BOS - neue und gute Antworten

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    Dienstverpflichtung im Ehrenamt (Feuerwehr, Polizeibehörde, etc.) bei Alarm
    Antwort von Davidtheanswer Davidtheanswer

    Polizei ist eigentlich wenig ehrenamtlich ;-). In der heutigen zeit wird über Funkalarmempfänger alarmiert...ja, vor 30 jahren auch schon ;-)

    Feuerwehrleute oder Kameraden und innen anderer Hiorgs sind manchmal auch privat befreundet. Kann also sein, dass mal ein Einsatz ist und gerade alle bei einem zu Besuch oder was weiß ich. Dann fahren vllt alle hin. (Eher nicht bei der FW, weil da hat jeder einen Melder, bei anderen wird verstärkung über Telefon geholt). Personenbezogen... wenn man eine bestimmte Anzahl an speziellen Helfern braucht, Fahrer, AGT, oder oder oder.... damit da nicht bei einem Einsatz der noch unerfahrene Kamerad steht, der schon löschen kann und darf, aber ein CSA Träger gebraucht wird, kann man halt einzelne Leute/Gruppen/Schleifen..alarmieren. Ein THW Helfer könnte auch von alleine auf die Idee kommen, loszufahren, wenn ein schweres Unwetter war (z.B.) ;-). Es könnte aber auch was mit Versicherung zu tun haben. Hinkommen ohne gefragt zu werden.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Genau darum geht es ja - eine rechtssichere, qualifizierte Aussage bzgl. des Versicherungsschutzes zu finden wenn ich selbst entscheide einfach mal zur Dienststelle zu fahren und wann ich dies eigtl. müsste.

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    Dienstverpflichtung im Ehrenamt (Feuerwehr, Polizeibehörde, etc.) bei Alarm
    Antwort von Meandor Meandor

    Grundsatz im öffentliche Verwaltungsrecht, wozu auch vor allem die Feuerwehr gehören ist: "Zuständigkeit prüfen".

    Wenn eine Feuerwehr mehrere Schleifen hat, dann hat das Gründe. Das Handeln einer Feuerwehr muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Bei einer Ölspur mit 30 Mann auszurücken ist unverhältnismäßig und Kosten müssten dann auch vom Verursacher nicht (in voller Höhe) getragen werden.

    Wenn man also nicht alarmiert wird, dann muss auch nicht erscheinen, denn es gibt sicher einen Grund dafür, dass man nicht alarmiert wurde.

    Genau so ist es auch für die Gemeinde. Wenn Du zu einem Einsatz gerufen wirst, dann bist Du ab dem Ruf "Feuerwehr". Du bist über die Gemeinde unfallversichert, Du hast Sonderrechte und Du hast meist Anspruch auf Lohnersatz. Wenn Du nicht alarmiert wirst, bist Du nicht Feuerwehr. Du hast keine Sonderrechte, Du hast keinen Unfallschutz, Du hast keinen Anspruch auf Lohnersatz und vor allem bist Du unerlaubt abwesend vom Arbeitsplatz, weil Du auch keinen Rechtfertigungsgrund für das gehen hast.

    Wenn Du mir unterstellt wärst, und zu einem Einsatz kommst, und ich weis, dass ich Deine Schleife nicht alarmiert habe, dann schicke ich Dich wieder heim (außer ich sehe, dass eine Nachalarmierung nötig ist), denn ich hab den Personaleinsatz nachher vor Wehrleiter und Bürgermeister zu verantworten.

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Hab gerade den Gesprächsverlauf zwischen Dir und Reiswaffel gelesen und setze da mal an. Ich werde mit dem Landesfeuerwehrgesetz Baden Württemberg argumentieren, da mir dieses am vertrautesten ist.

    Dort steht in § 14 Absatz 1:

    *Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet,

    Nr. 2 bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,

    Nr. 3 den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, *

    Man darf diese beiden Pflichten nicht unabhängig betrachten. Die Alarm- und Ausrückeordnung, die Alarmierungsordnung sind dienstliche Weisungen. Genauso die Vergabe eines Funkmelderempfängers auf dem nur bestimmte Schleifen sind, sind Entscheidungen der Vorgesetzten.

