Berufsunfaehigkeit - neue und gute Antworten

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    Wie finde ich einen guten, unabhängigen Versicherungsberater?
    Antwort von Floraxdax Floraxdax

    www.finde-deinen-makler.de bewertet unabhängig und neutral die registrierten Versicherungsmakler.

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    Ablehnung der schon seit 8 Jahren bestehenden, aber jetzt abgelehnten Rente, was nun?
    Antwort von Dickie59 Dickie59

    Hallo,

    bevor für einen Widerspruch irgendwelche Vereine oder Rechtschutzversicherungen bemüht werden, welche Beiträge kosten oder Anwaltskosten, empfehle ich Euch einen Versichertenältesten/-berater aufzusuchen (Ehrenamt) die auf der Siete des Rentenversicherungsträgers (DRV des Bundeslandes oder der DRV Bund) auf der Internetseite zu finden sind. Der hilft Euch bei der Antragsstellung, er hat auch Formulare vor Ort. Für den Widerspruch sollten neue medizinische Einschränkungen oder Erwerbsminderungen benannt werden, da ansonsten nur der kleine Weg über den Widerspruchsausschuß gegangen wird (wegen nicht neuer genannter Einschränkungen/Erkrankungen). Der sozialmedizinische Dienst hat sicherlich Deinen Vater vor Entzug der Rente begutachtet, ansonsten sollte mit dem Hausarzt gesprochen werden, welche Einschrämkungen jetzt neu hinzugekommen sind. Dadurch erfolgt eine erneute Begutachtung. Leider ist es auch so, das es trotz solch einer Erkrankung und medizinischen Eingriffen nie mehr zu einer Dauerrente führen wird.

    Beste Grüße Dickie59

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    Ablehnung der schon seit 8 Jahren bestehenden, aber jetzt abgelehnten Rente, was nun?
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Es ist durchaus möglich, dass durch den medizinischen Fortschritt die Behandlungsmöglichkeiten verbessert wurden. So sieht der Gutachter jetzt evtl die Chance, dass dein Vater wieder in den Arbeitsmarkt zurück geführt werden kann.

    Ohne Rechtsbeistand kommt ihr da nicht viel weiter. Ich empfehle euch einen Sozialverband (VdK; Reichsbund, Diakonie oderCaritas) aufzusuchen und Hilfe zu holen. Der VdK vertritt z. B. Mitglieder für einen Jahresbeitrag von 60 €. Das Geld wäre gut angelegt.

    Als erstes solltet ihr um die Frist zu wahren, formlos Widerspruch einlegen, mit der Bemerkung: Begründung folgt.

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    Ablehnung der schon seit 8 Jahren bestehenden, aber jetzt abgelehnten Rente, was nun?
    Antwort von Lux52 Lux52

    Hiermit lege ich gegen den Ablehnungsbescheid vom........ Widerspruch ein. Nach meinem gesundheitlichen Zustand bin ich nicht in der Lage mehr als 3 Std zu arbeiten. Mit weiteren ärztlichen Untersuchungen bin ich einverstanden.

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    Ablehnung der schon seit 8 Jahren bestehenden, aber jetzt abgelehnten Rente, was nun?
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    EM-Rente wird für gewöhnlich immer nur für 3 Jahre gewährt. Dann wird geschaut ob sich der Zustand gebessert hat und wenn nicht werden erneut 3 Jahre gewährt. Unbefristeten Bezug gibts nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen.

    Widerspruch muss damit begründet werden, dass keine Besserung eingetreten ist.

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    Versteuerung private BU-Rente
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Das Krankengeld wird steuerfrei ausgezahlt, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Heißt bei der Betrachtung des zu versteuernden Einkommens wird es hinzugerechnet. Und der persönliche Steuersatz passt sich entsprechend an.

    Wenn die 39% im Jahr 8.004,- € nicht übersteigen fällt auch keine Einkommensteuer an (an den Progressionsvorbehalt denken).

    Mach eine Steuererklärung mit Elster und lass das Programm vorrechnen.

