Betreutes Wohnen - neue und gute Antworten

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    Mir wird vorschlag gemacht. betreutes wohnen mag aber nicht! kann am ndas so sagen?
    Antwort von Teurastaja Teurastaja

    Sie hat dir den Vorschlag gemacht? Natürlich kannst du dann einfach sagen, dass er dir nicht gefällt. Allerdings halte ich "Kein Interesse!" doch für etwas arg schroff. Fang einfach an mit: "Ich halte das für keine gute Idee", oder: "Ich bin dagegen" (oder Vergleichbares), gibh ihr dazu aber am besten noch ein Begründung. Du hast oben ja auch bereits welche aufgeführt. Andererseits denke ich aber, ohne dich zu kennen, dass deine Psychologin das nicht ohne Grund gesagt hat. Von daher ist es immer sinnvoll, erst zu überlegen, was das Beste für dich wäre - auch wenn es unangenehmer ist. Allerdings ahben Psychologen nach einem Wiederspruch oft die Neigung, einen unter Druck zu setzen - was zum Teil auch vom Alter des Betroffenen abhängt.

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Hilfreichste Antwort von norbert9014 norbert9014

    "...In solchen Wohnheimen ist es alles andere als schön, .." das kann man so einfach nicht sagen. Es gibt Situationen, in denen ein Kellerabteil verführerischer erscheinen mag, als der zustand, weiter bei den Eltern / Vater / Mutter zu wohnen. Aber das später

    Zuerst einmal: Lass Deinen vater nur ans JA gehen... vielleicht suchst Du selber um diesen Termin nach, sollten sich die Drohungen Deines Vaters nur als leere Hülsen erwesien.

    Es geht vielleicht darum, eine Vermittlung zwischen den Bedürfnissen eines Jugendlichen und den Erartungen des erziehenden Elternteils /-hauses hinzukriegen.

    Nicht alles, was Du gerne für Dich in Anspruch nehmen magst ist auch so o.k.--- nicht alle Erwartungen der Eltern an Ihre Kinder sind noch angemessen... weder zeitlich noch an das Alter.

    So ein Vermittlungsgespräch kann sehr hilfreich sein... bereite Dich drauf vor: Was sind Deine Erwartungen... Ausgang bis wieviel Uhr, Freunde treffen, eigener Freiraum, Rückzugsmöglichkeiten, was kann man an Mithilfe im haushalt erwarten, werde ich meinem Alter entsprechend angemessen behandelt.

    Andererseits: manche Erwartungen deiner Eltern sind vielleicht gar nicht so blöde... man sollte sie nur mal anders erklären... und das kann der "JA-Mensch" sehr gut.

    Und wäre es nicht cool, wenn Du zu diesem Gespräch besser vorbereitet sein würdest als Dein Vater :-)

    Google ein bisschen über Deine Jugendrechte... mach Angebote für das was Du willst: Etwa "Wochenende alleine mit meinen Kumpels bis 21:00 Uhr... dafür lerne ich und werde meine Englisch Vier in eine Drei verwandeln....

    Ihr lasst mir nach der Schule einen Freiraum von einer Stunde und ich lege Euch 2 Wochen lang abends um 18;00h meine Hausaufgaben vor... und nach dieser Zeit erfolgt keine Kontrolle mehr und ich mache meine Hausaufgaben selbständig und lerne alleine... es sei denn die Schule meldet "Verweigerung"... - irgendwie so!

    Es könnte ein Segen sein... eher für Dich! Denn Eltern sehen ihre eigene Jugend... und die tzeiten ändern sich!

    Sincerly Norbert

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    Betreutes Wohnen für Jugendliche? Ab wie alt und was ist das?
    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Hast du Probleme?! Denn für solche Jugendliche ist es gedacht.....nur so dort wohnen, verfehlt den Sinn einer solchen Einrichtung.....

    Kommentar von relief relief

    Ja, habe Probleme, bin krank...

