vom grundsatz spricht nichts dagegen,eine nachfrage beim ordnungsamt kann dir aber gewissheit verschaffen
Briefkasten - neue und gute Antworten
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0Briefkasten und WerbezettelAntwort von
timerstyletimerstyle
klar darfst du das, außer wenn keine werbung erwünscht ist (bitte keine werbung)
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0Briefkasten und WerbezettelAntwort von
AnnMayAnnMay
sobald da kein kleber dran ist keine werbung bitte kannst das da machen
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0Brieffreunde gesucht für Nintendo 3DS BriefkastenAntwort von
JuliaTrinJuliaTrin
Suche 3DS Freunde. Bei Interesse hier meine Daten.
Name auf 3DS: Trinity Freundescode: 1375 7487 4240
Schickt mir aber bitte unbedingt hier auf gutefrage.net eine Message mit eurem Freundescode und Namen, damit ich auch aufnehmen kann
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03Ds Briefkasten-freunde gesucht:)Antwort von
janek1 meiner ist 2793-1209-6146 janek bitte hinzufügen
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0Briefkasten gesuchtAntwort von
blondie1705blondie1705
Bist Du gerade heute in einen neuen Ort gezogen? Ansonsten müsstest Du doch zumindest das nächste Postamt wissen. Du kannst aber auf der Seite der Post nachsehen, wo das ist.
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0Briefkasten gesuchtAntwort von
PinkbluePinkblue
Wo ist hier ? Brifkästen werden in der Regel zweimal am Tag geleert.
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4Briefkasten gesuchtKommentar von
RunnawayRunnaway @Danip2212: Er hast sich einen Stern verdient!
Kommentar von
Danip2212Danip2212 Seh ich auch so. Muss aber leider bis morgen warten
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0Sims 3 "etwas mitgehen lassen"Antwort von
ruthybellruthybell
wenn du die Sachen am Briefkasten wieder zurückgegeben hast , dann kannst du sie nicht mehr rausholen . Alles was dein Sim mitgehen läßt ist entweder im Familieninventar oder im Rucksack zu finden und diese Objekte kannst du auch jederzeit benutzen.
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0Sims 3 "etwas mitgehen lassen"Antwort von
FragenBecky Wie meinst du das ´Meine Sachen die ich mitgehen lasse´?
Kommentar von
lahni1234 Die Sachen die ich geklaut habe
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0Sims 3 "etwas mitgehen lassen"Antwort von
IsabelleFEEIsabelleFEE
Das geht??? Cool....
geht das nicht so wie man auch die Briefe ect da rausholt????
Kommentar von
lahni1234 ne
Kommentar von
IsabelleFEEIsabelleFEE hm...
Habe gerade auch mal gegooglet finde da aber auch nichts.
Kommentar von
julaichajulaicha Du musst die Eigenschaft "kleptomanisch" haben.
Kommentar von
IsabelleFEEIsabelleFEE achso okay danke dann weis ich bescheid :-)
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03Ds Briefkasten-freunde gesucht:)Antwort von
BRAVO98 Fc:4210-4563-6938 Name:Mara ich bin auch 13 ;D
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03Ds Briefkasten-freunde gesucht:)Antwort von
hackR Hi! Ich heiße Felix und bin 2 Jahre alt.
Hier mein fc: 1461 6337 0618 (;
Kommentar von
hackR 12*
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0sims freispielAntwort von
MalibuuuUuuuuuu Hej leute also ich spiel sims schon 3 monate und seit kurzem ist jz eine quest "baby zum kleinkind machne " und ihr wiist sicher das mann die erste geburtstagtorte gratis bekommt ich habe mein sims backen lassen und die anderen in die arbeit gedchikt dann bin ich irgendwann nach ner stunde wieder rein gegangen aber aufeinmal standen alle wieder in ihren wohnungen und die torte war weg und das geht schon 2 tage ich schik sie arbeiten und sie sind wieder fruher da und habe keine punkte oder geld bekommen und das komische daran ist sie manchmal arbeitskleidung an obwohl sie nicht arbeiten sind und das geht hin und her kann mit jeman helfen vl were toll :) lg
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1Was tun gegen Werbung im Briefkasten?
