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Die Bußgeldsätze sind Regelsätze und gehen davon aus, dass die Tat fahrlässig begangen worden ist und gewöhnliche Tatumstände vorliegen. (steht so in §1 BKatV) Gibt es Hinweise auf erschwerdene Bedingungen (Beispiele: zusätzliche Unaufmerksamkeit, schlechte Straßenverhältnisse) kann das Bußgeld angemessen erhöht werden. 20 Euro ist der Aufschlag bei Gefährdung. Wie immer muß die Behörde aber den Grund angeben, warum eine Gefährdung vorlag.

Könnte sich um einen Schreibfehler handeln. Eine telefonische Nachfrage wird das klären können.
Wenn Du keinen Hinweiß gegeben hast (Zettel in der Scheibe) mit Tel.Nr. und das du wechsel muß für Kleingeld und das der Automat defekt ist hast du keine Möglichkeiten dagegen Einspruch zu erheben. Das Kostet in der Regel mehr, also zahlen und glücklich sein und solange es nur 5€ sind gehts noch.
Hmm muß ja mal wieder feststellen das einige das nicht richtig gelesen haben. Die Behörde hat sich auf das ende der Beschleunigungsspur gestellt und von dort aus entgegenkommende Autos geblitzt, aus dem Auto heraus welches dort unbeleucht im dunkeln stand und das über 3 Fahrspuren. Ich bin nicht auf der Beschleunigungsspur geblitz worden den das ist nicht zulässig, darüber gibt es auch Gerichtsurteile sogar ein Aktuelles aus Leibzig. Es geht darum das das sich die Behörde auf eine stellt und blitz.
moonrox am 17. Dezember 2009 20:44 jedes urteil ist ein urteil in sich und stellt KEINE zwingende handlungsbevollmächtigung aus, da kausal nie ein identischer hergang zu erwarten ist. demzufolge kann und wird in den instanzen (olg überwiegt in der jurisdiktion dem lg usw.) nach richterlichem ermessensspielraum beurteilt. es ändert nichts daran, dass der "betroffen" geblitzt wurde. und es ändert nichts daran, dass der "betroffene" nicht angemessen auf die autobahn fuhr...

Warst Du ebenfalls auf dem Beschleunigungsstreifen? Dann könntest Du problemlos Widerspruch einlegen!
Logisch. Außerdem ist es doch egal von wo aus sie dich geblitzt haben. Du bist zu schnell gefahren und erwischt worden - eigener Fehler und Pech dazu.

klar. bist doch selber schuld, wenn du nicht weißt, dass ein beschleunigungstreifen kein raserstreifen ist. mal informieren, was der streifen für einen sinn und zweck hat!

So wie Du das beschreibst ist das ein Fall für Deinen Anwalt. Anders hat ja ein Einspruch gegen die "Blitzer" keinen Erfolg.
naja es gibt auch dort geschwindigkeitsbegrenzungen wenn man auf die straße fährt

