Ich habe zwar keine Ahnung was es sein könnte, aber falls du die Musiktitel so auf deinem pc drauf hast (also nicht auf iTunes) dann würde ich alle titel von der iTunes mediathek löschen und wieder draufladen oder die 2. Möglichkeit (würde ich nur machen wenn du nicht so viele Lieder auf dem iPhone hast ) alle Versionen Eines Liedes die doppelt sind AUF DEM IPHONE löschen.
Doppelt - neue und gute Antworten
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0Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
albatrosalbatros
Die Miete wird generell für einen Monat gezahlt, egal an welchem Tag sie lt. MV zu zahlen ist. Früher war mal der 30. Zahltag, also die Miete im Nachhinein zu zahlen. Jetzt, zumindest seit 2001, ist gesetzlich der 3. Werktag des Monats fixiert als das Datum, an welchem die Miete im Voraus auf dem Konto des Vermieters drauf sein muss. Wurde mietvertraglich ein anderer Termin vereinbart, hat dieser Bestand.
In deinem Fall hättest du zu Beginn der Mietzeit mit Einzug nur für 20 Tage Miete anteilig zahlen müssen, wenn der Mietbeginn der 10. bzw. 11. gewesen war. Trotzdem hast du Miete für diesen Monat gezahlt und nicht übergreifend bis 10. des Folgemonats. Du hast also vermutlich damals zuviel gezahlt. Daran kannst du jetzt nichts mehr ändern, eine Erstattung wegen ungerechtfertigter Bereicherung ist verjährt. Du musst nun pünktlich (insofern nicht ausdrücklich im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde) deine Miete (Netto plus Betriebskosten) so zahlen, dass sie am dritten Werktag (Samstag nicht mitgerechnet) auf dem Konto des Vermieters gebucht ist. Das hieße für dich, am 1. des M. die Miete für diesen Monat zu überweisen (am Besten per Dauerauftrag). Machst du das nicht, riskierst du eine fristlose Kündigung wegen ständig verspäteter Mietzahlung.
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0Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
ganshgansh
mit jemandem,die wie du argumentierte, hatte ich vor gericht zu tun,weil ich die erbpacht endlich haben wollte--- beim gütetermin wurde der richter dermassen voll gequatscht,dass der ihr mehrfach über den mund fahren musste, sie dann aber davon überzeugen konnte,den widerspruch zurück zu ziehen. 35% der pacht wurde zusätzlich an kosten fällig.
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0Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
schelm1schelm1
Mal in den Mietvertag reinschauen und nachlesen, wann welcher Mietbetrag als fällig vereinbart wurde!
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0Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppelt
da dies auch mein Einzugstag war.
War das auch der Vertragsbeginn? Wenn ja hast Du in gewisser Weise recht.
Allerdings sagt das Gesetz etwas anderes. Miete ist im Voraus, spätestens jedoch am 3. Werktag eines Monats, fällig.
Was würdet ihr dagegen machen?????
Keines falls die Mietzahlung kürzen. Ich würde, wenn denn der 10. wirklich der Vertragsbeginn war, die 10 Tage bei Auszug "verrechnen" und gut ist.
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1Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
setussetus
Nein, Du hast nicht doppelt bezahlt und kannst daher auch nichts abziehen.
Du zahlst ja einfach immer gerade mal für einen Monat, und ob Du das jetzt am 1. oder am 10 machst, spielt keine Rolle.
Beispiel: Deine Miete beträgt, angenommen 600 € für jeden Monat. Nun zahlst Du im April die 600 am 10. ein. Für den Mai bezahlst Du aber schon am 1. ein.
Du hast jetzt eben einfach die 600 für den laufenden Monat 10 Tage früher bezahlt - aber nichts doppelt.
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1Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
imager761imager761
wohne 14 Jahr in einem Mietshaus und habe die Miete immer am 10. des Monats bezahlt, da dies auch mein Einzugstag war.
