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Für Reisen innerhalb der EG gilt: "Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren
Ausnahmen gelten allerdings für Rauchwaren und alkoholhaltige Getränke. Einzelheiten fidest Du unter www.zoll.de

Nicht die Zollbehörde nutzt das Unwissen der Menschen aus. Die Zöllner befolgen nur ihre Vorschriften und tun ihre Arbeit. Und -je nachdem, wie man ihnen gegenüber auftritt- oftmals drücken sie auch noch ein Auge zu, wenn es vetretbar ist.
Jeder Einzelne ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, was und in welchen Mengen zollfrei aus dem Ausland eingeführt werden kann. Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe.
gri1su am 5. Juli 2008 18:11 Nachsatz: Im Internet über das Auswärtige Amt oder auch die entsprechenden Botschaften findet man Alles darüber.
gnat01 am 5. Juli 2008 18:13 ... www.zoll.de
LaOla60 am 5. Juli 2008 18:15 ach der Herr Grisu....schön dich auch mal wieder hier zu sehen....haste dich verlaufen? :-))
gri1su am 5. Juli 2008 21:25 @LaOla60: Neeer, ich musste doch zumindest mal nachschauemn, ob Du nicht schon wieder unter einem neuen Nick hier vertreten bist. Hast Dich dieses Mal aber lange gehalten.... :-)))
Ach du verstehst das nicht, in manchen Ländern kümmern die sich einen Schei' was das Gesetz sagt (Entwicklungsländern, Ägypten, Syrien, ASien, ect,) Wenn man sagt: Zeigt mir erstmal wo das steht das ich dies bezahlen muss." Und dann heißt es: Ok passt, er weigert sich zu bezahlen. Abführen!" Die Fragen manchmal: Haben sie DAS und DAS dabei? Und wenn es heißt: Ja, dann heißt es: BEZAHLEN. Da erkennt doch jeder Blinder das da was faul ist. E gibt unzähliche Beispiele. Ich will deshalb eine Liste von all dem Produkten wissen für die man net zu bezhalen braucht.
Über die Zollformalitäten in den Ländern /Regionen Ägypten, Syrien oder Asien wirst Du hier sicher nicht viel Brauchbares erfahren ;-)
gri1su am 5. Juli 2008 22:00 Was haben nun diese Länder mit Österreich zu tun????? Oben in der Frage war von Österreich die Rede.
Ganz so einfach wie das in diversen Antworten dargestellt ist ist es nicht. 2 Fragen: 1. Hat der zur Mietzahlung aufgeforderte "nur" als Gast bei seiner damaligen Freundin gewohnt ? Falls ja, hat sich der Fall erledigt. Dann Anzeige wg. versch... Persönlichkeitsdelikten. 2. Könnte die Beteiligung an den Mietzahlungen der Tochter an deren Eltern als Zuschuss angesehen werden um andere Ausgaben möglich gemacht zu haben, dann auch erledigt. Ist aber die Zuzahlung eindeutig als anteilige Mietzahlung nachweisbar, dann könnte Mietrecht nach BGB greifen. NS: Ich wurde kritisiert wg. meiner Aussage: Das ist keine Rechtsberatung,was meine Kommentar auch nicht ist oder sein soll. Aber juristisch bewege ich mich nahe einer Abmahnung.
Naja also er hat nie das Geld überwiesen,..es ist alles so gemacht worden. Klar ist, dass die Eltern+ Tochter zusammenhalten werden und nie was nachvollzogen werden kann. Außer das was er abgehoben hat auf der Bank,...
Auch wenn kein Mietvertrag existiert bestehen Verpflichtungen. Und die sind im BGB geregelt. D.h. er kann ganz klar zur Zahlung der Miete heran gezogen werden. Und zwar so lange, bis er ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt hat.
Also hilft es beim Mietrecht nicht, wenn man aus dem Bauch heraus antwortet. Man muss auch die Gesetze berücksichtigen.

Die Drohgebärden mit Anwalt und Polizei sind zwar irgendwie zur Normalität geworden, werden ihr allerdings nichts bringen. Anwalt und Polizei werden sich, wenn sie ihnen ihr Anliegen schildert, wohl an den Kopf fassen und ihr erklären dass sie da schon was in der Hand haben müsste.
Das mit den Anrufen bei deinen Eltern geht allerdings schon wieder in die Richtung Rufmord - und der ist strafbar!
Wenn also dein Freund will, könnte er ihr mehr Schwierigkeiten machen als sie ihm!

Sie hat keinerlei Anspruch auf irgendein Geld. Es gibt keinen Mietvertrag, keine schriftlichen Vereinbarungen? Dann kuckt sie in die Röhre. Vielleicht will sie es einfach nicht wahrhaben und terrorisiert.

Drohgebärden helfen nicht weiter und sind völlig fehl am Platz...denn wo nichts schriftlich vereinbart ist, kann auch nichts nachvollzogen oder beansprucht werden..
Sie sollte nur aufpassen, das sich das nicht alles ins Gegnteil verkehrt und sie eine anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede oder Telefon-Stalking bekommt
Wir möchten einfach nur unsere Ruhe und mal ein Leben ohne ein tägliches gesprech über Sie. Deshalb verzichten wir auf eine Anzeige,.. Danke, mein schlechtes Gefühl, dass ich ständig habe wegen der Sache beruhigt mich sehr. Ich hab halt Angst und kenne mich damit überhaupt nicht aus
Ich deke nicht da kein Mietvertrag besteht gibt es auch keine Kündigungsfrist also auf was soll sie sich berufen?
Danke für deine schnelle Antwort. Ich wollte einfach mal von jemandem eine Bestätigung haben, dass Sie mit ihren Androhungen nichts bewirken kann.
Sie könnte sich z.B. auf einen mündlichen Vertrag berufen. Mündliche Verträge haben die gleiche Gültigkeit wie schriftliche.

Eine Nachnamesendung wird doch nicht ohne zu kassieren ausgeliefert.
Ware gegen Geld ist die Devise.
Ich bin doch auch nicht verpflichtet die Quittung aufzuheben oder?