    Wenn es eine Kleinschleife gibt, auf der zum Beispiel nur eine Staffel aufprogrammiert ist, dann hat bei einer entsprechenden Alarmierung auch nur diese Staffel die Weisung zu erscheinen. Es mag zwar ein Alarm für die Feuerwehr sein, aber dadurch, dass bestimmte Wehrangehörige nicht in diese Alarmierung eingebunden sind, muss so ausgelegt werden, dass diese die Weisung haben, nicht zu erscheinen.

    Letztlich müssen wir die Kirche im Dorf lassen. Über einen mehr oder weniger sagt keiner was. Meist ist einer mehr sogar von Vorteil. Probleme gibt es mit den "Einsatzgeilen" die sich selbst noch Schleifen aufprogrammieren oder mithören und "unalarmiert" erscheinen.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Ich danke für die mir sprichwörtlich von der Seele redende Antwort.

    Wissen Sie diese Aussagen sicher aufgrund Ihrer Stellung? Ich hatte dies ja bereits so ähnlich formuliert und bin froh die selbige Meinung/Rechtssprechung zu lesen.

    Die Kirche im Dorf lassen - da haben Sie recht, jedoch gibt es mittlerweile viele Wehren die sich wehren und gerne auch mal rechtliche Schritte gegen Kameraden einleiten lassen.

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    Dienstverpflichtung im Ehrenamt (Feuerwehr, Polizeibehörde, etc.) bei Alarm
    Antwort von hellomynameis hellomynameis

    so dass personenbezogen alarmiert werden kann und lediglich einzelne Helfer oder Helfergruppen zum Dienst gebeten werden können

    Das ist auch nur teilweise möglich. Jeden in z.B. einer Feuerwehr einzeln zu alarmieren dürfte nicht gehen. In vielen kleineren Feuerwehren ist es auch ganz normal, dass es nach wie vor nu eine Alarmschleife gibt, die für alle gilt.

    Ist ein ehrenamtlich tätiger Helfer, entsprechend der genannten Verpflichtung (bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden), in Zugzwang wenn dieser einen Alarmierungsvorgang eines beistehenden Helfers der selben Organisation mitbekommt, sie/er selbst hingegen nicht alarmiert wird?

    Zuerst einmal muss natürlich klar sein, dass es in Deutschland 16 verschiedene Feuerwehrgesetze gibt, und davon ab nochmal ein paar Katastrophenschutzgesetze. Ich glaube mal, niemand kennt die alle in allen Einzelheiten. Und deswegen ist eine allgemeingültige Aussage nicht möglich.

    Ob aus der beschriebenen Situation eine Dienstverpflichtung entsteht, hängt vom Einzelfall ab. Wenn der eine seinen Melder nicht dabei hat, der andere aber schon - und nicht genau bekannt ist, wer alles alarmiert wurde - dann kann man das so sehen. Ebenso, wenn nicht genau bekannt ist, wegen was alarmiert wurde. (Z.B. weil die Leitstelle gerade im "Handbetrieb" ist und keine große Zeit für Durchsagen hat, sondern im Ordner nach Funkkennungen suchen muss. Alles schon da gewesen...) Dafür lassen sich gewiss auch weitere Beispiele finden.

    Wenn einer von beiden alarmiert wird, der andere aber eindeutig nicht, dann liegt keine Dienstpflicht vor.

    Gleiche Problematik besteht wenn man die Hilfsorganisation mit Blaulicht, etc. fahren sieht - muss man sich dann ebenso zur Sammelstelle begeben da man davon ausgehen kann, dass ein Alarm ausgelöst wurde?

    Ganz ehrlich? Keine Ahnung. Das Problem an deiner Frage ist, dass es dafür keine klare "Ja" oder "Nein" Antwort geben wird. Die geben die Gesetze einfach nicht wirklich her. Wenn ich z.B. ins Bayerische Feuerwehrgesetz schaue:

    Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen. (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayFwG)

    Das wars. Mehr steht dazu nicht drin. Nicht wie alarmiert wird, nicht wann das wie verbindlich ist o.ä.

