Bestattungskosten - neue und gute Antworten

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    Beerdigungskosten von Großmutter - Wie bezahlen nach Erbausschlagung?
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Als Auftraggeberin wird sich der Bestatter an deine Mutter halten, sofern sie nicht vorher beim Sozialamt Kostenübernahme beantragt hat.

    Grds. fallen die Bestattungskosten dem Nachlass der Verstorbenen und damit den Erben als Rechtsnachfolgern zu. Mit Ausschlagung geht er an weiterer fernere Verwandte der Toten, schlagen alle aus, dem Staat. Der würde die nicht übernehmen, alle anderen Erben müßten es und wären mit Annahme zur Erstattung der verauslagten Kosten deiner Mutter verpflichtet.

    Die Bestattungspflicht, mithin die anteilige Kostenübernhame fallen bei allseitiger Ausschlagung jedoch allen Familienangehörigen zu, sofern sie dazu in der Lage wären. Da sollte deine Mutter mal "den Hut rumgehen lassen" - der Bestatter wird sich, wie eingangs erwähnt, erst einmal an Sie halten, wenn keine Erben vorhanden sind.

    G imager761

    Kommentar von Fubelt Fubelt

    Ok, aber wie soll sich meine Mutter, wir, uns vor dem Bestatter verhalten? Zähneknirschend bezahlen? Er muss und will auch sein Geld bekommen. Wir hatten in 2 1/2 Monaten drei Beerdigungen. Wir haben schon die Bestattung meines Großvaters übernehmen müssen. Die Beerdigungskosten meines Vaters zahlen wir, weil er genug Geld hinterlassen hat. Bloß die Beerdigung meiner Großmutter, es war die günstigste Urnenbestattung die es gab, können wir uns nicht leisten.

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    Beerdigungskosten von Großmutter - Wie bezahlen nach Erbausschlagung?
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Bei Ausschlagung ist in der Erbfolge der nächst Verwandte mit allem dran,wenn keiner da ist,geht alles an den Staat,auch Kosten in der Folge

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    Beerdigungskosten von Großmutter - Wie bezahlen nach Erbausschlagung?
    Antwort von Erdbeerbowle Erdbeerbowle

    Ich denke, deine Mutter muss bezahlen, da sie die Auftraggeberin war.

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    Bestandtungskosten
    Antwort von geckobruno geckobruno

    beim Sozialemt gibt es eine bestimmte Summe X die für Bestattungen gezahlt wird. Wenn die Sterbegeldversicherung weniger ist bzw. nicht ausreicht, ihr ein geringes Einkommen habt, dann wird geprüft, ob das Sozialmt die restlichen Kosten übernimmt. Es wird aber zuerst darauf geachtet, das ihr keine übermäßig teure Bestattung in Auftrag gegeben hat. Da wäre es gut, dies auch vorher dem Bestatter mitzuteilen, da der dann versuchen kann seine Kosten gering zu halten (wie es für ihn vertretbar ist)

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    Bestandtungskosten
    Antwort von eiermaier eiermaier

    wenn die versicherung nicht ausreicht ,eine würdige bestattung zu garantieren. das sozialamt ,was zuständig wäre, wird natürlich versuchen, alles zu blocken ,weil du ja diese versicherung hast.,auf jeden fall wird dir das sterbegeld auf deren evlt leistung angerechnet.und natürlich auch dein einkommen und vermögen.

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    Schwiegervater bestorben !
    Antwort von Reanne Reanne

    Wenn Ihr keine Gütertrennung habt, gilt das Gesamteinkommen. Es werden aber Freibeträge in Abzug gebracht.

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