Sowas hab ich ja auch noch nicht gehört. Du weißt doch, was mdl. besprochen wurde und im Vertrag nicht enthalten ist. Es ist wohl weniger zu deinem Nachteil, diese Dinge gerade heraus an der dafür zuständigen Stelle anzusprechen als zum BR zu laufen. Das kommt ohnehin raus und da wäre ich als ArbG mächtig angekäst!!! Auch der Vorgesetzte und/oder die Personalabteilung sind im Stande dir zu sagen, ob es zu den fehlenden Punkten Betriebsvereinbarungen oder tarifvertragliche Verpflichtungen gibt. Zum BR läuft man normalerweise erst, wenn vorhergehende Einigungsversuche mit dem ArbG mißlungen sind. Also halte lieber den "Dienstweg" ein, bevor es schon deshalb später Ärger gibt. Sollte es sich um einen ganz neuen ArbG handeln würde es mich nicht einmal wundern, wenn dieser dich für eine solche Vorgehensweise innerhalb der Probezeit wieder vor die Tür setzen würde.
Betriebsrat - neue und gute Antworten
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0Bei Fragen zum Arbeitsvertrag Betriebsrat ansprechen?Antwort von
Maximilian112Maximilian112
Deinen AV machst Du mit dem Betrieb und nicht dem BR.
Alle mündl. zugesagten Dingesollten im AV vorhanden sein oder ein Verweis auf die entsprechende Betriebsvereinbarung.
Wenn Du den AV unterschreiben willst/sollst mußt Du ja schließlich wissen was Du vereinbarst. Alle Auskünfte in dieser Hinsicht kann Dir das Personalbüro besser geben als der BR.
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0Arbeitsvertrag mit BR durchsprechen?Antwort von
Maximilian112Maximilian112
Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt dann müßte sie auch öffentlich zur Einsicht ausliegen.
Aber den Betriebsrat kannst Du ruhig fragen, ist ja kein Geheimrat ;-)
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0Arbeitsvertrag mit BR durchsprechen?Antwort von
luckytraderluckytrader
Frag doch einfach!! Ich denke das muss schon im Vertrag stehen, zumindest das mit der Umsatzprämie.
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0Arbeitsvertrag mit BR durchsprechen?Antwort von
Susanna1995Susanna1995
frag nach oder die halten dich für jemanden, mit dem sie alles machen können
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0Bei Fragen zum Arbeitsvertrag Betriebsrat ansprechen?Antwort von
HeinGasHeinGas
Lass Dir den Arbeitsvertrag vor aushändigen und sage, Du möchtest es in Ruhe noch einmal durch lesen. Lege es einem Anwalt deiner Gewerkschaft vor.
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0Bei Fragen zum Arbeitsvertrag Betriebsrat ansprechen?Antwort von
tanjavo ich denke das ist ja kein regelfall das mann punkte mit dem Betriebsrat bespricht. anstatt mit der Personalabteilung. ( würde sicher wenn die personalabteilung davon erfährt) kein guten Eindruck machen.Trotzdem viel Glück ps. die Punkte die du ansprechen willst... kann mann die nicht anders raus bekomm ?
Kommentar von
cruzicruzi Hmm, mündlich besprochen wurde ein Zuschuß zur Umweltkarte und eine Umsatzprämie. Im Arbeitsvertrag steht nichts darüber. Das muss es sicher nicht, wenn eine Betriebsvereinbahrung darüber gibt. Weiß nur der BR, den ich fragen müsste. Will aber nicht unangenehm auffallen.
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1Bei Fragen zum Arbeitsvertrag Betriebsrat ansprechen?Antwort von
AlexuweAlexuwe
Ist nicht zwingend positiv Rede lieber mit der personalabteilung die können dir alles erklären und es kommt positiv rüber Mit dem br , das sehen viele nicht so gern
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0Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
derdorfbengelderdorfbengel
Jeder darf grds. jede beliebige Meinung haben.
Allerdings darf bspw. in meinem Haus z.B. auch nicht jeder jede beliebige Meinung auch äussern. Da habe ich einfach mein Hausrecht.
Wenn ich eine Firma habe, in der mehrere Leute arbeiten, muss ich zudem einen gewissen Betriebsfrieden haben. Ich kann es ja wohl kaum dazu kommen lassen, dass die Belegschaft sich verprügelt. Da ist meine Verantwortung, aber auch mein berechtigtes Interesse, dass die das nicht tun.
Denn mit Verletzten, die im Krankenhaus von ihren Schlägereien kuriert werden, kann ich meine Arbeit nicht machen lassen.
Wenn er abgemahnt oder gar gefeuert würde, dann nicht wegen seiner Meinung, sondern seines aggressiven Verhaltens.
Das ist ein sehr, sehr bedeutender Unterschied.
Wer schlau genug ist, den von sich aus zu erkennen und zu beachten, kommt nicht in Situationen wie Dein Kollege. Der muss schon ein Problem mit Aggression haben.
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0Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
kabateekabatee
Er kann diese Meinung haben, wir leben in einen freien Land. Nur in der Arbeit sollte man sich zusammen nehmen. Den Arbeitsfrieden darf man eigentlich nicht stören.