    In der Realität begeben sich "selbstverständlich" die meisten Helfer die solch einen Fall erleben ohne weiter zu zögern zur Dienststelle und versuchen zu helfen...

    Das ist das eine. Aber was ist denn, wenn das jemand nicht so sieht und dann eben nicht kommt? (Er wurde nicht explizit alarmiert.) Ich glaube, niemand würde ihm den Kopf abreißen. Zumal die von dir beschriebenen Situationen selten genug sein dürften. Deswegen leuchtet mir die Relevanz der Frage auch nicht so wirklich ein. (Sofern es nicht um eine Dienstverpflichtung aufgrund eines Gesetzes geht, also Pflichtfeuerwehr o.ä.)

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Wenn einer von beiden alarmiert wird, der andere aber eindeutig nicht, dann liegt keine Dienstpflicht vor.

    Kann man dies aus den Gesetzestexten ableiten?

    Ganz ehrlich? Keine Ahnung. Das Problem an deiner Frage ist, dass es dafür keine klare "Ja" oder "Nein" Antwort geben wird. Die geben die Gesetze einfach nicht wirklich her.

    Meandor gibt das BaWü-LFwG wieder und dieses regelt mit der genannten Erläuterung doch eigtl. hinreichend ob es eine Pflicht ist oder ob es sogar ein Dienstvergehen ist ohne Aufforderung zu erscheinen.

    Kommentar von hellomynameis hellomynameishellomynameis

    Kann man dies aus den Gesetzestexten ableiten?

    Kann man aus den Gesetzestexten denn die Dienstpflicht in so einem Fall ableiten? Ich finde nicht.

    Meandor gibt das BaWü-LFwG wieder und dieses regelt mit der genannten Erläuterung doch eigtl. hinreichend ob es eine Pflicht ist oder ob es sogar ein Dienstvergehen ist ohne Aufforderung zu erscheinen.

    Nachdem ich aber z.B. aus Bayern bin, interessiert mich das Feuerwehrgesetz aus BW nicht die Bohne, weil es für mich keine Relevanz hat. Wie gesagt: Es gibt derer 16 und keines ist exakt das gleiche wie ein anderes. Deswegen muss man das für sich selbst zutreffende darauf prüfen. Ich finde nebenbei den zitierten Gesetzestext aus BW genauso schwammig wie den Bayerischen. Da ist überhaupt nichts klar daran. Das kann man so oder so auslegen. Der von dir beschriebene Fall wäre nur mit einer Dienstanweisung eindeutig zu klären. Aber wenn man alles so ins Detail runterbrechen will, sitzt man ja nur noch am Schreibtisch und erstellt Dienstanweisungen...

    Und ich weiß nach wie vor nicht, welche genaue Relevanz die Problemstellung hat. Wenn jemand den Alarm vom Kollegen mitbekommt und sich nicht als Dienstverpflichtet betrachtet - Wayne? Das dürfte verdammt selten sein. Dann ist er halt dieses eine Mal nicht da. Und wenn man das als Problem sieht, dann kann man ihm sagen, dass er das nächste Mal kommen soll.

    Im umgekehrten Fall, wenn jemand sich als Dienstverpflichtet betrachtet, es aber nicht ist, und kommt - Wayne? Solange das nicht überhand nimmt, ist das doch nicht schlimm. Und wenn es das tut, dann hat man als Führungskraft einen Mund zum Reden und erklärt dem Kollegen, dass man das nicht gut findet, was er da macht.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Wenn jemand den Alarm vom Kollegen mitbekommt und sich nicht als Dienstverpflichtet betrachtet - Wayne? Das dürfte verdammt selten sein. Dann ist er halt dieses eine Mal nicht da. Und wenn man das als Problem sieht, dann kann man ihm sagen, dass er das nächste Mal kommen soll.

