Direktversicherung - neue und gute Antworten

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    Kündigung Direktversicherung/Riester unter Euro 2.500 Rückkaufswert
    Antwort von DerHans DerHans

    Für die Direktversicherung gelten aber grundsätzlich andere Regelungen. Du kannst den Vertrag grundsätzlic h nicht vor dem 60. Lebensjahr kündigen. Der Vertrag müsste erst in eine normale Lebensversicherung umgewandelt werden. Dabei werden erhebliche Kosten und Abgaben fällig, die vorher als Steuervorteile gewährt wurden. Da bleibt nicht viel übrig.

    Kommentar von BerthaK BerthaK

    Die Direktversicherung wurde mit 20 % vom AG versteuert.

    Dass eilne Direktversicherung normalerweise nicht auszahlungsfähig ist, ist mir bewusst. Mir geht es hier aber um die Ausnahme wegen Kleinbetrages um Euro 2.500. Ist dies nur ein Märchen (über welches man hier auch in mehreren Beiträgen stolpert) oder ist das gesetzlich fixiert?

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    Autoversicherung, Fahranfänger, was ist gut, was nicht?
    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Da gibt es sehr viele Varianten !

    Das Thema solltest Du zusammen mit Deinem Vater und dessen Versicherungsmakler besprechen.

    Von Direktversicherern rate ich ab, denn ohne ausreichende kenntnisse bist Du da falsch aufgehoben und preislich auch nicht optimal.

    Ein unabhängiger Versicherungsmakler hat einige Gesellschaften mit Spezialtarifen für Fahranfänger und Sondereinstufungen im Angebot. Diese wirst Du aber niemals auf einer Online Plattform finden.

    Die richtig guten Tarife gibts halt nur beim Fachmann

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    Autoversicherung, Fahranfänger, was ist gut, was nicht?
    RatgeberHelden Antwort von hiphoptiptop hiphoptiptop

    Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht mit HDI - freundliche korrekte Beratung vor Ort, günstige Preise (allerdings habe ich einen hohen SF-Rabatt). DEVK ist m.E. miserabel. Mit 23 Jahren und einem "normalen" Auto wird's nicht so schwer sein, eine bezahlbare Haftpflicht-Versicherung zu bekommen. Ggf. kann dein Vater dir ein bißchen die Türen öffnen, wenn er langjähriger "braver" Kunde bei einer bestimmten Agentur ist.

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    Autoversicherung, Fahranfänger, was ist gut, was nicht?
    Antwort von Blackout89 Blackout89

    Bei der Versicherung kommts erstmal auf dein Alter an und was für einen Wagen du möchtest. Bei den meisten KFZ Versicherungen ist man unter 25 Jahren noch Fahranfänger und somit wird man bei den %ten ziemlich hoch eingestuft. Dann spielt natürlich das Auto selber noch eine grosse Rolle wenn du zB nen VW,Audi oder so holen willst musst du natürlich mitrechnen das dich das ziemlich teuer kommen könnte in der Vers. Deswegen würd ich am anfang auch mit etwas kleineren anfangen ich zB hab mit nen alten Ford Fiesta angefangen. Ich bin im moment 22 Jahre Alt bin mitversichert bei meinen Grossvater fahre einen Audi A3 und bin im moment bei 140% oben weil man bei der HUK erst ab 23 Jahren nicht mehr als Fahranfänger eingestuft wird,zahle dieses Jahr ca 1100 Euro Versicherung deswegen informier dich vorher was dich ein Auto an Versicherung kostet.

    mfg :)

    Kommentar von Truckstop2000 Truckstop2000

    VW Fox 1.2 und ja bin Fahranfänger dann. 23 Jahre alt. Habe es bei so vergleichen eingegeben, da kam es so auf 900€ bei allgemeinen, also unterschiedlichen. Und auf 722€ bei der HUK24.

