Früher war das so dass ab einem bestimmten schlechten Durchschnitt die Arbeit wiederholt werden musste. Das konnte durchaus bedeuten, dass eine Arbeit von den anderen SchülerInnen abgeschrieben wurde. - Ja, sowas geht durchaus. - Das bedeutete dann, dass eben eine Arbeit eine 1 bekommt im besten Fall und alle anderen eine 6. Die Lehrkraft muss die Arbeit wiederholen. Die Lehrkraft muss sich hinsetzen und neue Aufgaben für die Klassenarbeit erarbeiten, einen neuen Notenschlüssel .... .- Wir waren damit erfolgreich ohne Erwachsene einschalten zu müssen. Allerdings war die Aufgabe auch zwei Mal Hauptthema in der Schülermitverwaltungsstunde, die Lehrkraft war regelmäßig von der Klassensprecherin zu Beginn des Unterrichts angesprochen worden ohne Erfolg. Dieser Lehrer traute sich nicht sich bei der Direktorin zu beschweren. Er wäre sofort gefeuert worden nach einer Anhörung unserer Argumente. Wir waren uns alle einig. Wir hatten das ausdiskutiert.
Wir waren uns auch über den weiteren Weg einig:
a) Eltern bitten alle am gleichen Tag bei dem Lehrer einen Termin zu machen um ihn auf die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde aufmerksam zu machen.
b) Die gesamte Klasse hätte sich um einen Termin bei der Direktorin für den gleichen Tag bemüht um der Direktorin das Protokoll unserer vergeblichen Bemühungen zu überreichen mit der Bitte um Abhilfe und dem Hinweis auf die Aktivität unserer Eltern.
Wir hatten unsere Eltern schon mal genervt als es um einen Partyraum ging und waren erfolgreich gewesen ohne dass sie hätten auftreten müssen. Es reichte damals dass sie bereit waren dazu, das auf Arbeit berichteten, es Thema in der Stadt war. - Das nur am Rande.
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Heute müsst Ihr so einem Versager und Verweigerer keinerlei Macht mehr einräumen. Nicht mal über Eure kostbare Zeit. Auf youtube gibt es staatlich anerkannten Unterricht bis nach dem Abitur. Gebt Ihr Fach und Thema auch in die Suchmaske des Browsers findet Ihr so manche sehr gute weitere Seite zum Fach und zum Thema. Bildet Lerngruppen. Die müssen sich nicht auf Mathe beschränken. Ihr könnt ihn dann machen lassen was er will und Ihr lernt dass der Stoff auch ankommt.
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Sollten sowohl Eltern als auch Direktorium unwillig sein so schaut nach wer die nächsthöhere Behörde in Eurem Bundesland und Landkreis ist und schickt da eine Dienstaufsichtsbeschwerde hin per Einschreiben mit Rückschein. Das gehört dann aber auf alle Fälle in eine Blog online.
tut mir leid mit dem R :D kommt nicht wieder vor.... jetzt denke ich voraus ;)