    Es gibt Kameraden und auch Führungsorgane die versuchen den ein oder anderen mit allen Mitteln raus zu werfen weil sie/er andere Ansichten hat, deren Privatleben den anderen missfällt, etc. und letztlich nur dieser Weg übrig bleibt, da diese Personen sich soweit an die Regeln halten, außer dass sie den anderen nicht in ihr neues Konzept passen.

    Im umgekehrten Fall, wenn jemand sich als Dienstverpflichtet betrachtet, es aber nicht ist, und kommt - Wayne? Solange das nicht überhand nimmt, ist das doch nicht schlimm. Und wenn es das tut, dann hat man als Führungskraft einen Mund zum Reden und erklärt dem Kollegen, dass man das nicht gut findet, was er da macht.

    Was wenn er dabei stürzt oder ein anderer Bürger stark bremsen muss und vom Rad stürzt, etc. - Versicherungsschutz?

    Ich will noch einmal sagen dass es mir hier nicht um gängie Handhabungsweisen oder Ehrenkodex geht sondern rein um das Rechtliche! Mir muss keiner zeigen wie so etwas Abläuft, nach 20 Dienstjahren bin ich gut informiert...

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    Brauche dringend Hilfe..... FOS / BOS ????
    Antwort von specialhuman specialhuman

    Ich würde dir empfehlen einfach bei der bos noch mal anzurufen, die wissen eig. am besten bescheid, und zu fragen, ob dein Zeugnis reicht. An sonsten, kenn ich jemanden, der hat Schreiner gelernt und wollt auf die BOS, aber da bist du ja, ausgehend von deinem Beruf, abhängig, welchen Zweig du nimmst, und er hätte den Technischen nehmen müssen. Er wollte aber den Sozialen Zweig nehmen, also hat er sich einfach auf der Fos beworben und das ging dann auch.

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    Dienstverpflichtung im Ehrenamt (Feuerwehr, Polizeibehörde, etc.) bei Alarm
    Antwort von HobbyTfz HobbyTfz

    Es kann ein Gruppenalarm ausgelöst werden. Wenn personenbezogener Alarm ausgelöst wird dann hat das seinen Grund und es werden nur die alarmierten Personen benötigt.

    Z. B. bei der Feuerwehr wird bei einem Brand meist Gruppenalarm für alle Gruppen ausgelöst, aber bei technischen Hilfeleistungen nur für die Gruppe die für diese Hilfeleistung benötigt wird. (z.B. ausgelaufenes Öl binden usw....)

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Danke :)

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    Pädagogik/Psychologie Fachabitur 12 Klasse Themen?
    Antwort von smile07 smile07

    ich hab auf vieles spekuliert. aber nicht auf das was dann letztendlich drankam weil ich mit diesen themen überhaupt nicht zurechtgekommen bin.

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    Dienstverpflichtung im Ehrenamt (Feuerwehr, Polizeibehörde, etc.) bei Alarm
    Antwort von DonFredericus DonFredericus

    Danke schon einmal für alle bisherigen Antworten :)

    Man kann gut erkennen, dass es mehrere Sichtweisen gibt...bin gespannt ob wir es bereits geklärt haben bzgl. der Verpflichtung.

    Wie schaut es mit den sich ergebenen Nachfragen aus:

    Fremde Funknachricht ausnutzen = Strafbar?

    Besteht ein Versicherungsschutz obwohl eigene Person nicht individuell alarmiert wurde?

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    Dienstverpflichtung im Ehrenamt (Feuerwehr, Polizeibehörde, etc.) bei Alarm
    RatgeberHelden Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht genau worauf du hinaus willst.

    Wenn ich alarmiert werde (bei uns wird per Melder, SMS-Alarm und E-Mail alarmiert) begebe ich mich zur Unterkunft. Wenn ich nicht alarmiert werde, dann nicht. Die Leitstelle denkt sich in aller Regel etwas dabei, wenn sie nur bestimmte Schlefien auslöst.

