Hallo!
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Das Zustellen der Zeitung ist eine Dienstleistung, die Zeitung selbst ist eine Sache gemäß § 90 BGB und kann damit keine Dienstleistung sein.
Die Zeitung - zumindest das gedruckte Exemplar - ist eine Sache nach § 90 BGB. Daher Ware, keine Dienstleistung.
Wenn Du allerdings jemanden dafür bezahlst, dass er Dir die Zeitung vorliest, erbringt dieser eine Dienstleistung.
Eine Ware ist das. Dienstleistung sind von Menschen gehilfte Taten
Im Grunde könnte man doch aber argumentieren, dass die Zeitung selbst nur das Mittel ist auf dem Information transportiert wird, ohne diese ist sie (fast) wertlos. Und die Information wird von Menschen erstellt in Form von Artikeln. Oder lieg ich da total falsch?
Nach dieser Argumentation wäre auch ein Telefon eine Dienstleistung, da es
nur das Mittel ist auf dem Information transportiert wird
eine Ware
Und wie sicher bist du dir da.. bzw. was sind die Quellen für dein Wissen?
Weil die Produktion von egal was zunehmend im Ausland billiger ist.
Ich nehme an du bekommst diese "Dienstleistung" per eMail o.ä. und erhälst keinen Datenträger? Zoll fällt grundsätzlich nur auf Waren an. Eine Ware ist nach Definition "alle beweglichen Güter, einschließlich des Strom und Elektrizität". Somit fallen auf Dateien aus dem Ausland (Software etc.) auch keine Zollabgaben an.
Zoll nicht, aber Mehrwertsteuer.
Wenn es aber über 43 Euro kosten würde, kommt auch kein Zoll auch dazu. Aber nur, wenn es dann als CD geliefert wird.
Mehrwertsteuer fällt garantiert nicht an. Den Rest vom Satz verstehe ich nicht.
Kommt auf die Dienstleistung an. Für Gartenarbeit 19 %.
Wenn du Arzt bist, ist deine Dienstleistung mehrwertsteuerfrei. Wenn du blind bist und nicht mehr als zwei Arbeitnehmer hast, auch.
Naja, auch wenn der Arzt Gartenarbeit macht fallen 19% an, oder?
Ja, das ist grundsätzlich richtig; vorausgesetzt, er erbringt die Dienste für einen anderen und nicht für sich selbst im eigenen Garten. Allerdings tritt dann seine Qualifikation als Arzt gegenüber den ökologischen Fähigkeiten in den Hintergrund, selbst wenn er die Radieschen mit dem Skalpell extrahiert.
Wenn aber ein blinder Arzt mit dem Skalpell Radieschen erntet oder Hecken beschneidet, ist es wiederum mehrwertsteuerfrei, wenn er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer hat. So schön kann Steuerrecht sein.
Wenn er allerdings im Wesentlichen nicht gärtnerisch tätig ist, sondern eher für Halloween Fratzen in Kürbisse schneidet, könnte evtl. von einer künstlerischen Tätigkeit auszugehen sein, für die nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG der ermäßigte MWSt.-Satz (7 %) zur Anwendung kommt.
Es kommt weniger auf den Friseur an, sondern auf die Haare. Denn die sind individuell verschieden. Wenn es ein Foto von dir ist, geht das gut. Wenn es ein Foto von jemand anders ist, wird dich der Friseur beraten, ob deine Haare für die Frisur auf dem Foto geeignet sind oder eher nicht.
Gar nicht. Das sind Geschäftszahlen der jeweiligen Institute, die teilweise in Bilanzen oder Pressemitteilungen veröffentlicht werden. Maximal werden diese noch an das BAFin gemeldet, aber alle anderen geht das nichts an und die Institute rücken die Zahlen dazu auch nicht raus.
Geht es nur um den Umsatz? Wie werden Sparten gemäß Ihrer Definition geschnitten? Für welchen Zweck? Ich frage nur, weil das auch relevant für eine mögliche Quelle ist.
Man kann fertige Reports kaufen, ist aber nicht ganz billig und auch nicht vollkommen fehlerfrei.
Wenn es mehr so um "80% Richtigkeit" bzw. "Vollständigkeit" geht um Tendenzen aufzuzeigen, kann man die Zahlen der Verbände nehmen: Versicherungen: GDV.de - Beispielsweise in folgender Datei: http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2011/11/Statistisches_TB_GDV_2011.pdf
Einige Zahlen sind nicht frei zugänglich, dann dort bspw. an den Bereich Presse/ÖA wenden.
Man kann sich auch an das statistische Bundesamt wenden, die anscheinend auch alles sammeln =)
Wenn's um europäische und internationale Vergleiche geht, gibt es weitere Quellen. Die CIA(!) hat bspw. eine Vielzahl von Daten hierzu öffentlich im Netz. Zwar nicht die neuesten aber dafür sehr global.
Das kann man pauschal nicht beantworten. Die gesamte Finanzdienstleistungsbranche ist sehr groß.... zudem schwanken die Umsätze pro Quartal oder auch pro Jahr sehr stark.
Von einzelnen Unternehmen kannst Du so etwas sehr leicht herausfinden (via. Geschäftsberichte ( Quartalszahlen oder Jahreszahlen ) nur über die gesamte Finanzdienstleistungsbranche wird es ein wenig schwierig....
