Denkmalschutz - neue und gute Antworten

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    Kann man ein Denkmalschutz freikaufen bzw. dafür sorgen das man jede art von Umbau daran vornehmen
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Wir leben immer noch nicht in einer Bananenrepublik, in der man mit Geld alles machen kann was man will.

    Denkmalschutz ist öffentliches Recht, über das die zuständigen Behörden nach Recht und Gesetz entscheiden. In den Gesetzen steht auch, dass die Behörden nur dann Auflagen erteilen können, wenn sie dem Eigentümer "zumutbar" sind. Dazu gibt es haufenweise Rechtsprechung. Und die Behörden können Genehmigzungen zur Verändereung von Baudenkmalen erteilen, wenn ordnungsgemäße Anträge gestellt und begründet werden.

    Ohne derartige Genehmigungen darfst Du nichts verändern, weder neuen Anstrich noch neue Fenster. Und wenn Du glaubst, Du könntest das mit Bestechung regeln kommt der Staatsanwalt.

    Kommentar von said28 said28said28

    Meine Güte erstmal bin ich schüler und frage aus neugier bzw. interesse und wer hat hier was von bestechung gesagt !===???!!!! mach die augen auf ich meinte es kaufen die rechte.

    Kommentar von said28 said28said28

    Meine Güte erstmal bin ich schüler und frage aus neugier bzw. interesse und wer hat hier was von bestechung gesagt !===???!!!! mach die augen auf ich meinte es kaufen die rechte.

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Was ist "kaufen die rechte" anderes als Bestechung??

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    Kann man ein Denkmalschutz freikaufen bzw. dafür sorgen das man jede art von Umbau daran vornehmen
    Antwort von eha281150 eha281150

    Also - Denkmalsschutz ist ein echtes Politikum und ein Regelungsbereich, der sehr häufig mit überzogenen Sichten seitens der Behörde gehandhabt wird.

    Zum Schutz der Regelung muss allerdings auch gesagt werden, dass es zu oft vorgekommen ist, dass denkmalswürdige Objekte wegspekuliert worden sind - erst Kauf, dann Abriss, dann teuer verwertet...

    Soweit ich es mitbekommen habe, gibt es mehrere Ebenen des Denkmalschutzes, was die reine Zuständigkeit angeht - also Kommune, Land und Bund.

    Erst muss man wissen, wer ist zuständig...

    Dann muss die zum bestehenden Objekt vorliegende Bestimmung genau studiert werden; die Regelungen sind zwar formal organisiert wie alle Rechtstexte, aber die Formalien an sich werden manchmal regelrecht willkürlich eingetragen und sind dann trotz möglicher Rechtsmittel kaum noch weg zu bekommen - ich kenne da einen solchen Fall.

    Ohne Anwalt wird es kaum gehen, es sei denn, man hat spezielle "Connections" - darf man zwar nicht sagen, aber leider wird auch in Deutschland viel gemuschelt.

    Generell kann man feststellen, dass in Fragen Denkmalsschutz nur ganz selten einem echten Bedürfnis des Eigners entgegen gekommen wird - z. B. innere Modernisierung.

    Außerdem könnten dann Auflagen dazu kommen, die eine wirtschaftliche Durchführung in dem neuen Rahmen nicht mehr sinnvoll erscheinen lassen. Heißt also, eine Kehrtwende durch Veränderung der Bedingungen, die wiederum eine Veränderung unmöglich machen.

    Tut mir leid, dass ich da wenig Erfreuliches mitteilen kann.

    Wie gesagt, erst gucken, wer ist zuständig und was steht zu dem Objekt geschrieben. Der Rest ist viel Ausdauer, noch mehr Glück und meist ziemlich viel Geld...

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Wer nichts weiß sollte auch nicht so lange vor sich hin Vermutungen von sich geben!

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    Kann man ein Denkmalschutz freikaufen bzw. dafür sorgen das man jede art von Umbau daran vornehmen
    Antwort von MUA2001 MUA2001

    Lass es mich so ausdrücken: Das hängt sicher von Deinem Kapital und dem Finanzbedarf der Gemeinde ab..........

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Rechtswidriger Unsinn.

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    Kann man ein Denkmalschutz freikaufen bzw. dafür sorgen das man jede art von Umbau daran vornehmen
    Antwort von Pinkblue Pinkblue

    Warum heißt es wohl "DENKMALSCHUTZ" ?