Nein, denn auf dem Beschleunigungsstreifen herrsch KEIN Tempolimmit, entgegen aller Vermutungen!
moonrox am 17. Dezember 2009 11:03 belegen!
STVO §7a absatz 2 (2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
auch auf Beschleunigungsstreifen gilt ein Limit!
CaptainPommes am 17. Dezember 2009 11:02 So ein Käse.
dann schreib hier den Absatz der STVO, wo das stehen soll !
Auch wenn es denen die evtl. sogar vorsätzlich falsches verbreites nicht passt, >>>Ja!<<<.
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morgenpost berliner sitzen ihre Geldstrafe
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Mitunter wirkt eine drohende Haft auch nur begrenzt abschreckend, diese Erfahrung musste Plessow auch schon machen. Einmal habe ihm ein Insasse freimütig gestanden, er könne seine Geldstrafe zwar zahlen, wolle aber nicht. „Der hat mir unverblümt erklärt, 1700 Euro seien ihm mehr wert als 20 Tage Haft“, berichtet der Anstaltschef.
Ich würde es schon alleine aus diesem Grund machen. Ob man nun €1700 spart oder verdient, das ist mathematisch kein Unterschied. Das sind "steuerfrei gesparte" €1700. Gespartes Geld ist wie erarbeitetes Geld (wie steuerfreie €2550 Monatslohn). Und hier "Kriegt" man es fürs Nichtstun (fernsehen, Radio hören, schlafen...). Im Gegenteil man spart sogar noch Geld. Zumindest für die Nahrung/Hygiene. Solange die Person nicht um eine Arbeitsstelle fürchten muss (Arbeitslose und Selbstständige mit Zeit sind im Vorteil), warum nicht? Für Hartz4-ler bedeutet das Urlaub im Clubhotel JVA bei Vollpension mit Zimmerservice (Essen auf die Zelle) ohne Streß mit dem Geld auszukommen.
Mit gesetlich verbrieftem Anrecht auf mitgebrachten TV (bis 19" nicht zu verweigern) und Radio und Einzelzelle! Also kein Druck sich die Zelle mit echten Kriminellen teilen zu müssen. Ein Insasse hat vor Gericht sogar noch ein Schmerzensgeld erstritten (offenes Klo): http://www.urteile.net/gerichte/olg-karlsruhe/Urteilvom19.07.200512U30004.html
Irrelevant dass das ein Untersuchungshäftling war.
Man sollte diese Gleichgültigkeit gegenüber einer Geldstrafe und dass man auf Staatskosten absitzen wird schon vor Gericht bzw. schriftlich als Reaktion auf Zustellung einer Zahlungsaufforderung zum Ausdruck bringen. Inkl. dem Wissen auf Recht auf Einzelzelle und TV/Radio (und dem Klo-Urteil). Auf so eine Zahlungsaufforderung besteht Einspruchsrecht, neben einem Einspruch kann man da also auch noch ganz legal so etwas "androhen" (mehrfache Kosten als erwartete Einnahme).

nicht anschnallen kostet 30 euro aber wie ich schon oben geschrieben habe, wegen dem nicht anschnallen brauchst du dir keine gedanken machen, da bei mehrere vergehen wie bei dir jetzt, zu hohe geschwindigkeit + nicht angeschnallt, wird nur das höhere vergehen vestraft, das heisst du bekommst nur eine strafe aufgebrumt für die überhöhte geschwindigkeit,

thx
hoff mal das mich bei dem bußgeldbescheid nicht der schlag trifft
denk mal laut katalog geschw. 35€ anschnallen wenn sie es bemerkt haben vielleicht auch noch 30 öcken gibts da wegen nicht anschnallen nicht noch 1 punkt???

ok das ist schon einmal gut, also das sind dann 20 kmh zu schnell, da werden noch toleranzen abgezogen, das wird ein strafzettel von 25 euro geben, das du nicht angeschnallt warst, gibt keine strafe mehr, da bei mehreren vergehen nur das höchste vergehen bestraft wird, und das war bei dir also die geschwindigkeit, also keine große gedanken machen. ca 25 euro strafe, mehr kommt nicht auf dich zu hoffe dir geholfen zu habe

wie gesagt keine probezeit mehr und sonst auch noch keine pünktchen

bevor man hier irgendetwas urteilen kann, muss man erst mal wissen wie alt du bist, also ob du noch in der probezeit bist oder nicht? bevor man dies nicht weiß,kann keiner von euch irgendwas sagen
PepsiMaster am 14. Dezember 2009 18:43 seit wann spielt denn das Alter bei Geschwindigkeitsverstößen eine Rolle?!
Da es sich (nach den Angaben des Fragestellers) um eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit von weniger als 21km/h handelt, spielt es auch keine Rolle, ob die Person noch in der Probezeit ist oder nicht!

nein keine probezeit um gottes willen
PBFan am 14. Dezember 2009 16:13 ok das ist schon einmal gut, also das sind dann 20 kmh zu schnell, da werden noch toleranzen abgezogen, das wird ein strafzettel von 25 euro geben, das du nicht angeschnallt warst, gibt keine strafe mehr, da bei mehreren vergehen nur das höchste vergehen bestraft wird, und das war bei dir also die geschwindigkeit, also keine große gedanken machen. ca 25 euro strafe, mehr kommt nicht auf dich zu hoffe dir geholfen zu habe