Verfügung. Die 3 Kinder stehen hier an 1. Stelle. Das Geld ist also auf die 3 Kinder zu verteilen. Da es ein Mangelfall ist, hängt die Verteilung auch von den Einkommen der unterhaltsverpflichteten Mütter ab.
Wie viel Unterhalt steht mir zu?
Zunächst müsste man mal feststellen ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Da du schreibst "Zuvor habe ich zwei Berufsausbildungen abgebrochen".
Wie alt warst du denn bei den Ausbildungsabbrüchen?
Falls ein Unterhaltsanspruch noch bejaht werden kann, kommt es darauf an wo du wohnst.
Wohnst du noch zu hause wäre dein Unterhaltsbedarf 488,-€.
Hierauf wird das Kindergeld und deine Ausbildungsvergütung, in den meisten OLG-Bezirken vermindert um 90,-€, angerechnet.
Liegt deine Ausbildungsvergütung über 394,-€, deckst du deinen Unterhaltsbedarf mit eigenem Einkommen selbst und hast keinen weiteren Unterhaltsanspruch.
Falls doch noch ein grundsätzlicher Unterhaltsanspruch gegen die Eltern besteht, fürchte ich, dass diese nicht leistunsfähig sind, ("Einkommen der Unterhaltspflichtigen liegt bei < 1500€").
Der jeweilige Selbstbehalt liegt bei 1150,-€ des unterhaltsrelevanten Einkommens. Wohnen die Unterhaltspflichtigen zusammen wäre der gemeinsame Selbstbehalt 2070,-€.
Das bedeutet, dass sie kein Einkommen für Unterhaltszahlungen an dich zur Verfügung haben.
also ich verdiene bis 1500 €... dann würde meine frau für das erste kind was unter 5 ist 317 € bekommen... hätte ich nochn 2. kind mit ihr was schon 10 ist dann wären es zusätzlich noch 364 € oder wie?
Genau; dann wären es zusammen 317 + 364 = 681 Euro, die für die Kinder zu zahlen hast. Wobei das Kindergeld noch angerechnet wird, und du ja auch einen Eigenbedarf hast. Lies dir also entweder die Düsseldorfer Tabelle mit allen Bemerkungen genau durch und rechne entsprechend, oder befrage Jugendamt bzw. einen Anwalt, um den zu zahlenden Unterhalt korrekt ausrechnen zu lassen.
Vielen Dank für den Stern!