Gruppenzwang! Neiiiiiiin!
Datenschutz - neue und gute Antworten
-
0Bankverbindung per Mail weitergeben?Antwort von
berni01berni01
Selbstverständlich kannst Du Deine Bankverbindung per Mail an den Händler verschicken.
Kontonummer usw. sind wirklich kein Geheimnis. Auf jedem Firmenbogen sind die Bankdaten der jeweiligen Firma abgedruckt.......
In diesem Fall wäre es eine ►Einzugsermächtigung◄ .........,So kann der Verbraucher bei einer Einzugsermächtigung innerhalb der gültigen Widerspruchsfrist (siehe unten) der Lastschrift widersprechen. Das Geld wird dann anstandslos zurückgebucht. Die Widerspruchfrist bei Lastschriften durch Einzugsermächtigung beträgt bei autorisierten Lastschriften 6 bzw. 8 Wochen und bei nicht autorisierten Lastschriften 13 Monate. Innerhalb dieser Zeit ist ein Widerspruch ohne Angabe eines Grundes jederzeit möglich.
Unterschied ►Abbuchungsauftrag◄ Beim Abbuchungsauftrag gilt dieses Recht nicht. Denn der Abbuchungsauftrag wird nicht dem Zahlungsempfänger, sondern der ausführenden Bank erteilt. Zu den seit November 2009 gültigen Geschäftsbedingungen wird auf den Artikel Geschäftsbedingungen bei Lastschriftszahlung verwiesen. Seit diesem Zeitpunkt ist auch zwischen dem bisherigen nationalen Lastschriftverfahren und dem neuen europäischen Lastschriftverfahren zu unterscheiden. So beträgt die Widerrufsfrist im europäischen Lastschriftverfahren grundsätzlich 8 Wochen ab Buchungstag. Der Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses spielt hier keine Rolle. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im BGB unter dem Untertitel "Zahlungsdienste" in diversen Paragrafen geregelt.
-
0Wieso bekommt Mark Zuckerberg (Facebookgründer) so viel Geld? Facebook ist doch kostenfrei..Antwort von
xXDarkRoseXx durch personenbeuogene werbung werbebanner etc und durch den verkauf der userdaten
-
-
0Bankverbindung per Mail weitergeben?Antwort von
JorgfriedJorgfried
Ist kein Problem. Meine Bankverbindung steht auf jeder Rechnung die ich verschicke.
Bankeinzug ist die sicherste Zahlungsart, die es gibt.
-
1Bankverbindung per Mail weitergeben?Antwort von
tradaixtradaix
Warum bietet der Shop keine SSLverschlüsselte Maske dafür an? Emails können mitgelesen und abgefangen werden.
-
2Bankverbindung per Mail weitergeben?Antwort von
chris0301chris0301
Würde jemand tatsächlich die Mail abfangen und hätte Deine Daten und würde per Lastschrift etwas abbuchen könntest Du das Geld wieder zurück holen. Wenn Du dem Weg per Mail nicht traust, ruf doch an oder faxe die Kontodaten!
-
0Bankverbindung per Mail weitergeben?Antwort von
MK123 Wenn ich du wäre würde ich mal da anrufen und nach fragen, weil jedes unternehmen macht das so und so frag doch anch, die können dir bestimmt auskünfte geben :D
-
-
1Bankverbindung per Mail weitergeben?Antwort von
Speedster2000Speedster2000
kannst du mailen
mit deiner bankverbindung kann niemand was anfangen solange ernicht die PIN oder ne von dir unterschriebene einzugsermächtigung hat .. da ich z.b. beides nicht hab ist mir deine mail wurscht (mal angenommen ich bin ein böser hacker, der den ganzen tag nur DEINEN anschluss überwacht und drauf wartet dass du mal deine daten weitermailst^^)
Kommentar von
chris0301chris0301 Das mit der unterschriebenen Einzugsermächtigung ist schon veraltet. Die Bank muss das nicht prüfen. Es genügt Kontonummer, Name und Bankleitzahl, dann kannst Du Geld per Lastschrift abbuchen. Man kann aber das Geld wieder zurück holen, wenn man merkt dass es jemand abgebucht hat der nicht das Recht dazu hatte!
-
1Facebook-Account löschen - keine Bestätigung?Antwort von
wabff ja, ging/geht mir auch so, is echt nervig, und ich hab auch keinen bock es auszuprobieren, da ich, genauso wie du angst habe das die 2 wochen wartezeit wieder anfangen -.- echt scheiße -.-
-
0Matrikelnummer vertraulich behandeln ???Antwort von
ddeerrddeerr
Die Matrikelnummer ist nix anderes als deine Daten nur in Zahlen..der ArGe kann damit nicht viel anfangen.
-
1Matrikelnummer vertraulich behandeln ???
Im Prinzip dürfte es egal sein, ob deine Matrikelnummer auf der Notenübersicht draufsteht. Wenn das Prüfungsamt an deiner Hochschule den Datenschutz ernst nimmt, kommt man allein mit dem Namen und der Matrikelnummer an keine weiteren Daten.
Was spezielle Notenübersichten angeht, solltest du direkt beim Studierendensekretariat/Studierendenservice nachfragen. Die meisten Hochschulen bieten sowas nicht an, aber Ausnahmen sind ja möglich.