    Kommentar von BraSina87 BraSina87

    Super danke. Hab grad auch zusätzlich noch beim Finanzamt angerufen und die Dame hat mir genau das selbe wie du gesagt! Besten Dank.

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    Ablehnung der schon seit 8 Jahren bestehenden, aber jetzt abgelehnten Rente, was nun?
    Antwort von Candlejack Candlejack

    Du kannst nur Widerspruch einlegen und das mit dem Gleichbleiben des Gesundheitszustands begründen. Wenn sie damals gewährt haben und der Zustand sich nicht gebessert hat, dann besteht kein Grund zur Annahme einer Besserung. Gabs ne Reha oder eine OP, die irgendwas verbessert hat ?

    Ansonsten ist man bei der EMR leider auf Gedeih und Verderb den staatlichen und änderbaren Vorschriften unterworfen. Und die probieren wie eine Versicherung auch alles aus, um nicht zahlen zu müssen.

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    Versteuerung private BU-Rente
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Die Einkünfte aus BU Renten sind seit 2005 als sonstige Einkünfte grundsätzlich steuerpflichtig. In welcher Höhe und ob überhaupt eine Steuerlast anfällt, ergibt sich aus der gesamtsumme und gesamtbetrachtung der Einkünfte im Veranlagungsjahr. Näheres siehe u.a. hier:
    http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-experten.com/versteuerung-berufsunfae...

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    Ich kann meinen erlernten Beruf wegen einer Erkrankung nicht weiter ausüben was nun?
    Antwort von BraSina87 BraSina87

    Hey :-) Da ich selbst "berufsunfähig" bin, kann ich dir ganz klar sagen, dass die Deutsche Rentenversicherung dein Ansprechpartner ist. Über die Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben" kann die z.B ne Umschulung oder der Technikere bezahlt werden. Das ist unabhängig davon ob du noch einen Arbeitgeber hast oder nicht.

    Viel Erfolg!!

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    Versteuerung private BU-Rente
    Antwort von Strassenkater Strassenkater

    BU Renten sind von der Steuer befreit .

    Kommentar von BraSina87 BraSina87

    Bist du dir da sicher? Ich habe gelesen, dass diese nach § 55 versteuert werden müssen...

    Kommentar von Strassenkater StrassenkaterStrassenkater

    Das betrifft die Höhe der BU Rente - Ab einer bestimmten Höhe erst wo aber diese lange nicht heran kann)

    Kommentar von Strassenkater StrassenkaterStrassenkater

    Die Freibeträge sind so hoch das die meisten Rentner auch wegen Berufsunfähigkeit keine Steuer bezahlen müssen. Genaueres kann man auf der Webseite deines Finanzamtes erfahren.

    Kommentar von BraSina87 BraSina87

    Das wäre ja super :-)

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Das ist seit dem 1.1.2005 (!) obsolet. Bei den meisten Beziehern von BU Renten tritt allerdings aufgrund der geringen Summe der Einkünfte keine oder nur eine sehr geringe Steuerlast ein.Nimmt der Empfänger aber z.B. eine Teilzeittätigkeit auf, dann wird die Freigrenze evtl. sehr schnell überschritten.

    Kommentar von Strassenkater StrassenkaterStrassenkater

    Ja was aber jeden Bezieher einer BU Rente beim Erstbescheid mitgeteilt wird. Bei überschreiten der Zuverdienstgrenze wird aber nicht das Finanzamt tätig sondern die Rentenstelle denn sie kann dann um einen bestimmten Betrag die Rente kürzen.

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Es geht um private BU-Renten. Gesetzlich gibt es diese Rente nicht mehr für nach dem 01.01.1961 geborene.