Sofern dieser Zahlungstermin nicht ausdrücklich vereinbart war, rechtswidrig: Gem. § 556 (1) BGB hat die Monatsmiete am dritten Werktag, wobei Samstage nicht mitzählen, auf dem Vermieterkonto einzugehen.
Die Mietzahlungen sind für den entsprechenden Monat im voraus zu leisten und zwar völlig unabhängig vom Mietbeginn: In deinem Fall wären bei Einzug sofort 20/30 fällig gewesen, beim Auszug die volle Monatsmiete :-O
auf dem 1. umgestellt und ersten 10 Tage abgezogen, weil ich die ja schon im letzten Monat mit bezahlt habe.
Eigenmächtige Mietkürzungen stellen ein grob vertragwidriges Verhalten dar und berechtigen den VM zur qualifizierten Abmahnung und Kündigung :-O
So nicht!
Tatsächlich hast du die ersten 10 Tage deiner Mietzeit zu dem damaligen Betrag überbezahlt.
Das ändert aber nichts an der frsigerechten Zahlungspflicht und der kostenpflichtigen Zahklungsklage, die der VM wie angekündigt bei eigenmächtiger Mietkürzung anstrengen kann und der qualifizierten Abmahnung, wenn du es soweit kommen läßt.
Was würdet ihr dagegen machen?????
Vollständige Miete seit Umstellung nachentrichten und über die 10 Tage mit dem VM einen Ausgleich vereinbaren, ggf. mit nächster BK-Abrechnung gegenfordern.
G imager761
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1Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
amigo06amigo06
Dein Vermieter hat recht. Du kannst doch nicht die Gesetze übern Haufen werfen und deine eigenen machen. Wenn du am 10. eingzogen bist, muß ein möglicher Mietnachlaß im Mietvertrag festgehalten werden. Ansonst muß die Miete bis zum 3. Banktag beim Vermieter sein.
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0Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
GuteAntwortNettGuteAntwortNett
Es geht nicht darum, wann du das erste Mal Miete gezahlt hast, sonder für welchen Zeitraum. Also ab wann dein Mietvertrag begonnen hat!
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0Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
helmutgerkehelmutgerke
was sagt denn dein Mietvertrag aus?
Steht dort denn auch etwas vom Mietbeginn 10.?
Oder verhält es sich so, dass der Mietvertrag am 01. eines Monats begann - du aber erst am 10. eingezogen bist.
Wenn das Mietverhältnis am 10. begann, dann bist du im recht und kannst es gelassen angehen.
Wenn allerdings das Mietverhältnis bereits am 01. begann und du lediglich zu einem späteren Zeitpunkt (10.) eingezogen bist, dann hat der Vermieter recht.
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1Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
Cux1970Cux1970
Lass es auf ein Mahnverfahren ankommen. Dann verliert er und muß alles zahlen.
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0Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
KittyWhiskyKittyWhisky
Geh zum anwalt lass dich beraten, der Kann dir am besten Helfen. Rechtlich gesehn ist das nicht ok, schreibe ihm einen Brief, in dem du klar machst so Nicht drohe mit Anwalt. Und mit Rücksendeschein, damit er nicht sagen kann er hätte nichts bekommen.
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1Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
iris66iris66
was steht denn in deinem Mietvertrag? Wenn du z.B. die Wohnung ab 1.5. gemietet hast und bist am 10. eingezogen, dann gilt der 1.5., hast Du aber ab 10. gemietet dann zählt der 10. Ich habe ab 15. gemietet und zahle auch erst ab 15., aber trotzdem pünktlich am 1.
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0Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
KittyWhiskyKittyWhisky
Geh zum anwalt lass dich beraten, der Kann dir am besten Helfen. Rechtlich gesehn ist das nicht ok, schreibe ihm einen Brief, in dem du klar machst so Nicht drohe mit Anwalt. Und mit Rücksendeschein, damit er nicht sagen kann er hätte nichts bekommen.
