Ich würde mir das sehr gut überlegen. Du bist meiner meinung genauso ekelhaft wie die person die dich mobbt wenn du zu solchen mitteln greifst. Auch würde ich mir sehr gut überlegen ob ich diese geschichte tatsächlich in einem sozialen netzwerk hinaufladen möchte wo sie unwiderruflich gespeichert bleibt. Du kommst mir sehr unreif vor und ich bin mir sicher, dass du es in ein paar jahren bereuen wirst solche "streitigkeiten" via internet ausgetragen zu haben. Das hat dort nichts verloren und du begibst dich auf das gleiche niveau.
Beweis - neue und gute Antworten
-
1ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
peterklaus57peterklaus57
http://www.rtl2.de/79554.html - juristisch Recht haben ist immer ein Unterschied. Das ist nur ein Beispiel.
Zeig ihn lieber an bei der Polizei wegen Stooking - geht ganz schnell und er bekommt erst einmal richtig Druck - mußt nur aufpassen dass er nicht durchdreht.
-
0ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
CepaLebrelCepaLebrel
Ich glaube,selbst wenn du seinen Namen nicht nennst dann könntest du u.U. noch belangt werden.
Für mich hört es sich so an,als wolltest du Rache,aber du solltest dich erstmal beruhigen und die Sache noch mal überdenken.Denn erstens bist du mit dieser Aktion nicht besser als er und außerdem könntest du Ärger kiregen.
Wenn er dich weiterhin Mobbt,emofehle ich dir Kampfsport zu machen,das stärkt dein Selbstvertrauen und du kannst dich besser zur Wehr setzen,aber verstehe das jetzt nicht als Aufforderung,dich zu prügeln.Oder zeige ihn an oder geh zum Lehrer,aber bring nicht solche bescheuerten Aktionen.
Kommentar von
Packi09Packi09 ich überleg und leide seit 6 monaten wegen ihm... ich WILL es tun... welche strafen gäbe es denn dann dafür?
Kommentar von
Packi09Packi09 achja du hast recht ich will rache... ersoll auch mal alle seine freunde verlieren wie ich...
Kommentar von
CepaLebrelCepaLebrel Rache ist aber in dem Fall keine gute Lösung,das gibt wie gesagt nur Ärger,du wirst wieder Freunde finden,ganz bestimmt und auch,wenn du jetzt wütend bist,gib dich einfach nicht mit solchen Leuten ab,lass dich nicht darauf ein,lass dich nicht auf ihr Niveau runterziehen,das ist es nämlich,was sie wollen.Scheiß einfach drauf und wenn er nicht aufhört,habe ich dir schon ein paar vorschläge genannt,wie du das regeln kannst.
Kommentar von
CepaLebrelCepaLebrel den krieg hat er erschaffen schon vor monaten
Dann sei du doch der Kluge und beende ihn.
-
-
1ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
Belys wenn Du so eine Panik davor hast - ob es strafbar ist oder nicht - dann lass es doch lieber sein und wegen Verleumdung mussten sich schon einige verantworten !
-
0ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
HennesfanHennesfan
Ja das ist strafbar. Du darfst den Typen nicht so outen. Jedoch wenn du es ohne Namen machst, dann sehe ich da keinen Grund drin es nicht zu tun. Aber du musst da sehr vorsichtig sein. In England wurde vor kurzem dafür ein Mann verurteilt, weil er jemandem übelnachgeredet hat.
Kommentar von
Packi09Packi09 jeder weiß wen ich meine aber es ist nicht strafbar wenn ich keine namen angebe?!?
-
0ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
Termi93Termi93
Kommt drauf an was du postest... Solange es nicht § 1 des GG verletzt und du nichts nach dem Motto "ich werd den Kerl umbringen", etc. schreibst solltest du keine Probleme kriegen...
Die Ehre des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.
Kommentar von
CepaLebrelCepaLebrel Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Und außerdem gibt es glaube ich noch mehr Gesetze,mit denen er in Konflikt kommen könnte.
