Copyright - neue und gute Antworten

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    Foto mit Feld und Bauernhof im Hintergrund?
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    So lange das rein für die Schule ist, darfst du dich aus dem Internet frei bedienen - musst aber die Quelle angeben, das erlaubt dir § 46 UrhG i.V.m § 63 UrhG.

    Geht es über den Schul- und Unterrichtsgebrauch hinaus, dann muss dir das der Rechteinhaber ausdrücklich erlauben § 31 UrhG.

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    Fussballvideos bei Youtube : Warum sind das keine Copyright Verstösse?
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari
    Abgestimmt für: Ja es sind welche da...
    1. Ein Copyrightverstoß kann es auch grundsätzlich nicht sein, denn in Deutschland gibt es kein Copyright...

    2. sind fast alle Videos manipuliert, so dass der selten dämliche dumme Filter von YouTube das nicht finden kann

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    Fussballvideos bei Youtube : Warum sind das keine Copyright Verstösse?
    Antwort von chanfan chanfan

    Hi

    Du kannst davon ausgehen das sie es sind. Es sei denn, es wurde komplett eigenes Film-Material verwendet. Vielleicht habe aber auch einige User eine Erlaubnis, wer weiß?

    Gruß Nino

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    Foto mit Feld und Bauernhof im Hintergrund?
    Antwort von EllenLondon EllenLondon

    Ich habe zwar keine Photos für dich, aber ich weiss, dass du dir bei google kostenlos welche downloaden und ausdrucken lassen kannst. Genauen Suchbegriff eingeben...und dir das Passenste 'raussuchen.Viel Erfolg!

    Kommentar von stelari stelaristelari

    zu pauschal und so einfach ist es dann doch wieder nicht

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    Foto mit Feld und Bauernhof im Hintergrund?
    Antwort von Zyogen Zyogen

    Schau mal unter

    http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Agriculture?uselang=de

    Wenn Du dort ein Bild findest, steht die Lizenz dabei. Einige sind vom Fotografen als "gemeinfrei" erklärt worden, Diese darfst Du problemlos benutzen. Bei vielen anderen bestehen Bestimmungen in der Art, daß Du das Bild zwar verwenden darfst, aber den Namen des Urhebers nennen mußt.

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    Copyright Verletzung? Darf und kann ich Anzeige erstatten?
    Antwort von rabe51109594 rabe51109594

    Poste doch mal die Adresse!

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    YouTube let's plays copyright
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    Kommt darauf an, was die Lizenz zu dem Spiel sagt - in der Regel ist es unzulässig Teile oder Auszüge daraus öffentlich zugänglich zu machen.

    Minecraft ist so ein Fall für sich - ich kann nicht verstehen, dass sie mittlerweile eine Aktiengesellschaft sind, voll fett die Marke haben eintragen lassen für ordentliche Asche, im Dienstleistungsverzeichnis genau das verbieten, was sie auf YouTube so alles ignorieren

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    YouTube let's plays copyright
    Antwort von TimLandvogt TimLandvogt

    Wenn es wie bei Minecraft vorher vom Publisher nicht ausdrücklich erlaubt ist, begehst du beim Upload eine Urheberrechtsverletzung. Das Szenen, die Musik und die Texte sind die Werke der Urheber. Nur sie entscheiden, wer es veröffentlichen darf. Eigentlich muss man sich vorher also eine Genehmigung holen. Lets Plays werden aber heutzutage von den Entwicklern geduldet. Haben diese aber einen schlechten Tag, können sie deine Videos sperren.

    Kommentar von Anubis1480 Anubis1480

    Ich hab mal bei daedalic entertainment per e-mail gefragt und sie sagen es ist ok aber bei manchen spielen muss man was beachten

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    YouTube let's plays copyright
    Antwort von HagenRether HagenRether

    Du musst den Publisher nach einer Genehmigung fragen, die ist aber normalerweise nicht schwer zu kriegen. Urheberrechtlich geschützte Musik solltest du auch bei Spielen wie Minecraft nicht verwenden, das kann zu einer Sperrung seitens youtube und zu einer Klage seitens des geschädigten Musikers führen.

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    YouTube let's plays copyright
    Antwort von Lordeberle Lordeberle

    Nein, du darfst frei alles veröffentlichen, solange es keine Beta bzw. Closed Beta ist, und das Spiel natürlich frei verkäuflich ist.

