Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

z.b. bei uns in Österreich kostet eine 1,5 Jahres versicherung bei t-mobile nur 50€ einmalig .
Ja es zahlt sich aus weil passieren kann schnell mal was
Es ist Mundraub, also nicht ganz Diebstahl. Zum Probieren meist auch geduldet, wenn man das nicht überall macht und danach nichts kauft. Man sollte es aber eben nicht übertreiben!

nö man hat nur probiert, oderß aber man sollte das trotzdem nich zu oft machen, sonst krigt man ladenverbot. andererseits gibt es läden, die das sehr eng sehen, bei denen ist das diebstahl!
Ja das ist Diebstahl. Allerdings denke ich nicht dass das irgendwem auffällt. Und eigentlich wenn die das sehen denke ich mal, dass die dich nur darauf hinweisen, dass du das unterlassen sollst. Die werden dich wohl kaum wegen 3 Weintrauben anzeigen.
es ist diebstahl wenn man eine weintraube iSSt
ich weis mit Doppel S

normal ist das diebstahl aber ich mache sowas auch immer..lol...damit ich weiss wie sie schmecken...den sie schauen gut aus isst sie dann zuhause dann sind sie total bitter oder sonst was...von dem her..mich haben schon oft verkäuferinen gesehen das ich probiert habe..haben ,aber noch nie was gesagt...lg

du bist ein Dieb...
Na und...
An sich schon. Die meisten Supermärkte sind da aber eher kulant ;-)

diebstahl is es ja aber da wird dir keiner was sagen wenn du da en paar trauben isst
Hallo, wie du nun die Situation schilderst, ist die Sachlage relativ klar. Denn die Oma wird ja nicht als Dieb in Frage kommen. Wende dich am Besten sofort an die Polizei oder wenn du im Rechtsschutz bist erst mal an einen Anwalt im Strafrecht. Auch bei der Polizei (Kripo)muss man nicht sofort eine Anzeige machen sondern wird über die Situation und die Möglichkeiten informiert. Denn nach einer Anzeige bei der Kripo dürften die Familienbande auf immer und ewig gerissen sein und wie ich das so sehe, ist ja die Schwägerin dein Problem. Möglicherweise gibt es ja noch eine Aussprachemöglichkei z.B. beim Schiedsmann. Aber hier hilft dir bestimmt die Info der Kripo weiter. Gruß Hubert
Hallo, als erstes mal die Frage, ob du auch beweisen kannst, dass die Sachen aus deiner Wohnung stammen und dir gehören. Wenn ja, dann kannst du bei der Polizei Anzeige erstatten unter dem Hinweis, dass du die gestohlenen Sachen ja bei der Oma gesehen hast. Würde aber vorher noch mit einem Zeugen bei der Oma auftreten(zum Kaffee)und von den abgestellten Sachen ein Foto machen, was der Bekannte bezeugen kann. Ansonsten können die Sachen ja auch schnell wieder von der Oma verschwinden und du hast keinen Beweis, dass die Sachen dort waren bzw. es dann nicht Ähnliche waren sondern deine. Möglicherweise hast du dann, ohne Beweise, schnell eine Verläumdungsklage auf dem Hals. Etwas wissen und beweisen können ist zweierlei. Gruß Hubert
Hallo Hubert, ja ich kann beweisen dass die Sachen mir gehören. Mein Verlobter war gestern auf ihrem Dachboden und hat dort einen weiteres Teil von uns entdeckt, der ein Gegenstück hat und dies steht bei uns zumal es sich dabei um ein Erbstück meiner Oma handelt. Auch dieses Stück kann ich von mehreren Zeugen als meins Identifizieren lassen. Würde das reichen um einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen? Vielen Dank für deine Antwort. Gruß Jasmin
@Lady1985 Schlag Dich nicht mit Menschen rum die so ein begrenztes Wissen an Menschlichkeit haben . & Danke dass Du mich verteidigst. Auserdem braucht Ihr keine Angst zu haben ich fange nächstes Jahr an zu studieren xD
ich hasse solche Menschen...könnte ausflippen..
Stehe ich jetzt im Strafregister ?! Ich bin mir nicht mehr sicher ob eingestellt oer fallen gelassen wo ist da der Unterschied ?! Ich bin uebrigends ein Mädchen.
Lieber Netzotto ich will gar nicht wissen wie viele ,, ausländische,, Sachen bei Dir Zuhause rumstehen ^^ & ich glaube kaum das Du Deine Reisen nur in den Hartz oder Schwarzwald verlegst und Mallorca gehört nicht zu Deutschland :D.
Eingestellt oder fallengelassen ich weiss es leider nicht mehr so genau >.<. Ist das denn das gleiche ?! Ohjemine.
Fuer auslaenderfeindliche Kommentare hat hier niemand gebetn Ja ?!
lg :D
Ist nicht das gleiche.finde das auch scheiße was netzotto schreibt!

So,wie Du das beschreibst,bist Du nicht im Strafregister...nur Dann,wenn Du gerichtlich verurteilt wurdest.
Nur verurteilte Diebe stehen im Strafregister.Da die Anzeige fallen gelassen wurde, hast Du nichts zu befürchten.
Erschleichen von Leistungen.
Zudem innerhalb der Arbeitszeit was anderes gemacht.
Vernünftig wäre es, wenn die teuren Nummern gesperrt wären.
Fristlose Entlassung ist gerechtfertigt + dass Du die Zusatzkosten tragen musst + Sperrung von ALG I (da selbst verschuldet).