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    Autoversicherung, Fahranfänger, was ist gut, was nicht?
    Antwort von Cronosite Cronosite

    ne teilkasko reicht bei nem gebrauchten eigetnlich, je nachdem wieviel der kostet....eine gute versicherung ist die "huk", das ist zwar nicht die billigste, aber im gegensatz zu ein paar anderen haben die bisher immer anstandslos bezahlt.

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    Autoversicherung, Fahranfänger, was ist gut, was nicht?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Für Fahranfänger gibt es gar keine günstige Möglichkeit. Je weniger Kubik, je weniger Steuer zahlt man. Über Familienangehörige versichern lasen, ist möglich, die Kosten sind etwas günstiger, die Prozente können aber erst unter geltenden Voraussetzungen nach frühestens 7 Jahren abgegolten werden.

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    Autoversicherung, Fahranfänger, was ist gut, was nicht?
    Antwort von Truckstop2000 Truckstop2000

    Achja vergessen: So ein VW Fox 1.2 haben wir momentan in Aussicht, glaube es kommt ja auf das Auto an, welche versicherung sinnvoll ist.

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    Übernahme Direktversicherung vom alten Arbeitgeber zum neuen ohne Anwartschaft
    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Dem AG eine "Ablöse" zu zahlen ist nicht üblich, höre ich zum ersten Mal. Falls es so sein sollte, dann würde ich maximal den jetzigen Rückkaufswert ansetzen. Vorteil: Die jetzigen Rückkaufswerte sind ja schon um die Abschlussgebühren minimiert, also ein durchaus fairer Wert.

    Vom Prinzip her finde ich aber dieses Angebot sehr bedenklich, so sind doch seine Aufwendungen für die baV Betriebsausgaben, die er auch angesetzt hat. Eine Zahlung an ihn durch ´Dich müßte als Einnahme gebucht werden ... wie gesagt, für mich nicht nachzuvollziehen.

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    ich werde 60 jahre direktversicherung von 1982 ist an mich übergegangen ohne rentenanspruch vers t
    Antwort von hauseltr hauseltr

    So ganz ohne Punkt und Komma ist deine "Frage" sehr unverständlich!

    Aber ich würde dir raten, lass dich z.B. von der Verbraucherberatung beraten! Bei den paar Jahren Restlaufzeit wäre vielleicht eine Beleihung oder ein Ruhen der Versicherung vorteilhafter.

    Kommentar von pastro pastro

    Als Anlage der Vers. habe ich eine Aufstellung der Rückkaufswerte da steht unter anderem Hat der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet und ist a. die restliche Versicherungsdauer nicht mehr als 5 Jahre oder a. die abgelaufene Dauer mindestens 15 Jahre dann entfällt bei Kündigung ein Abzug vom Deckingskapital und ausserdem wird bei Vertäge mit mindestens einer 10 jähreigen Versicherungsdauer eine Schlussdividende fällig

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr

    Ich kann dir nur raten. lass dich von einem Unanhängigen beraten, damit du keine finanziellen Verluste dabei machst.

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    ich werde 60 jahre direktversicherung von 1982 ist an mich übergegangen ohne rentenanspruch vers t
    Antwort von krustyderklown krustyderklown

    Einfach beim Versicherungsunternehmen nachfragen.

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    Hilfe!! Kapital/Direktversicherung kündigen!!!
    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Was hast Du denn für eine bAV ? Firmenfinanziert, Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung ? Wie sieht es mit der Unverfallbarkeit aus, ist sie schon eingetreten ? Ohne diese Angaben ist eine korrekt Antwort nicht möglich.

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    Hilfe!! Kapital/Direktversicherung kündigen!!!
    Antwort von hueber81 hueber81

    Wie das in deinem Fall rechtlich aussieht, kann ich dir nicht genau beantworten, aber ich kann dir contractix.de ans Herz legen, da habe ich meine Versicherung gekündigt. Die haben so einen Kündigungsautomaten, der mir ein fertiges Kündigungsschreiben ausspuckte, in dem auch schon direkt die Adresse meiner Versicherung hinterlegt war. Habs über contractix per Fax verschickt und 2 Tage später von meiner Versicherung eine Kündigungsbestätigung bekommen. Also hat alles geklappt. Ich verwalte meine Vertäge jetzt auch dort, damit ich keine Kündigungsfrist mehr verpasse.