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    Baugenehmigung vs. Denkmal
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Der Denkmalschutz muss entweder die rechtsverbindliche Baugenehmigung akzeptieren oder bei der Bauaufsicht beantragen, dass diese widerrufen wird. Das wird die Bauaufsicht aber nicht machen, denn dann wird sie entschädigungspflichtig.

    Also:

    Sofort mit Bauen anfangen, Baubeginnsanzeige nicht vergessen. und genau nach Bauschein bauen. Wenn Ihr nicht baut verfällt der Bauschein nach drei Jahren. Er kann aber innerhalb dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung der Gültigkeit muss beantragt werden; und diese Verlängerung kann entschädigungslos versagt werden.

    Sofort anfangen, vorschriftsmäßig zu bauen!.

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    Baugenehmigung vs. Denkmal
    Antwort von Rheinweib Rheinweib

    Bei der Erteilung der Baugenehmigung müssen denkmalrechtliche Belange eigentlich mit berücksichtigt werden. Wird aber die Denkmaleigenschaft erst nach Erteilung der Baugenehmigung festgestellt, dann muss erst noch eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden, bevor ihr weiter bauen könnt., denn die Denkmaleigenschaft konnte ja bisher nicht in die Abwägung einbezogen werden.

    Soweit die bereits erteilte Baugenehmigung durch die Verweigerung der Erlaubnis aufgehoben wird, ist allerdings zu prüfen, ob ein "schutzwürdiges Vertrauen" in den Bestand der Baugenehmigung entstanden ist, sprich, ob euch dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Soweit ein solches schutzwürdiges Vertrauen entstanden ist, muss die Genehmigungsbehörde entweder die notwendige Erlaubnis erteilen oder euch den finanziellen Schaden ersetzen.

    Ich rate dringend dazu, mit der Denkmalbehörde zu sprechen und die Erlaubnis zu beantragen. Das hätte dann noch den Vorteil, dass ihr die für die Baumaßnahmen, die mit der Denkmalbehörde abgestimmt habt, und die dazu führen, dass das Denkmal erhalten bleibt und sinnvoll genutzt wird, eine Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen könnt.

    Herzliche Grüße das Rheinweib

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Nee, so einfach ist das nicht. Der Denkmalschutz muss entweder rechtsverbindliche Baugenehmigungen akzeptieren oder bei der Bauaufsicht beantragen, dass diese widerrufen wird. Das wird die Bauaufsicht aber nicht machen, denn dann wird sie entschädigungspflichtig.

    Also:

    Sofort mit Bauen anfangen, Baubeginnsanzeige nicht vergessen. und genau nach Bauschein bauen. Wenn Ihr nicht baut verfällt der Bauschein nach drei Jahren. Er kann aber innerhalb dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung der Gültigkeit muss beantragt werden; und diese Verlängerung kann entschädigungslos versagt werden.

    Also: Sofort anfangen, vorschriftsmäßig zu bauen!.

    Kommentar von Rheinweib Rheinweib

    Das sehe ich anders, und es ist auch sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Auf jeden Fall gehen euch, wenn ihr nicht mit der Denkmalbehörde sprecht, die Steuervergünstigungen durch die Lappen. Und das ist nicht wenig. Schon deshalb würde ich auf jeden Fall das Gespräch suchen.

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    Baugenehmigung vs. Denkmal
    Antwort von Boelller Boelller

    der denkmahlschutz hat vorrang. bevor das nicht geklärt ist, solltet ihr mit bauen aufhören, sonst kanns teuer werden.... oder ihr macht schnellschnell und sagt dann: jetz is sowieso zu spät :D

    Kommentar von Klangbauer Klangbauer

    Deshalb stelle ich ja hier diese Frage, um das zu klären. bzw. Erklärungsansätze zu bekommen.

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Unsinn. Das hätte der Denkmalschutz gerne, weil er vergisst, dass auch er an Recht und Gesetz gebunden ist!!

    Die Rechtslage: siehe meine Antwort.

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    Kann man im Rathaus Bochum noch mit dem Paternoster fahren?
    Antwort von Tisha Tisha

    Ja, kann man noch... Schau auch hier:http://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W27ZDHCT337BOLDDE

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