Besuchsrecht - neue und gute Antworten

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    Hat ein Kind das recht , die Besuche beim Vater zu verweigern?
    Antwort von Kassandra0815 Kassandra0815

    Es geht immer nur um das Kindeswohl.

    Wenn die Kinder ihren Vater nicht sehen wollen,dann wird sie keiner zwingen.

    Du solltest sie aber auch nicht beeinflußen.

    Ehrlich gesagt,klingt mir deine Geschichte ein wenig zu weichgespült.wenn die Kinder ein Jahr alt waren,dann wird ihre Erinnerung sehr begrenzt sein,was die Vorfälle von damals betrifft.

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen,dass es von Vorteil ist,wenn die Kinder ihren Vater kennen.Irgendwann werden sie alles genauer wissen wollen.

    Und wenn euer Familienleben intakt ist,dann habt ihr rein gar nichts zu befürchten.

    Kommentar von xthebell xthebell

    Hallo Kassandra, die Kinder waren 1 Jahr jung, als wir uns trennten, bis zu Ihrem 10 Lebensjahr hat der Vater die Kinder aber alle 4 bis 6 Wochen abgeholt. Das Verhältniss hat sich sehr verschlechtert als auch die 2 Ehe, meines Ex in die Brüche ging. Da hat er sich komplett verändert, sich gehen lassen die Wohnung verkommen lassen.:-( Gewalttätig war er schon während meiner Ehe daher die trennung.LG

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    Hat ein Kind das recht , die Besuche beim Vater zu verweigern?
    Antwort von rose798computer rose798computer

    Nein Die Kinder brauchen nicht zu ihren Vater.Wie Du schreibst .Da die beiden dort sehr streng und mit körperlicher Züchtigung erzogen worden, verweigern sie jeglichen Kontakt kann jedes Jugendamt und Richter verstehen. Und es wird immer den Wohle der Kinder entschieden,nicht der Eltern. Guter Rat: Hätte schon lange bei dieser Situation das Umgangsrecht Verboten.

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    Hat ein Kind das recht , die Besuche beim Vater zu verweigern?
    Antwort von garteln garteln

    Wenn sich er Verdacht Schaden für Leib oder Seele zu erleiden , durch Aussagen der Kinder erhärtet und bestätigt , wird das Urteil sicher zu deren Gunsten ausfallen und sie werden von den Besuchen entbunden. werden . Wünsch dir ein schönes Wochenende

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    Hat ein Kind das recht , die Besuche beim Vater zu verweigern?
    Antwort von HeinGas HeinGas

    Die Kinder können jederzeit dein Umgang verweigern, das Recht haben die Eltern nicht.

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    Hat ein Kind das recht , die Besuche beim Vater zu verweigern?
    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Ich würde dem gelassen entgegensehen. Mit 13 werden die Kinder befragt, und die ganze Situation wird ja aktenkundig sein. Hat der Kindsvater denn überhaupt eine Umgangsregelung eingefordert oder will er jetzt nur nach seinem Gutdünken die Jungs mal zwischendurch sehen?

    Die Richter entscheiden nach dem "Kindeswohl", und das ist ja wohl bei dem leiblichen Vater nicht gegeben - insofern wäre ich erstmal entspannt.

    Du darfst den Kontakt tatsächlich nicht verweigern, da kann dir dein Ex einen Strick draus drehen; wenn aber die Kinder selbst "nein" sagen, sieht die Sache anders aus. Dieses "nein" müssen sie jedoch vor offizieller Stelle vorbringen, nicht in deinem Beisein. Ich kenne einen Fall (da war das Kind jedoch deutlich jünger), da wurde ein Verfahrenspfleger eingeschaltet und ein Psychologe - die wissen sehr genau, wer da "nein" sagt, die Mutter oder die Kinder, und geben Empfehlungen ans Gericht ab.

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    Hat ein Kind das recht , die Besuche beim Vater zu verweigern?
    Antwort von guinan guinan

    Leider gibt es Fälle, wo Jugendamt und Richter eine Besuchsregelung vorschreiben- und nur mit viel Kraft schaffen es schützende Eltern und Kinder, sich dem zu verweigern. Wichtig ist, dass es auch andere Eltern gibt, die wegen des Wunsch des Kinder auf KEINEN Kontakt Kämpfe durchfechten müssen. Da Behördenmühlen langsam mahlen, Anträge herauszögern.