    Ich hoffe, ich konnte dir irgendwie helfen.

    Lieben Gruß

    Marko

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    Frage zur meiner Rechnung einer bAV-Direktversicherung von der SpaKa?
    Antwort von Berater1966 Berater1966

    Als erstes sei gesagt, dass Thommy06 richtig geantwortet hat. Eine unverfallbare Direktversicherung ist nicht beleihbar. Weder vom Arbeitnehmer, noch vom Arbeitgeber. Eine Unverfallbarkeit besteht dann, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge aus seinem Brutto selber finanziert. Als Zweites möchte ich der Aussage der Sparkasse, was die angebliche Gesamtverzinsung von 4 % am Ende der Laufzeit angeht ganz massiv widersprechen. Selbst alte LV Verträge mit einem höheren Garantiezins haben diesen Wert nie erreicht, da der ausgewiesene Zins ja nur auf den Teil des übrig gebliebenen Sparbeitrag gezahlt wird, welcher übrig bleibt nach Kosten. Nachprüfen tut das natürlich kein Kunde, da er ja auch nicht weiß, wie? Aber zum Spass mal angenommen, du hättest 4 % in einer solchen Anlage, was hättest du dann am Ende? Du bist heute 30 Jahre alt und der Vertrag läuft bis Alter 67 mit 120 € im Monat. Dann sollten da am Ende bei 4 % Gesamtverzinsung rund 119.792 € auf der Uhr stehen. Wohlgemerkt Brutto. Das ist nichts und wird nicht annähernd ausreichen, damit es dir im Alter gut geht. Hiervon musst du dann KV Beiträge gleich bezahlen und dann noch die anderen Steuern. Ein wirklich tolles Produkt. Was die Gesetze angeht, so brauchst du hier eigentlich nicht so viel beachten, da die Direktversicherung an feste Gesetze gebunden ist. Sie ist der einfachste und beste Weg der Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge. Seit dem 01.01.2012 ist es auch versicherungstechnisch erst möglich ab Alter 62 die Rente zu beziehen. Bilanztechnisch musst du auf nichts achten, da die Beiträge nur für deinen AG bilanzneutral sind. Er ist ja auch VN. Alles, was das Steuer -und Sozialversicherungsrecht angeht ist jetzt nicht relevant, wird es aber bei der Auszahlung. Ich empfehle dir, suche dir einen anderen Vertragspartner, sofern möglich. Die Vermutung liegt nahe, weil Mitarbeiterversammlung, dass du allerdings keine andere Wahl hast. Wenn dein AG dann auch noch Sparkassenkunde ist, erklärt sich der Rest von alleine.

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    Frage zur meiner Rechnung einer bAV-Direktversicherung von der SpaKa?
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du Arbeitnehmer bist, gilt für dich in dem Zusammenhang nur das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Da du ja eigene Mittel aufwendest (Barlohnumwandlung), muss der Arbeitgeber den Vertrag von Anfang an unverfallbar stellen.

    Falls die Firma diesen Vertrag beleihen will (ist möglich), musssie die Beiträge über den Pensionssicherungsverein absichern. Damit hast du persönlich aber nichts zu tun.

    Die Angaben des Sparkassenmitarbeiters kann ich dir jedenfalls bestätigen

    Kommentar von Wepster WepsterWepster

    vielen dank

    Kommentar von Thommy06 Thommy06Thommy06

    Lieber Hans, eine von Anfang an unverfallbare DV, und bei einer Entgeltumwandlung ist das ja zwangsläufig so, ist definitiv von keiner Seite aus beleihbar, auch nicht vom AG.

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    Darf Arbeitgeber Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge einstellen?
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, dies hängt u.U. vom Tarifvertrag und ggf. auch von einem Betriesrat ab, sofern vorhanden.