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    Ablehnung der schon seit 8 Jahren bestehenden, aber jetzt abgelehnten Rente, was nun?
    Antwort von compu60 compu60

    Er war doch sicher bei dieser Amtsärztlichen Untersuchung?
    Da wird es schwer gegen anzukommen. Da bleibt nur Hartz 4 und / oder ein Job auf 6 Stunden Basis.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Dickie59 Dickie59

    Hallo PeterPan69,

    bitte achte auf die Formulierung. Ich kann wegen einem grippalen Infekt arbeitsunfähig sein, durch die Summierung aneinanderfolgenden Krankheiten kann ich durchaus 6 Monate erreichen, tatsächlich ist man mit einfachen Krankheiten nicht berufsunfähig oder kann seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben. Es gibt nur einen Versicherer, der auf Grundlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Erreichen der 6 Monate die BU-Rente zahlt und das nachgewiesen praktiziert. Letzlich muss bei allen anderen Versicherern der Facharzt attestieren, das bei einer forddauernden Erkrankung eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Also Erkältung gehört nicht dazu. Deshalb erübrigt sich das Thema der gescheiterten Arbeitsaufnahme.

    Beste Grüße

    Dickie59

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von deepsea deepsea

    Nun ja, deine Frage ist bei der kurzen Schilderung nicht abschließend zu beantworten.

    Erst mal müsste man wissen, ob die BU denn überhaupt vorher schon anerkannt wurde. Arbeitsunfähigkeit hat leider mit Berufsunfähigkeit nicht viel zu tun, auch wenn sich dies noch so paradox anhört.

    Ich z.B., bin seit fast sechs Jahren Arbeitsunfähig (nach Schlaganfall) und ununterbrochen voll Erwerbsunfähig (bekomme seit 2007 meine gesetzliche Rente, ununterbrochen). Dennoch will meine private BU die Berufsunfähigkeit die mitlerweile 4 Gutachten bestätigt haben, nicht anerkennen.

    Das Thema ist zu Komplex um die Lösung in einem solchen Forum zu erörtern, aber gut dass es die Möglichkeit gibt, sich hier auszutauschen.

    Wenn Du mehr über die Spielchen der Versicherer erfahren möchtest, dann besuch doch einfach meine private Website versicherungsgeschaedigt.de oder schau Dir das empfohlene Video an.

    Viel Erfolg, vor allem, gute Besserung !

    Kommentar von Dickie59 Dickie59

    Hallo deepsa,

    ja es ist so, die Versicherer prüfen genau, wobei ein Leistungsindiz zur Zahlung einer BU-Rente immer die bereits gewährte Erwerbsminderungsrente der GRV sein wird, da hier deutlich höhere Hürden überwunden werden müssen. Gerade Billigversicherer oder mit schlechten Bedingungswerken (darunter gehören manchmal auch Marktführer der Versicherungsbranche, nicht spezialisierte erfahrene BU-Versicherer), oder veralteten Bedingungswerken vor dem Jahr 2000 führen zu Streitigkeiten. Aber auch gerade die lapidare Gesundheitsprüfung durch die Ausschliesslichkeitsagenturen bergen immer wieder Fallstricke bei der Leistungspflicht der Versicherer. Der Makler haftet im höherem Umfang und kann den besten Versicherer für das Risiko suchen und vorschlagen. Mir fällt in den letzten Wochen immer wieder auf, das die verbraucher das Instrument des Beartungsprotokoll nicht nutzen und die Agenturen Textbausteine oder gar keine tatsächlich besprochenen Inhalte festhalten. Wann erwachen die Verbraucher??

    Aber auch in diesem Film sind wieder einige falsche Aussagen zum Vertragsrecht, leider.

    Beste Grüße und Genesung

    Dickie59

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Es ist viel geschrieben worden, wobei die wirklich wichtigen Aussagen von der RAin im Beitrag gebracht worden sind. Sie hat mich in einem persönlichen Gespräch einmal bestärkt so zu arbeiten wie ich es bis heute mache: Alle Gesundheitsfragen so hinterfragen, wie es ein Versicherer im Leistungsfall machen würde und dann erst den Antrag einreichen. Dann kann es hinterher keine böse Überraschung geben. Nur so arbeitet man verantwortungsvoll für seine Mandanten (und für sich selbst auch), auch wenn es von Anfang an sehr aufwändig ist!