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    Betreutes Wohnen für Jugendliche? Ab wie alt und was ist das?
    Antwort von Ivan25W Ivan25W

    Jugendamt mal fragen

    Bei deiner Stadtverwaltung

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Antwort von Reugen1 Reugen1

    Wenn ein Vater sein Kind rausschmeißen will,müssen das schon gravierende Probleme sein und einer allein ist nie schuld.Versuch lieber einen Kompromiss mit deinen Eltern zu finden,dass ist jedenfalls besser wie ein Heim oder betreutes Wohnen.Einfach wird es jedenfalls nicht.

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Antwort von TheJesinia TheJesinia

    In solchen Wohnheimen ist es alles andere als schön, hat dein Vater das auch wirklich ernst gemeint? Manchmal sagt man das auch aus seiner Wut heraus.

    Du wohnst da solange, bis deine Eltern und du wieder bereit für ein "gemeinsames Wohnen" sind. Allerdings denke ich kaum dass du sofort ins Heim kommst, da müssen erst einmal Anträge usw. gestellt werden, sowas kostet ja auch Geld.

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Antwort von alidaline alidaline

    Dann mußt du ja was angestellt haben,red doch noch mal mit deinen Eltern.

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Egal wo Du hinkommst, Dein Vater wird es finanzieren müssen.

    Und soooooooo einfach geht das nicht.

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    arglistig getäuscht oder nicht?
    Antwort von Tamara25 Tamara25

    Hallo Maiki. Wie ich es dir bereits schrieb, wende dich an einem Anwalt. Du hast in der Tat 2 Verträge unter schrieben. Ob hier eine Verjährung besteht kann ich nicht sagen, da es um außergewöhnliche Pflegedinge geht. Du bist dann umgezogen. Und der MDK kat das Recht 10 Jahre Geld oder sonstiges zurück zu fordern . Auch die Kasse. Also besteht hier keine Verjährung. Der Vertrag ist leider gültig. Betreuungsverträge bleiben 10 Jahre lang gültig. Ich wollte dir ja so einiges Schreiben. Werde ich auch machen. Deshalb weiß ich, dass Pflegeverträge 10 Jahre gültig sind. egal was du gehört oder gelesen hast. Tja und nochmal werden die die keinen Umzug bezahlen. Ich schreibe dir das privat. Tammy

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    arglistig getäuscht oder nicht?
    Hilfreichste Antwort von heimwerker heimwerker

    Grundsätzlich sind es 2 Verträge. Denn i.d.R. wird der Betreuungsvertrag mit einem Träger abgeschlossen und der Mietvertrag mit dem eigentl. Vermieter der Anlage. Zu klären wäre noch, warum der Betreuungsvertrag ungültig ist. Mir ist bekannt, dass sich etwas an den Betreuungsverträgen und an die Anforderungen an die Einrichtung ändern wird. Dies aber nicht vor 2013. Ohne weitere Informationen kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden. Offensichtl. sehen Sie als einzige Möglichkeit aus dem Vertrag entlassen zu werden die arglistsige Täuschung. MfG

    Kommentar von Meiki4x Meiki4x

    die arglistige Täuschung ist nur eine Idee, weil ich gerade die Mögklichkeit hätte umzuziehen ... - die wollen halt nicht meine Kündigungsfrist abwarten ...

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Natürlich besteht der Vermieter auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. immerhin haben Sie einen gültigen Vertrag. Was Sie immer noch nicht geschrieben haben, ist der Grund warum der Betreuungsvertrag ungültig sein soll. MfG

    Kommentar von Meiki4x Meiki4x

    weil er bei meinem Einzug schon 3 Jahre nicht mehr gültig war ... - sorry

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    arglistig getäuscht oder nicht?
    Antwort von nickynec nickynec

    geh zum mieterschutz bund, wenn der 2007 ni mehr gültig war, dann können die dir den nicht 2010 andrehen.viel glück

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    arglistig getäuscht oder nicht?
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Such einen Anwalt auf. Dir einen ungültigen Vertrag vorzulegen und den Eindruck zu erwecken, aufgrund dieses Vertrages hättest du Vorteile, scheint mir zumindest sehr zweifelhaft. Wenn man dich dazu gebracht hat, den Vertrag zu unterschreiben, kannst du ja nachweisen, dass die Gegenseite Kenntnis gehabt haben muss, dass sie die angepriesene Dienstleistung gar nicht mehr erbringen konnte.