Kommentar von
Termi93Termi93 Ja ._. oh man ich sollte lieber heute nichts mehr schreiben. :D
Es ist schwierig das ganze zu durchleuchten ohne zu wissen was die Person dort veröffentlichen möchte..
Kommentar von
CepaLebrelCepaLebrel Es ist schwierig das ganze zu durchleuchten ohne zu wissen was die Person dort veröffentlichen möchte..
Meine Rede.
Außerdem glaube ich aber,dass das so oder so keine gute Idee ist.
Kommentar von
Termi93Termi93 Da gebe ich dir Recht, bei sowas sollte man mMn lieber zu Vertrauenslehrer(?) oder Personen gehen die einem da helfen können und nicht das auf Facebook rausposaunen...
Kommentar von
Termi93Termi93 Doppelposting.. -.- Ty, GF.. :>
-
2ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
dunkelmond77 Das ist strafbar,damit verletzt du öffentlich seine Persönlichkeit und stellst Ihn an den Pranger.An Deiner Stelle würde ich es nicht tun.Ich habe da schon meine Erfahrungen mit gemacht.
-
-
0ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
Schockopudding also wenn du seinen namen in dem post nicht erwähnt hast definitiv nicht!
aber wenn du seinen namen erwähnt hast ooder gar ihn makiert hast kann das auch als cybermobbing angesehen werden
aber ich denke nicht das er dich jetzt deswegen anzeigen wird oder hat er nichts besseres zu tun?!
-
0ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
CepaLebrelCepaLebrel
Keiner kann sagen,ob das strafbar ist,wenn wir nicht wissen,um was es sich handelt.
Kommentar von
CepaLebrelCepaLebrel Außerdem gibt es glaube ich bessere Wege,gegen Mobbing vorzugehen(Eltern,Lehrer,Polizei,oder mach Kampfsport.).
-
4ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
mariokapellermariokapeller
Wenn er dich mobbt und du ihn auch mobbst dann ist das mobbulistische Kompensation und ihr seit einfach nur Kinder.
Kommentar von
AphaitonAphaiton Richtig, es ist nichts weiter als Kindertheater!
-
0ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
MrDentO Du darfst deine meinung frei äußern solange du damit keinen beleidigst !
MfG.
MrDentO
Kommentar von
Packi09Packi09 wir sind nicht einfach nur kinder und ich hasse jeden der das als kinderkacke ansieht JEDEN...
Kommentar von
peterklaus57peterklaus57 Das schützt aber nicht deine "Erziehungsberechtigten" vor Strafe.
Kommentar von
AphaitonAphaiton ich hasse jeden der das als kinderkacke ansieht JEDEN...
Boah schwör mal!
-
0ist das strafbar (facebook post)???Antwort von
Masihund ist nicht strafbar was hast du denn genau gepostet
Kommentar von
Packi09Packi09 nichts... ich will es ja posten
-
0Beweis oder noch nicht genug ?Antwort von
Harmonie2008Harmonie2008
Konfrontiere doch erst einmal Deinen Mitbewohner mit dem Videoausschnitt und stelle ihn zur Rede. Das ist vielleicht ein heilsamer Schock für ihn. Das Jugendamt kann/wird auch nicht mehr tun als eine Aussprache herbeiführen. Viel Glück, Lucas
Kommentar von
yoounqMoom Ja das werde ich auch tun. das Jugendamt macht immoment leider gar nichts...
Kommentar von
Harmonie2008Harmonie2008 DH - So eine Situation ist immer schwierig. Klasse, dass Du Dich so gradlinig und mutig zeigst. Kopf hoch! Deine Klugheit gewinnt allemal gegen so einen Blödmann.
-
0Beweis oder noch nicht genug ?Antwort von
fnckingshitmanfnckingshitman
Ich würd auch mal Anfragen beim Jugendamt was man so tun kann.
