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die nettesten Männer sind alle vergeben

Des weiß doch jeder ;)
Keine Ahnung, ich stehe auf Frauen.
Und die besten von deren Gattung, die gibt es wirklich überall.

auf Heavy Metal-Konzerten/-Festivals
yeah! \m/
Einer liegt bei mir im Bett
Amducias am 25. Dezember 2009 02:23 ah ok und wo ist das? Also vom Bundesland her?

Dort lebe ich und dort hab ich den für mich einfach besten gefunden - aber das ist meine meinung.. eine generelle antwort wirst du nicht finden. und es wäre leichtsinnig auf grund des ergebnisses dieser umfrage nur noch in dem jeweiligen Bundesland nach deinem "traummann" zu suchen :)
Das Bundesland wird hier nicht aufgezählt...
schreib doch einfach welches du meinst!wird wohl nicht mehr hingepasst haben
Danke für die bisherigen Antworten.
Um den Fall zu konkretisieren müsste ich noch dazusagen, dass es sich um ein Finanzstrafverfahren handelt, welches mit Bankkonten im Ausland zu tun hat.
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang hätte ich noch und zwar: was kann ich tun, wenn ich mit dem jeweils für meinen Fall zuständigen Beamten nicht zufrieden bin bzw. wenn ich das Gefühl habe dass er od. sie ungerecht handelt? Hab ich irgendeine Möglichkeit, dass innerhalb eines Finanzamtes die zuständige Person gewechselt wird? Oder gar dass der Fall an ein anderes Finanzamt des gleichen Bundeslandes abgegeben wird?
Vielen Dank!
Ohne indiskret sein zu wollen: Die Zuständigkeit im Falle eines Wohnort- oder Standortwechsels (bei Firmen)wandert zum neuen FA - jedoch ist für die schlüssige Beantwortung wichtig zu wissen, ob es sich um ein Finanzstrafverfahren handelt, oder ein Verfahren im Rahmen oder im Anschluß an eine Buchprüfung (Einschau). Verlangt das FA im Zuge oder im Anschluß an eine Prüfung nachträgliche Unterlagen, so ist immer das "alte" FA zuständig, auch wenn der Wohnort in ein anderes BL verlegt worden ist. Strafverfahren können, müssen aber nicht, weitergereicht werden.
Ich kann die Frage nur für Deutschland beantworten, aber der Grundsatz dürfte überall Gültigkeit haben: Zuständig für die Untersuchung wird immer die Behörde sein, an deren Ort die Straftat/Ordnungswidrigkeit geschehen ist. Ist auch naheliegend. Ein Beamter aus Berlin kann nur schwer untersuchen, was in München geschehen ist. Er müsste sowieso die Kollegen in München zu Rate ziehen. Das Ergebnis der Untersuchung, also die Rechtsverfolgung wird natürlich an die Behörde geschickt, wo der Täter wohnt. Ist wiederum logisch. Ist der Täter von München nach Berlin gezogen, macht es wenig Sinn, wenn dies der Beamte in München verfolgt. Ich hoffe, das hat deine Frage beantwortet.