    Ich bin in einer SEG. Was die Dienstverpflichtung betrifft so ist es so, dass ich nur erscheine, wenn ich zu diesem Zeitpunkt eben auch kann.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Es mag ja so manche Organisation geben, da will jeder unbedingt im Einsatz dabei sein und nutzt jede Gelegenheit...

    Manche Komunen wollen hingegen sparen und entwickeln einen reduzierten Personenkreis für definierte Fälle. Wenn hier nun auf einmal die gesammte Mannschaft antritt, wer kommt dann für die Kosten auf?

    Ferner entstehen u. U. auch Versicherungsansprüche wenn es zu (Dienst)Unfällen kommt...moment ist denn ein nicht alarmierter im Dienst und somit versichert? Verstehen Sie nun weshalb dieses Thema eigtl. so extrem wichtig ist?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Wer nicht alarmiert wurde aber dennoch zum Dienst erscheint kann keinen Anspruch auf Lohnausgleich haben bzw. dessen Chef wird Probleme haben diesen vom Kostenträger einzufordern. Fazit: Selbst Schuld.

    Was die Versicherung angeht ist es meines Erachtens anders. Wird eine Einsatzkraft vom zuständigen Einheitsführer mit in den Einsatz genommen, so besteht Versicherungsschutz.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Was aber wenn der Einheitsführer erstmal keine Kenntnis davon hat wer alles in den Fahrzeugen mit anrückt da bei 50-100 Mann nicht jede Schleifenzugehörigkeit im Kopf während des Einsatzes geklärt werden kann.

    Zudem ist der Mitanrückende auch während der Fahrt zur Sammelstelle versichert - oder evtl. auch nicht?

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    Dienstverpflichtung im Ehrenamt (Feuerwehr, Polizeibehörde, etc.) bei Alarm
    Antwort von Chekka Chekka

    Die personenbezogene Alarmierung über unterschiedliche Schleifen hat ihren Grund. Wenn die Wehrführung wünscht, dass nur bestimmte Personen zu bestimmten Einsätzen kommen (z.B. junge Kameraden nicht zu Verkehrsunfällen), dann sollten diese auch dann nicht zum Gerätehaus oder zur Einsatzstelle fahren. Eine Dienstverpflichtung besteht in dem Sinne meiner Meinung nach nicht. Der Einsatz für ein Mitglied der BOS beginnt erst mit der eigenen Alarmierung (sofern er nicht zufällig gerade vor Ort ist o.ä.)

    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Ich hoffe ja wir werden hier eine Rechtssprechung finden die korrekt ist :)

    Ihre Antwort ist etwas doppeldeutig -> "sofern er nicht gerade vor Ort ist o.ä."

    Dies bedeutet somit ja das selbe wie "einen Alarm mitbekommen" egal wie/woher...

    Ebenso wenn nun der aus Ihrem Beispiel genannte junge Kamerad an der Dienststelle sei und ein Alarm wegen eines Verkehrsunfalls käme herein, so befände er sich nicht im Dienst da er ggf. gar nicht mit darf/soll?!

    Ich denke aber Sie wollten ausdrücken, dass man nur verpflichtet sei wenn der eigene Funkmeldeempfänger einen Alarm auslöst (bis auf die noch zu klärende Situation wenn man bei Alarm gegenwärtig an der Dienststelle verweilt).

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Ich frage mich ehrlich gesagt, warum du das wissen möchtest. Entweder du wirst alarmiert oder eben nicht. Falls das nicht der Fall sein sollte, kannst du deine Zeit anders nutzen. Im Zweifelsfalle entscheidet der Einheitsführer, wen er mit in den Einsatz nimmt oder nicht.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Also dann haben wir die eine Frage abgehakt? Dienstverpflichtung entsteht NUR wenn der Alarm für mich/meine Personengruppe gedacht ist?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    So sehe ich das, ja. Woraus sollte sie denn sonst erwachsen?

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    "Bei Alarm unverzüglich zum Dienst zu erscheinen" könnte man auch so auslegen ( zumindest tun dies viele BOS-Angehörige) dass man sobald man mitbekommt es sei Alarm, man sich an der Sammelstelle einzufinden hat.

