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an einem Ort, an den niemand gerne/freiwillig ran geht: die Kiste mit Putzmittel. In einen wasserfesten Beutel und dann unten rein in die Kiste.
Es gibt Buchattrappen, in die man sie legen kann.

ich würde in diesem Fall so vorgehen, das ich die eigene Datein auf D. ziehen würde. Und zum anderen ist es ja so das du beim Herunterladen den Ort bei dem Downloader angeben kannst der die Dateien herunterläd.

Mach mal rechte Maustaste/Eigenschaften auf den Ordner und schau mal ob du den Speicherort dort ändern kannst. Unter XP geht das jedenfalls so.

einfach ins regal stellen.
oder in eine mappe legen, diese an eine schnur binden und hinter dem regal verstecken, so daß man sie mit der schnur wieder hervorziehen kann.
(ist beides gleich sicher.)

Da wie nie jemand drauf kommen würde. Im Lebensmittelschrank, in der Garage, beim Putzzeug...!

Es wird ja irgendeine Möglichkeit geben,das Zeug dort zu verstecken,wo sonst kein anderer darin herumwühlt:in der Sockenschublade,im Schrank hinter den Mützen und Schals,im Bettkasten falls du einen hast
Es gibt eine sogenannte Archivordnung die beinhaltet eigentlich alles was man da darf. Rein kann jeder muss aber unterschreiben, dass er/ sie die Archivordnung befolgt.
Wenn man Dokumente einsehen möchte, wäre es sinnvoll, vorher im I-net zu sehen, ob es für das von Dir gesuchte auch dokumente gibt. Oft kann man diese dann vorbestellen, Die Dokumente aus einem Archiv kann man nur dort einsehen. Es ist auch die Gebührenordnung der Archive zu beachten.
Gesammelt wird in den Archiven fast alles was mit der Stadtgeschichte zu tun hat, seit neuestem Auch die Personenstandsbüchr des Standesamtes - nach bestimmten Fristen.
Schau mal auf der Internetseite dess entsprechenden Stadtarchivrs nach, da findest Du meist alle Informationen
Das Öffnen deiner Dokumente hat in erster Linie nichts mit dem Betriebssystem zu tun sondern mit dem Programm und da Word weitesgehend abwärtskompatibel ist kannst du diese Dateien auf jeden Fall öffnen

Hi, grundsätzlich ist jede 64bit-Version von Windows in der Lage, alle 32bit-Anwendungen ganz normal zu verarbeiten.
Was echt gut ist, weil es Office zur Zeit nur in einer 32bit-Version gibt. ;)

Ja. Also "gehen" nicht wirklich, aber man kann sie öffnen und bearbeiten.
Grundsätzlich gehören diese Dokumente der BRD, sie werden allerdings auf Verlangen entwertet und UNGÜLTIG gestempelt, den das Foto gehört ja zumindest dem Dargestellten und die Behörden sind froh, wenn sie die Dokumente nicht entsorgen müssen.
Die Gehören dem Staat. Ich verstehe nur nicht warum ich dafür Bezahlen soll wenn mir das Ding dann nicht mal gehört.

Der Dokumenteninhaber ist der Besitzer, weil er die tatsächliche Herrschaftsgewalt über das Dokument hat. Juristischer Eigentümer ist jedoch die Bundesrepublik.
Bezahlen tut man das Dokument auch nicht, sondern nur die Bearbeitungsgebühr.
starexxpress am 13. Dezember 2009 14:21 ein anderer Fragesteller wollte wissen ob er den Perso knicken darf. Darf er das als Innhaber nun oder nicht ?
Eigentümer der Dokumente ist in Deutschland der Staat.
PersAuswG § 1 (7) Die Muster der Ausweise bestimmt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Reisepass aufschlagen und auf der letzten Seite nachlesen: "Dieser Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland."
starexxpress am 13. Dezember 2009 14:18 stimmt, jedoch hätten sie diesen Hinweis auch auf den Perso drucken sollen. Denn wer keinen Reisepass hat kann das nicht wissen, oder?
heinmueck am 13. Dezember 2009 14:39 Ja, ich wäre dafür, diesen Hinweis auch auf den Perso zu drucken. Der Gesetzgeber geht mal wieder davon aus, dass Otto Normalverbraucher das Bundesgesetzblatt liest. ;-)
Die Eigentumsverhältnisse stehen übrigens im Personalausweisgesetz § 1 Absatz 7:

Ist also Dein Eigentum und Du darfst damit machen was Du möchtest.
VirtualSelf am 13. Dezember 2009 14:24 Falsch:
"(7) Die Muster der Ausweise bestimmt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland."
§ 1 Abs. 7 PersAuswG
steht doch drauf!! wem es gehört
Lexa1 am 14. Dezember 2009 11:50 auf dem Perso steht es nicht drauf.