Ein Busgeldbescheid geht dan meistens in die Verwaltung und später dann zum Gericht. Dort werden sie sich alle Mühe machen, das Geld mittels Pfändung oder GVZ einzutreiben.
Bussgeld - neue und gute Antworten
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1wenn ich kein bußgeldbescheid bezahle was passiert dann, 2 wochen habe ich zeitAntwort von
Fireblade01Fireblade01
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0wenn ich kein bußgeldbescheid bezahle was passiert dann, 2 wochen habe ich zeitAntwort von
GFRatgeberGFRatgeber
Dann wird es richtig teuer. Das kann soweit gehen, daß du eine Anzeige wegen Betruges bekommst. Laß es nicht drauf ankommen.
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0wenn ich kein bußgeldbescheid bezahle was passiert dann, 2 wochen habe ich zeitAntwort von
blondie1705blondie1705
Es wird sicherlich nicht billiger und irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür
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1wenn ich kein bußgeldbescheid bezahle was passiert dann, 2 wochen habe ich zeitAntwort von
vesparollervesparoller
Dann bekommst Du eine Mahnung mit zusätzlichen Mahngebühren.
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1wenn ich kein bußgeldbescheid bezahle was passiert dann, 2 wochen habe ich zeitAntwort von
TristanianTristanian
Dann wird es teurer.
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1wenn ich kein bußgeldbescheid bezahle was passiert dann, 2 wochen habe ich zeitAntwort von
Illona41Illona41
irgendwann kommst in erzwingungshaft und da kannste dann vermodern.
Kommentar von
darkstar3003darkstar3003 Beugehaft nennt sich das und dient anderen Zwecken. Google macht schlauer.
Kommentar von
JotEsJotEs Illona41 hat den richtigen Begriff genannt. Die Erzwingungshaft ist eine Vollstreckungsmaßnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht (siehe §§ 96-98 OWiG).
Allerdings wird kaum jemand in der Erzwingungshaft vermodern, da diese bei nur einer Bußgeldentscheidung höchstens sechs Wochen dauern darf.
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VIPchecker22VIPchecker22
Aufpreis ggf. Anzeige. Nach der 2. o. 3. Mahnung wird es an das Inkasso-Büro weitergeleitet.
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1wenn ich kein bußgeldbescheid bezahle was passiert dann, 2 wochen habe ich zeitAntwort von
Gappi Dann kommen bei uns nochmal 37,50 Euro Verwaltungsgebühren dazu.
Kommentar von
riccy2501 und wie schaut die strafe aus, wenn ich bis in zwei wochen nicht bezahlt habe? es geht um eine familiensache 1100 euro
Kommentar von
riccy2501 habe aber keine wohnung, bin nicht gemeldet, wohne gelegentlich bei freunden ab und zu in münchen, mein pass ist auch abgelaufen und habe auchr keine arbeit. wie sieht die strafe aus wenn ich nicht zahlen bis in zwei wochen kann in sachen familiensache
Kommentar von
Gappi Dann wirst du irgendwann zur Fahndung ausgeschrieben
Kommentar von
riccy2501 kann dann meine familie und meine nochfrau mit reingezogen werden?
Kommentar von
riccy2501 kann dann meine familie und meine nochfrau mit reingezogen werden?