    Es hätte ja mit einem Zusatz entsprechend geregelt werden können "nur beim eigenen Alarmiert werden zu erscheinen"?!

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Alarm muss so verstanden werden, dass man selbst alarmiert wird. Was macht es denn für einen Sinn, wenn eine bestimmte Fahrzeugschleife alarmiert wird, weil es sich um einen Kleineinsatz handelt, aber der ganze Hof mit Leuten voll steht, die kein Mensch braucht? Solange ich nicht alarmiert werde, gibt es für mich auch keinen Alarm. Sollte ich zum Zeitpunkt einer Alarmierung - die nicht mich betrifft - gerade auf dem Hof stehen, wird eben mit dem Einheitsführer geklärt, wer ggf. außer der Reihe mitgenommen wird.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Ich selbst sehe dies übrigens wie Sie, aber das hat hier erstmal nichts zu bedeuten weil ich gerne einen entsprechenden "Beweis" finden würde.

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    Dienstverpflichtung im Ehrenamt (Feuerwehr, Polizeibehörde, etc.) bei Alarm
    Antwort von Eratya Eratya

    Es geht dabei um das "SOLLTE". Natürlich wird erwartet, dass der Ehrenamtliche ( heute geringfügig Beschäftigte / Steuerrechtlich gesehen ) zu einem Einsatz erscheint.

    Wenn er eben nicht erscheint, warum auch immer, so recherchiert das niemand.

    Sollte ein Dritter alarmiert werden und der eigen Betroffene eben nicht, so braucht er sich nicht zu dem Einsatz begeben.

    Er wird ja nicht gewünscht.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Danke für die Antwort, aber eine Verpflichtung MUSS doch erfüllt werden und SOLLTE nicht ignoriert werden - oder gibt es Ausnahmesituationen bzw. das "unverzüglich" regelt dies ja entsprechend...es sei denn es wird einem Nachgewiesen man hätte bereits eher zum Dienst erscheinen können?!

    Durch die personenbezogene Alarmierung muss/soll/braucht man also nur bei einem für sich selbst gedachten Alarmierungsvorgang den Dienst antreten?

    Wäre das als ein Verstoß (Abhören von Funknachrichten die nicht für einen gedacht sind) zu werten, wenn durch den Alarmierungsvorgang eines Dritten selbst der Dienst angetreten wird?

    Kommentar von Eratya EratyaEratya

    Nun... mir ist sehrwohl bekannt, dass einige Leute nicht zu jedem Einsatz fahren.

    Mitfahren...

    Aber es gibt auch Leute, die sich erst die Alarmierungsgründe anhören und nur bei Blut und Elend hinaus in die Welt fahren.... Ölspuren seienn da nicht so attraktiv.

    Dann gibt es noch die Scannerprofis, dessen Tage ja mit der Einrichtung des Digitalfunks beendet scheint. Wir harren der Dinge.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Da haben Sie leider recht...

    Aber genau deshalb würde ich diese Thematik gerne mit entsprechender Sicherheit behandeln können und hoffe dies hier klären zu können - ggf. mit ergangenen Urteilen, etc.

    Kommentar von Eratya EratyaEratya

    Uii... Das ist ein Bereich, wo wohl weniger geklagt wird... Verklagt man einen Ehrenamtlichen, so geht der ... Das will man wohl verhindern...

    Die Scannerfreaks... die findet man fast in jedem 10. Haushalt... Da macht auch keiner mehr was...

    Wo fängt man hier an, wo hört man auf.

    In den Rettungsdienstzeitungen z.B. Stumpf & Kossendey oder den Feuerwehrmagazinen... Dort findet man Rechtsanwälte mit Spezialgebiet Rettung / FW usw.... die kontaktiere man zu Urteilen...

    Sonst fiele mir ad hoc auch nix weiter ein^^

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Da täuschen Sie sich leider erheblich!

    Ich kenne einen Fall, bei dem sich die komplette Struktur/Führung veränderte und letztlich jede Chance genutzt wurde um Angehörige vom Dienst zu suspendieren bzw. zu entlassen.