    Wenn Dein AG also nicht tarifmäßig gebunden ist, dann kann er selbstverständlich seinen freiwilligen AG-Anteil kürzen bis auf Null. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du den Vertrag mit Deinem Anteil alleine weiterführen kannst. Ob sich das rechnet kann aber nur durch eine ganz persönliche Betrachtung Deiner steuerlichen Situation ergeben. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Vertrag ggf. ohne Wert erlischt, weil erst 2 Jahre einbezahlt worden sind und ggf.noch keine beitragsfreie Summe gebildet werden konnte, weil die Kosten (Provision/Courtage) alles aufgefressen haben. Auch hierbei ist die persönliche Beratung nun ganz dringend angeraten.

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    Darf Arbeitgeber Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge einstellen?
    Antwort von imager761 imager761

    Vermögenswirksame Leistungen des AG sind meist freiwillig. Daher können sie auch eingestellt werden.

    Sofern sie tarifvertraglich oder betreiblich vereinbart wurden, wären sie mit Laufzeitende einseitig kündbar.

    Ebenso wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berechtigt eine Gewährung keinen Rechtsanspruch auf künftige Zahlung :-(

    Das sie eingestellt werden dürfen, ist keine Frage, ob und wann, hängt von ggf. zugrundeliegenden Verträgen ab.

    G imager761

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    Darf Arbeitgeber Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge einstellen?
    Antwort von jofischi jofischi

    Wenn es eine freiwillige Leistung der Firma ist, kann diese gestrichen werden. Du kannst, brauchst aber nicht den vollen Beitrag weiter bezahlen. Wenn es eine tariflich vereinbarte Leistung des AG ist, darf er diese nicht so ohne weiteres einstellen.

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    Darf Arbeitgeber Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge einstellen?
    Antwort von DerHans DerHans

    Einfach so sicher nicht. Aber wenn es der Firma wirklich schlecht geht, kann sie die eigenen Zahlungen einstellen. Der Vertrag müsste dann modifiziert werden. Wenn dirma pleite ginge, würde sie ja auch nicht mehr zahlen.

    Der Pensionssicherungsverein garantiert nur den Anspruch, der bis dahin bereits erworben ist,

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    Darf Arbeitgeber Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge einstellen?
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Wahrscheinlich darf die Firma das. Sie hat das wohl nur getan, weil es ihr wirtschaftlich gut ging. Ist jetzt nicht mehr der Fall und somit muss gespart werden......aber Kündigungsdinge werden im Vertrag geregelt sein

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    Darf Arbeitgeber Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge einstellen?
    Antwort von Ursusmaritimus Ursusmaritimus

    Schau mal genau in deinen Vertrag unter dem Punkt Kündigung.....

    Kommentar von 00Porthos00 00Porthos00

    Ich habe gelesen, dass seit 2002 alle Arbeitgeber ihren Angestellten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge anbieten müssen. Würde das mit Einstellung der Beitragszahlung seitens des Arbeitgebers nicht wegfallen?!

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Du verwechselst hier zwei verschiedene Dinge :-(

    Das eine sind freiwillige Geldleistungen des AG, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, eben ein Zuschuß zum Arbeitsentgelt zur Vermögensbildung.

    Das andere, hier angesprochen, ein Anspruch des AN, bestimmte Teile seines Lohns oder Gehalts lediglich pauschalbesteuert in eine Altersvorsorge zu investieren statt vollversteuert als Gehalt überwiesen zu bekommen, um Teile davon selbst zu riestern oder rürupen.

    Damit profiieren beide, AG wie AN, die Teile des Gehalts nicht zum Regelsatz der Sozialabgaben und Lohnsteuer versteuern müssen und Abgaben sparen :-O

    Sobald ein AN in die Progressionszone höherer Lohnsteuern kommt (Gehaltserhöhung) macht es also Sinn, weniger Lohn ausbezahlt zubekommen und derart zu investieren.

    G imager761

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Entgeltumwandlung ist der Teil von deinem Gehalt der umgewandelt wird. Die Arbeitgeberleistung ist nicht verpflichtend.

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