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0Bootsführerschein für PrivatgewässerAntwort von
ISuperRTLIISuperRTLI
Es gibt zwei grundlegende Konstruktionsprinzipien – Verdränger und Gleiter. Ein Verdränger verdrängt die Wassermenge, die gleich seinem eigenen Gewicht ist, und bewegt sich dadurch nach vorne. Ein Gleiter, meist ein leichteres Boot, ist durch seine Konstruktion fähig, die Bugwelle hinter sich zu lassen und dadurch weniger Wasser zu verdrängen, als seinem Gewicht entspricht. Dadurch verursacht ein Gleitboot auch einen geringeren Wellenschlag und „gleitet“ über dem Wasser. Jedes Schiff hat eine rechnerisch zu ermittelnde Rumpfgeschwindigkeit, die sich aus der Länge der Wasserlinie ergibt. Die Formel lautet: Wurzel aus der Wasserlinienlänge in Metern × 4,5 = Geschwindigkeit in km/h. Beide Konstruktionsformen haben Vor- und Nachteile. Ein Verdränger kann seine Höchstgeschwindigkeit (zugleich Rumpfgeschwindigkeit) mit einer relativ geringen Motorisierung erreichen und ist sparsamer im Verbrauch. Er läuft auch weicher als ein Gleitboot. Ein Gleitboot dagegen kann ein Mehrfaches seiner Rumpfgeschwindigkeit erreichen. Ein Gleiter hat allerdings den Nachteil, dass er bei rauem Wasser zu hart aufschlägt und dadurch eventuell gar nicht ausgefahren werden kann. Als Faustformel gilt: Nur Boote unter 22 kg/kW (16 kg/PS) kommen ins Gleiten. Als Mischform sind auch Halbgleiter bekannt. Diese Boote sind zum Gleiten ausgelegt, können aufgrund ihres Gewichts aber nur schwer in die Gleitfahrt kommen – meist liegen sie zwischen 22 und 41 kg/kW (16 bis 30 kg/PS). Da sich unter ihrem Boden noch ein merklicher Staudruck aufbaut, der das Boot etwas aus dem Wasser hebt und dadurch den Widerstand verkleinert, laufen sie etwas schneller als die Rumpfgeschwindigkeit. Fast alle schnellen Motorkreuzer ab 9 Meter Länge aufwärts sind als Halbgleiter ausgelegt. Ab 18 Meter Länge werden die Boote überwiegend als Verdränger gebaut.
Kommentar von
ShakuhachiShakuhachi Bezieht sich deine Antwort auf die gestellte Frage?
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0Vor Garagenausfahrt geparkt - droht mir ein Bußgeld?Antwort von
LelayLelay
Keine Pahnick, sind doch nur 35 euro
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1wie hoch wird das bußgeld?Antwort von
JotEsJotEs
Ich nehme mal an, dass du 47 km/h schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren bist und zwar mit einem normalen Pkw..
Nun, das kostet ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro ( zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 23,50 Euro) und bringt dir neben 3 Punkten in Flensburg auch noch einen Monat Fahrverbot. Aufgrund der Voreintragung in Flensburg kann das Bußgeld auch noch höher ausfallen.
Da du die erste Stufe der Probezeitmaßnahmen (Aufbauseminar und Probezeitverlängerung) offenbar schon erklommen hast, ist nun die zweite Stufe an der Reihe:
Du wirst schriftlich verwarnt werden (natürlich nicht kostenlos) und es wird dir nahegelegt werden, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung (nein, das ist keine MPU) teilzunehmen, durch die du zwei Punkte in Flensburg abbauen kannst.
Diese zweite Stufe ist verglichen mit der ersten also recht harmlos. ABER: Wenn du nach Ablauf der zwei Monate innerhalb der Probezeit einen weiteren A- oder zwei weitere B-Verstöße begehst, dann wird dir die Fahrerlaubnis entzogen werden und du wirst vor Ablauf von 3 Monaten keine neue bekommen.
Sollte es dazu kommen und erhältst du nach 3 Monaten eine neue Fahrerlaubnis, dann wird dich die Fahrerlaubnisbehörde für jeden weiteren A- bzw. jede zwei weitere B-Verstöße zur MPU schicken.
Diesmal gibt es also nochmals nur einen Warnschuss vor den Bug. Beim nächsten Mal gibt's Volltreffer. Verhalte dich dementsprechend!
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1wie hoch wird das bußgeld?Antwort von
DonPaoloDonPaolo
Ist das jetzt verkehrsbehindernd gewesen?
Außerhalb der Ortschaft darf man ÜBER 50 km/h fahren. Die Begrenzung gilt nur innerhalb von Ortschaften.
Zur Not guckst du eben in den Busgeldkatalog.
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1wie hoch wird das bußgeld?Antwort von
Leon97531Leon97531
ich habe eine probezeitverlängerung und bin 47 km/h außerhalb von ortschaften gefahren
Hast du durch deine Schleicherei andere behindert ? Dann ist dies eine Verwarnung von 20,-€ und hat keine weiteren Folgen in der Probezeit.
Kommentar von
DonPaoloDonPaolo Vermutlich die einzige hilfreiche Antwort auf die Frage.
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1wie hoch wird das bußgeld?Antwort von
Venezia1958Venezia1958
Das wird teuer, aber das geschieht dir recht, wenn du dich nicht an die StVo halten kannst.
