Wenn ein Dienstwagen gestellt wird, muss der "Geldwerte Vorteil" versteuert werden.
Lohnt sich also nur für Ex-Bundespräsidenten.
Wenn ein Dienstwagen gestellt wird, muss der "Geldwerte Vorteil" versteuert werden.
Lohnt sich also nur für Ex-Bundespräsidenten.
Als Müllabfuhrfahrer, da kannst du das Auto mit nach Hause nehmen.
Nein, es wird dir kein Dienstwagen gestellt, egal in welcher Position du bist. Versuchs mal im Diplom-Kaufmännischem-Bereich. Dafür musst du allerdings studiert haben, bekommst aber einen Dienstwagen.
Gehaltsrechner 2012 - 2011 - 2010
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
Kann sowohl BAV als auch Dienstwagen bzw. geldwerter Vorteil auf einmal. Habe auch lange gesucht...
Hallo Obelix14,
ich stehe gerade vor der gleichen Situation. Zur Monatsmitte habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt. Der Firmenwagen wurde mir aber für den kompletten Monat berechnet. Ist das so korrekt? Hast Du hier was herausfinden können?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Nun das kann man nie pauschal beantworten wie das Londoner getan hat.
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber das Risiko einer Sachbeschädigung seiner Betriebsmittel in unzumutbarer Weise auf den Arbeitnehmer übertragen darf. Ansonsten wird zwischen einfacher, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der Arbeitnehmerhaftung unterschieden.
Wenn z.B. eine 400.-€-Kraft diese Selbstbeteiligung zahlen müsste, könnte das eine solche unzumutbare Haftungsverschiebung sein, die dann ungültig wäre. Etwas anderses könnte dann gelten, wenn der Arbeitnehmer z.b. 3000 € netto verdient.
Wie gesagt, das hängt stets vom Einzelfall ab und ohne weitere Details lässt sich keine annähernd genaue rechtliche Beurteilung machen.
Doch, man kann es exakt so pauschal beantworten wie ich es getan habe! Die Höhe des Einkommens ist hier wie im richtigen Leben bei Schadenersatzansprüchen (und um einen solchen geht es) völlig irrelevant. Damit Du etwas dazulernst, kannst Du hier das Urteil nachlesen: http://www.verkehrsanwaelte.de/fileadmin/news/news04_2009_punkt2.pdf
ok ich war ein wenig ungenau. Hier ein paar Grundsätze:
http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitnehmerhaftung-0321.html
Korrekt! Einen Widerspruch zu meiner Rechtsauffassung finde ich dort nirgends. Ganz im Gegenteil, das von mir zitierte Urteil wird sogar als Referenz erwähnt...
Wenn für das Fahrzeug ohnehin ein Fahrtenbuch zum Nachweis der Privatfahrten geführt wird, dann soll die Buchführung des Arbeitgebers mal durchrechnen ob es nicht sinnvoller ist, statt der 1%-Methode, mit die Nutzung des Fahrzeugs für Privatfahrten versteuert wird, die tatsächlichen Kosten (inkl. Umsatzsteuer) für die Privatfahrten zu versteuern. Hierzu werden die gesamten Fahrzeugkosten anhand der Kilometerleistungen für Privat und Betrieb entsprechend aufgeteilt. Wenn sich hier ein geringerer Betrag ergibt als 12 % (= 12 x 1% pro Monat) der Bruttolistenpreises zzgl. Extras des Fahrzeugs, dann sollte der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten dem Lohnsteuerabzug unterwerfen.
Es ist rechtens, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei einem selbst verschuldeten Unfall die Vollkasko-Selbstbeteiligung zu ersetzen hat. So hat zum Beispiel auch das Arbeitsgericht Hamburg in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 20 Ca 174/07 entschieden. Wie allerdings die Versicherung auf ihre Aussage kommt, ist mir ein Rätsel...
Vielen Dank für die sachkundige Antwort.
Kein Thema, gern geschehen.
Mag ja sein, aber wie war dieser Fall denn gelagert?
Solltest Du tatsächlich juristisch so bewandert sein wie Deine Antwort den Anschein erweckt, solltest Du auch wissen wie man an die entsprechenden Infos kommt...
beim arbeitgeber
Gibt es dafür eine Stelle wo die Kosten für dieses Fahrzeug registriert sind ?Wer Kann mir helfen ?
Na logisch die Buchhaltung Eurer Firma. Die bezahlen letztlich auch die Leasingraten.
Wenn dein Chef möchte, dass du während der Arbeitszeit außer Haus musst, muss er die Kosten dafür übernehmen. Also entweder Dienstwagen, ÖPNV oder Taxi. Fährst du mit deinem eigenen Auto, muss er dir dafür KM-Geld zahlen.
Den Weg zur Arbeit und von der Arbeit heim musst du schon selbst organisieren. Der Dienstwagen ist für Fahrten innerhalb der Arbeitszeit gedacht. Wenn ein Termin mal länger dauert, kann der Arbeitgeber aus Kulanz genehmigen, dass der Arbeitnehmer den Wagen mit nach Hause nimmt. Üblich ist das meiner Meinung nach aber nicht.
Wenn ein Geschäftstermin so lange dauert, dass du nicht mehr mit den Öffentlichen heim kommst, dann würde ich vorher abklären, was dann ist, bevor du auf Kosten sitzen bleibst. Wenn du einen solchen Termin wahrnehmen MUSST, im Auftrag des Chefs, dann muss er auch zusehen, dass du auch wieder nach Hause kommst, zur Not mit dem Taxi.
sowas klärt man BEVOR man irgendwo anfängt
du brauchst keine munition.
sprich das an. dein chef wird dir antworten
Müllabfuhr hoffentlich nicht.
Bei uns in der Strasse stehen schon genug Schulbusse ( VW Bulli und etwas größer ) rum, die nur 2 Stunden täglich bewegt werden. Der Unternehmer spart so den Betriebshof.