Ich würde einfach nur die Großbanken / Großversicherer nehmen und die gesamten Umsätze (pro Quartal oder pro Jahr und aus welchen Ländern?) zusammen addieren.
Dann hast Du das Ergebnis :-) Aber insgesamt wird es leider sehr schwer,bzw. sogar unmöglich.
Grüße,
Elia
Mein Ziel ist eine Gesamtübersicht über die Branche zu bekommen. Da es alleine im Versicherungswesen >600 Anbieter gibt, würde das durchforsten der Geschäftsberichte den zeitlichen Rahmen sprengen.
Die einzelnen Sparten untergliedern sich auch noch weiter. Bei Versicherern bspweise in Lebensversicherungen und Sachversicherungen usw.
Weitergeholfen hat mir nach stundenlanger Recherche die Bafin. Zwar auch nicht alles transparent aber immerhin etwas.
Nicht einmal das BAFin hat einen kompletten Überblick über alles und die sind 24-7 damit beschäftigt. Wie willst Du dann diesen Überblick bekommen und wozu brauchst Du den überhaupt. Ich bin 16 Jahre in der Branche und will das meiste gar nicht wissen.
Wieso sagen eigentlich alle DIE Bafin, es ist immernoch DAS BundesAufsichtsamt...
Ich würde erst mal, falls noch offen, die restlichen Rechnungen nicht zahlen. Dann beim Ordnungsamt meldung machen, evtl auch bei der IHK. Je nachdem was die für dich gemacht haben, hast du, wenn du pech hast, keine Gewährleistungs Ansprüche gegen die. Je eher du es meldest, desto besser für dich.Denn dazu bist du soweit ich weiß verpflichtet.
Tja nun, die € 800 für das Material ist Deine Sache (gibt auch günstigeres!) aber für die 900 Euronen brauchst Du nicht meckern! Hätte Dir der Handwerker etwa für den erteilten Auftrag ein paar hundert € als Dankbarkeit nachlassen müssen? Warum hast Du es nicht selber gemacht? Anstatt hier die überflüssige Frage zu stellen, hättest Du Dich vorher erkundigen müssen! Alles machen lassen aber nicht bezahlen wollen!? Ooooh, uuuh, ist das teuer....das bla bla geschiß hinterher......Es gibt doch die Option, sich etwa im Internet oder "Gelbe Seiten, etc." vorher von verschiedenen "örtlichen Firmen" sich ein Angebot einzuholen; Kostet nichts! Beim Baumarkt hast Du mit Sicherheit eine Vorleistung für´s Aufmaß und der Arbeit erbringen müssen!!!! Ich weiss nicht, was Du arbeitest und wie Du Dein Geld verdienst aber bin mir sicher, Du würdest auch nicht umsonst arbeiten wollen!
Gruß
MGM
Die Frage ist doch - wie lange hat er bei Dir gearbeitet? Allein oder mit Mitarbeiter? Du solltest in jedem Fall darauf bestehen das die Arbeitszeit in der Rechnung gesondert aufgeführt wird, wenn Du die Leisten nicht auch selber schon bezahlt hast. - Nur die Arbeitsleistung kannst Du direkt von der Steuer absetzen! Der Rest wäre die Frage nach einem angemessenen Stundenlohn die aber nur nach angabe der Stunden zu beantworten ist.
Wenn die Arbeit in Ordnung ist, ist der Preis gerechtfertigt. Leisten hat er schließlich auch noch angebracht und die Türen angepasst. Nicht zu sehen sind die Fahrt- u. Rüstzeiten die einem Handwerker auch Geld kosten. Mit einer offiziellen Rechnung hast du jetzt auch zwei bzw. 5 Jahre Gewährleistung auf die Verlegung. Geht das Laminat auf Grund eines Verlegefehlers (z.b. Unebenheiten im Untergrund >2 mm/m, evtl. Feuchtigkeitssperre eingebaut, Dehnungsfugen eingehalten... ) kaputt, ist er dein Ansprechpartner. Hat er dich auf solche Punkte möglicherweise nicht hingewiesen und auch keine schriftlichen Bedenken angemeldet wird er für alle daraus entstehenden Schäden auch haften müssen. Da es sich hier um reine handwerkliche Leistungen, also Lohnkosten, handelt, kannst du diese bei deiner nächsten Einkommensteuererklärung geltend machen. Du kannst ihn auch anrufen und nach Skonto fragen, wenn du dann schnell bezahlst.
Danke, das hat mir schon sehr geholfen. Da du dich in Recht auskennst würde ich die Frage gerne wie folgt erweitern:
Es geht um EU-Recht. Wenn eine Zeitung in ein anderes Land vertrieben wird (bspw. deutsche Zeitung nach Österreich), betrifft es dann trotzdem noch die Warenverkehrsfreiheit oder is der Vertrieb dann eine Dienstleistung, somit Dienstleistungsfreiheit?
Das ist wie bei jeder anderen Ware auch. Der Transport selbst ist eine Dienstleistung; die Ware (also z.B. die Zeitung) fällt jedoch unter die Warenverkehrsfreiheit - mit den Einschränkungen des Art. 36 AEUV.