    Kommentar von Eratya EratyaEratya

    Ja, das wäre dann ein solch Individualfall. Die meisten "Verkriecher" aber lässt man doch in Ruhe.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Aber nur solange bis die Einsatzbereitschaft darunter leidet...

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    aber eine Verpflichtung MUSS doch erfüllt werden und SOLLTE nicht ignoriert werden

    DonFredericus, dass ist ganz einfach. Ich arbeite 10 km vom Gerätehaus entfernt und fahre, da Innenstadtlage des AG, immer mit der S-Bahn. Für die Fahrt muß ich einen 1 km lang Fußmarsch absoövieren, im Einsatzfall während meiner Arbeitszeit habe ich leider kaum eine Möglichkeit schnell am Gerätehaus zu sein ... unabhängig von den 20 min. die ich brauche, außerhalb des Berufsverkehrs fährt die Bahn stündlich. Das wäre ein Fall von vielen, warum ein Ehrenamtlicher nicht immer den Alarm folge leisten kann.

    Kommentar von DonFredericus DonFredericusDonFredericus

    Danke für den Kommentar, aber es ist mir sehr wohl bewusst was in der Realität geschieht bzw. praktikabel ist.

    Sie haben es richtig erkannt, dass es wenig sinnvoll ist erst nach 30 min einzutreffen wenn z.B. die Kameraden nach einer Fehlalarmierung durch eine BMA bereits wieder zurück kommen.

    Aber was wäre wenn es ein Gebäudebrand, etc. ist und noch AGT benötigt werden? Da freut man sich über jeden der noch kommt...

    Ich will hier nicht über die Problematik "soll ich?" sondern "muss ich?" bzw. "darf ich?" sprechen und diese auch rechtssicher klären.

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    der Ehrenamtliche ( heute geringfügig Beschäftigte / Steuerrechtlich gesehen )

    Eratya kannst du das mal bitte erklären? Ich versteh den Satz nicht!

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    Französisch Vorklasse(11) BOS Bayern
    Antwort von fbmpl fbmpl

    Mir ist keine BOS in Bayern bekannt, die in der Vorklasse schon Französisch anbietet. In der Vorklasse wird Englisch als Fremdsprache unterrichtet. Einige Berufsoberschulen bieten in der 12. und 13. Klasse Französisch als 2. Fremdsprache an und beginnen dort neu mit dieser Sprache.

    Kommentar von icumcum icumcum

    jop, stimmt , danke

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    Sonderregelungen zur Bestehung des Abtiurs an einer FOS
    Hilfreichste Antwort von fbmpl fbmpl

    Lies am besten selbst in der FOBOSO (Schulordnung) nach. Google hilft dabei.

    Kurzfassung:

    Klasse13:

    Zuerst muss die Prüfung bestanden werden. Dabei darfst Du keine 6 und höchstens zwei Fünfer haben (schriftliche Prüfung, zzgl. evtl. mündlicher Prüfung).

    Wenn Du das geschafft hast, werden die Zeugnisnoten berechnet:

    (Jahresfortgangsnote mit zwei Dezimalstellen + Prüfungsnote) : 2

    Damit darf dann insgesamt im Zeugnis nur noch eine 5 stehen (auch in Nichtprüfungsfächern).

    Wenn Du das nicht schaffst, gibt es noch Notenausgleich. Dieser kann, muss aber nicht gewährt werden (Entscheidung des Prüfungsausschusses). Das geht, wenn Du Deine 2 Fünfer oder den einen Sechser in gleichwertigen Fächern durch eine 1 oder zwei Zweier oder drei Dreier ausgleichen kannst. Gleichwertig heißt, dass für jede schlechte Note in einem Prüfungsfach eine gute Note in einem Prüfungsfach her muss. Schlechte Noten in Nichtprüfungsfächern kannst Du mit beliebigen Noten ausgleichen.

    Lass Dich dazu konkret von Deinen Lehrern beraten oder schreib Deine Noten hierher, falls Du kein Problem mit Datenschutz hast.

