Das Briefgeheimnis endet beim Empfänger. Unverschlüsselte eMails werden vom Gesetzgeber idR wie Postkarten behandelt.
Meinungsfreiheit deckt keine üble Nachrede.
Eine private Nachricht stellt keine Veröffentlichung im Internet dar.
Meine pers. Meinung als Laie: Sofern eine Üble-Nachrede vorliegt, wurde diese von demjenigen begangen der die Nachricht verbreitet/veröffentlicht. Also der Empfänger der Nachricht der sie im Internet verbreitet. Dies ist, so lese ich das heraus, aber gar nicht passiert. Damit wäre die Kündigung und Begründung gegenstandslos.
Ich empfehle einen Anwalt ein zu schalten. Ich halte es für möglich den Denunzianten auf Unterlassung und Schadensersatz zu verklagen.
sie hat ja nicht geschrieben, der chef ist ein a-loch der macht mit der sekretärin, oder sowas. es sind ja nur sachen wie 13 stunden ohne pause, so langsam ist´s gut. oder 12 tage in folge immer 12 bis 14 stunden. das ist quälerei. sie wär kurz vor´m hinschmeißen und sowas. also keine persönliche beleidigung. reine fakten die sie selber betreffen und die sie anhand der stunden belegen kann. somit war ich der meinung, dass das kein kündigungsgrund sein kann. sie hat ja nicht gelogen. uns geht es ja leider allen so.
Ich kann euch verstehen. Das spielt aber leider kaum eine Rolle. Es reicht wenn der Chef das als negativ empfindet. Und kein Chef ist gut zu sprechen auf Kritik an den Arbeitsbedingungen. Für ihn ist es ausserdem viel einfacher Störenfriede rauszuwerfen, als die Bedingungen zu ändern, bei denen er unter Umständen auch noch gut verdient.