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1wie hoch wird das bußgeld?Antwort von
IHateHaterIHateHater
du meinst 47 km/h drüber? oder 47 in einer 30-er zone?
bei 47km/h zu viel (und du bist in der probezeit) kostet dich das knapp 190€ + führerscheinentzug + nachschulung
Kommentar von
Findelkind98Findelkind98 außerhalb von Ortschaften sind 30er-Zonen eher selten.
Wer lesen kann ...
Kommentar von
CrackCrack @IHateHater:
Wie kommst Du denn auf Führerscheinentzug?
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1Nach Bußgeldbescheid trotzdem eine MPU-Anordnung, innerhalb der Probezeit ?Antwort von
JotEsJotEs
Zur MPU muss sie deswegen ganz sicher nicht!
Da es sich aber bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um einen A-Verstoß handelt und dieser aufgrund seiner Höhe (25 km/h) ins Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (KBA) einzutragen ist, wird die für deine Freundin zuständige Fahrerlaubnisbehörde durch das KBA von dem Verstoß in Kenntnis gesetzt und diese muss dann Probezeitmaßnahmen ergreifen (kein Ermessensspielraum).
Wenn gegen deine Freundin noch nie Probezeitmaßnahmen ergriffen worden sind, dann kommt die erste Stufe zur Anwendung. Diese besteht aus der Anordnung, innerhalb einer bestimmten Frist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nachzuweisen sowie der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Das gilt auch, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist - es kommt darauf an, ob der Tag der Tat noch in der Probezeit lag, was ja der Fall ist.
Die einzige Chance, den Probezeitmaßnahmen zu entkommen ist, den Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig werden zu lassen. Dazu müsst ihr Einspruch einlegen. Die Bußgeldstelle wird die Sache dann mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht bringen. Dort müsst ihr dann sehen, wie ihr aus der Angelegenheit herauskommt ... (die Chance ist im übrigen eher mickerig bis winzig).
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0Blitzer weil mein Wagen ein bisschen vorgerollt ist.Antwort von
ScaverScaver
Ja musst Du. Über rot ist über rot. Ob gefahren, gerollt, geschoben oder gelaufen ist egal.
Das einzige was Du versuchen kannst ist ein Widerspruch einzulegen. Dort kannst du dann deine Version schildern und wirst ja sehen, was die dazu sagen.
Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst Du nur dagegen klagen, was in der Regel aber wesentlich teurer wird, als die Strafe.
du kannst also nur auf Kulanz hoffen, wenn sie deine Version glauben.
Kommentar von
Eichbaum1963Eichbaum1963 Über rot ist über rot
Das stimmt so nicht. Solange nicht in den geschützten Bereich der Kreuzung eingefahren wird, gilt dies nicht als Rotlichtverstoß.
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3Blitzer weil mein Wagen ein bisschen vorgerollt ist.Antwort von
JotEsJotEs
Anhand der Standortveränderung des Fahrzeuges auf den beiden Fotos kann man feststellen, ob es in den geschützten Bereich der Ampel eingedrungen ist (dann liegt ein Rotlichtverstoß vor, der kostet mindestens 90 Euro und bringt mindestens 3 Punkte) oder nicht (dann liegt lediglich ein Haltlinienverstoß vor, der lediglich 10 Euro kostet, falls er überhaupt verfolgt wird.)
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3Blitzer weil mein Wagen ein bisschen vorgerollt ist.Antwort von
Eichbaum1963Eichbaum1963
Wenn du nicht bis in den geschützten Bereich der Kreuzung gerollt bist, dazu zählt schon die Fußgängerfurt, dann ist das wohl nur TBNR 141248: Sie hielten nicht an der Haltlinie: 10 € Verwarngeld.
Möglicherweise kommt auch garnüscht. ;)
Kommentar von
ScaverScaver Das gilt nur bei einfachen Haltelinien ohne Ampel. Bei einer Ampel die auf Rot steht, ist dieser TB nicht anzuwenden.
Kommentar von
Eichbaum1963Eichbaum1963 Es gibt keine "einfache Haltlinie". Die Haltlinie ist kein eigenes Vorschriftszeichen. Sie gilt nur als Ergänzung zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen gegeben werden.
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat294.htm
Wo sollte da auch der Unterschied zwischen einer roten Ampel und z. B. einem Stoppschild liegen, bzw. was wäre nach deiner Meinung anzuwenden?^^
Schwachsinn. (>_<)