Als Auftraggeberin wird sich der Bestatter an deine Mutter halten, sofern sie nicht vorher beim Sozialamt Kostenübernahme beantragt hat.
Grds. fallen die Bestattungskosten dem Nachlass der Verstorbenen und damit den Erben als Rechtsnachfolgern zu. Mit Ausschlagung geht er an weiterer fernere Verwandte der Toten, schlagen alle aus, dem Staat. Der würde die nicht übernehmen, alle anderen Erben müßten es und wären mit Annahme zur Erstattung der verauslagten Kosten deiner Mutter verpflichtet.
Die Bestattungspflicht, mithin die anteilige Kostenübernhame fallen bei allseitiger Ausschlagung jedoch allen Familienangehörigen zu, sofern sie dazu in der Lage wären. Da sollte deine Mutter mal "den Hut rumgehen lassen" - der Bestatter wird sich, wie eingangs erwähnt, erst einmal an Sie halten, wenn keine Erben vorhanden sind.
G imager761
Ok, aber wie soll sich meine Mutter, wir, uns vor dem Bestatter verhalten? Zähneknirschend bezahlen? Er muss und will auch sein Geld bekommen. Wir hatten in 2 1/2 Monaten drei Beerdigungen. Wir haben schon die Bestattung meines Großvaters übernehmen müssen. Die Beerdigungskosten meines Vaters zahlen wir, weil er genug Geld hinterlassen hat. Bloß die Beerdigung meiner Großmutter, es war die günstigste Urnenbestattung die es gab, können wir uns nicht leisten.