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Candlejack Candlejack

    Da sind aber noch einige Infos offen, um ordentlich antworten zu können: Ist die BU schon beangtragt und genehmigt (also Nachprüfung) oder willst Du gerade BU beantragen und versuchst aber trotzdem noch, die Arbeit hinzukriegen ? Warst Du in der Woche Büro krankgeschrieben oder war das ein persönlicher Versuch ? Welche Bedingungen welches Anbieters mit welchem Stand liegen zugrunde ?...

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Berater1966 Berater1966

    Das ist so einfach nicht zu beantworten, wird aber bei einer echten bestehenden Berufsunfähigkeit wohl eher zweitrangig sein. Wie lange warst du denn zu Hause und weshalb, denn das ist wohl die viel entscheidendere Frage?

    Du warst für eine Woche nach langer Krankheit wieder im Büro? Das bedeutet, dass die Arbeitsunfähigkeit nach gesetzlicher Vorgabe zunächst unterbrochen war. War es eine Wiedereingliederung? Warum bist du nicht gleich am ersten Tag wieder nach Hause gegangen? Wer ist zuständig zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit? Gibt es laut deinem Vertrag eine Arztanordnungsklausel, dann dürftest du schlechte Karten haben, denn dann wird die Versicherung sicherlich zu ihren eignen Gunsten entscheiden und im Zweifelsfall endet die Sache vor Gericht. Wenn nicht, dann würde ich jetzt mal sagen: " Schwein gehabt, wenn es dein Arzt richtig macht" und dieser Versuch zu arbeiten für die Versicherung auch plausibel erklärt wird.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Hilfreichste Antwort von boingbum boingbum

    Soweit ich weiß nicht. Schließlich muss ja der Arzt die Berufsunfähigkeit attestieren. Und wenn die attestiert ist, wieso sollte der Versuch der Arbeitsaufnnahme dann als Unterbrechung gelten? Schau mal unter http://www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-test.de/prognosezeitraum , vielleicht findeste da nen entsprechenden Hinweis...

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Klammlosewelt Klammlosewelt

    Nein, sowas zählt nicht.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Tisha Tisha

    Das wäre ein gescheiterter Arbeitsversuch....nö, zählt grundsätzlich nicht.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Ivan25W Ivan25W

    Nein, es bestand ja keine Möglichkeit zu arbeiten.

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    Ich kann meinen erlernten Beruf wegen einer Erkrankung nicht weiter ausüben was nun?
    Antwort von Dickie59 Dickie59

    Hallo Ich2121,

    für einen erwerbsfähigen Versicherten ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, wenn die erwerbsfähigkeit herabgesetzt ist. Vorraussetzung für eine medizinische Rehabilitation ist jedoch, das schon einige ärztliche Untersuchungen abgeschlossen worden sind. Immer wieder werden diese Anträge zurückgewiesen, da zum Beispiel ein psychisch Erkrankter noch nicht beim Psychotherapeuten war. In Deinem Fall empfehle ich Dir den Antrag auf medizinische Rehabilitation von der Seite der DRv Bund herunterzuladen und auszufüllen. Wenn Du auf die Seite deiner regionalen (Bundesland) Rentenversicherung gehst ,findest du auch in einem Link die Versichertenberater, die sind ehrenamtlich tätig, wie ich. Da kannst du entsprechend deiner Postleitzahl einen aussuchen. Die Leute helfen dir unentgeltlich den Antrag auszufüllen. Die Versichertenberater oder Versichertenältesten haben aber auch die Anträge vorrätig.

    Wenn du eine Reha bekommst, hast du auch einen Entlassungsbericht über Deine Erwerbsfähigkeit. Demzufolge stelle gleichzeitig einen Antrag auf Teilhabe am Arebitsleben. Die Rentenversicherung wird nach der medizinischen Reha prüfen, inwieweit sie einer beruflichen Umschulung (Teilhabe am Arebitsleben) zustimmen wird.

    Diese Reihenfolge empfehle ich Dir.

    Beste Grüße Dickie 59

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