-
0Beweis oder noch nicht genug ?Antwort von
macbesmacbes
Ein Beweis wofür denn??? Das Bild beweist doch nur, dass die entsprechende Person im Zimmer war. Es beweist weder, dass sie etwas gestohlen noch dass sie unberechtigt im Zimmer war.
Kommentar von
yoounqMoom Nein er darf eben nicht in mein Zimmer gehen weil das mein zimmer ist und nicht seins ohne mich darf er da nicht rein
Kommentar von
macbesmacbes Du wirst mir doch zustimmen, dass man auf einem Bild gar nicht erkennen kann, ob er mit Deiner Zustimmung im Zimmer war, oder?
-
0Beweis oder noch nicht genug ?Antwort von
gehwegplattegehwegplatte
Aufnahmen, die Du ohne das Wissen der Beteiligten gemacht hast, darfst Du offiziell gar nicht als Beweis vorlegen.
Allerdings solltest Du das Jugendamt darüber informieren. Entweder kannst Du in eine andere Pflegefamilie ziehen, oder das Amt bläst Deinen Pflegeeltern mal kräftig den Marsch. Denn das kann ja wohl nicht angehen!! Du hast recht auf eine Privatsphäre und den Schutz derselben!
Kommentar von
yoounqMoom Darf ich in mein eigenem zimmer keine kamera aufhängen ?? weil es ist ja mein privat raum und da hat niemand ausser mir was zu suchen.
-
0Beweis oder noch nicht genug ?Antwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
- was sagt denn der Pflegevater oder die Pflegemutter dazu?
-
4Was ist ein guter Liebesbeweis für einen Mann?Antwort von
DrDralleDrDralle
Liebesbeweise sind kindisch. Was soll einer beweisen. Lächerlich! Wenn der Sturm weht und der Partner steht wie ne eins - das sagt was!
-
1Unter welchen Umständen ist ein privater Videobeweis vor Gericht auch gültig?Antwort von
Stazro Im Idealfall sollten die Kameras so ausgerichtet sein, dass sie nur auf das eigene Grundstück ausgerichtet sind (und zwar so, dass sie nicht ohne sichtbare Arbeiten auf das Nachbargrundstück ausgerichtet werden könnten). Dann werden niemandes Persönlichkeitsrechte durch Aufnahmen verletzt und der Nachbar hat keinen Unterlassungs- und erst recht keinen Schadenersatzanspruch.
Unabhängig davon ist in Deutschland eine Videoaufnahme in einem Prozess auch dann verwendbar, wenn sie unter Missachtung der Rechte des Nachbarn entstanden ist.
-
9Was ist ein guter Liebesbeweis für einen Mann?
Als dauerhafter Liebesbeweis gelten nicht bzw. nicht nur die Worte "ich liebe Dich", sondern Taten!
Das gilt nicht nur für einen Mann, sondern für beide Geschlechter!
Damit meine ich, dass man zueinander steht in guten wie in schlechten Zeiten, also das Pendant wertschätzt bzw. respektvoll behandelt und hilfsbereit zur Seite steht, wenn es erforderlich ist.
Kommentar von
frugifrugi ... die Frage wurde konkret anders gestellt. Diese Antwort ist zu Allgemein und zu Oberflächlich. Sie dachte mit Sicherheit an ein direktes Zeichen der Liebe ♥
Kommentar von
endofgreen wo hast denn das her? aus der Bravo? :D
Kommentar von
katwalkatwal @frugi und @endofgreen: Hoffentlich verwechselt Ihr nicht Liebe mit Sex?!
Kommentar von
katwalkatwal Danke für die Auszeichnung. Das freut mich.
Was ich noch sagen wollte:Du fängst mit so 'ner Aktion vllt. 'nen ,,Krieg'' an und das ist einfach nur nervenzehrend und bringt für keinen Beteiligten Vorteile.
den krieg hat er erschaffen schon vor monaten