Kommentar von
albatrosalbatros Unsinn,was soll ein Anwalt, der kostet bestimmt ein vielfaches als die Miete für 10 Tage, zumal die Rechtslage klar ist. Der Vermieter hat Recht.
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KittyWhiskyKittyWhisky Nebenbei gesagt Eine Beratung kostet bei einigen nichts und mein Vater ist Anwalt. Der Vermieter hat Unrecht.
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5Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
schlauschlauerschlauschlauer
du kannst nicht einfach mal die miete kürzen oder irgendwas eigenhändig abziehen, und du zahlst ja auch nix doppelt (wie kommst du überhaupt drauf ? ) du zahlst jetz halt nunmal immer am 1. des MOnats anstatt am 10. ein Monat ist ein Monat da kannste nicht einfach mal 10 tage abziehen.
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spitschanspitschan Die einzige richtige Antwort !!!
... die Miete ist für einen "kompletten Monat" im Voraus zu
bezahlen - sorry, aber da wird definitiv nicht doppelt kassiert.
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Cux1970Cux1970 Es kommt drauf, wie damals der 1. Monat abgerechnet wurde.
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hase2069hase2069 wenn ich z. b. vom 10. April - 10. Mai schon die Miete bezahlt habe und dann verlangt er die ersten 10 Tage im Mai nochmal ..... das ist also deiner Meinung nach nicht doppelt kassiert..... sehr intressant deine Ansage.... ich hoffe du bist dir bei deiner Aussage bewußt was du da sagt!
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Cux1970Cux1970 Ist echt nicht einfach, muß ich sagen!
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schlauschlauerschlauschlauer du zahlst nix doppelt, in deinem mietvertrag steht nämlich (und da bin ich mir 99 % sicher) das die Miete am 3. Tag im Vorraus für den ganzen Monat bezahlt werden muss, das ist standard wenn nicht anders angeben aber dann kann er nicht sagen ich will die miete jetz am 1. haben (also ist laut vertrag der intervall vom 1. bis zum 1. spätestens vom 3 bis zum 3.) das würde am ende sogar bedeuten das du seit 14 jahren 10 tage zu spät Überwiesen hast.
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hase2069hase2069 ich konnte damals erst am 10. einziehen und da wurde das mit dem 10. des monats auch mündlich besprochen...... außerdem zahle ich dén Mietbetrag schon 14 Jahre so und ich glaube nicht das er so einfach mal nach so langer Zeit umändern kann....... er sucht doch ständig nur nach ärger.......
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spitschanspitschan Du bezahlst deine Miete immer im Voraus und dabei spielt es keine Rolle, ob Du am 10. des Monats deine Miete für den laufenden Monat bezahlst oder bereits am 1. des Monats. Deine Mietzahlung am 10. April war für die Zeit vom 1. bis zum 30. April und nicht für den 10. April bis zum 10. Mai - ja, ich bin mir bewusst, was ich schreibe.
... @Cux1970: Es ist eher warscheinlich, dass die Miete für den ersten Mietmonat nur "anteilig" bezahlt wurde, als dass der Vermieter sich auf eine abweichende Zahlung einlässt.
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imager761imager761 Du hast ja Recht, vertraue einfach deinem Bauchgefühl. Du schuldest vom 1. bis 10. deines Mietbeginns keine Miete und bekommst sie zurück - aber nicht eigenmächtig und rechtswidrig gegen den § 556 (1) BGB und um die erheblichen Kosten einer Zahlunsgklage erhöht und auch nicht mit einer satten Abmahnung und Kündigungsandrohung, sondern auf richtigem Weg. Ich hoffe, das hast du jetzt verstanden oder es kommt dich teuer zu stehen :-O
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1Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
DanasanaDanasana
Üblicherweise steht in Mietverträgen, dass die Miete bis zum dritten Werktag des Monats eingegangen sein muss. Wenn das bei euch auch so steht, kann der Vermieter natürlich verlangen, dass ihr euch daran haltet. Wenn nicht könnt ihr die Mietzahlung so weitermachen, schließlich muss das sonst erst geändert werden.