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    YouTube let's plays copyright
    Antwort von ScheeyWeeaY ScheeyWeeaY

    Die Entwickler freuen sich eher darüber wenn jemand Werbung für Ihr Spiel macht

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    Copyright für meine Bilder
    Antwort von Fraglicher Fraglicher

    Im ersten Punkt kann ich nur wiederholen, was WillLoman geschrieben hat, jeodch stimmt schreibt man facebook beim Hochladen des Bildes ein zeitlich und räumliches, uneingeschränktes Nutzungsrecht zu, welches im Klartext bedeutet, Facebook-AG darf dein/ deine Bilder vermarkten (kommerziell nutzen), verbreiten, verkaufen usw.

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Allerdings kannst du kein Nutzungsrecht einräumen, das du gar nicht besitzt. Die Vereinbarung zwischen facebook und dir, hat keinen Einfluss auf die Rechte Dritter.

    Das nur btw. natürlich habt ihr recht.

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    Copyright für meine Bilder
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    Erst einmal - bitte weg von dem ominösen Wort "Copyright"... das gibt es in Deutschland schlicht und einfach nicht!

    Es gibt weltweit keine Pflicht, dass man ein Werk mit einem Urhebervermerk kennzeichnen muss - hat aber Anspruch darauf, dass man als Urheber genannt wird bei einer Verwendung. § 13 UrhG. Auch darf man bestimmen, wie die Kennzeichnung zu führen ist.

    Das " (C) " und / oder Copyright ist jedenfalls kein wirksamer Ersatz für eine Urheberkennzeichnung nach dem UrhG - hat somit rein rechtlich keinerlei Auswirkung., so das OLG Düsseldorf.

    Bei Facebook gibt es ein wenig zu beachten - denn durch Zustimmung der Nutzungsbedingungen erteilt man Facebook und auch den Usern ein sehr umfassendes Nutzungsrecht - dem kann man zustimmen muss man aber auch nicht - nur dann ist halt nix mit dem Fressenbuch. Somit kann jeder der Zugriff auf das Werk hat es ungestraft teilen und damit auch verbreiten, Facebook selbst dürfte es sogar verkaufen oder auf jede erdenkliche Art verwerten. Von daher sollte man eine Veröffentlichung auf Facebook immer genau überlegen.

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Absolut unterschrieben. Stimmt natürlich so.

    Mein Kommentar soll nur klarstellen, dass vertragliche Vereinbarungen, die der facebook-Nutzer unterschreibt, lediglich zwischen den Vertragsparteien bestehen, nichts mit den Urheberrrechtent Dritter oder Unbeteiligter zu tun haben.

    Insofern berühren deine Ausführungen meine Einlassung, dass keinerlei Sonderrechte für facebook bestehen, nicht.

    Keine Kritik an der Einlassung, nur ein Hinweis, dass deine Erklärung hinsichtlich der facebook-Politik natürlich eine vertragliche Regelung beinhaltet, die dann Bestand behält, wenn sie sittlich einwandfrei ist.

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    Copyright für meine Bilder
    Antwort von Peterthb Peterthb

    Mit dem © sieht es in D so aus, dass es eigentlich gar nicht existiert. Es wird als Kennzeichnung verwendet, aber hat keine rechtlich klar zu definierende Bedeutung.

    In der Praxis allerdings, und darum sollte es gehen, ist das ein (zusätzlicher) klarer Hinweis, dass die ungenehmigte Verwertung verfolgt werden kann. D.h. ein, möglicherweise im Tatbestandsirrtum befindlicher Kopierer wird in Verbindung mit dem Werk darauf hingewiesen, dass er es nicht kopieren (weitergehend nutzen) darf.

    Aus einer möglicherweise unbedachten Handlung wird so eine vorsätzliche. Sollte ein Verstoß also mal verfolgt werden, ist die Sachlage deutlicher und leichter nachzuweisen.

    In Bezug auf das Urheberrecht hat es auch keinerlei rechtliche Bedeutung, wenn ich dazu schreiben würde: "Das Foto wurde von mir geschossen und wer es unberechtigt verwertet, den verklage ich!" — aber es hat die gleiche Wirkung, wie man vom ©-Zeichen voraussetzen darf: Der illegale Verwerter kann sich kaum herausreden.

    Insofern ist es zwar kein "muss", aber sinnvoll, seine Werke zu kennzeichnen.

