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da in deutschland der euro offizielles zahlungsmittel ist, kann ich mir das nicht vorstellen.

Nein, das stimmt nicht. Es gibt einige Kaufhäuser da kannst Du noch in der guten alten DM bezahlen; aber nicht in Pfund.
Wenn Du ja soviel Geld hast, um am Ende mehr zu zahlen, hast bestimmt in den 2 Jahren schon fleissig angespart, um am Ende das doppelte zu leisten, da freuen sich mehrere Beteiligte.

gehört es zu anstand und sitte seine Rechnung en zu bezahlen, den betrachte das mal aus deinem Blickwinkel, wenn dir jemand Geld shculden würde
ohne Mahnung (die nicht notwendig ist) verjähren Rechnungnen nach Jahresende plus 3 Jahre
wenn dein Gläubiger nicht ganz doof ist, dann bekommst du umgehend einen Mahnbescheid und damit wird der offenen Betrag noch höher plus Zinsen plus Gebühren und einem netten Eintrag in der Schufa
Natürlich musst du bezahlen, weil eine Rechnung aus 2006 erst nach 3 Jahren, also am 01.01.2010 verjährt ist.


Das wär ja toll! Ich schlepp was heim, wart ewig mit dem Zahlen und dann gehörts mir, ohne was dafür geblecht zu haben.... wenn sich das rumspricht!

du hast eine leistung vom rechnungsschreiber bekommen, da gebietet es der anstand, dass die rechung bezahlt wird, egal wie lange das her ist. hat auch ein bisschen was mit stil zu tun.
waggerla am 24. August 2008 09:59 Find ich auch. Man hätte auch nachfragen können, wo die Rechnung so lange bleibt.
Ich finde das Thema ,,Kostgeld" sinnlos. Denn warum soll das Kind dafür bezahlen das es bei seinen Eltern mit leben darf bis zu einem bestimmten Alter? Das ist das selbstverständlichster was es gibt!!! Ich würde dann ab 18 50 Euro verlangen, denn ich denke nicht das ein 18-jähriger an Essen und Strom 50 Euro verschwenden wird. Die sind da sowieso schon alle selbstständiger und sitzen net so viel zu Hause rum. Also meiner Meinung nach sollte man das Kostgeld net so hoch schrauben wie zum Beispiel 200 Euro. Das ist ja schon wahnsinnig.
Die Antwort auf Ihre Frage ist abhängig vom Wirkstoff.
Es gibt Wirkstoffe, für die Ihre Krankenkasse sogenannte Rabattverträge abgeschlossen hat. Das heisst, der Arzt verschreibt ein Medikament, aber der Apotheker bekommt von der Apotheken-EDV den Hinweis, dass Sie als Versicherter der xy-Kasse das Medikament von der abc-Firma zu bekommen haben. Der Apotheker rechnet das Rezept ab, und der Hersteller muss für jede abgegebene Packung der Krankenkasse einen "Rabatt" gewähren. Wie hoch dieser Rabatt im einzelnen ist und ob die Kassen dadurch überhaupt Einsparungen erzielen, steht in den Sternen, das weiss NIEMAND.
Diese Rabattverträge können übrigens bundesweit gelten oder sogar nur regional - Kleinstaaterei lässt grüssen ...
In anderen Fällen, wenn zB für einen Wirkstoff kein Rabattvertrag existiert, greift unter Umständen die "Aut-idem-Regel". Hier verschreibt der Arzt einen Wirkstoff, und der Apotheker muss dann unter den drei preiswertesten Präparaten wählen. Die Vorschriften sind so unendlich komplex, dass sie hier nicht detaillierter wiedergegeben werden können. Es spielen da aber auch Dinge eine Rolle wie zB die Indikation des Präparates, und daraus entstehen dann die unmöglichsten Probleme.
Und noch ein möglicher Fall: Die Apotheken sind verpflichtet, sogenannte RE-Importe abzugeben. Und zwar 7% aller abgegebenen Packungen. Dann kann Ihr Präparat auch schonmal absonderliche Schriftzeichen auf der Packung haben ...
Fazit: Die Regelungswut in Deutschland ist verrückt. Die Verantwortlichen wissen mittlerweile nicht mehr, was sie tun und vor allem realisieren sie nicht, dass sich viele Vorschriften mittlerweile widersprechen und damit undurchführbar sind.
Sie als Patient sollten bei Unklarheiten in der Apotheke so lange nachfragen, bis Sie beruhigt Ihr Medikament nehmen können. Im Zweifel wird Ihr Apotheker mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten, den ER (der Arzt!) entscheidet über die Therapie - und das muss auch so bleiben !!!
Sorry, langer Beitrag, aber das Thema ist unendlich komplex ...
pascal7 am 19. August 2008 10:46 und dafür gibts von mir ein grosses DH!