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Da sich der Betreffende ueber Deinen Router eingewaehlt hat, leitet sich seine IP ja ledihlich ueber deine IP ab (192.168.0.1 Deine IP -> 192.168.0.2 seine IP), das beweist also nichts! Nur wenn Du direkt mit einem Provider verbunden bist, kann man die entsprechende IP einem Namen und einer Adresse zuordnen. Ich kann nur jedem raten nie seinen Internetzugang zu teilen, oder sich eine Software anzuschaffen, mit der man z.B. torrents oder bestimmte IP Adressen sperren kann...Den Schaden traegt immer der Anschlussinhaber!
Innerhalb von 3 Monaten ja. Muss aber ein sondergenemigung vohanden sein. Diese bekommt die Polizei bei anzeige. Aber nur bei internet IP adressen.
so ein unfug