    Dass "copy" mit Kopie zu übersetzen ist, sollte jedem klar sein, der auf deine Frage geantwortet hat. Dazu reichen die Englisch-Kenntnisse eines blutigen Anfängers aus. Mit der Urheberschaft hat es eigentlich nicht das Geringste zu tun, es geht lediglich um die Vervielfältigung und Verwertung.

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Nachtrag: Für facebook gelten natürlich keinerlei Sonderbestimmungen.

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    Copyright für meine Bilder
    Antwort von WillLoman WillLoman

    Hallo "Nahum",

    das Urheberrecht erwirkt man nicht erst durch Hinzufügen eines Copyright-Vermerkes, oder einer derartigen Kenntlichmachung. Bereits durch das bloße Anfertigen des Fotos oder Bildnisses durch Dich wirst Du zum Urheber und Rechteinhaber. Ob eine Verbreitung des Werkes zulässig ist, ist eine andere Sache.

    Zu Facebook:

    Solche, eben die Bilder, deren Urheber Du bist, darfst Du auch bedenkenlos auf Deiner eigenen "Pinnwand" oder in einem Album bei Facebook hochladen, sofern Du das Persönlichkeitsrecht etwaiger abgebildeter Personen nicht verletzt (vgl. § 22 KunstUrhG).

    Wird hingegen Dein Bild von anderen Personen entwendet, und auf anderen "Pinnwänden" verteilt, so kannst Du die Löschung des Bildes von der "Pinnwand" verlangen und könnte aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

    An wen diese zu richten ist, ob an denjenigen, der das Bild hochgeladen hat, oder an denjenigen, der die "Pinnwand" betreibt, ist rechtlich umstritten und wird gerade in einem aktuellen Fall verhandelt.

    Zum aktuellen Verfahren empfehle ich folgenden Link: http://www.wbs-law.de/urheberrecht/facebook-pinnwand-abmahnung-einstweilige-verf...

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Wird hingegen Dein Bild von anderen Personen entwendet, und auf anderen "Pinnwänden" verteilt, so kannst Du die Löschung des Bildes von der "Pinnwand" verlangen und könnte aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

    Ha! - das glaubst aber auch nur du... lies dazu mal bitte die Nutzungsbedingungen bezüglich der Veröffentlichung auf Facebook durch - man stimmt zu, dass man es darf was du da so anbietest... Teilen ist kein Urheberrechtsverstoß!

    Kommentar von WillLoman WillLoman

    Hallo "stelari",

    danke für Deinen Kommentar.

    Nach meiner Auffassung aber stellt die Einbindung von Fotos auf "Pinnwänden" anderer User auf Facebook ohne die Erlaubnis des Berechtigten eine Urheberrechtsverletzung dar.

    Ob sich Facebook darüber hinwegsetzen kann, mag ich zu bezweifeln.

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    Copyright für meine Bilder
    Antwort von GoetheDresden GoetheDresden

    Befindet sich in deiner Nähe eine Universität mit Universitätsbibliothek? Dann leihe dir dort das Buch: "Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht (C.F. Müller Wirtschaftsrecht)" aus. Du kannst es auch für 139,- Euro bei Amazon.de oder im Buchladen kaufen. Dieses Buch wird von Anwälten und Jura-Studenten benutzt.

    Darin findest du sichere Antworten auf deine Fragen. Das ist kommentierte Rechtssprechung.

    Es gibt aber auch billigere Bücher, die deine Fragen ziemlich gut und mit Quellenangabe beantworten. Hier bei GF stimmen die Antworten nur sehr sehr selten was verschiedene Gesetze betrifft.

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    Copyright für meine Bilder
    Antwort von TingleTungleBob TingleTungleBob

    Rechtlich gesehen ist es in Deutschland völlig unerheblich, ob Du ein Urheberrechts-Vermerk setzt, denn deine EIGENEN Werke, ob Bilder oder Texte, unterliegen automatisch DEINEM Urheberrecht. Es ist DEIN geistiges Eigentum und darf selbst ohne einen Urheberrechts-Vermerk nicht ohne deine Genehmigung weiterverwendet werden.

    Dies gilt jedoch nur in Deutschland. In anderen Ländern wird der Schutz des Copyright zum Teil etwas anders behandelt. Und für solche Länder, aber auch einfach um immer auf der sicheren Seite zu sein, sollte man durchaus Copyright-Vermerk setzen.