    Kommentar von Meiki4x Meiki4x

    ich habe einen Anwalt aus der Gegend gefragt ... - habe aber irgendwie den Eindruck die wollen sich damit gar nicht befassen .... - deshalb wollte ich ein neutrales Urteil ...

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    arglistig getäuscht oder nicht?
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Scheint so. Für eine verbindliche Aussage müsste man die genauen Vertragstexte und Umstände beim Abschluss kennen.

    Was willst du jetzt erreichen?

    Kommentar von Meiki4x Meiki4x

    ich will möglichst schnell aus dem Mietvertrag raus

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Dann such dir ne neue Bleibe und kündige.

    Eine Anfechtung würde letztlich länger dauern und nach so langer Zeit schwierig werden.

    Kommentar von Meiki4x Meiki4x

    schriftlich angefochten habe ich schon im Nov. 2010

    Kommentar von Meiki4x Meiki4x

    das Problem: die Wohnung könnte ich haben, aber die kfr. vermieten ...

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    arglistig getäuscht oder nicht?
    Antwort von tradaix tradaix

    Wende Dich an Deine Krankenkasse. Die prüft das.

    Kommentar von Meiki4x Meiki4x

    also die KK hat mich nur an einen Anwalt verwiesen ...

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    Mit 16 ausziehen wegen Stress daheim obwohl ich noch zur Schule muss?
    Antwort von heihu heihu

    Hallo taxey, hier sind so furchtbare Kommentare erstelt, dass jeder glauben kann, es geht Dir nur darum, aus der häuslichen Gemeinschaft auszubrechen. Ich kann mir vorstellen, welche Zerwürfnisse auftauchen, wenn die " Chemie " nicht stimmt. Es kan dann bis zur Überlegung der Selbsttötung kommen und hier wird Dir auf das schnödeste vor geworfen, Du bist nur Pubertär. Diese dummen Kommentare sollten von vornherein nicht erscheinen. Nun zu Deinem Problem: Es ist schon richtig, dass es ohne Einschaltung des Jugendamtes keine Möglichkeit gibt, dass Du ausziehen kannst. Deine Eltern sind Aufsichtspflichtig und da kann nur von amtswegen eine Andersstellung erfolgen. Wende Dich an das Jugendamt Deiner Sadt und schildere die Situation. Wenn es wirklich so ist, wie Du es geschildert hast, wird Dir da geholfen und Dir ein Weg aufgezeichnet, um eine bessere Lebensqualität zu mermöglichen.

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    Mit hilfe des Jugendamts ausziehen (16)
    Antwort von conny51 conny51

    Kinder und Jugendliche erfahren, wo sie sich hinwenden können,

    wenn sie Probleme in ihrer Familie haben,

    wenn sie vernachlässigt, gedemütigt oder missbraucht werden,

    wenn sie sich von ihren Eltern nicht verstanden fühlen oder mit den Eltern nicht reden können,

    wenn sie Gewalt erfahren.


    nimm mal kontakt zu denen auf > die können dir sicher weiterführende adressen/telefonnummern in der nähe DEINES wohnortes geben.

    Kinderschutz-Notruf

    • für Kinder und Jugendliche, die dringend Hilfe brauchen

    • (03 51) 2 75 40 04

    Der Kinderschutznotruf des Jugendamtes ist 24 Stunden täglich erreichbar.

    http://www.dresden.de/de/03/01/kinderschutz.php

    Kommentar von conny51 conny51conny51

    Ich hatte gelesen das man nur das elternhaus verlassen kann wenn man körpeerlicher gewalt ausgestezt wurde oder sonst was . :S rot könnte es trotzdem sein das ich es schaffe auszuziehen ?

    hi valentina,

    warum erkundigst du dich nicht unter oben genannter tel.nummer?

    • DIE können dir GENAU sagen, "was sache" ist.

    und wenn es wirklich für dich zuhause nicht mehr auszuhalten ist, dann wird man sicher mittel und wege finden, für DICH die beste lösung zu suchen.

    viel glück!!