Rechtliche Möglichkeiten gegen Werbung
Teil I: Werbung per Brief
Nach geltendem Recht wird hinsichtlich Werbematerial im Briefkasten unterstellt, dass der Briefkasteninhaber mit der Zusendung einverstanden ist. Zumindest sofern kein Aufkleber wie zum Beispiel „Keine Werbung“ gut sichtbar an Briefkasten oder Haustür angebracht ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon vor längerer Zeit entschieden (Urteil vom 20.12.1988, AZ: VI ZR 182/88), dass werbende Unternehmen entsprechende Aufkleber beachten müssen, da ungewollte Werbung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie eine Eigentums- und Besitzstörung und sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Nicht adressierte Werbesendungen, Flyer und Wurfsendungen Wer trotz eines solchen Aufklebers Werberundsendungen in seinem Briefkasten findet, sollte die betreffenden Unternehmen unmissverständlich und nachweisbar auffordern zukünftig auf weitere Werbeeinwürfe zu verzichten.
Nicht genutztes Werbematerial, das in den Eingangsbereichen von Wohn- und Geschäftshäusern ausgelegt wird, kann ein großes Ärgernis für den Eigentümer und die Mieter darstellen. Diesem Problem hat sich der BGH mit Urteil vom 10.11.2007 (AZ: V ZR 46/06) angenommen und entschieden, dass solche Werbematerialien nach wenigen Tagen wieder vom Zusteller eingesammelt werden müssen.
Man kann die betreffende Firma aber auch direkt selbst darauf verklagen, es zukünftig zu unterlassen, Werbung in den eigenen Briefkasten einzuwerfen oder sich per Abmahnung außergerichtlich eine Vertragsstrafe versprechen lassen.
Postwurfsendungen Sollten nicht adressierte Werbesendungen zugestellt werden, kann man auch hiergegen vorgehen. Jedes Postzustellungsunternehmen muss ebenso wie jeder andere Werbeverteiler einen Hinweis auf Ihrem Briefkasten beachten. Sollten dennoch nicht adressierte Postwurfsendungen eingeworfen werden, kann man sowohl gegen das werbende als auch gegen das zustellende Unternehmen vorgehen.
Gratis-Wochenblätter und Werbebeilagen in abbonierten Tageszeitungen Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Hinweis „Keine Werbung“ auf dem Briefkasten allein nicht aus. Deshalb ist ein besonderer Hinweis anzubringen, dass auch keine Anzeigenblätter gewünscht werden oder die jeweilige Redaktion ist in einem Schreiben darauf nachweisbar hinzuweisen.
Werbebeilagen von Zeitungen oder Zeitschriften sind jedoch deren Bestandteil und können somit nicht einzeln zurückgewiesen werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.1991, AZ: 15 U 76/91).
Teil III. Was kann ich tun?
Neben den Möglichkeiten, Belästigungen vorzubeugen, wie der zurückhaltenden Herausgabe eigener Daten und dem Eintrag in die Robinsonliste, möchte dieser Beitrag nun darauf eingehen, was man tun sollte, wenn man sich gegen eine Werbebelästigung zur Wehr setzen möchte.
Postsendung: Bringen Sie den Brief und ein Foto Ihres Briefkastens mit dem „Keine Werbung“ Hinweis zu dem Anwalt Ihres Vertrauens.
quelle: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unerlaubte_werbung_und_abmahnung.php
Kommentar von
Commodore64Commodore64 Deshalb ist ein besonderer Hinweis anzubringen, dass auch keine Anzeigenblätter gewünscht werden
Also druck ich mal so ein Schild "Keine Anzeigenblätter", mal gucken was passiert. "keine Zeitungen" hilft ja anscheinend nicht.
Kommentar von
TOBschluesselTOBschluessel Wäre einen Versuch wert.. Evtl.: Einwurf von Werbeträgern, Anzeigenblättern und kostenloser Zeitschriften wird zur Anzeige gebracht! .. oder sowas..
Wobei es ja leider noch keine bindenden Urteile gibt die den Einwurf von diesen Pseudozeitungen regeln..
Kommentar von
Commodore64Commodore64 Gegen eine Pseudozeitung habe ich ja nichts. Aber 4x die Woche nervt doch gewaltig!
Wenn da wenigstens was interessantes drin stehen würde! Meistens sind das reingerotzte Artikel von irgendwelchen Firmen aus der Region die "Wie lob ich mich am besten selbst" betreiben!
Danke schön.