    Gruß

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    Copyright für meine Bilder
    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    ...grds. muß bei der Veröffentlichung einer neuen, eigenen, geistigen Schöpfung, also z.B. einem Bild, nicht gesondert auf das bestehende Urheberrecht hingewiesen werden. Dieses besteht, sobald das Werk in der Welt ist. Dieser Umstand wird von Usern häufig übersehen, nach dem Motto: Wenn nichts dabei steht, ist es frei. Dieses Motto ist falsch. Jede Person, die ein neues, eigenes, geistiges Werk erschöpft + es veröffentlicht, ist dessen Urheber (mit allen Rechten, sowohl in der realen, als auch in der virtuellen Welt), ob sie es will o. nicht + wird es auch immer bleiben. Über dieses Urheberrecht hinaus kann man sein Werk +/o. dessen Namen noch in diversen Registern eintragen lassen. Dazu gehört im anglo/amerikanischen Raum des Copyright...

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    Copyright für meine Bilder
    Antwort von Rechercheur Rechercheur

    Fotos, die du geschossen hast, unterliegen in Deutschland immer deinem Urheberrecht, egal ob du da etwas dran- oder draufschreibst.
    Copyright gibt es so in Deutschland nicht. Es heißt eben Urheberrecht. Und das hat jeder Urheber automatisch, sobald er ein Werk erschafft. Es kann auch nicht verloren gehen, abgetreten oder verkauft werden.

    Lies mal das UrhG:
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

    Kommentar von Nahum NahumNahum

    Wie sieht es aus, wenn das Bild dann außerhalb Deutschland wiedergefunden wird von mir? Wenn ich das Bild in den USA wiederfinde, wie wird dann rangegangen, welches Recht gilt nun, hab ich Möglichkeiten da etwas gegen zu tun?

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Du hast Möglichkeiten, denn das Urheberrecht ist dir nicht zu nehmen, aber es kann a) ziemlich teuer, b) langwierig und c) auch mit wenig Erfolg "gesegnet" sein.

    Bevor du ein Foto in einer Form öffentlich machst, dass der Zugriff (auch außerhalb des persönlichen Rechtsraums) frei zugänglich ist, solltest du das ©-Zeichen ggf. groß genug oder als Wasserzeichen über einen der wichtigsten Ausschnitte deines Werkes legen.

    Ein Beispiel: http://www.essler-naturphoto.de/galerieausgabe.php4?gruppen_nr=2405 wenn du eines der Fotos anklickst, siehst du eine etwas größere Miniatur mit ©-Wasserzeichen. Der Aufwand, sowas zu retouchieren, ist recht hoch.

    Trotzdem wurde dem Seitenbesitzer schon mal ein Foto "geklaut" und in Spanien für eine briefmarkengroße/-kleine Werbeaufnahme missbraucht. Der mögliche Gewinn für den "Raubkopierer" war vermutlich viel zu niedrig um eine lohnenswerte Klage anzustrengen.

    Sowas lässt man dann einfach laufen. Schadens-ersatz kann man nur fordern, wenn Schaden vorliegt – und wenn der vielleicht 30,- € beträgt, ist eine Klage kaum lohnenswert, international schon gar nicht. Vorher sichern ist in jedem Fall besser, als nachher klagen. Die Beweispflicht liegt immer beim Kläger.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Wird ein Urheberrechtsverstoß im Ausland begangen, dann ist grundsätzlich das dort geltende Recht anzuwenden - so der Kern der Berner Übereinkunft die von 194 Ländern ratifiziert wurden. So sind bspw in den USA Dinge zulässig, die es hier nicht sind, dann kann man auch nicht vorgehen - jedoch sind die Urheberrechte bis auf ein paar kleine Details weitestgehend harmonisiert

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Frage:

    Ist "im Ausland begangen" mit "aus dem Ausland heraus begangen" gleichzusetzen? Ich frage, weil ich es nicht weiß und jetzt nicht weiter recherchieren möchte. Vielleicht kennst du den Unterschied.

    Klar wohl, dass da ein Unterschied besteht. Ebenso klar, dass ich einen US-Bürger in seiner Heimat kaum belangen kann, wenn er nicht gegen dort geltendes Recht verstößt. Aber wie sieht das aus, wenn er sich mal in einen Raum begibt, in welchem seine Handlungen verfolgt werden?

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    Copyright - Wie richtig benutzen??????
    Antwort von nordstjernen nordstjernen

    Ich würde es benutzen, da Du Dich im Internet befindest, wo JEDER auf Deine Siebensachen Zutritt hat.

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