    Wann darf ich von zu Hause ausziehen?

    Der Auszug von Zuhause und die erste eigene Wohnung sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg des Erwachsenwerdens. Frühestens mit 16 ist es auf rein rechtlicher Basis möglich, das Elternhaus zu verlassen und in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft zu leben. Solange du minderjährig bist, haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und können darüber entscheiden, wo du wohnst. Das heißt, wenn du vor deinem 18. Lebensjahr ausziehen möchtest, ist es nur mit dem Einverständnis deiner Eltern möglich, da du sowohl Ihre Unterschrift für einen Mietvertrag benötigst, als auch auf die finanzielle Unterstützung deiner Eltern nicht verzichten können wirst.

    Kommentar von conny51 conny51conny51

    link zu obigem text: http://tiny.cc/x9uaew

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    Mit hilfe des Jugendamts ausziehen (16)
    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Du kannst dich auch an das Jugendamt wenden, wenn KEINE körperliche Gewalt vorliegt. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

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    Mit hilfe des Jugendamts ausziehen (16)
    Antwort von Hanka01 Hanka01

    Es ist richtig, dass Du Dich bei gravierenden Problemen an das Jugendamt wenden solltest. Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass Du das Elternhaus verlassen kannst. Das ist für die Mitarbeiter des Jugendamtes immer eine Einzelfallentscheidung. Gehe also hin, schildere Deine Sorgen, lasse Dich nicht abwimmeln, sei ehrlich und dann wird auch in Deinem Interesse entschieden werden. Ich wünsche Dir ein gutes Leben.

    Kommentar von Valentina2601 Valentina2601

    Ich hatte gelesen das man nur das elternhaus verlassen kann wenn man körpeerlicher gewalt ausgestezt wurde oder sonst was . :S rot

    könnte es trotzdem sein das ich es schaffe auszuziehen ?

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    Mit 16 ausziehen wegen Stress daheim obwohl ich noch zur Schule muss?
    Antwort von JaniXfX JaniXfX

    Also mit 16 ausziehen geht eigentlich nicht. Denn Du bist noch nicht voll strafmündig, hast bis 24 uhr zu hause zu sein, und außerdem haben Deine Eltern da eine Aufsichtspflicht.

    Und jetzt etwas, was Du nicht hören willst: Ja, junge Frau: Es gibt durchaus Kommunikationsprobleme. Diese kriegt man aber nicht in den Griff, wenn Du davor wegläufst. Stell Dir vor, Du kannst Deinen Chef nicht leiden. Willst du dann auch den Job kündigen?!

    Du musst es lernen, Dich gewissen Normen anzupassen. Und dafür ist ein Training notwendig. Sieh es als Chance zum lernen, und geh' mal wirklich den Schritt über Familienberatung oder Psychologen. Es ist nachweislich nicht gut für Dich, in diesem Alter auszuziehen. Auch, wenn Du Dich völlig erwachsen fühlst.

    Und hier mal die Rechnung: 300 Euro Miete, 300 Euro ernährungskosten... mach 600 Euro zusätzlich im Monat. Hast Du überhaupt so viel geld?

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    Mit 16 ausziehen wegen Stress daheim obwohl ich noch zur Schule muss?
    Antwort von pardonamia pardonamia

    Wenn deine Eltern nichts dagegen haben, werden sie dir doch helfen, ein eigenes Heim zu finden - oder? Wenn sie aber sagen, wir haben nichts dagegen, solange du dich selbst darum kümmerst, wird es ein steiniger Weg. Wende dich in so einem Fall an das Jugendamt, vlt. verweisen sie dich dann an den Allg. Sozialdienst, der dann mit dir alles weitere Regeln wird. Dann wirst du vlt. auch an die Allg. Erzieherischen Dienste übermittelt, diese haben dann auch betreute Wohnungen, die du allein beziehen könntest.

    Man muss dem Jugendamt aber klar machen, dass es ernsthafte Probleme im familiären Umfeld gibt.

    Viel Glück!

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