Viele Menschen machen sich wegen Betrugs strafbar, werden aber nicht erwischt. Tatsache ist, dass du bei der von dir beschriebenen Situation einen sogenannten Eingehungsbetrug begehen würdest. Wenn der Insolvenzverwalter das in seinem Gutachten/Bericht darstellt, ist das Risiko hoch, dass die Staatsanwaltschaft dies erfährt und auch wegen Betrug ein Ermittlungsverfahren einleitet. Alle Gutachten in Insolvenzsachen werden automatisch an die Staatsanwaltschaft in Kopie weitergegeben.
Selbst wenn du denkst, mit der Strafe wegen Betrug noch leben zu können, musst du an die Möglichkeit denken, dass dir die Restschuldbefreiung insgesamt wegen dieses Betruges versagt wird.
§ 290 InsO Versagung der Restschuldbefreiung
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
1. der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist,
2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
Im Klartext: Neue Küche oder Restschuldbefreiung? Deine Entscheidung!
Danke für deine Beitrag.
Es handelt sich hier jedoch nicht um ein paar Mücken, sondern schon fasst 30000 €. :)
Ein bekannter hat das wohl so gemacht, daher die Frage...
Der Aufwand wird ja grundsätzlich durch die Angebote bestimmt, so dass der Sachverständgte nur bestätigt und die Bank zahlt...