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Cux1970Cux1970 Darum geht es ja nicht, es geht darum, daß der Vermieter für 10 Tage die Miete zweimal haben will.
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schlauschlauerschlauschlauer wieso zweimal ? rechne doch mal nach : z.b du überweist am 10.3. 600 € miete dann wieder am 10.4 600 € jetzt kommt der vermieter ud sagt ich will am 1. die miete haben, also Überweist du am 1.5. 600€ und dann am 1.6 usw. das einzige was sich ändert ist der rythmus du bezahlst also einmalig 10 tage früher aber nicht doppelt.
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hase2069hase2069 natürlich zahle ich dann die ersten 10 Tage doppelt. Ich zahle am 10 April meine Miete die dann bis zum 10 Mai gilt. Nun will er aber am 1. Mai bis 30 Mai die Miete haben. Also habe ich doch die ersten 10 Tage schon mal bezahlt....... ist das so schwer, oder warum verstehst du das nicht?????
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schlauschlauerschlauschlauer guck in deinem Vertrag was da für ein Intervall drinne steht, daran hat man sich zuhalten. entweder steht da der Mietzyklus ist vom 1. bis zum 1. oder vom 15. bis zum 15 (eher selten) aber niemals vom 10. bis zum 10. also wird die miete ganz gleich wann du das Geld überweist immer vom 1. bis zum 1. abgerechnet und bist nunmal seit 14 jahren 10 tage zuspät dran, und wenn dem vermieter das nicht gefällt weil im vertrag am 1. steht dann kann er das auch verlangen
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imager761imager761 Milchmädchenrechnung. Da er fristgerecht nur zum Monatsende eines vollen Monats kündigen kann, wird er im Ergebnis immer 10 Tage zuviel an Gesamtmiete gezahlt haben.
Bei Mietbeginn waren nur 20/30 fällig, nicht für den 1.-10. :-O
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1Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
ArjiroulaArjiroula
Geh mit deinen Unterlagen zum Mieterverein und laß dich dort beraten! Dein Vermieter ist im Unrecht, aber erspare dir weiteren Ärger mit ihm, indem du gleich mit den richtigen Argumenten kommst!
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1Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
belpaesebelpaese
diese 10 "mehr-tage" könntest du bei Auszug wieder abziehen - wenn du aber bei diesem netten vermiter wohnen bleiben möchtest / musst, folgender vorschlag: such dir d telnr. des mieterschutzvereins oder mieterschutzbund raus - mach einen termin - fahr mit mietvertrag hin - die beraten dich gegen geringe gebühr , und du kannst gegen eine kleine jahregebühr dort mitglied werden - für die zukunft !
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0Der Vermieter verlangt die Zahlung am 1. und deshalt 10 Tage doppeltAntwort von
Ivan25WIvan25W
So wie der Vermieter sagt.
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ArjiroulaArjiroula Was ist denn das für eine Antwort?
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hase2069hase2069 Wieso wie der Vermieter sagt..... er kann deiner Meinung nach die ersten 10 Tage doppelt verlangen???? Ich schätze mal das das sogar Betrug ist was er da versucht.
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albatrosalbatros Hase, Du hast keine Ahnung von Mietrecht!
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0Habe alle Bilder doppelt?!!Antwort von
BacknieteBackniete
Mit einem Klick keine Ahnung, aber Du kannst ein Bild anklicken, dann STRG gedrückt halten, die Fotos mit Maus makieren und dann rechte Maustaste "löschen"
Nach 14 Jahren Mietdauer halte ich die Verrechnung der 10 Tage nicht mehr für möglich, da der Anspruch lange verjährt ist. Es wäre Kulanz des Vermieters, wenn er diesen Betrag zurückzahlen würde.