    Klasse 12:

    genau wie Klasse 13, nur die Prüfung muss nicht "einzeln" bestanden werden.

    Viel Erfolg!

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    Sonderregelungen zur Bestehung des Abtiurs an einer FOS
    Antwort von fbmpl fbmpl

    welches Bundesland?

    Kommentar von btm1337 btm1337btm1337

    bayern

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    Bekommt man auf der BOS Kl. 12 automatisch BAföG?
    Antwort von Steeler Steeler

    Du musst die Förderung schon selbst beantragen. Mehr Infos hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php .

    Die BOS-Klassen in den meisten Bundesländern werden wie Kollegklassen und damit automatisch elternunabhängig gefördert. Du kannst Dich im Ausbildungsstättenverzeichnis des Bundeslandes informieren - Link im Kommentar.

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler
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    Bekommt man auf der BOS Kl. 12 automatisch BAföG?
    RatgeberHelden Antwort von comedyla comedyla

    Hallo,

    "automatisch" passiert da gar nichts. du musst es wie das "normale" beantragen. ich hab auch von leuten auf der BOS gehört, dass es elternunabhängig ist. wenn du dir da sicher bist (beim amt mal nachfragen) musst du es ganz normal beantragen. nur dass bei elternunabhängigem Bafög dann Formblatt 3 (einkommen der eltern) nicht relevant ist.

    ansonsten läuft die Beantragung genauso ab wie beim elternabhängigen Bafög.

    was dir vllt hilft: http://www.bafoeg-aktuell.de//bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg.html#Hochschulre...

    Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) auf dem Zweiten Bildungsweg Das müsste es ja sein und wäre dann eben elternunabhängig.

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    Bekommt man auf der BOS Kl. 12 automatisch BAföG?
    Antwort von leira leira

    Hallo!

    Ich kenne mich mit diesem Fall leider nicht aus, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass man "automatisch" Bafög bekommt. Zuminddest wird man einen Antrag stellen müssen.

    Vielleicht hilft dir diese Seite weiter: http://www.das-neue-bafoeg.de/

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    13. Klasse BOS wiederholen, nachdem man die 12. schon wiederholt hat (Bayern)
    Antwort von fbmpl fbmpl

    Diese Frage ist viel schwieriger als die nach dem Bestehen der Prüfung. Schau am besten selbst in der FOBOSO nach (Link siehe andere Frage) und frage im Zweifelsfall Deinen Schulleiter oder seinen Stellvertreter, das ist eine so spezielle Frage, dass wahrscheinlich nur wenige an der Schule sie sicher beantworten können.

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    Bestehe ich das Abitur mit einer 5 im Zeugnis? BOS Bayer
    Antwort von fbmpl fbmpl

    Wenn Du die Prüfung bestanden hast (wie Du schreibst: keine 6 und höchstens zwei 5er in der Prüfung selbst), darf nach der 1:1-Verrechnung mit der Jahresfortgangsnote (auf zwei Stellen nach dem Komma aufgerundet) noch eine 5 übrig bleiben.

    Kurze Antwort auf Deine Frage: Ja.

    Du kannst auch gerne selbst nachlesen: Die Schulordnung heißt "FOBOSO": http://lmgtfy.com/?q=foboso+bayern

    Und einmal fragen reicht :)

    Kommentar von supernovamhmhmh supernovamhmhmh

    super, vielen dank!

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    Bestehe ich das Abitur mit einer 5 im Zeugnis? BOS Bayer
    Antwort von 10Leo 10Leo

    Soweit ich weiß, müsstest du das Abi trotzdem bestehen. Ich bin allerdings aus NRW!

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    Bestehe ich das Abitur mit einer 5 im Zeugnis? BOS Bayer
    Antwort von Arijane Arijane

    Kommt auf's Bundesland an, glaube ich. Mein Freund hat mit 3 Punkten in irgendeiner Prüfung trotzdem insgesamt Abi bekommen^^ Frag aber am Montag am besten mal einen Lehrer!

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