    Das mit der Adoption verstehe ich nicht. Die Tochter aus erster Ehe will ihr Erbe nicht teilen, ein Testament würde aber ebenso zum Teilen führen. Wo ist also der Unterschied? Abgesehen davon ist das schon ziemlich fies, finde ich. Vor allem, weil auch DU doch sicher zum "Erbe" beiträgst mit deiner Arbeit als Mutter, oder hat ER soviel mehr in die Beziehung gebracht?

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    Hat ein Kind das recht , die Besuche beim Vater zu verweigern?
    Antwort von MB2819 MB2819

    Wenn deinen Kindern bei ihrem leiblichem Vater Gewalt angetan wurde, werden sie sicher nicht gezwungen, ihn besuchen zu müssen. Es könnte aber sein, dass das Besuchsrecht nochmal gerichtlich aufgehoben werden müsste, wobei die erlebte Gewalt erwähnt werden müsste. Zwingen kann man die Kinder nicht. Nur er könnte klagen... Wobei die Klage seinerseits sicher haltlos ist, wenn er gewaltätig ist/war.

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    Hat ein Kind das recht , die Besuche beim Vater zu verweigern?
    Antwort von Erdbeerbowle Erdbeerbowle

    Keine Angst. Die Kinder sind alt genug, um erzählen zu können, was sie dort erlebt haben. Sie werden auch nach ihren Wünschen hinsichtlich der Besuche befragt. Der Vater will ganz offensichtlich nur pieksen. Das erkennt der Richter schon am Vorschlag zur Adoption und dass er seine Kinder drei Jahre nicht sehen wollte.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Ich bin im Verein gegen-missbrauch e.V. und dort berichten sehr oft Eltern, dass ihre Kinder trotz Missbrauch durch den Vater dorthin sollen. Gesunder Menschenverstand ist wirklich nicht immer da....

    Wichtig ist, als Mutter NICHT zuzustimmen. Denn stimmt die Mutter zu, ist SIe es, die das Kind in die Hände des Peinigers gibt und die Akte des Jugendamtes ist rein.

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    Umgang sehr einschränken
    Antwort von Regensturm44 Regensturm44

    Hallo Collin, ich bin entsetzt über die dummen und unsachlichen Antworten einiger hier. Laß dich nicht verunsichern. Der leibliche Vater hat sich nie gekümmert - welche Rechte sollte er jetzt auf einmal haben? Schließlich geht das Kindeswohl vor.

    Deine Gründe sind weder egoistisch noch vorgeschoben. Laß dir nichts einreden.

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    halbgeschwister
    Antwort von engel411 engel411

    es ist die halbschwester meiner söhne sie haben den gleichen vater

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    halbgeschwister
    Antwort von mamamaus64 mamamaus64

    Wenn das Kind bei Pflegeeltern ist dann kannst du dein Kind doch normalerweise ab und zu sehen.Sprich es mit den Pflegeeltern ab.

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    halbgeschwister
    Antwort von micky2009 micky2009

    Wieso mußte das arme Kind denn zu Pflegeltern, wenn die anderen 3 bei dir sind?

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    Besuchsregeln in der JVA
    Antwort von Kabo81 Kabo81

    Ich würde in der JVA anrufen und nachfragen, da sich die Besuchsregeln von JVA zu JVA unterscheiden. Allerdings dürfte wahrscheinlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Mutter des Kindes ausreichen.

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    Aufendhalsbestimmungsrecht
    Antwort von bista bista

    Leider ist das so. Er darf entscheiden wie lange und wo usw. Er hat die Karten in der Hand. Weis aus eigener erfahrung wie das ist. drum mein Rat. Bitte zum Wohle des Kindes. Ihr beide habt stress aber Ihr habt auch ein gemeinsames Kind

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    Aufendhalsbestimmungsrecht
    Antwort von bigsur bigsur

    erdarf sich nicht über die gerichtlich festgesetzten Umganszeiten hinwegsetzten, diese also nicht willkürlich verkürzen. Er darf aber natürlich den Umgang erweitern, d.h. er darf und muß zustimmen, wenn das Kind länger bleiben will, und dann darf er auch sagen, wann das Kind wieder zu hause sein soll.

    Bitte versucht, euch nicht zu streiten, sondern die Bedürfnisse des Kindes zu erfüllen, was den Umgang angeht.

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    Aufendhalsbestimmungsrecht
    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    Ja, darf er

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    Besuchsregeln in der JVA
    Antwort von Shany Shany

    Er soll ein Bild mitnehmen ansonsten gehts so nicht nein

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    Besuchsregeln in der JVA
    Antwort von Lanali Lanali

    Ruf doch da mal an frage nach. Die lassen sicher mit sich reden.

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