-
3Matrikelnummer vertraulich behandeln ???
öhm wieso sollte die matrikelnummer vertraulich sein? das ist doch nur eine laufende nummer und man kann ja keine rückschlüsse ziehen. vor was hast du denn angst?
da du dich ja auch online anmeldest (wenn du leistungen online drucken kannst) dann sind deine Daten ja passwort geschützt. also ich würde jedem meine matrikelnummer mitteilen, aber das passwort nie weitergeben. viele meiner mitstudenten haben meine matrikelnummer (z.B. bei Gruppenarbeiten etc.).
meine nummer steht sogar auf der studienverlaufsbescheinigung, die ich auch bei verschiedenen ämtern etc abgeben muss.
also ich versteh nicht ganz wieso die Matrikelnummer vertraulich behandelt werden sollte... was soll man denn damit anfangen können??
Kommentar von
dan3092 Alles Klar ! Danke
Ich hab nicht unbedingt Angst, aber ich wollte mich halt vorher mal informieren ;)
Kommentar von
comedylacomedyla achso okay, hab gedacht du hast da einen bestimmten Ansatz im Kopf.
nee also heute ist das ja eh alles online und passwort geschützt. also ich geh mal davon aus, dass du auch einfach sowas wie LSF hast wo du alle deine studiensachen online machen kannst. bei mir an der uni kann man nicht mal mit der matrikelnummer Noten einsehen. Nur ICH sehe sie. keiner sonst (außer das HPA). also ich sehe darin kein Problem, dass das da drauf steht.
du kannst auch mal an deiner Uni fragen. Bei uns geben die nichts sonst raus. ich wollte mal einen Notennachweise OHNE durchgefallene Klausuren sondern nur mit der Endnote. aber bei mir wurde drauf verwiesen, dass die das nicht machen und nur das selbst ausgedruckte geht. aber ein versuch ist es wert.
aber wie gesagt ich empfinde die Matrikelnummer jetzt als keine geheime Info.
Kommentar von
arnewolf die Matrikelnummer wird fortlaufend vergeben. Man kann aus der Matrikelnummer daher ablesen, ob jemand schon länger immatrikuliert ist.
Kommentar von
comedylacomedyla wenn es bei jeder Uni fortlaufend ist. das ist aber auch keine info die man nicht auch aus dem Lebenslauf bekommt...
-
0Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen (Datenschutz)Antwort von
ShadmaShadma
Die Ergebnisse ja, aber nicht mit dem Namen. Sobald sie die Ergebnisse zusammen mit dem Namen vortragen ist dies ein Verstoss gegen den Datenschutz.
-
0Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen (Datenschutz)Antwort von
Sushi77 Ohne Dein Einverständnis ist dies nicht erlaubt.
-
0Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen (Datenschutz)Antwort von
wolfgang001wolfgang001
Grundsätzlich darf man schon veröffentlichen, wer Prüfungen bestanden hat.
Allerdings geht es zu weit, die Benotung innerhalb einer Prüfung zu veröffentlichen.
-
0Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen (Datenschutz)Antwort von
mibornmiborn
Nein, dass muss jedem Schüler alleine gesagt werden.
-
0Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen (Datenschutz)Antwort von
xDarKyxxDarKyx
Wenn du vorher dein Lehrer bescheid gesagt hast das er die Noten nicht öffentlich vortragen soll von dir dann Nein.
-
0Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen (Datenschutz)Antwort von
hansgeorghanshansgeorghans
natürlich nicht. nur mit Einverständnis des Schülers, der Lehrer hätte dich vorher fragen müssen!!
Kommentar von
m0053 Also, noch ist nichts passiert. Aber der Lehrer, der mich drauf hingewiesen hatte, macht daraus ein nerviges Wischiwaschi vonwegen ich solls unbedingt machen, aber nicht hoffen, dass es was bringt. Andere meinen, dass eine Beschwerde sich negativ auf den weiteren Prüfungsverlauf auswirken kann (nach dem Motto: Prüfungsnoten werden nach Laune vergeben). Ich wette drauf, dass keiner seine Noten öffentlich vorgelesen bekommen möchte. Und mir ist es ansich auch vollkommen schnurz, ob es dem Lehrer passt oder nicht. Gibt es zu der Sache auch rechtliche Belege? Bin schon am Suchen...
-
0Weitergabe von Daten aus EmailsAntwort von
dogitdogit
Es ist nicht legitm, wird aber ständig gemacht. Erhälst du eine private Email und möchtest den Inhalt weiterverwenden, so musst du den Absender schon fragen ob er das auch gestattet. Du würdest aslo quasi Daten weiterverarbeien und musst dich an das BDSG halten, sowie auch an das Brief und Postgeheimnis ( Darunter fallen auch Emails)
Kommentar von
TETTETTETTET Man darf auch Inhalte aus privaten Briefen weiter geben. Auch bei Emails gibt es da erstmal kein Problem.
Kommentar von
dogitdogit Dann begründe das mal, da bin ich wirklich gespannt :-)
Kommentar von
TETTETTETTET In § 202 StGB steht einfach nichts davon.
was meinst du denn genau mit SSLverschlüsselte Maske?? Sorry, verstehe nicht so gut Computersprache!
→ http://de.wikipedia.org/wiki/SSL-Verschl%C3%BCsselung
In der Browserleiste taucht https auf.