@ Wolli 1960 : so einen blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört dass schienenfahrzeuge keine kraftfahrzeuge sind, außerdem hat die definition kraftfahrzeug in der STVO 1960 nicht zu suchen da sie im KFG 1959 zu finden ist,
motorkarren mit einem dieselmotor bis 10 km/h V sind keine kraftfahrzeuge jedoch elektrofahrzeuge sehr wohl, sonst dürften diese ja auch nicht auf der autobahn fahren z.b. honda MIEV elektroauto über 120 km/h bauart
mfg roman landauer