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0Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
BraunerBaer123BraunerBaer123
Der kann eigentlich eine rassistische Meinung zu Ausländern und andern Menschen in Deutschland haben, das ist Privatsache. Allerdings könnte eine "Ideologie" , die jemand öffentlich vertritt ihm einen Haufen Ärger bereiten, wenn man ihn Volksverhetzung nachweisen kann.
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Verurteilen wegen dieser Straftat kann ihn nur ein Gericht.
Äußerungen an seinem Arbeitsplatz sind da zivilrechtliche Vergehen, der Arbeitgeber hat da die Möglichkeit abzumahnen oder zu kündigen.
Weil die Störung des Betriebsfriedens die Betriebsabläufe erheblich negativ beeinflussen kann muß der Arbeitgeber dieses Verhalten nicht dulden. Gegen eine Kündigung kann kann zwar Dein Kollege klagen, vermutlich wird er die Klage verlieren.
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1Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
demosthenesdemosthenes
Darf ein Mensch wegen seiner rassistischen Ideologie vom Arbeitgeber gefeuert werden?
Allein wegen der "Ideologie" darf er zwar nicht gefeuert werden - die Gedanken sind frei - wegen rassistischer Äusserungen aber schon und besonders dann, wenn er dadurch den Betriebsfrieden stört.
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0Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
ischdemischdem
Störung des Betriebsklima .....2 mal abmahnen und dann kündigen.... was bilder der sich denn ein ???
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2Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
stelaristelari
Aber unser gutes deutsches Geld will er haben... na danke schön! Solche Kanaken (das hawaiische Wort für Mensch) kommen mir gerade recht...
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1Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
outfreynoutfreyn
Grundsätzlich scheidet Beleidigung hier aus, da man kein Volk beleidigen kann - zumindest nicht nach deutschem Strafrecht (§ 185 StGB).
Allerdings können solche Äußerungen dann rechtlich problematisch sein, wenn sie den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllen. Das ist in dem von Dir geschilderten Fall jedoch nicht zu vermuten.
Mich wundert nur, dass sich jemand mit dieser Meinung in Deutschland aufhält. Wenn's mir irgendwo nicht gefällt und ich den Eindruck habe, von lauter kompletten Idioten umgeben zu sein, dann geh' ich doch einfach woandershin...?
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3Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
PlasmafunkePlasmafunke
Er kann weger rassistischer Äusserungen am Arbeitsplatz gekündigt werden. Das ist kein Problem.
Er verstößt damit sogar gegen das Grundgesetz, wonach niemand wegen seiner Rasse oder Religion benachteiligt werden darf. Und öffentliche Beleidigungen sind benachteiligend................
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3Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
polarfuchspolarfuchs
Ja, er kann deswegen gefeuert werden. Denn er vertritt ja auch die Firma nach aussen, auch ausserhalb der Arbeitszeiten. Und so Äußerungen sind schädlich für das Image der Firma.
Wenn jemand schon entlassen wird, weil er auf Facebook das Lied "Bück dich nach oben" von Deichkind mit einem entsprechenden Kommentar postet mit Bezug zur Firma, dann wohl wegen Rassismus erst recht. Denn die von deinem Kollegen getroffenen Äusserungen sind absolut nicht ohne. Eine Kündigungsschutzklage von ihm würde wohl keinen Erfolg haben - zu Recht!
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0Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
MandfredMandMandfredMand
Ist in Deutschland völlig berechtigt euren Chef, in den vereinigten Staaten oder anderswo dürfte dein Argentinier das, aber eben nicht hier.
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7Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
PirkkoPirkko
Meinungen darf er haben wie er will, aber wenn er damit das Betriebsklima bzw. das Verhältnis zwischen den Mitarbeitern stört , kann er sehr wohl abgemahnt werden. Im engeren Sinne könnte man ihm das alles auch als Volksverhetzung auslegen. Beleidigend ist es sowieso. Im übrigen kann man da nur kontern, dass es ihm freisteht , jederzeit das Land zu verlassen und in sein Herkunftsland zurückzukehren. So schlecht kann Deutschland übrigens nicht sein, in anderen Ländern wird man für sowas nicht nur vom AG abgemahnt, sondern wandert direkt in den Knast.
Kommentar von
PlasmafunkePlasmafunke Daumen hoch!
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0Darf man äußern, dass man gegen bestimmte Nationalitäten ist?Antwort von
YukiMoonlightYukiMoonlight
Hab ma kurz in google ''kündigung wegen rassismus'' riengeworfen, gibt wohl viele fälle wo jemand wegen rassismus gekündigt wurde und es rechtlich in ordnung war... andere fälle wiederrum wo er den job behalten durfte... habs nur grob überflogen und weiß nit wie schwerwiegent der rassimus dort war wo sie gekündigt wurden, aber zu sagen ich ahsse deutschland und alle deutschen und türken etc etc etc find ich schon recht heftig und dann fangense immer damit an das wir deutschen nazis wären...
Da ich jetzt erst Deine vorherige Frage gelesen habe möchte ich diesen Beitrag zurücknehmen.
Für alle Auskünfte ist das Personalbüro zuständig wenn es um den Abschluß eines Arbeitsvertrages geht.